Ich hab die Mail einfach so heruntergeschrieben, ohne irgendwelche Juristereien. Das ist eh nur Vorgeplänkel, erst die Klage zählt. Ich meine, der richtige Begriff wäre "negative Informationsfreiheit", wenn man Infoquellen nicht nutzen will.
Mein Plan ist vielleicht "nur" Vorgeplänkel in verschiedenen Schreiben, in der Klage dann knapp auf Paragraphen des GG, die ich
verletzt sehe, auf die Schreiben hinweisen, und ein Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit (das Problem der Finanzierung
war anders milder zu lösen).
Ich bin kein Jurist, aber ich kann sagen, warum ich das ganze gegen mein Rechtsempfinden stößt und welche Grundrechte
ich verletzt sehe. Der Richter soll sich um den Rest kümmern.
Warum sehe ich hier ein Problem mit der Meinungsfreiheit und nicht nur mit der Informationsfreiheit sehe?
Wenn Meinungsfreiheit die Freiheit ist, die eigene Meinung auszudrücken, dann werde ich hier gezwungen, die Verbreitung
fremder Meinungen zu unterstützen, die ich teilweise verabscheue. Das hat nichts mit der freien Wahl der eigenen
Informationsquellen (Informationsfreiheit) zu tun.