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Autor Thema: abgeordnetenwatch  (Gelesen 275828 mal)

V
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Re: abgeordnetenwatch
#255: 22. September 2013, 23:47
Jetzt müsste man die Fragen auf Kandidaten der CDU lenken

Dann mit vereinten Kräften. ;)

Jeder kann es tun.


Herr Abgeordnete Poß empfiehlt die Grundrechte einzuklagen.
Ist das nicht eine fatale Einstellung eines gewählten Volksvertreters?


Zitat
http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f407748.html#q407748

Sehr geehrter Herr Poß,

ich zitiere Sie:
"Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit. Sollten Sie das anders sehen, so steht es Ihnen ja frei, den Rechtsweg in dieser Sache zu beschreiten."

Rundfunkgebühren gibt es seit dem 1.1.2013 nicht mehr. Die neue Wortschöpfung für die Kopfsteuer heißt nun "Rundfunkbeitrag".

Von dem Grundrecht auf Beitragsfreiheit spreche ich mit keiner Silbe. Was ist die Ursache Ihrer Unterstellung?

Meine Fragen an Sie beziehen sich auf die Einhaltung der Grundrechte:
http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f379937.html#q379937

Dieses Anliegen wird durch die vorhin aufgeführten 6 vernichtenden Gutachten / wissenschaft. Arbeiten eindeutig untermauert:
http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f401086.html#q401086
Warum bagatellisieren Sie das Thema?

Ist das ernsthaft Ihre Auffassung von gelebter Demokratie? Dass man sich doch bitte seine Grundrechte einklagen möge? Darf ich Sie daran erinnern, dass Sie zu deren konsequenter Wahrung und Verteidigung verpflichtet sind. Ist das nicht geradezu fatale Einstellung eines gewählten Volksvertreters?

Im Übrigen gilt: Wenn immer wieder die gleichen Grundrechtebeschneidungen, wenn auch in Variationen, begangen werden, dann sollte man sich nicht wundern, wenn auch immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden!

Mit freundlichen Grüßen
Viktor Grund



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themob

Re: abgeordnetenwatch
#256: 23. September 2013, 10:34
Fragen zu meinem Verständnis: (das einzigste was ich bisher verstehe ist, dass es eventuell Nadelstiche sein könnten)

Gestern ist Vergangenheit. Wahlkreis 123 (Joachim Poß) hat 50,5% bekommen.
Erster Eintrag war am 19.5, seitdem 20 Fragen zu dem Thema.

Auch wenn man sich jetzt auf Bundesebene durch alle Parteien ackert......

Das GG ist inhaltlich verankert. Unzählige Gutachten die auf Verletzungen des GG hindeuten, existieren, deren Meinungen wir ebenfalls vertreten.

Sollen die Politiker auf Bundesebene das GG ändern? Anpassen? Zugeben das die Landespolitik Mist gemacht hat? Zugeben das hinter vorgehaltener Hand gesagt wurde: Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit ist hoch, aber entsprechende Gerichtsurteile dauern sowieso Jahre inkl. Instanzen, bis dahin wird novelliert.
Was wird hier erwartet? Die nationale Ebene hat sich laut Gesetzgeber aus dem Rundfunkgesetz heraus zu halten (unabhängig wie interne Seilschaften zur Landesebene existieren oder die hoch gepriesene (nicht existierende) Staatsferne zu den ÖRR).

Habe ich ein Aufgabengebiet zu vertreten und spricht mich jemand auf ein Gebiet an, welches nicht dazu gehört, verweise ich an denjenigen, der dafür zuständig ist.

Es waren Landtagswahlen in Bayern und in Hessen. Warum wurde nicht die Chance genutzt auf dieser Ebene die Politiker inhaltlich unter Druck zu setzen? Waren das wirklich die falschen Ansprechpartner?

In 2014 sind 3 Landtagswahlen und etliche kleinere Entscheidungen auf regionaler Ebene. Wäre es nicht besser, sich jetzt auf diese zu konzentrieren, anstatt auf jemanden, der sowieso in Berlin sitzt und nach gestern weitere 4 Jahre macht, was er für richtig hält?

Wahltermine 2014: http://www.bundestag.de/bundestag/wahlen/wahltermine/  und http://www.wahlrecht.de/termine.htm

Da mein Bundesland dazugehört in 2014, werde ich mich sobald möglich, an diese Damen und Herren Politiker auf dieser Webseite wenden.
Das ist aus meiner Sichtweise zielführender, wenngleich vermutlich ebenso ergebnislos, da muss dann wieder das persönliche Kreuz entscheiden.

