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Autor Thema: Viel Munition: Wir Bürger wälzen jetzt das Grundgesetz + Link mit Grundgesetz  (Gelesen 10509 mal)

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
allein auf den ersten beiden Seiten habe ich was gefunden.  z.b. die würde des Menschen ist unantastbar.  ich fühle mich durch den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag entwürdigt.
auch das Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit sehe ich als Geringverdiener verletzt. ich kann durch den Beitrag nicht mehr meinen hobbys oder ähnlichem nachkommen weil ich finanziell durch die Inflation ohnehin und durch diesen neuen Beitrag erst recht belastet bin. ich werde eingeschränkt.

meine Idee: dieser thread soll bitte sachlich bleiben und jeder soll helfen, Grundgesetze zu finden, bei denen ihr einen Verstoß des Rundfunkgebührenstaatsvertrages seht. das kann euch einerseits bei Einspruchschreiben helfen zu argumentieren, da ihr euch als Bürger jederzeit auf das Grundgesetz berufen könnt und dürft, soll vorallem aber auch noch nicht aufgeklärten mal verdeutlichen und bewusst machen, wie massiv in unsere Grundrechte tatsächlich eingegriffen wird. bisher fand ich immer nur Fetzen aus dem Grundgesetz zur Argumentation für klagen, aber mir scheint nach einem kurzen Blick, dass noch weitaus mehr Gesetze verletzt werden als befürchtet.

listet alle Zitate aus dem Grundgesetz auf, wenn sich herausstellt dass sie nützlich für Argumentationen sind, dann fasse ich sie hier in diesem Post zusammen.
Beim wälzen Bitte auch alles aus Perspektiven verschiedener gesellschaftsschichten sehen, sei es ein harz 4 Empfänger, jemand der gut verdient oder jemand der gerade über die Runden kommt. auch persönliche Überzeugungen verschiedener Menschen werden eine Rolle spielen ganz egal was Sie verdienen.

die ersten beiden Seiten zeigen bereits, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine Rechtsgrundlage haben dürfte.
Bitte Zitate Posten und eine kurze und kleine Anmerkung wieso ihr einen Verstoß erkennt.
ihr werdet sehen wie unten einige Beispiele zeigen: hier gibt es extrem Viel Munition gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag!
ich glaube die haben sich alle darauf verlassen dass die Bürger das Grundgesetz nie lesen und somit nie Ihre Rechte realisieren werden.

wenn die Verfassungsgerichte zugunsten des neuen Beitrags urteilen, wovon wir leider ausgehen müssen, dann brauchen wir mehr Argumente. wenn mehrere klagen mit verschiedenen Paragraphen die klar und eindeutig zu verstehen sind abgewiesen werden, realisieren vielleicht auch einige mehr, wie sie einfach bespuckt und getreten werden. das dürfte auch mit etwas Glück für einen Riesen Aufschrei sorgen und zeigen wem gegenüber sich die Gerichte tatsächlich loyal sehen.



Hier der Link zur Originalfassung des Grundgesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
oder hier noch ein Link:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html

Zusammenfassung bisheriger Verstöße gegen das Grundgesetz:


Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- ich fühle mich entwürdigt weil ich ausgebeutet werde und auf mich gespuckt wird, entgegen meiner Menschenrechte. Regierung, Richter, Polizei, Gerichtsvollzieher ignorieren somit meine würde in Bezug auf Durchsetzung des Einzugs der rundfunkbeiträge

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
- keine Gerechtigkeit ohne freier Entscheidungsmöglichkeit, Verletzung der Menschenrechte welche unveräußerlich sind

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht
- also darf die Politik keine Gesetze beschließen welche gegen sich nur eines dieser Grundgesetze bzw Grundrechte verstößt



Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
- durch mir zusätzlich fehlendes Geld das zur Finanzierung von überfütterten Sendern dient, die ich nicht nutzen will oder kann aus welchen Gründen auch immer, kann ich als Geringverdiener weniger oder gar nichts mehr in meiner Freizeit machen. meine Persönlichkeit und meine Entfaltung werden eingeschränkt oder gar gestoppt, wenn nicht sogar weit nach hinten zurückgeschraubt. mir wird keine ausreichende Wahl meiner Entfaltung gewährleistet



Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- wieso bekommen dann Kommunen, Firmen usw bessere Konditionen bei dem neuen Rundfunkbeitrag wenn sie sich quer stellen? müssen Intendanten und Mitarbeiter diese Gebühr zahlen? Die öffentlich rechtlichen müssen sich ebenso wortgenau am das Grundgesetz halten.


