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Autor Thema: abgeordnetenwatch  (Gelesen 295759 mal)

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Re: abgeordnetenwatch
#300: 16. Dezember 2013, 21:52
Gute Fragen und noch mehr Wartende auf eine Antwort.  ;)


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Re: abgeordnetenwatch
#301: 17. Dezember 2013, 10:45


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Re: abgeordnetenwatch
#302: 20. Dezember 2013, 13:13
Sie schreibt: "allen vermeintlichen Kritikpunkten zum Trotz sehen wir im neuen Rundfunkbeitrag eine grundlegende Verbesserung"

Die Kritik, die sie nicht hören will, ist "vermeintlich". Dann wiederholt die offizielle Propaganda.

Unwählbar!

http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f410190.html#q410190

http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f410243.html#q410243


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Re: abgeordnetenwatch
#303: 20. Dezember 2013, 14:48
Politik:

Wir sehen im neuen Rundfunkbeitrag eine grundlegende Verbesserung:

- Kopfsteuer für ca. 40% der Bevölkerung (Single),
- Zwang,
- Unsoziale Finanzierung: nichtbefreite finanziell schwache zahlen gleichen Beitrag wie finanziell starke,
- Missachtung des Gleichheitsgebots,
- Unzulässigkeit der Sonderabgabe / Unzulässigkeit als Steuer,
- Missachtung des Artikel 4 Grundgesetz,
- Mehrfachabgabe: privat/beruflich/Zweitwohnung/Produkt- und Dienstleistungsverteuerung,
- Missachtung der Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben,
- Kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen Wohnungsabgabe und Zweck (ö.-r. Rundfunk), ähnlich einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen,
- Missachtung der negativen Informationsfreiheit, heißt Missachtung der eigenen Wahl sich zahlungswirksam den aufgedrängten
  Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verschließen.
- Plünderung der finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2013, 16:09 von Viktor7«

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Re: abgeordnetenwatch
#304: 21. Dezember 2013, 10:52
Sie schreibt: "allen vermeintlichen Kritikpunkten zum Trotz sehen wir im neuen Rundfunkbeitrag eine grundlegende Verbesserung"

Die Kritik, die sie nicht hören will, ist "vermeintlich". Dann wiederholt die offizielle Propaganda.

Unwählbar!

http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f410190.html#q410190

http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f410243.html#q410243

Zitat

Sehr geehrte Frau Schulze,

wie Fr. Orthoi klage ich gegen den neuen Rundfunkbeitrag und lenke durch Landespolitiker Versagen meine Zeit von der Familie und Arbeit ab.

Die Wiederholung der scheinheiligen und manipulativen Behauptungen der ö.-r. Anstalten zum Rundfunkbeitrag (einfach, sozial, gerecht, Demokratie-"Abgabe", ...) zur Sicherung der finanziellen Gelüste der Sender, bringt die Bürger gegen die Politiker auf. Sie vertreten nicht die Bürgerinteressen.

Wie können Sie Angesicht der folgenden eklatanten verfassungswidrigen Verstöße des Rundfunkbeitrags nur von vermeintlichen Kritikpunkten sprechen?

- Kopfsteuer für ca. 40% der Bevölkerung (Single),
- Zwang,
- Unsoziale Finanzierung: nichtbefreite finanziell Schwache zahlen gleichen Beitrag wie finanziell Starke,
- Missachtung des Gleichheitsgebots,
- Unzulässigkeit der Sonderabgabe / Unzulässigkeit als Steuer,
- Missachtung des Artikel 4 Grundgesetz,
- Mehrfachabgabe: privat/beruflich/Zweitwohnung/Produkt- und Dienstleistungsverteuerung,
- Missachtung der Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben,
- Kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen Wohnungsabgabe und Zweck (ö.-r. Rundfunk), ähnlich einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen,
- Missachtung der negativen Informationsfreiheit, heißt Missachtung der eigenen Wahl sich zahlungswirksam den aufgedrängten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verschließen.
- Plünderung der finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.

Das Grundgesetz regelt den ö.-r. Rundfunk und nicht die finanziellen Gelüste des ö.-r. Rundfunks das Grundgesetz.

Menschen sollten über so etwas Unwichtiges wie ö.-r. TV-/Radio-Konsum in einer Demokratie selbst entscheiden können. Meinen Sie nicht auch?