Rein theoretisch würde es ja reichen, wenn EIN Bundesland den Vertrag kündigt  >:D

In meinen Augen sollten die Kräfte gegen den Zwangsrundfunkbeitrag zielführender gebündelt werden, da gehört in meinen Augen die Bundesebene auf keinen Fall dazu aus jetziger Sicht.


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Re: abgeordnetenwatch
#257: 23. September 2013, 10:56
Der Vertrag kann erst Ende 2014 gekündigt werden. Da spielt es keine Rolle wer die politischen Drahtzieher sind, die Abgeordneten können vorher nichts machen, kein Bundesland kann aus dem Vertrag raus. Wenn die Abgeordeten die bis dahin zur Wahl stehen und immer wieder mit dem Thema konfrontiert werden, müssen die sich ja mal irgendwie dazu äussern. Wenn nicht zeigt uns das deren Unfähigkeit in aller Deutlichkeit. Denn nur so haben wir eine Möglichkeit, den Machthabern zu zeigen dass die Bürger nicht alles mit sich machen lassen wollen. Wenn sich Politiker irgendwann dazu bekennen müssen, dass dieser Beitrag völlig ungesetzlich ist, werden die Gerichte auch nicht mehr zu denen halten können. Wenn wir immer wieder Fragen zu diesem Thema auf Abgeordnetenwatch stellen, zeigt sich wer Führungsqualitäten hat anhand deren Antworten.  Politische Mitläufer werden enttarnt als Profiteure dieses Unrechtregimes, welches wir nun die nächsten 4 Jahre ertragen müssen.


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six2seven

Re: abgeordnetenwatch
#258: 23. September 2013, 11:25
Zitat Roggi:

Wenn die Abgeordeten die bis dahin zur Wahl stehen und immer wieder mit dem Thema konfrontiert werden, müssen die sich ja mal irgendwie dazu äussern.

Hallo Roggi

…..siehe dazu Poß.


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themob

Re: abgeordnetenwatch
#259: 23. September 2013, 11:33
Der Vertrag kann erst Ende 2014 gekündigt werden. Da spielt es keine Rolle wer die politischen Drahtzieher sind, die Abgeordneten können vorher nichts machen, kein Bundesland kann aus dem Vertrag raus. Wenn die Abgeordeten die bis dahin zur Wahl stehen und immer wieder mit dem Thema konfrontiert werden, müssen die sich ja mal irgendwie dazu äussern. Wenn nicht zeigt uns das deren Unfähigkeit in aller Deutlichkeit. Denn nur so haben wir eine Möglichkeit, den Machthabern zu zeigen dass die Bürger nicht alles mit sich machen lassen wollen. Wenn sich Politiker irgendwann dazu bekennen müssen, dass dieser Beitrag völlig ungesetzlich ist, werden die Gerichte auch nicht mehr zu denen halten können. Wenn wir immer wieder Fragen zu diesem Thema auf Abgeordnetenwatch stellen, zeigt sich wer Führungsqualitäten hat anhand deren Antworten.  Politische Mitläufer werden enttarnt als Profiteure dieses Unrechtregimes, welches wir nun die nächsten 4 Jahre ertragen müssen.

Der Vertrag kann theoretisch heute gekündigt werden, zum 31.12.2014. Welche Signalwirkung hätte so etwas? Unter welchen Zugzwang würden die Verantwortlichen gesetzt? Fakt wäre ja: Der Vertrag wurde heute (theoretisch) gekündigt.

Die Machthaber von denen hier gesprochen wird, sind auf Landesebene zu suchen (offiziell). Denen sitzen wir alle geographisch in der Regel näher als denen, die im Bundestag sitzen und sowieso (offiziell) damit nichts zu tun haben.

Und was den Rundfunkbeitrag angeht, um den es hier im Forum geht, interessieren mich die politisch offiziell Verantwortlichen. Und die suche ich nicht auf Bundesebene.

Wie gesagt, Nadelstiche mögen wertvoll sein, aber zielführender wäre die direkte Konfrontation auf Landesebene auf diesem Portal, wo es möglich ist. Nochmal zur Erinnerung. Gestern ist Vergangenheit - der Drops für die nächsten 4 Jahre ist gelutscht (mehr oder weniger).

Wie sich ein Herr Poß geäußert hat, sieht man ja vorbildlich (dafür hat er dann 50,5% bekommen?). Und so werden sich auf Bundesebene alle mehr oder weniger äußern.

Sollte sich einer auf Landesebene so äußern, hätte ich zumindest einen direkt verantwortlichen vor mir, der nicht ganz einfach auf andere verweisen kann, weil es nicht zu seinem Aufgabengebiet gehörte.

Mir fällt zu dem ganzen nur noch eines ein: Der Text auf der Petitionsseite des deutschen Bundestags

Zitat
Rundfunkgebühren sind Ländersache
Warum gibt es eigentlich keine veröffentlichten Petitionen zur Abschaffung der GEZ bzw. der aktuellen Debatte um die Neuordnung der Rundfunkbeiträge? Diese oder ähnliche Fragen werden in letzter Zeit häufiger an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet.

