@KeinenCentAnGEZ: Anmelden brauch man sich keinesfalls freiwillig, der Beitragsbescheid kommt trotzdem. Aber wichtig ist, ob man auf diesen freiwillig reagiert oder ihn nicht beachtet. Wenn man dem Beitragsbescheid sofort einen Widerspruch entgegensetz, passiert auch nicht viel. Wenn man nicht reagiert, kann irgendwann die Zustellung abgestritten werden. Wenn alles gutgeht, kann auf einen daraufhin nachweislich zugestellten neuen Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Das ist etwas, das sich voraussichtlich nicht jahrelang hinziehen wird.
@Max S.: Der Widerspruch darf verwendet werden, aber er muss an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Wo der Widerspruch hingeschickt wird, ist egal. Zahlung unter Vorbehalt gibt es nicht und wäre auch sinnlos, man füllt die Kriegskasse des Gegners und schwächt sich selbst. Geld würde es vermutlich nicht zurück geben. Einwurfeinschreiben reicht. Nach dem Widerspruch kommen weitere Beitragsbescheide, denen immer wieder widersprochen werden müssen. Dazu dümmliche Textbausteine, mit denen der Widerstand gebrochen werden soll. Nach einem Widerspruch sollte irgendwann ein richtiger ablehnender Widerspruchsbescheid kommen, daraufhin wird Klage erhoben, den Widerspruchsbescheid aufzuheben. Kostet 105 Euro, Musterklagen gibt es schon.