Freundliche Grüße und frohe Weihnachten
Viktor Grund

Ein Link zum Zeichnen für die Antwort folgt bei der Freischaltung.


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Re: abgeordnetenwatch
#305: 21. Dezember 2013, 11:34
Die Wiederholung der scheinheiligen und manipulativen Behauptungen der ö.-r. Anstalten zum Rundfunkbeitrag (einfach, sozial, gerecht, Demokratie-"Abgabe", ...) zur Sicherung der finanziellen Gelüste der Sender, bringt die Bürger gegen die Politiker auf. Sie vertreten nicht die Bürgerinteressen.

Sehr gut! Bringt die Bürger gegen die Politik, untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat. Das kann nicht im öffentlichen Interesse liegen.


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Fenstergucker

Re: abgeordnetenwatch
#306: 22. Dezember 2013, 19:55
Ich weiss et nich ...
Schönenborn vom WDR hat's doch treffend formuliert:
Demokratieabgabe!
Gut. Mein migrationshintergründiger Nachbar hats mir erklärt:
Warum soll ich Demokratie abgeben?

Wenn jemand Geschick hat: Überschrift Demokratieabgabe
Fotomontage Schönenborn mit Grundgesetz in der Hand,
darunter Haushaltsabgabe, Strompreis plus ... Schnüffelpraxis NSA
wirft die Schwarte in den Altpapiercontainer.
Kann auch gern für Karneval verwendet werden.




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Re: abgeordnetenwatch
#307: 23. Dezember 2013, 10:10
Die Frage wurde veröffentlicht. Lasst uns Bewegung in die Sache bringen.

Tragt Euch bitte bei dem Punkt "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen" ein:
http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f412274.html#q412274

Jeder zusätzlich Interessierter zählt.

Danke :)

Sie schreibt: "allen vermeintlichen Kritikpunkten zum Trotz sehen wir im neuen Rundfunkbeitrag eine grundlegende Verbesserung"

Die Kritik, die sie nicht hören will, ist "vermeintlich". Dann wiederholt die offizielle Propaganda.

Unwählbar!
...

Zitat

Sehr geehrte Frau Schulze,

wie Fr. Orthoi klage ich gegen den neuen Rundfunkbeitrag und lenke durch Landespolitiker Versagen meine Zeit von der Familie und Arbeit ab.

Die Wiederholung der scheinheiligen und manipulativen Behauptungen der ö.-r. Anstalten zum Rundfunkbeitrag (einfach, sozial, gerecht, Demokratie-"Abgabe", ...) zur Sicherung der finanziellen Gelüste der Sender, bringt die Bürger gegen die Politiker auf. Sie vertreten nicht die Bürgerinteressen.

Wie können Sie Angesicht der folgenden eklatanten verfassungswidrigen Verstöße des Rundfunkbeitrags nur von vermeintlichen Kritikpunkten sprechen?

- Kopfsteuer für ca. 40% der Bevölkerung (Single),
- Zwang,
- Unsoziale Finanzierung: nichtbefreite finanziell Schwache zahlen gleichen Beitrag wie finanziell Starke,
- Missachtung des Gleichheitsgebots,
- Unzulässigkeit der Sonderabgabe / Unzulässigkeit als Steuer,
- Missachtung des Artikel 4 Grundgesetz,
- Mehrfachabgabe: privat/beruflich/Zweitwohnung/Produkt- und Dienstleistungsverteuerung,
- Missachtung der Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben,
- Kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen Wohnungsabgabe und Zweck (ö.-r. Rundfunk), ähnlich einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen,
- Missachtung der negativen Informationsfreiheit, heißt Missachtung der eigenen Wahl sich zahlungswirksam den aufgedrängten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verschließen.
- Plünderung der finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien.

Das Grundgesetz regelt den ö.-r. Rundfunk und nicht die finanziellen Gelüste des ö.-r. Rundfunks das Grundgesetz.

Menschen sollten über so etwas Unwichtiges wie ö.-r. TV-/Radio-Konsum in einer Demokratie selbst entscheiden können. Meinen Sie nicht auch?