Das inländische Rundfunkwesen (Hörfunk und Fernsehen) fällt in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Bundesländer haben die Einzelheiten der Rundfunkfinanzierung und der Beitragserhebung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt.

Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradio.

Wegen dieser verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern werden Eingaben zu diesem Themenkomplex nicht vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt und parlamentarisch geprüft, sondern vom Petitionsausschuss des Landtages in dem der Petent seinen Wohnsitz hat.

Da Zuschriften zum neuen Rundfunkbeitrag nur vom Petitionsausschuss des zuständigen Landtages parlamentarisch geprüft werden können, werden diese dorthin weitergeleitet. Eine weitere Bearbeitung oder Behandlung findet beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht statt. Aus diesem Grunde finden Sie auch keine veröffentlichte Petition zum Thema Rundfunkbeitrag auf unserer Internetseite.

Und damit weiß ich auch, wen ich mit meinem Unmut, meiner Meinung, Überzeugung, Argumentation etc. bis aufs letzte nerven muss.

Für mich persönlich ist ein Herr Poß nicht interessant. Letztendlich muss es aber jeder für sich entscheiden wie er vorgehen möchte.......


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Re: abgeordnetenwatch
#260: 23. September 2013, 12:20
...
Wie sich ein Herr Poß geäußert hat, sieht man ja vorbildlich (dafür hat er dann 50,5% bekommen?). Und so werden sich auf Bundesebene alle mehr oder weniger äußern.
...

Nach 54,3% 2009 jetzt nun 50,5% in der SPD-Hochburg - bei 65% Wahlbeteiligung!

Wahl   Name   Partei   Erststimmen
2013   Joachim Poß   SPD   50,5 %
2009   Joachim Poß   SPD   54,3 %
2005   Joachim Poß   SPD   59,7 %
2002   Joachim Poß   SPD   60,3 %
1998   Joachim Poß   SPD   65,4 %
1994   Joachim Poß   SPD   59,3 %
1990   Joachim Poß   SPD   55,9 %
1987   Joachim Poß   SPD   59,4 %
1983   Joachim Poß   SPD   60,2 %
1980   Joachim Poß   SPD   59,9 %

Meiner Meinung nach, hat das Wahlergebnis mit unseren Anfragen herzlich wenig zu tun. Die öffentlich-(nicht)rechtlichen Sender, andere Mainstreammedien und die massive inhaltslose Straßenwerbung trugen zu dem Ergebnis bei. Trotz der massiven Werbung für die Wahl, stieg die Wahlbeteiligung nur geringfügig. Die Nichtwähler stellten den größten Teil der Bevölkerung bei der Wahl dar. Die mit Abstand größten Werbegelder/Spenden flossen von und für die CDU mit entsprechendem Ergebnis.

Wegen seiner gegenwärtigen Weigerung an einer Diskussion teilzunehmen oder dem fehlenden Willen Schritte gegen die Grundrechtbeschneidungen in Gang zu setzen, sind weitere Anfragen an Herrn Poß nicht sinnvoll. Die bisherigen Beiträge sollten ihn jedoch in die Lage versetzten, über die angesprochenen Punkte nachzudenken. Vielleicht auch darüber, wieso die Zustimmung der Wähler von Jahr zu Jahr schwindet.


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Re: abgeordnetenwatch
#261: 01. Oktober 2013, 16:00
Wir fragen da ja munter weiter, dabei treten interessante Denkweisen der Politiker zutage
- Kein Grundrecht auf Gebührenfreiheit heißt bei denen Freifahrschein für Abgaben aller Art.
- Die Rechtsauffassung dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist wird nur von einer Minderheit vertreten und hat deshalb nicht soviel Gewicht.
- Rundfunk ist ein öffentliches Gut (da nicht-rival und nicht-ausschließlich, siehe http://www.wiwi.uni-rostock.de/fileadmin/Institute/VWL/Lehrstuhl_Finanzwissenschaft/Unterlagen_Lehrveranstaltungen/Master/Finanzwissenschaft_I/Vorlesung/Sommersemester_2010/Kapitel_5.1-5.4.pdf) und ist wissenschaftlich bewiesen öffentlich finanziert effizienter. Problem nur dass Rundfunk ausschließlich ist (es besteht die Möglichkeit den Zugang bei Nichtzahlung zu verwehren) und dass keine Ausschreibung der Herstellung des öffentlichen Gutes stattfindet.


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wtfacow

Re: abgeordnetenwatch
#262: 01. Oktober 2013, 20:12
Ich muss schon sagen , die Antworten von Herrn Poß werden immer individueller...


