Mein VG informiert mich jetzt auch, dass ich die Klage zurücknehmen sollte, da aufgrund der Entscheidung des Bayer. Verfassungsgerichtshofes keine großen Erfolgsaussichten mehr bestehen.
Ich habe fast bis zum Fristablauf von 3 Wochen überlegt, die offizielle PZU-Zustellung erfolgte ja erst am 13.06., und mich entschieden, das Urteil gegen meine Klage abzuwarten, die Klage also weiter zu führen.
Meine Antwort auf das Schreiben stelle ich Morgen rein, so ich es noch vor meinem Urlaub schaffen sollte. Ich werde in jedem Fall auch kurz reinbringen, dass im Münchner Urteil nicht definiert wurde, was denn dieser ominöse "strukturelle Vorteil" ist, den angeblich alle Menschen im Einwirkungsbereich des ÖR haben, auch wenn sie Ihn, wie ich, selbst nicht nutzen. Laut einer von einer ARD-Tochter selbst finanzierten Studie liegt, nämlich der Nachrichtenanteil von ARD & ZDF momentan bei ca. 8 bis 9% des Gesamtprogrammes, Tendenz sinkend!
http://www.media-perspektiven.de/1658.html?&tx_mppublications_pi1[showUid]=2061&cHash=089e1ae975b26e8e66cf4c99576779ac
Zudem konnte ich in dem ausführlichen Urteil auch nichts finden, dass explizit auf die Benachteiligung von Einpersonenhaushalten eingegangen wurde, die ja in der Klagebegründung genannten wird.
Eigentlich könnte ich ja auch unverschämt sein und zumindest zwischen den Zeilen reinbringen, dass hier versucht wurde, eine Begründung um ein Ergebnis herum zu schreiben. Ist ja egal, ich weiß sowieso wie das Urteil des VG Augsburg ausfällt!