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Autor Thema: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung  (Gelesen 13755 mal)

G
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Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
Autor: 05. April 2013, 18:13
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EDIT:
Die Beiträge wurden hierher verschoben, um eine Auseinandersetzung zum Thema Strafanzeige für Interessierte zu ermöglichen.
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An Viktor 7:

Danke für deinen Hinweis.

Du schätzt die Situation eklatant falsch ein. Ich will nichts verwässern. Ich will, wie hier scheinbar der ein oder andere festgestellt hat :), lediglich unterschiedliche Perspektiven zu verschiedenen Themen aufzeigen. Der Grund, warum ich das mache, ist nicht, dass ich euch blockieren oder stören will, auch nicht, dass ich das Thema verwässern will oder dass ich pro Beitragsservice bin. All dies sind keine Gründe. Sie treffen nicht zu. Der Grund, warum ich hier mal andere Argumente reingebracht habe, ist, dass ich eine erfolgreiche Klage will, mit der wir das System kippen könnten. Dies erfordert meines Erachtens intensive Reflektion aller in der Strafanzeige vorgebrachten Argumentationen. Ich hatte die Strafanzeige bspw. schon ausgedruckt und wollte sie zur Staatsanwaltschaft bringen. Dann wurde ich skeptisch und bin jeden einzelnen Punkt durchgegangen. Am Ende war für mich vieles an der Strafanzeige unlogisch bzw. nicht komplett durchdacht. Um dieses Defizit zu schließen, bin ich mit dem Forum in Dialog gegangen. Allerdings wurde mir das als Verwässerung / Kindischsein / oberflächliche Argumente vorbringend etc. ausgelegt. Ich kann verstehen, dass du auf die von dir geschriebene Anzeige stolz bist, das kannst du auch sein. Ich greife auch nicht dich an, wenn ich mich negativ zu der Anzeige äußere, sondern will lediglich eine Perfektionierung derselbigen erreichen, damit die Erfolgschancen steigen.

Wenn du deinem Unmut über meine Argumente und meine Beiträge durch eine Löschung meines Benutzernamens ausdrücken willst, hätte dies einzig zur Folge, dass ich nicht mehr in der Lage sein würde, hier etwas anderen Wind reinzubringen, der vielleicht den ein oder anderen nochmal zum Nachdenken anregt oder andere Perspektiven aufzeigt.

Bedenke bitte auch, dass es so etwas gibt wie "freie Meinungsäußerung". Da wir alle an einem Strang ziehen, ich im Gegensatz zu zwei anderen Leuten in diesem Thema hier nie persönlich geworden bin und außerdem auf sämtliche Beiträge, die mich betreffen, sachlich reagiert habe, fände ich es äußerst interessant, wenn ich gelöscht werden würde.

Deine Ergänzungen zur Strafanzeige schaue ich mir gleich mal an. In Anbetracht einer möglichen Löschung meines Accounts werde ich aber etwaige Zweifel nicht in diesem Thema äußern, sondern in anderen Foren vorbringen. Davon abgesehen hoffe ich aber, dass solche Zweifel erst gar nicht aufkommen werden.

Also: AUF AUF! Klagen! Klagen!

Wir lassen uns nicht unterkriegen. Wir sind das Volk!

Ich werde mich in diesem Thema angesichts der stark negativen Reaktionen gegenüber meinen Beiträgen nicht mehr äußern. Freue mich aber dennoch, dass bspw. Sophia.Orthoi und wahrscheinlich auch viele Nur-Leser und Nicht-Schreiber meine Intention verstanden. In diesem Sinn: Peace out.

Ach, und überleg mal, würde ich hier tatsächlich etwas verwässern wollen, hätte ich wahrscheinlich in mehr als nur einem Thema etwas geschrieben. Auch hätte ich dies wahrscheinlich an jedem Tag gemacht. Ich habe aber völlig andere Intentionen. Ich will erfolgreich klagen. Und deshalb will ich mich austauschen.

Alles klar?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. April 2013, 20:35 von Viktor7«

G
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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#1: 05. April 2013, 18:58
Ich arbeite mal nur noch den letzten Vorwurf, der gegenpber mir gemacht wurde, ab.

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DEIN VORWURF = Ich gehe nich drauf ein

Hallo Sophia.Orthoi,

was meinst du, wieso Gunter Schild diese Aussage macht?
Zitat
"Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein"
Wo taucht dies auf, so dass man zu diesem Schluss kommen kann? Schließlich wollen wir die Argumentationskette Wasserdicht machen. Auf eine Klarstellung und die Vertiefung geht Gunter nicht ein.