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Re: abgeordnetenwatch
#263: 03. Oktober 2013, 18:15
Dieser Abgeordnete und Jurist will nicht verstehen:

http://www.abgeordnetenwatch.de/alfred_sauter-1234-72498--f404112.html#q404112

Er erzählt, die Landtage hätten das Gutachten von Kirchhof beauftragt, und deutet an, es sei Degenhart, der Interessen vertrete. Er liest nicht mal richtig die Frage, die ich gestellt habe.

Vielleicht kann jemand seine Antwort mit einer Frage beantworten?


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: abgeordnetenwatch
#264: 03. Oktober 2013, 18:17
Die gestrige Antwort von
Alfred Sauter (CSU) - Kandidat Landtagswahl Bayern, Jahrgang 1950, Jurist
spricht in der Tat Bände über die
SachUNkenntnis und das Selbstverständnis einer medial verkorksten Politikerkaste
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1234-72498--f404112.html#q404112

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

GUTACHTEN

Zitat
Die Länder haben sich die Beantwortung nicht leicht gemacht und darauf Wert gelegt, dass diese Thematik verfassungsrechtlich fundiert aufgearbeitet wird.
Dafür haben sie Prof. Kirchhof als ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht und Experten für Finanzverfassungsrecht mit einem wissenschaftlichen Gutachten beauftragt.

Es waren *nicht* die Länder - sondern ARD-ZDF-GEZ!!!
Das Kirchhof-Gutachten ist *gekauft* - und *nicht* unabhängig!
Das *einzige* mir bekannte Bundesland, das ein Gegengutachten erstellen und (wenn auch offensichtlich nur bedingt) in die Entscheidungsfindung einfließen ließ, war Thüringen:

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
Zitat
Waldhoff, Christian (Prof. Dr.)
damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
nunmehr Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen
08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen

"Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich
adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376.html

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

AUFTRAG/ "GRUNDVERSORGUNG"

Weiter heißt es bei Hr. Sauter:
Zitat
Es ist die originäre Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die unabhängige Grundversorgung der Öffentlichkeit in den Bereichen Bildung, Kultur, Information und Unterhaltung zu gewährleisten. Auch im Zeitalter der Massenkommunikation und fortschreitender Internetnutzung bleibt der Rundfunk Leitmedium.
Inhaltliche Defizite privater Medienanbieter müssen wirksam ausgeglichen werden können.
Das übernimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Sendungen, er sorgt für Meinungsvielfalt und trägt zum Erhalt der Demokratie bei. Dass davon auch diejenigen profitieren, die seine Angebote nicht selbst nutzen, wird oftmals vergessen und ist dementsprechend zu betonen.

Wie abgrundtief gesunken muss man sein, um solch eine inhaltsleere, euphemistische - ja wahrheitswidrige Scheinargumentation aufzubauen?!?
Es wurden in den 80er Jahren die privaten Sender zugelassen - wodurch ein Pluralismus jenseits des durch ARD-ZDF-GEZ eigentlich zu gewährleistenden "Binnenpluralismus" gesichert war. Die Gefahr eines Propagandamonopols war damit gebannt.
Für *wen* und *weshalb* eigentlich müssen "inhaltliche Defizite privater Medienanbieter [...] wirksam ausgeglichen werden können."?!??! Doch nicht für NICHTnutzer!
Sind mittlerweile nur noch die Privaten die Legitimation für den Öffentlich-Rechtlichen?!?
Jetzt wird ein mediales Wettrüsten veranstaltet nach dem Motto "was die Privaten bieten, müssen wir überbieten" (alternativ auch: unterbieten), das auf dem Rücken der zu "Beitragsschuldnern" degradierten Bürger - insbesondere auch der NICHTnutzer - ausgetragen werden soll?!??!
STOPPT diesen WAHNSINN!!!!
Und STOPPT solche gefährlichen DEMAGOGEN!!!


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

GRUNDRECHTE/ KONTROLLGREMIEN

Aber es geht noch weiter mit Hr. Sauter:
Zitat
Inwiefern der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Bürger in seiner negativen Meinungsfreiheit verletzen sollte, ist nicht nachvollziehbar. Die zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten (Rundfunkräte, Fernsehrat, Hörfunkrat) achten durch ihre gesetzlich vorgeschriebene pluralistische Besetzung auf ausgewogene Programminhalte. Durch die Finanzierung über öffentliche Gelder ist er nicht von Werbeeinnahmen abhängig und damit frei, auch unpopuläre Themen aufzugreifen.
Darüber hinaus bleibt es jedem Bürger selbst überlassen, die Rundfunkangebote tatsächlich zu nutzen.