(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
- Augenmerk auf den letzten Satz. der neue Rundfunkbeitrag nimmt den meisten behinderten die Möglichkeit überhaupt noch irgendetwas zu unternehmen, zu kaufen oder sich zu entwickeln. diese Menschen werden gezwungen von Geld das sie nicht haben diesen Beitrag zu entrichten. sie können aufgrund ihrer Behinderung kein zusätzliches Geld verdienen. das ist Benachteiligung!



Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
- die Verweigerung der Zahlung aus Gewissens- oder Glaubensgründen wird hier deutlich gestärkt. ein glaube kann Medien verbieten. ich persönlich kann so eine diktatorische, korrupte, unneutrale, beeinflusste, desinformative, in eigenem Interesse handelnde, andere Firmen ins bankrott drängende Infrastruktur, sowie einem Medienmonopol das man aus der Nazizeit kennt,  kontrolliert von Politikern, welches in seinem jetzigen Zustand einer Form von Terrorismus gleicht - nicht mit meinem gewissen vereinbaren.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
- also Beitrag verweigern


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2013, 17:02 von schildzilla«
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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

j

jetzt_reicht_es

Sie wollen wissen mit wem ich zusammenlebe, wie viele erwachsene Kinder ich habe und ob ich auch wo anders wohne (vielleicht ob ich eine Geliebte habe).
Damit gefährden sie viele Familien in Deutschland.



Art 6
 
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie
getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu
verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und
seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


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  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
genau deshalb gibt es diesen thread. jeder erkennt in den Grundgesetzen evtl etwas, was andere noch nicht entdeckt haben.

könntest du daher bitte wie ich es oben getan habe unter jedem einzelnen Artikel erläutern, inwieweit du jeden Artikel durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beeinträchtigt bzw verletzt siehst?
Zumindest ich konnte leider nach dem Wortlaut noch nichts erkennen, was der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hier beeinträchtigen würde. dieses Grundgesetz geht eher in Richtung körperliche Unversehrtheit und Schutz für Familien in einem Umfang der mit Datenerfassung nichts zu tun hat, so wie ich das verstehe.

Nach deiner Argumentation würde eher das Datenschutzgesetz greifen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2013, 18:10 von schildzilla«
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z

zuwider

zwar schon mal gepostet, aber nochmal:
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

- da der "Rundfunkbeitrag" nach Punkt (3) eben nicht verfassungsgemäß ist, haben alle Deutschen nicht nur das Recht zum Widerstand, sondern auch die Pflicht!


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Zitat
Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Im umkehrschluss bedeutet dass ich gehindert werde die von mir gewählten quellen zu nutzen wenn ich geld an den ÖR zahlen muss den ich nicht nutze/nutzen will.
Pressefreiheit wird nachweislich durch politiker unterdrückt z.b. wurden schon interviews geschnitten ausgestrahlt nachdem sich ein gast daneben benahm und ein politiker bei der redaktion anrief dass man das nicht senden solle. Ebenfalls werden berichte nicht nur mangelhaft recherchiert sondern auch bewusst falsch ausgestrahlt.
Beispiele hierzu:
- http://www.youtube.com/watch?v=b0c3-1rQgSQ
- http://www.youtube.com/watch?v=HI4o4As2GdA
- http://www.youtube.com/watch?v=L4A9xDrkdE8

Zitat
Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Ich bin mir nicht sicher ob unsere daten bei den einwohnermeldeämter darunter fallen.

Zitat
Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Auf den webseiten des ÖR werden kommentare nicht nur zensiert veröffentlicht sondern oft gar nicht wenn man sich negativ gegen den ÖR oder die interne politik äussert.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
das kommt hier ja ziemlich schnell in schwung :)

ich möchte auf einige fehler in meinem ersten post den ich leider vom handy aus mit wörterbuch abgetippt habe hinweisen. ich kann den beitrag leider nicht mehr editieren.
alles was in diesem ersten post "gebühr" heißt oder "gebühr" beinhaltet ist zu ersetzen durch "beitrag" um nicht für verwirrung zu stiften!
da ich den ersten beitrag nicht mehr editieren kann (evtl kann ein moderator das editieren des ersten beitrages ja freischalten) werde ich sobald das grundgesetz ausreichend gewälzt wurde einen weiteren thread eröffnen mit den verstößen und argumenten.


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K
  • Beiträge: 40
19(2) " In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

 Artikel 2 bezüglich der freien Entfaltung der Persönlichkeit, soweit die Rechte der anderen Menschen nicht beeinträchtigt werden, ist, meiner Meinung nach,durch die Zwangsabgabe im Wesensgehalt angetastet.

