Hi 503,
das ist ja grad das, worum sich die Frage dreht:
1) Teilnehmer am Rundfunk ist der, der einen TV/ ein Radio/ ein empfangsfähiges Gerät
(SmartPhone oder PC) hat
(so war es früher vor 2013)
bzw. jetzt ab 01.01.2013:
Teilnehmer ist der, der eine Wohnung hat.
oder
wie wir es möchten:Teilnehmer ist der, der TV/Rundfunk sehen will.
Blöd nur, dass der Gesetzgeber
bisher Teilnehmer (zu) sein (wollen) vom Gerätebesitz abhängig machte bzw. ab 01.01.2013 jeder, der eine Wohnung hat, automatisch Teilnehmer ist. (Auch wenn er/sie es nicht will)
Es ist klar, und nicht besonders erwähnenswert, dass wir diese beiden Lösungen ablehnen, deswegen gehe ich jetzt nicht ausführlicher darauf ein.
Ergo:
Den Gesetzgeber zum Umdenken zu bewegen, von Wohnung auf Will-Teilnehmer sein, ist unser Ziel.
Lg!
Snoopy