Eine Verletzung der negativen Meinungsfreiheit sei also "nicht nachvollziehbar"?!?
Dieser Herr scheint auf diesem Auge blind zu sein:
Es handelt sich um eine *ZWANGSUMLEITUNG* des Medienbudgets eines jeden Bürgers zugunsten eines privilegierten Rundfunk-Kartells, wenn man so möchte.
Der Bürger kann diese Mittel dann nicht mehr frei für seine ganz persönliche Medien-Kombination verwenden - wie z.B. Bücher, Zeitungen/ Zeitscchriften, Filme, Musik, Theater, etc.
Und er kann diese im Laufe seines Lebens und dem Wandel seiner eigenen Vorlieben auch nicht mehr anpassen.
Die 215€/Jahr (in ungünstigen Fällen und zukünftig auch mehr) sollen *lebenslang* und *strikt* funktionsgebunden an Rundfunk-Medien abgedrückt werden.
Genau *das* ist die Verletzung der negativen Meinungsfreiheit, der Selbstbestimmung und der Handlungsfreiheit!!!
"Pluralistische Besetzung"?!?
Falsch: Entweder dominiert durch Parteienvertreter - oder zahnlose Tiger, vgl.:
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB), 11.07.2013
Zwölf Gedanken zur Reform der Rundfunkgremien
Rundfunk-Gremien nehmen ihren Kontroll- und Gestaltungsauftrag nicht vollständig wahr; sie müssen sich aus der fürsorglichen Belagerung der Geschäftsleitungen befreien und sich auf ihren gesellschaftlichen Vertretungs-Auftrag besinnen.
http://www.dimbb.de/medien-blog/35-medien-blog/916-zwoelf-gedanken-zur-reform-der-rundfunkgremien
Zitat
1. In den Rundfunk- und Verwaltungsräten der Sender sitzen Vertreterinnen und Vertreter einer Gesellschaft, wie sie sich im 20 Jahrhundert ausgeprägt hatte: Parteien, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Landesjugendverbände, Frauen, Senioren und Umwelt. Diese alte „bunte Mischung“[1] reicht nicht mehr aus, um eine neue, viel differenziertere Gesellschaft ernsthaft zu repräsentieren. Eine neue Repräsentanz muss künftig auch die Gremien prägen.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

BEITRAGS-"GERECHTIGKEIT"

Hr. Sauter meint auch noch:
Zitat
Dass das neue Finanzierungsmodell gleichwohl gerechter ist, liegt daran, dass sich nunmehr weniger Bürgerinnen und Bürger der Abgabepflicht durch Nichtanmeldung der Geräte entziehen können.
Es ist also "gerechter", wenn jetzt NICHTnutzer horrende Mehrsummen für die NICHTnutzung zahlen, im Vergleich zur "solidarischen" Querfinanzierung vermeintlicher "Schwarzseher"?!?
Mit der gleichen Argumentation könnte man auch - weil das ja dann "gerechter" wäre - den ÖPNV per Wohnungspauschale finanzieren, da ja auch dort "Schwarzfahren" nicht ausgeschlossen werden kann - bzw. hin und wieder auch üblich ist.
Und man könnte auch  - weil das ja dann "gerechter" wäre - eine Konsumgüter- und Dienstleistungs-Wohnungspauschale einführen, da ja auch Ladendiebstahl und Dienstleistungserschleichung nicht ausgeschlossen werden können - bzw. hin und wieder auch üblich sind...

Was für fatale Vorstellungen und Einstellungen unserer sogenannten "Volksvertreter"...

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

EVALUIERUNG

Abschließend lässt Hr. Sauter noch verlauten:
Zitat
[...] die Länder entsprechend ihrer Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits mit den zugesagten Evaluierungsarbeiten begonnen haben. Sie bedienen sich dabei erneut externen wissenschaftlichen Sachverstandes, um die sich aus den ersten beiden Vollzugsjahren ergebenden Daten fundiert auszuwerten. Auch die von Prof. Degenhart aufgeworfenen Fragen werden dabei diskutiert. Vor Ende 2014 können die Arbeiten jedoch nicht abgeschlossen werden. Erst dann ist die Datenbasis ausreichend für eine seriöse und gerechte Überprüfung.
*Wer* evaluiert - und *wo* - und in *welcher Form*?
Und mit *welchem* "externen wissenschaftlichen Sachverstand"?!?
Es existieren bereits
6(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

Hier müssen wir neben der Aufklärung und dem Widerstand parallel ansetzen!!!
Wir müssen uns Gehör verschaffen!!
Die "Evaluierung" darf nicht wieder von der Öffentlichkeit abgekapselt in den Hinterzimmern ausgekungelt werden!!!

Die Evaluierung muss ***öffentlich*** stattfinden und
darf sich einer *breiten, öffentlichen Debatte* nicht verschließen!!!