Jeder sollte z.B. selbst bestimmen können, ob er sich ein Fernsehgerät anschaffen und dafür eine Abgabe entrichten möchte oder ob er sich lieber auf andere Weise informieren möchte.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2013, 00:31 von Klara«

K
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19(2) " In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

 Artikel 2 bezüglich der freien Entfaltung der Persönlichkeit, soweit die Rechte der anderen Menschen nicht beeinträchtigt werden, ist, meiner Meinung nach,durch die Zwangsabgabe im Wesensgehalt angetastet.

Jeder sollte z.B. selbst bestimmen können, ob er sich ein Fernsehgerät anschaffen und dafür eine Abgabe entrichten möchte oder ob er sich lieber auf andere Weise informieren möchte.


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j

jetzt_reicht_es

könntest du daher bitte wie ich es oben getan habe unter jedem einzelnen Artikel erläutern, inwieweit du jeden Artikel durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beeinträchtigt bzw verletzt siehst?
Nehmen wir an, dass ein Mann mit mehren Frauen zusammen lebt und entsprechend auch mehrere Familien (Partnerin + Kinder) hat. Das ist keine akademische Spinnerei, sondern die Realität von 30% der Männer in Deutschland. Nun wollen sie von jedem Wissen wer genau in der Wohnung wohnt. Damit sind m.E. nach die Familien von so einem Mann gefährdet. Denn entweder meldet man sich gar nicht und begeht eine Ordnungswidrigkeit oder man meldet sich und gefährdet seine Familien. Denn in so einem Fall wird EIN Beitragskonto eingerichtet und einer der Partnerinnen wird irgendwann mal die Post der GEZ aufmachen....



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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
sieht denn der rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor dass man Kinder verpetzt unter deren Anschrift man offiziell nicht auch offiziell gemeldet ist?
Wenn das der Fall wäre, bräuchte ich noch den entsprechenden Paragraphen aus dem rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Argumentation.

und dann wäre immer noch die Sache mit der Interpretation des Artikels im Grundgesetz welcher sich meines Erachtens eher an körperlicher Gewalt orientiert. das steht dort leider nicht so genau, aber man kann es evtl als Zusatz Argument nutzen.


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j

jetzt_reicht_es

sieht denn der rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor dass man Kinder verpetzt unter deren Anschrift man offiziell nicht auch offiziell gemeldet ist?
Wenn das der Fall wäre, bräuchte ich noch den entsprechenden Paragraphen aus dem rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Argumentation.

und dann wäre immer noch die Sache mit der Interpretation des Artikels im Grundgesetz welcher sich meines Erachtens eher an körperlicher Gewalt orientiert. das steht dort leider nicht so genau, aber man kann es evtl als Zusatz Argument nutzen.

§ 8
Anzeigepflicht

(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr.7 ist jeweils bis zum 31.März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1.April des jeweiligen Jahres.

(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).

(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

    Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
    Tag der Geburt,
    Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
    letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
    vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    Beitragsnummer,
    Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1,
    Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
    Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

    Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
    die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.

§ 9
Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens

    der Anzeigepflicht,
    zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder zu deren Ermäßigung,
    der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
    der Kontrolle der Beitragspflicht,
    der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
    in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen

durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
ich gucke nun mal etwas weiter und fasse einen bereits genannten Artikel noch einmal auf mit weiteren Argumenten:


Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- unsere Meinung in Wort, Schrift und Bild wird von allgemein zugänglichen Quellen, dem öffentlich rechtlichen Rundfunk, welchen wir auch finanzieren,  behindert und zensiert. darüber hinaus schreibt uns genannte Quelle vor was wir denken sollen und versucht uns durch Werbung und beauftragte Leute in unserer Meinung nett umschrieben 'umzustimmen'. dies versuchen Sie auch bei unabhängigen Zeitungen und Medien wie verschiedene Gerichtsurteile beweisen, weil diese Medien unliebsame Berichte in die Öffentlichkeit getragen haben. ich verweise hier in Bezug auf die Gerichte auf Artikel 1 Absatz 3. die Gerichte halten sich dadurch nicht an das Grundgesetz

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
- diese Schranken wurden nie von uns überschritten. kein Verstoß unsererseits. Nur ein Hinweis

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
- ich bin nicht sicher aber evtl interpretiert jemand von euch hier etwas brauchbares hinein. der Absatz könnte doch evtl brauchbar sein. z.b. dachte ich da an die Begriffe Freiheit, Lehre, rundfunkbeitrag, Bildungsauftrag


Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
- diesen Absatz möchte ich schon mal zur Sicherheit vormerken für unsere demo am 23.03.2013.
besonders Augenmerk auf ohne Anmeldung, Erlaubnis und friedlich.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
- ist nicht gegeben daher zulässig


Art 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
- die Vereinigung gegen den Rundfunkbeitrag wird hiermit erlaubt

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
- das ist nicht der Fall


bei dem hier bin ich nicht sicher
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
- Definition von Freizügigkeit?