Freundliche Grüße und frohe Weihnachten
Viktor Grund


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Re: abgeordnetenwatch
#308: 28. Dezember 2013, 00:42
Neues bei Abgeordnetenwatch:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11295--f408322.html#q408322

Immer diese unsinnige Begründung das jeder was davon hat auch wenn er kein Fernsehen sieht.


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: abgeordnetenwatch
#309: 28. Dezember 2013, 11:34
Neues bei Abgeordnetenwatch:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11295--f408322.html#q408322

Immer diese unsinnige Begründung das jeder was davon hat auch wenn er kein Fernsehen sieht.

Dazu habe ich etwas gefunden
Konsequenz dieser Auffassung ist, dass ein jeder leistungsbezogene Gesichtspunkt mit Blick auf den Einzelnen entbehrlich wird und der Einzelne gleich jedermann zur Beitragsleistung verpflichtet werden kann. Dies ist aber Merkmal der Steuern und nicht des Beitrages.
Zitat
Auch Heydt erörtert die Frage eines Vorteils, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk vermittelt. Hierbei berücksichtigt er die Problematik, dass der Einzelne möglicherweise keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfängt. Nach seiner Ansicht rechtfertige sich die Erhebung der "Rundfunkgebühr" dadurch, dass jedermann potentiell Interesse am Rundfunk habe. Das für den Beitrag wesentliche Merkmal des besonderen Interesses könne unwiderlegbar für alle vermutet werden, sogar dann, wenn sie gar nicht im Besitz eines Rundfunkgerätes seien.

Begründet wird der Beitragscharakter auch damit, für den Gegenleistungscharakter ausschlaggebend und ausreichend sei, dass die dauernde unkontrollierbare Nutzung wahrscheinlich sei.

Konsequenz dieser Auffassung ist, dass ein jeder leistungsbezogene Gesichtspunkt mit Blick auf den Einzelnen entbehrlich wird und der Einzelne gleich jedermann zur Beitragsleistung verpflichtet werden kann. Dies ist aber Merkmal der Steuern und nicht des Beitrages.
Quelle: http://tinyurl.com/nz5mr6f Das Buch kostet ca. 60 Euro

Zitat
Viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als "Rundfunkbeitrag" segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder hier nicht über allgemeine Steuern beschließen dürfen. Die Länder würden daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen überschreiten.
Quelle: http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige

Zu PayTV(Abo)
Zitat
Unabhängig davon wäre die Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender zur Bekämpfung des Schwarzsehens nach mehrheitlicher Auffassung der Gerichte nur schwer mit dem Grundversorgungsauftrag und der Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar.
Quelle: Alfred Sauter http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11295--f408322.html#q408322

Pay-TV gehört zum Rundfunk (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 RStV), es gibt also kein Verstoß gegen das Rundfunkrecht. Wenn man auch noch Private verschlüsselt gibt es kein Verstoß gegen Gleichheitsgebot. Sky und Private(HD+) sind Verbündete, es gibt nur eine Smartcard.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: abgeordnetenwatch
#310: 02. Januar 2014, 18:31
Neues Jahr, neues Glück.

Wir nutzen die Überlegungsphase von Frau Abgeordnete Schulze und stellen eine vertiefende Frage.

http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f412605.html#q412605

Zitat
Sehr geehrte Frau Schulze,

ich nutze Ihre Überlegungsphase und stelle ergänzend zu meinem vorherigen Beitrag
http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f412274.html#q412274
eine vertiefende Frage zu einem der Kritikpunkte des Rundfunk-"beitrags".

Können Sie sich der Begründung des Richters Dr. Thomas Exner und des Rechtsanwalts Dennis Seifarth aus dem juristischen Aufsatz "Rundfunkbeitrag“ – Eine verfassungswidrige Reform", NVwZ Heft 24/2013 vom 15.12.2013 zum sach- und systemgerechten Belastungsgrund anschließen?

"Vorgaben für den Gesetzgeber finden ihren Grund letztlich in den grundrechtlichen Implikationen, die die Schaffung eines abgabenrechtlichen Belastungsgrundes auslöst.
Der Tatbestand eines solchen Belastungsgrundes ist nur dann sach- und systemgerecht, wenn die auferlegte Geldleistungspflicht einen gewissen inneren Zusammenhang zu dem mit ihr verfolgten gesetzgeberischen Ziel aufweist. So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen.