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Re: abgeordnetenwatch
#265: 03. Oktober 2013, 19:00
Aber es geht noch weiter mit Hr. Sauter:
Zitat
Inwiefern der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Bürger in seiner negativen Meinungsfreiheit verletzen sollte, ist nicht nachvollziehbar. Die zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten (Rundfunkräte, Fernsehrat, Hörfunkrat) achten durch ihre gesetzlich vorgeschriebene pluralistische Besetzung auf ausgewogene Programminhalte. Durch die Finanzierung über öffentliche Gelder ist er nicht von Werbeeinnahmen abhängig und damit frei, auch unpopuläre Themen aufzugreifen.
Darüber hinaus bleibt es jedem Bürger selbst überlassen, die Rundfunkangebote tatsächlich zu nutzen.

Eine Verletzung der negativen Meinungsfreiheit sei also "nicht nachvollziehbar"?!?
Dieser Herr scheint auf diesem Auge blind zu sein:
Es handelt sich um eine *ZWANGSUMLEITUNG* des Medienbudgets eines jeden Bürgers zugunsten eines privilegierten Rundfunk-Kartells, wenn man so möchte.
Der Bürger kann diese Mittel dann nicht mehr frei für seine ganz persönliche Medien-Kombination verwenden - wie z.B. Bücher, Zeitungen/ Zeitscchriften, Filme, Musik, Theater, etc.
Und er kann diese im Laufe seines Lebens und dem Wandel seiner eigenen Vorlieben auch nicht mehr anpassen.
Die 215€/Jahr (in ungünstigen Fällen und zukünftig auch mehr) sollen *lebenslang* und *strikt* funktionsgebunden an Rundfunk-Medien abgedrückt werden.
Genau *das* ist die Verletzung der negativen Meinungsfreiheit, der Selbstbestimmung und der Handlungsfreiheit!!!

Nein. Das ist die Verletzung der Selbstbestimmung, der Handlungsfreiheit, der Informationsfreiheit, aber nicht der negativen Meinungsfreiheit. Die negative Meinungsfreiheit ist allein durch den Zwang verletzt, die Verbreitung von Inhalten zu finanzieren, die man nicht vertritt und man nicht verbreiten will. Dies unabhängig, ob man durch diese Zahlung gehindert wird oder nicht, andere Inhalte zu zahlen. Negative Meinungsfreiheit ist nicht gleich Informationsfreiheit.


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Re: abgeordnetenwatch
#266: 03. Oktober 2013, 20:45
Wen vertreten die Abgeordneten?

Zitate aus Wortprotokoll, 17. Wahlperiode, 21. Sitzung, 6. März 2013, Abgeordnetenhaus BERLIN, Ausschuss für Europa- und
Bundesangelegenheiten, Medien.

http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/AusschussPr/ebm/ebm17-021-wp.pdf

Ich glaube, diese Zitate zeigen, wer im Parlament entscheidet: die Rundfunkanstalten, also weder Volk noch Abgeordnete.


Dr. Gabriele Hiller (LINKE), Seite 15, 2. Paragraph:

Zitat
Für die Argumentation für uns als medienpolitische Sprecherin hätte
ich gern die Abgrenzung zwischen Haushaltsabgabe, Gebühr, Steuer. Das
eine Prozent, das keine Rundfunkempfänger sind, weder Handy, Internet
oder Fernseher hat, das es also ablehnt, muss zahlen und macht den
Vorwurf, dass es hier eine Zwangsabgabe gibt. Man könnte auch – – Ich
will mich nicht auf eine Steuerdiskussion einlassen. Wäre das nicht
vermeidbar, wenn die eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie
nichts haben? Das ist ähnlich wie bei Menschen mit Behinde-rung. Die
haben ihre Authentifizierung, ihren Pass, sie weisen das nach und
werden teilweise befreit. Wäre das nicht auch für dieses eine Prozent
möglich, und würde das nicht auch der Akzeptanz dieser Abgabe guttun?


Frank Zimmermann (SPD), Seite 16, 3. Paragraph:

Zitat
Aber die eine Frage zu der Praxis ist aus meiner Sicht relevant,
nämlich die der Ausnahmere-gelung. Uns ist klar, dass bei der
Abfassung des Staatsvertrags Stadelmaier und andere gesagt haben: Wir
unterstellen jetzt mal, dass in allen Haushalten in Deutschland ein
Empfangsgerät steht. – Dass jemand keinen Fernseher hat, gibt es gar
nicht, wurde gesagt. Und das gibt es eben doch. Wir haben bewusst als
Parlamente eine ganz restriktive Formulierung mit sehr engen
Ausnahmetatbeständen reingeschrieben. Man muss auch evaluieren, ob das
so haltbar sein wird, und wir möchten auch, dass das evaluiert wird,
wenn einzelne, nicht nur die Taub-blinden, sondern auch andere,
tatsächlich nicht in der Lage sind, das zu nutzen, ob man nicht zu
einer Neubewertung der sehr engen Ausnahmetatbestände im Staatsvertrag
kommen muss. Das muss man sich angucken, und das würde ich gern als
unser Interesse anmelden, als einen Inhalt der Evaluation. Ich glaube,
das wird die Beitragsbasis des RBB nicht nachhaltig be-schädigen, wenn
wir da, falls nötig, über Änderungen nachdenken.