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MEINE ANTWORT = doch mache ich

Du hast mich falsch zitiert. Du hast nur einen Teil des Satzes und des Absatzes, den er betrifft, zitiert. Der komplette Absatz lautet: "Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt." Diesen Absatz schrieb ich, da du ja besagten Art. 18 (2) als Vehikel für deine Klage benutzt. Jedenfalls steht dieser in der Strafanzeige. Soweit so gut. Gegen diesen Artikel kann man nur verstoßen, wenn der in dem Art. beschriebene Zwnag besteht. Aus diesem Grund schrieb ich: "Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt".

Damit du mich besser verstehst, zitiere ich aus deiner eigenen Strafanzeige:

Darin heißt es: "Der erste Verstoß gegen das Völkerrecht betrifft den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2). Hiernach  darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde."

Und weiter: unter anderem: Als Satz aus deiner anschließende Argumentation: "Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung." Du redest also selbst von Zwang. Also bitte.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. April 2013, 19:21 von Gunter321«

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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#2: 05. April 2013, 21:47
Ich warte dann also in diesem Thema auf weitere Attacken auf meine Person.



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A
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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#3: 05. April 2013, 22:07
mhhh. ????

also ich denke man sollte hier nicht versuchen sich wegen einer kleinigkeit in die haare zu bekommen.
wir sind hier in einer gemeinschaft die versucht das beste zu erreichen was machbar ist und gemeinsam einen erfolg zu erzwingen. auch wenn nicht jeder an unterschiedlichen beiträgen aktiv dabei ist .
einige sind vielleicht nur mitleser und versuchen hier nur die richtigen worte zu finden um eine klage zu erstatten. dies finde ich auch eine art von erfolg.

ich selber stehe dazu das ich in sachen gesetze nicht gerade der hellste stern am himmel bin aber trotz allem versuche meinen beitrag für die gemeinschaft zu leisten .

hier sind wirklich sehr gute leute dabei vor denen ich wirklich mein hut ziehe .

gemeinsam sind wir stark und bringen somit auch den gewünschten erfolg!!!


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p
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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#4: 05. April 2013, 22:09
Günter niemand möchte Sie attackieren!
Hier wird nur der verdammte Beitragsservice attackiert.

Streitet euch bitte nicht.
Wir dürfen uns nicht gegenseitig angreifen, dies bringt
keinen von uns was. Unser oder besser gesagt aller Deutschnen
und deren Besucher ist der Gegner der Beitragsservice.
Dies ist unser Ziel und nur gemeinsam,  Hand in Hand können
wir was erreichen.

Seit mir bitte auch nicht böse,  das ich mal dazwischen geredet habe.

Schönen Abend noch.


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#5: 05. April 2013, 22:11
Diesen Text habe ich der STRAFANZEIGE hinzugefügt, möge es zu besserem Verständnis führen:

Nachtrag 31.03.2013:
---
Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeiten auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangs-Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln die persönliche Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
---


Ja, aber kann man damit Erfolg haben?  Es wäre schön. Ich würde mich freuen. Dies sei für etwaige Attacken auf meine Person hinvorgeschickt.

Du beziehst dich ja auf Art. 19 (2). Der sagt: "Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“

Dieser Artikel impliziert eben keinen Umkehrschluss. In dem Artikel steht glasklar "(...) Freiheit (...), Informationen und Gedankengut (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben .
Ich kann da leider keine Möglichkeit für einen Umkehrschluss ablesen. Mit Umkehrschluss meine ich das was in dem Zitat von Vikotor7 (siehe oben) steht. Hier nochmal:

Nachtrag 31.03.2013:
---
Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeiten auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangs-Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln die persönliche Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
---


Für mich hat das, was du hier schreibst, nichts mehr mit dem Artikel 19 (2) zu tun. Aber vielleicht höre ich auch den Zug nicht? Wenn mir wer die logische Verknüpfung zwischen dem Zitat von Viktor7 und Art. 19 (2) erläutern könnte, bin ich glücklich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. April 2013, 22:22 von Gunter321«

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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#6: 06. April 2013, 00:08
Hallo Gunter321,

wir sind hier nicht dafür da, um uns gegenseitig anzugreifen. Wieso du Attacken auf deine Person erwartest bleibt mir ein Rätsel. Deine Ausführungen zu hinterfragen oder zu beanstanden, stellt doch dich nicht als Person in Abrede.


Bei dem Zitat aus der STRAFANZEIGE hast du den wesentlichen Teil "eigener Wahl" ausgelassen.
Der Umkehrschluss ist ebenfalls genannt:
Zitat
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.

Hier noch mal der Auszug aus der STRAFANZEIGE:
Zitat


Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir  Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
Freie Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalteder Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.
……



Schaue dir bitte bei der STRAFANZEIGE
den Teil "Nachtrag 31.03.2013:". Dieser steht unter den Erklärungen zum Artikel 18 (2), du verbindest aber den Nachtrag mit Artikel 19 (2) und wunderst dich, dass er mit dem Artikel 19 (2) weniger zu tun.


