Folge doch einfach mal den beiden Links.
Bei mir (Nur-Radiohörer) ist derzeit der Weg: Antrag auf Mäßigung der Gebühren. Grund 450 - Nur Radio.) (Abgelehnt. Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Mäßigung wurde auch abgelehnt.)
1. Gebühren-/Beitragsbescheid =>
Widerspruch, gerichtet an die Landesrundfunkanstalt. (In den Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § soundso Dingsdagesetz mit reinschreiben.)
Die Landesrundfunkanstalt schickt das dann an die GEZ*-Sammelstelle in Köln und von der bekommst "Du"+ dann eine nicht rechtsmittelfähige Antwort mit Blabla, in der suggeriert wird, Dein Widerspruch sei abgelehnt und der Antrag auf Aussetzung sei ebenfalls abgelehnt. Da diese nicht unterschriebene, nicht rechtsmittelfähige Antwort aber keine Klagemöglichkeit beinhaltet, ist sie kein Ablehnungs-Bescheid sondern Blabla.
Dann kommt der zweite Gebühren-/Beitragsbescheid, der ist für den Zeitraum 3 Monate später. =>
Widerspruch, gerichtet an die Landesrundfunkanstalt. (In den Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § soundso Dingsdagesetz mit reinschreiben.) Hierin (habe ich reingeschrieben) Zusammenfassung aller Gründe aus dem 1. Widerspruch auf den 1. Bescheid zu Stichworten. Des weiteren erneute Bekräftigung des Widerspruches auf den 1. Bescheid, zu dem bisher kein rechtsmittelfähiger Widerspruchs-Ablehnungs-Bescheid erlassen wurde.
Hierauf hab ich bisher noch nichts zurück bekommen, nicht mal den Rückschein des Einschreibens - rechne aber mit einer weiteren nicht rechtsmittelfähigen Antwort. (Etwas anderes - ein rechtsmittelfähiger Bescheid - würde mich sehr freuen, da ich dann endlich aus der "Mürbemachen"-Warteschleife hinaus bin, in die die GEZ mich da ohne meinen Willen geparkt hat.)
Eine rechtsmittelfähige Antwort ist ein Ablehnungsbescheid auf Deinen Widerspruch, auf dem die Adresse des Verwaltungsgerichts angegeben ist, vor dem "Du" dann Klage (als Beklagter ist "Deine" Landesrundfunkanstalt, nicht die GEZ, zu nennen) einlegen kannst.
In diesem unfreiwilligen, die "Beiträge" und damit den "Streitwert" künstlich hochtreibenden Zwangs-Warte-Stadium befinden sich vermutlich die meisten zur Klage entschlossenen Personen.
Das das Ganze durch die GEZ und die Rundfunkanstalten einfach unglaublich in die Länge gezogen wird (wahrscheinlich in der Hoffnung, dass die Leute entnervt aufgeben und doch zahlen), brauchst "Du" vor allem Geduld und dicke Nerven. "Du" brauchst "Deinen" Widerspruch auch nicht besonders zu begründen - Die GEZ wird "Dir" ihre Ablehnungs-Absicht "Deines" Widerspruchs schon in einem informellen nicht-rechtsmittelfähigen Textbaustein-Briefchen vorab mitteilen, und auf den rechtsmittelfähigen Ablehnungs-Bescheid wirst "Du" laaaaaaaaaaange warten.
Wenn der dann kommt, dann klebste erstmal am Verwaltungsgericht, das nur feststellen wird, ob der Verwaltungs-Akt rechtens war; auch da ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass "Deine" Klage abschlägig beschieden wird. Die wahren Gründe (diverse, schon im Rundfunkgebührenodersoähnlichstaatsvertrag festgeschriebene Verstöße gegen das Grundgesetz) wird das Verwaltungsgericht nicht verhandeln können, sondern nur den Verwaltungsakt.
Leider beginnt der Marsch durch die Instanzen ganz unten beim Verwaltungsgericht, und man kann keine Stufe auslassen. Bis "Verwaltungsgericht" brauchst "Du" noch keinen Anwalt, darüber hinaus brauchst "Du" einen.
Selbst falls "Du" beschliesst, nach dem Verwaltungsgericht den Klageweg abzubrechen, kann die Kohle, die "Du" dem ÖRR bis dahin nicht freiwillig hinten rein stopfst, "Dir" eine ganze Zeitlang Zinsen erwirtschaften oder steht "Dir" persönlich solang als Notnagel zur Verfügung (ich konnte mir deswegen letztens eine neue Waschmaschine leisten).
Viel Glück und ein sehr strapazierfähiges Durchhaltevermögen wünsch ich "Dir"!
* GEZ = alter Name der Geldeintreibungs-Anstalt die sich zum 1.1.2013 im Sinne des Orwell'schen Neusprech in "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" umbenannt hat
+ "Du", "Deine", "Dir" = rhetorisches Du, literarische Kunstfigur - keine spezielle Person gemeint