Markus Klaer (CDU), Seite 17, 6. Paragraph:

Zitat
Zur Umstellung der Beiträge: Natürlich haben wir jetzt viele kritische
Berichterstattungen. Ich stelle immer wieder fest, dass es auch eine
Menge Leute gibt, die entlastet worden sind. Die melden sich aber gar
nicht zu Wort. Es ist immer der Punkt, dass derjenige, der positiv
entlas-tet worden ist, in der Diskussion nicht auftaucht, sondern nur
die, die möglicherweise vorher nicht oder nur einen Teil gezahlt
haben. Deswegen möchte ich mich dazu nicht weiter äußern, sondern
schließe mich den Ausführungen, insbesondere von Herrn Zimmermann an.


Dagmar Reim (Intendantin RBB), S23, letzter Paragraph:

Zitat
Herr Zimmermann! Ich bin Ihnen, wie Sie wissen, dankbar dafür, und das
gilt für alle Parlamentarier, die hier am Tisch sitzen, dass Berlin
und Brandenburg unseren Weg von der geräteabhängigen Gebühr in den
Beitrag sehr massiv unterstützt hat.


Hagen Brandstäter (RBB Verwaltungsdirektor), Seite 25:

Zitat
Ich komme zum zweiten Punkt, zu dem 1 Prozent der Menschen, die
offensichtlich kein Gerät bereithalten, keinen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk oder die Medien überhaupt nicht nutzen. Man muss sich noch
mal vergegenwärtigen, dass das alte Modell von Geräten ausging. Der
Gesetzgeber hat, wie ich finde, in der heutigen Zeit absolut
nachvollziehbar gesagt: Wir müs-sen weg von den Geräten, weil die
Konvergenz der Medien und die Vielfalt der Empfangsgeräte heute nicht
mehr beherrschbar ist, und wir wollen weg von den Kontrollen vor der
Woh-nungstür. – Der Gesetzgeber hat das typisiert. Ab ungefähr 90
Prozent, sagt die Jurisprudenz, kann man das machen. Es werden
sicherlich irgendwann Klagen vor den Gerichten landen. Dessen sind wir
uns auch bewusst. Aber es ist so: Dieses 1 Prozent, das Sie nennen,
Frau Dr. Hiller – – Wir wissen nicht, ob es 1 Prozent oder 1 Promille
ist. Ich bin mir ziemlich si-cher, es würden 10 Prozent werden, wenn
es diese Möglichkeit, sich dann befreien zu lassen, gäbe. Aber wir
würden wieder ins alte Modell zurückfallen, denn es ginge dann wieder
dar-um, kein Gerät bereithalten, und davon wollten wir weg. Das wäre
aus meiner Sicht sehr in-konsequent. Das neue Modell ist einfach: Eine
Wohnung, ein Beitrag. – Es wird an das Inne-haben einer Wohnung
angeknüpft. Wir würden dann wieder mischen, und es gäbe wieder viel
Kontrollaufwand, den wir, glaube ich, alle nicht wollen.


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Re: abgeordnetenwatch
#267: 03. Oktober 2013, 21:51
@Sophia.Orthoi

Abgesehen von der endlosen Frechheit, die diese Diskussion an den Tag legt, wird weiterhin einfach als Naturgesetz hingenommen, dass das Bereithalten eines Empfangsgerätes automatisch eine Gebührenpflicht auslöst. Das war schon früher falsch und heute umso mehr.

Wann werden die Leute begreifen, dass ausschließlich der Konsum einer Dienstleistung eine Zahlungspflicht auslösen kann – wir sind im 21. Jahrhundert, inmitten der Informationsrevolution, in einem Zeitalter, in dem Rundfunk, in welcher Art auch immer, immer weniger eine Rolle spielt. Es mag sein, dass bis Mitte der Achtzigerjahre Rundfunk eine wichtige Rolle hatte, allerdings hat sich die Welt seitdem komplett verändert und die einstige Bedeutung des Rundfunks ist heute nicht mehr existent.