Bei jeder Rechststreitigkeit gibt es zwei Seiten, jede Seite sieht sich im Recht und das Tag für Tag. Es ist seit deinem ersten Beitrag klar, dass du in der STRAFANZEIGE keinen Ausweg siehst, dafür eben klagen möchtest. Ich werde zusätzlich zu der STRAFANZEIGE eine Klage erheben. Das waren auch meine beiden Tipps (STRAFANZEIGE und Klage) an dich, sich darauf zu konzentrieren, bevor du hier im Forum deinen ersten Beitrag verfasst hast.

Gn8
Viktor


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G
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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#7: 06. April 2013, 10:31
Hallo Viktor7,

danke für deine Antwort.

Ich glaube, dass Artikel 19 (2) leider anders ausgelegt werden muss. Das hat folgenden Grund: Wenn er so ausgelegt werden könnte, wie du es in deiner STRAFANZEIGE benutzt, müsste ja jeder Mensch mit bspw. 900 € Einkommen durch den Staat nicht daran behindert werden dürfen, sich sämtliche Informationen, die er benötigt, egal woher und egal wieviel zu besorgen. Wenn sich also jemand in den Kopf setzen würde, eine Bibliothek in Frankreich zu kaufen oder sehr viele teure Bücher oder auch nur 10 teure Bücher, dann müssten diesem Mensch aufgrund von Artikel 19 (2) sämtliche Steuern erlassen werden, damit er mehr Geld zur Verfügung hat. Aus diesem Grund bin ich mir äußerst sicher, dass der Artikel 19 (2) etwas anderes meint.

Hier nochmal besagter Artikel: ""Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“

Ich denke, dass dieser Artikel bedeutet, dass man durch den Staat nicht in folgendem Sinne gehindert werden darf, Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Und zwar: Würde der Staat das Internet lahm legen, wäre gegen Artikel 19 (2) verstoßen. Würde verschiedenen Personen verboten werden, bestimmte Informationen zu empfangen, wäre ebenso dagegen verstoßen. Würde verboten werden, dass bestimmte Informationen ins Land gelangen, wäre ebenso dagegen verstoßen.

So sehe ich das. Freue mich aber, wenn es anders ist.

Mich würde mal interessieren, wie ihr zu meinen Überlegungen steht und wie man sie ggf. in die Strafanzeige einbauen kann.

Als Angriff auf meine Person wertete ich im Übrigen:
- das 2fache Angebot der Löschung meines Mitgliedskontos
- die Aussage, dass ich kindisch sei und oberflächliche Argumente vorbringe (bezieht sich ja eindeutig auf mich)
- die Aussage, dass ich von der GEZ sei (hat Hailender geschrieben)
- die Aussage, dass ich meine Synapsen nicht anschalte, (Anm.: was im Übrigen biologisch gar nicht geht) (hat Hailender geschrieben)
- die Aussage, dass ich mich mit meinem Paragrafenscheiß verpissen soll

Ich denke schon, dass dies alles als persönlicher Angriff gewertet werden kann ;-)


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#8: 06. April 2013, 12:32
Hier noch mal der Auszug aus der STRAFANZEIGE:
Zitat


Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir  Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
Freie Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalteder Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.
……


Daraus machst du:


Ich glaube, dass Artikel 19 (2) leider anders ausgelegt werden muss. Das hat folgenden Grund: Wenn er so ausgelegt werden könnte, wie du es in deiner STRAFANZEIGE benutzt, müsste ja jeder Mensch mit bspw. 900 € Einkommen durch den Staat nicht daran behindert werden dürfen, sich sämtliche Informationen, die er benötigt, egal woher und egal wieviel zu besorgen.



Die Hinzufügung "sämtliche Informationen", "egal wieviel zu besorgen" ist dem Artikel, nicht mal durch Auslegung zu entnehmen. Die Interpretation möchte ich lieber durch die Gerichte, vor allem vor dem internationalen Strafgerichtshof geklärt wissen. Der internationale Strafgerichtshof ist nicht dermassen den öffentlich-rechtlichen Sendern zugeneigt, wie "unsere" Gerichte dies an den Tag legen.


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k
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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#9: 06. April 2013, 15:14
Alles Volksverräter,alle in einen Sack,Du triffst immer den Richtigen.

Die nächsten Wahlen stehen an,
jetzt können wir es ändern,
schwarz-gelb,rot-grün,sind nicht mehr dran,
auch nicht mehr bei den Sendern.

Das Volk ist endlich aufgewacht,
wir jagen sie in die Wüste.
Das wird nun uns're letzte Schlacht,
bleibt nur noch Angies Büste.