Die nunmehr geschaffene Rundfunkfinanzierung ist durch das Anknüpfen an das Innehaben
einer Wohnung und der damit verbundenen Missachtung, dass Personen, die durch Nichtbereithalten einer Empfangsvorrichtung, keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Vorzügen aufweisen, abgaben- und grundrechtlich unzulässig. Die reformierte Rundfunkabgabe ist daher verfassungswidrig."

Freundliche Grüße und erfolgreiches Neues Jahr 2014
Viktor Grund

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: abgeordnetenwatch
#311: 02. Januar 2014, 20:44
Sehr gut! Bringt die Bürger gegen die Politik, untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat. Das kann nicht im öffentlichen Interesse liegen.

Welches Vertrauen denn bitte schön? Vertrauen muss man sich hart und ehrlich erarbeiten . Das bekommt man nicht bei Tante Emma um die Ecke für 99 Cent im Sonderangebot . Und mit Zwang erreicht man bekanntlich nur das Gegenteil vom gewünschten Effekt. Widerstand ist die zwangsläufige Folge.
Wie demokratisch ist denn unsere Demokratie ? Warum werden denn keine bundesweiten Volksentscheide zugelassen ? Wie würde wohl der Rundfunkbeitrag bei einem Volksentscheid abschneiden ? Wenn sich der ÖRR so sicher ist , kann er es doch locker darauf ankommen lassen. Zu den Wahlen schaffen es leider bisher immer nur Themen bis in die breite Öffentlichkeit , die man nicht mehr länger so ohne weiteres totschweigen kann.
Aktuell hat man mit dem Mindestlohn für viele unerwartet wieder ein Stück Vertrauen zurück gewonnen.
Wie viel Gerechtigkeit steckt denn in unserem Rechtsstaat ? Ein fragwürdiger Vertrag wird zum Gesetz erhoben und so gut verpackt und gegen Angriffe abgesichert , dass selbst der kleinste Nadelstich sofort mit einem Pflaster aus bereit liegenden spitzfindigen Rechtsverdrehungen abgedeckt wird. Kann das im öffentlichen Interesse liegen ?   
ein gutes für uns erfolgreiches 2014 , Mario


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Re: abgeordnetenwatch
#312: 02. Januar 2014, 21:04
Wenn sich der ÖRR so sicher ist , kann er es doch locker darauf ankommen lassen.
örR ist sich sehr sicher: Dass nur wenige dafür bezahlen wollen!!! Sonst wäre das Affentheater nicht nötig. All die Omis und Opis bezahlen gerne dafür, die haben nicht viel Unterhaltung ausser Fernsehen. Meine Frau guckt nur perfektes Dinner. Meine erwachsene Tochter und ich: gar nichts! Junge Leute bis 35, soweit ich das mitbekomme: kein örR, niemals! Radio wird nur in Werkstätten betrieben, wobei nicht mal örR bei den jungen angesagt ist, nur bei den älteren. Kein Abgeordneter will wahrhaben, dass örR ausgedient hat. Es werden uns nicht nur die Beiträge zwangsweise aufgebürdet, sondern es wird auch die Realität geleugnet zugunsten dieser meinungsmanipulierenden Verdummungsanstalt. Die Abgeordenten verpennen mal wieder eine Wende, die sich in der Gesellschaft vollzieht.


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Re: abgeordnetenwatch
#313: 02. Januar 2014, 21:13
Mario,
es gibt verschiedene Vertrauenslevel und von jedem Level geht es runter oder rauf.
Wichtig ist auch, dass wir unsere Energie gegen die Verursacher richten.


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Re: abgeordnetenwatch
#314: 02. Januar 2014, 21:16
Neues Jahr, neues Glück.

Wir nutzen die Überlegungsphase von Frau Abgeordnete Schulze und stellen eine vertiefende Frage.

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Danke  ;)

Muss man Geld spenden damit die Seite richtig dargestellt wird?
Screenshot --> http://www.abload.de/img/aufnahme53xve3s.jpg
In Firefox, Chrome sieht gleich aus. In IE Browser etwas anders aber nicht besser.
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EDIT: nach 10 mal neu laden wurde richtig dargestellt.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

 
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