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist
- nur zum besseren nachvollziehen gepostet


Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
- hier hat die gez beim früheren Staatsvertrag bereits oft ihre Grenzen überschritten. ich halte den Artikel mal fest

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
- Danke: das heißt es darf keine hausdurchsuchungen geben wegen Eintreibung nicht bezahlter rundfunkbeiträge! richterliche Durchsuchungsbefehle sind somit nichtig da keine Gefahr im Verzug ist!

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
- Eingriffe und Einschränkungen betreffen meiner Auffassung nach auch Zwangsvollstreckung in der Wohnung. die genannten Voraussetzungen sind zum eintreiben von Beiträgen hier nicht gegeben. evtl wird dieser Artikel generell interessant wenn ein Gerichtsvollzieher bei euch auftaucht.



erst mal genug.  ich tippe Alles am handy und der Übersicht wegen muss ich Ben neuen Beitrag erstellen


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jetzt reicht es: vielleicht bin ich einfach nur blind aber ich entdeckte nirgends dass man seine Familie verpetzen muss. wo genau ist der Abschnitt gegen den du eine Verletzung siehst?


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Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
- evtl zum festhalten. mein Eigentum wird enteignet wenn ich nicht zahle

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- wir sind Eigentümer des öffentlich rechtlichen Rundfunks. sein Gebrauch dient nachweislich nicht mehr dem wohle der Allgemeinheit aus verschiedenen Gründen. sie beuten aus,  senden Mist, lügen,  zensieren, kassieren und wirtschaften im Interesse der Politik und ihrer Finanzen. der rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird nicht eingehalten!

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
- mir meine Sachen zu pfänden ist kein wohl der Allgemeinheit. da der rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein ungültiges Gesetz zu sein scheint greift auch das nicht.  ungültigkeit wegen Nichteinhaltung des Vertrages und wegen fehlender Kompetenz der Unterzeichner (siehe auch Klage von ermano geuer beim Bayerischen Verfassungsgericht) da es sich um eine steuer handelt.



Art 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden
- diese Volksvertreter vertreten nicht unsere Interessen.  ich sehe hier eine große Problematik


das hier hatten wir schon aber zur Ergänzung noch einmal:
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
- nochmals danke Grundgesetz: wenn das Bundesverfassungsgericht korrupt und befangen ist,  hat es keine Grundrechte mehr, die Verwirkung und das Ausmaß wird daher vom Volk bestimmt da der Vertreter nicht handlungsfähig ist und nicht in unserem Interesse handelt. diese genannten Verstöße liegen überwiegend vor, deshalb haben sofern das Volk es so will die öffentlich rechtlichen und deren Intendanten,  sowie alert beteiligten Führungskräfte, mit Ausnahme der normalen Angestellten welche nur ihren Aufträgen der vorgesetzten nachgehen, keine Grundrechte mehr. der öffentlich rechtliche Rundfunk dürfte hierdurch somit in Bedrängnis geraten da seine Rechtsgrundlage fehlt. dieses Argument kann noch verbessert und ausgebaut werden


Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
- der rundfunkbeitragsstaatsvertrag nennt keine verweise auf das Grundgesetz soweit mit das bekannt ist

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
- wird es aber

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
- lasse ich mal zur Ergänzung hier stehen

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt
- Rechtsweg voraussichtlich sinnlos. daher würde Artikel 20 Absatz 4 greifen. das Recht zum Widerstand wenn andere Abhilfe nicht möglich ist


zunächst mal genug.  bin auf Seite 6 von 49. als nächstes kommt der Abschnitt 2: Bund und Länder


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X
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  • It isn't a bug it's a feature.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Da gibt es genug Fälle wo es nicht der Fall ist.

Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.


17,98€ sind für Geringverdiener sehr viel bei Pflege und Erziehung. Geringverdiener sind Leute die unter 2.500€ Brutto haben

Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem
Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes
oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die
Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Art 11


Hier dient es nicht dem Schutze, hier dient es eine Mehreinnahme zu generieren, für das große schwarze Loch ÖRR!

Art12
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Hier bin ich mal frech, wenn ich arbeite tue ich es für mich. Wenn ich aber arbeiten muss um 17,98€ zu verdienen und nichts davon habe, ist das dann nicht ein passiver Zwang?
Also werden mir 2,5h Nettoarbeitszeit geraubt! Ein Gericht hat das aber nicht angeordnet.


Art 14

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Na dann macht mal ihr reichen Intendanten und der so große Immobilienbesitzer WDR in Köln!

So erstmal Mittag essen. Schönes Wochenende an alle!



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