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koppi1947

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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#10: 06. April 2013, 18:45
Hier noch mal der Auszug aus der STRAFANZEIGE:
Zitat


Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir  Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
Freie Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalteder Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.
……


Daraus machst du:


Ich glaube, dass Artikel 19 (2) leider anders ausgelegt werden muss. Das hat folgenden Grund: Wenn er so ausgelegt werden könnte, wie du es in deiner STRAFANZEIGE benutzt, müsste ja jeder Mensch mit bspw. 900 € Einkommen durch den Staat nicht daran behindert werden dürfen, sich sämtliche Informationen, die er benötigt, egal woher und egal wieviel zu besorgen.



Die Hinzufügung "sämtliche Informationen", "egal wieviel zu besorgen" ist dem Artikel, nicht mal durch Auslegung zu entnehmen.

Warum denn das nicht? Du schriebst doch selbst, dass es in Art. 19 (2) um Informationen nach eigener Wahl geht. Hierauf hast du sogar in deinem vorletzten Beitrag besonderen Wert gelegt. Ichhätte dieses wichtige Detail vergessen, monierst du dort.

Ich zitiere dich als Erinnerungsstütze:
Bei dem Zitat aus der STRAFANZEIGE hast du den wesentlichen Teil "eigener Wahl" ausgelassen.

Wenn meine eigene Wahl aber nun darin besteht, 10 Bücher für sagen wir 700 € zu kaufen und ich dieses Geld aber nicht habe, weil ich zuviel Steuern zahlen muss, hätte ich laut Art. 19 (2) das Recht gegen sämtliche Steuern bzw. gg. den Gesetzgeber Strafanzeige zu erstatten, so jedenfalls deine Auslegung des Art. 19 (2). Weniger dramatisch könnte bei einem Geringstverdiener schon der Wunsch nach einem einzigen Buch für 30 € aufgrund der notwendigen Steuerzahlungen unmöglich werden. Das heißt, dass dieser Mensch bei Buchwunsch das gesamte Steuersystem "umkippen" könnte.



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S
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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#11: 06. April 2013, 21:01
Wenn sich also jemand in den Kopf setzen würde, eine Bibliothek in Frankreich zu kaufen oder sehr viele teure Bücher oder auch nur 10 teure Bücher, dann müssten diesem Mensch aufgrund von Artikel 19 (2) sämtliche Steuern erlassen werden, damit er mehr Geld zur Verfügung hat. Aus diesem Grund bin ich mir äußerst sicher, dass der Artikel 19 (2) etwas anderes meint.

Nebenbei, weil ich mich mit diesen Paragraphen nicht beschäftige. Die Frage finde ich interessant auch für die Zivilklage.

Es handelt sich hier um einen Beitrag, den man für einen (angeblichen/vermeintlichen) Vorteil zahlt: das macht einen Unterschied. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern, aber es ist als Austausch gemeint.  Es ist ein Zwangsverkauf, und nicht eine Steuer, die man ohne Gegenleistung schuldet, wenigstens so gemeint, denn als Steuer ist allein aus formalen Gründen verfassungswidrig. Man wird zu einer Wahl gezwungen, es bleibt weniger Geld für andere Informationsquellen, und ähnlich ist das Argument der Anstalten, die ihr Gebührenaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit verteidigen. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Willkürstaat.


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#12: 08. April 2013, 13:40
Ja, wennd er Art. 19 (2) so ausgelegt werden kann, könnte man gegen sämtliche Steuern Strafanzeige erstatten. Wenn das tatsächlich so ist, lohnt sich der Versuch. Nicht nur für GEZ, sondern für alle Steuern. Warum soll die Situation bei anderen Steuern schließlich anders sein? :-)


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#13: 08. April 2013, 14:57
... Die Frage finde ich interessant auch für die Zivilklage.

Es handelt sich hier um einen Beitrag, den man für einen (angeblichen/vermeintlichen) Vorteil zahlt: das macht einen Unterschied. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern, aber es ist als Austausch gemeint.  Es ist ein Zwangsverkauf, und nicht eine Steuer, die man ohne Gegenleistung schuldet, wenigstens so gemeint, denn als Steuer ist allein aus formalen Gründen verfassungswidrig. Man wird zu einer Wahl gezwungen, es bleibt weniger Geld für andere Informationsquellen, und ähnlich ist das Argument der Anstalten, die ihr Gebührenaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit verteidigen. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Willkürstaat.


 :) Das ist Wert eingerahmt zu werden - weiter so.


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#14: 08. April 2013, 15:35
Ich würde es so in die STRAFANZEIGE einbauen:

Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir  Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft. Nachtrag 18.04.2013: Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Willkürstaat.
Freie Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte,  der Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.


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