Nie hatte die Menschheit so einen mannigfaltigen, schnellen und unkomplizierten Zugriff zur Bildung, Information und Unterhaltung, wie heute der Fall ist. Wo spielt hier noch der Rundfunk eine Rolle? Jeder Mensch ist heute sein eigener Regisseur und braucht nicht von einem zentralen Rundfunk gleich getaktet zu werden.

Brauchen wir wirklich 100 Sender für einen angeblichen Bildungs- und Informationsauftrag, der zuletzt Mitte der Achtzigerjahre durch das sogenannte Niedersachsenurteil schwammig und ohne Grenzen aufzuzeigen, definiert wurde? Jeder normal denkende Mensch weiß ganz genau, dass der Rundfunk heute immer weniger eine Rolle spielt – Nachrichten sind endlich, so dass man keine 100 Sender braucht, um sie zu veröffentlichen; es reicht ein einziger Sender. Mit dem sogenannten Bildungsauftrag möchte ich mich nicht weiter befassen, denn ich kenne niemanden, der seine Bildung im Fernsehen erlangt hätte. Deswegen verkommt heute der ganze Rundfunk zu einer Schleuder billiger, minderwertiger und gleich getakteter Formate ohne jeglichen Mehrwert. Irgendwie müssen die täglich ausgestrahlten 2400 Programmstunden gefüllt werden.

Ob 1, 10 oder mehr Prozent den Rundfunk ablehnen ist es unerheblich, denn wir haben heute die technische Möglichkeit, nach tatsächlichem Konsum abzurechnen. Sky & Co. zeigen uns, wie es geht. Was diese Damen und Herren schwadronieren, beleidigt mein Intellekt zutiefst. Es ist einfach nicht zu fassen, wie sie Diskussionen an jeglicher Realität vorbei führen – das ist nichts anderes als eine Inszenierung einer billigen Soap oder diese Herrschaften leben einfach in einer Parallelwelt.

Wir müssen uns alle zusammen weiter anstrengen und unermüdlich weiterhin informieren, denn es wird den Leuten vermittelt, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt, wobei die zweite, also der Rundfunkbeitrag, die bessere ist. Beides ist gelogen, denn Gerätebesitzt bedeutet nicht automatisch Gebührenpflicht und auf der anderen Seite ist der neue Rundfunkbeitrag bereits von vielen unabhängigen und tief greifenden Gutachten als verfassungswidrig enttarnt worden. Und über die dritte Möglichkeit wird erst gar nicht gesprochen: Brauchen wir heute wirklich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wenn, in der Größe?

Wir brauchen ihn nicht. Für Information und Koordinierung im Katastrophenfall reicht ein bundesweiter Sender, der leicht aus der Portokasse bezahlt werden könnte. Für Bildung sind die Schulen zuständig und nicht der Rundfunk. Zuletzt noch eine Frage: Wie sähe Bildung aus, wenn man die jährlich 8 Milliarden Euro Rundfunkzwangsgeld in Schulen und Hochschulen investierte?


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Re: abgeordnetenwatch
#268: 03. Oktober 2013, 21:58
Die Öffentlich-Rechtlichen lehnen die Verschlüsselung kategorisch ab.

Wie wäre es dann mit "Steuererleichterung"?  Die Rundfunkfinanzierung soll durch allgemeine Steuermittel erfolgen.
Zitat
So verfügen – im Jahr 2010 – 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät, 96 % über mindestens ein Radio und 77 % über mindestens einen internetfähigen PC. Hinzu kommt die starke Verbreitung von Mobiltelefonen mit Internetzugang. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass für das Jahr 2011 – 98 % der Neuwagen und 97 % der Gebrauchtwagen mit einem Autoradio ausgestattet sind.
Hierdurch soll Bürokratie abgebaut und Kosten gesenkt werden. Wenn man GEZ(Beitragsservice) abschafft, spart man 160 Millionen Euro.
Das führt dazu, dass die Bürger mehr Geld für Konsum zur Verfügung haben und das wiederum stützt die Konjunktur.

Ein Problem bleibt dann bestehen: jeder der Steuern zahlt, unterstützt dann die Rundfunkfinanzierung. Auch Personen die gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: abgeordnetenwatch
#269: 03. Oktober 2013, 22:03
So verfügen – im Jahr 2010 – 97 % der deutschen Haushalte über mindestens ein Fernsehgerät, 96 % über mindestens ein Radio und 77 % über mindestens einen internetfähigen PC. Hinzu kommt die starke Verbreitung von Mobiltelefonen mit Internetzugang. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass für das Jahr 2011 – 98 % der Neuwagen und 97 % der Gebrauchtwagen mit einem Autoradio ausgestattet sind.

Hast du meinen vorigen Beitrag gelesen. Daran sollte man arbeiten.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg51819/topicseen.html#msg51819


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