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Autor Thema: Grüner Abgeordneter hat kein Verständnis für die Empörung der Bürger  (Gelesen 30443 mal)

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
es wäre nicht das selbe. mit dem inet finanzierst du die demokratie und freiheit (noch)


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S
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Auch die letzte Antwort des GRÜNEN Abgeordneten ist lesenswert:

http://www.abgeordnetenwatch.de/martin_sebastian_abel-928-66866.html

Er scheint etwas sehr Einfaches nicht erkannt zu haben.

Für eine Schachtel Zigaretten soll der Reiche und der Arme genau dasselbe zahlen, und das ist völlig in Ordnung.
Ebenso kosten für den Reichen und den Armen ein Brötchen dasselbe, das ist ebenso in Ordnung. Für Rundfunk als ein
persönlicher Vorteil gilt genau dasselbe. Es gibt keinen Zigarettenbeitrag und keinen Brötchenbeitrag, ebenso
sollte keinen Rundfunkbeitrag geben.

Wenn Rundfunk so wichtig für die Allgemeinheit wäre, dann ist er mit Steuern zu finanzieren, da hat einen Sinn, dass
der Arme weniger als der Reiche zahle. Ist er so wichtig? Ich meine nicht, aber wenn Politiker darauf bestehen, dann
sollte es mit Steuern finanziert. Warum wollen sie es nicht? Weil sie die Steuern schon vergeudet haben und sich mit
"Beiträgen" jetzt eine neue Geldquelle geschaffen haben.

Und wie ist es mit der Krankenversicherung? Da gilt genau dasselbe. Die beste "Bürgerversicherung" wäre doch 100% mit
Steuern finanziert. Jeder, der selbständig um sein Lebensunterhalt kämpft, weiß, dass die gesetzlichen Krankenkassen 
zur Zeit die Rolle einer zweiten Steuerbehörde spielen: ist das, was der GRÜNE Abgeordnete will? Will er es auch
für die Auserwählten im öffentlichen Dienst, die Beihilfe bekommen und mit Subventionen aus dem Haushalt
günstig privatversichert sind?


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Uwe

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S
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Danke. Herr Abel liest hier und wird wahrscheinlich auch meinen Beitrag oben als Ergänzung zu Deiner Frage lesen.

Bei meiner letzten Frage bekam ich folgendes von Abgeirdneten-Watch:

Zitat
Guten Tag Sophia Orthoi,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Martin-Sebastian Abel über
abgeordnetenwatch.de.
Wir tun uns allerdings schwer Ihre Mail frei zu schalten, weil sie gegen
den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

- mehrere Nachfragen, in der Regel mehr als eine

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de
möglichst vielen Menschen, die Möglichkeit geben wollen, Fragen zu
stellen. Das bedeutet, dass wir pro Fragesteller die Anzahl der Fragen bzw.
Nachfragen begrenzen müssen.

Vielleicht sollen wir eine Pause bei dem GRÜNEN Abgeordneten machen und einige Fragen an Herrn Heike richten.
Das ist sehr wichtig, weil er den "Beitrag" vor dem Bayerischen Verfassungsgerichthof verteidigen soll. Siehe:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11223--f371529.html#q371529

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4797.0


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o

obelix

Ich hab`s als fünfter getan, wird das Forum als eine Person gezählt...?
Gibt`s irgendwas wo man diese mit gut oder sch...lecht bewerten kann?  ;) >:D


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S
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Ich hab`s als fünfter getan, wird das Forum als eine Person gezählt...?

Wie sollen sie wissen, dass die Fragen ausschließlich aus Teilnehmern des Forums kommen?
Wahrscheinlich fragen auch andere.


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S
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Der GRÜNE Abgeordnete antwortete.

Er wiederholt:

Zitat
für 97% der Haushalte (so viele haben einen Fernseher) ändert sich nichts.

Auch wenn 97% der Haushalte Fernseher hätten und die Höhe der Abgabe sich nicht ändert: sie verlieren die Freiheit, am Rundfunk irgendwann nicht mehr teilzunehmen. Wenn für ihn der Verlust der Freiheit keine Änderung ist, dann ist für ihn
die Freiheit der Bürger nichts. Können wir uns solche Volksvertreter leisten?

Er behauptet, die Steuerfinanzierung wäre verfassungswidrig. Das stimmt nicht, siehe:

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/frueherer-verfassungsrichter-grimm-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-liegt-im-interesse-aller-12020803.html

Das jetzige System ist, die Anstalten bitten, und es wird ihnen mit Zwang durch Beiträge gegeben. Sie bekommen vom Bürger, was sie wollen, egal, was der Bürger sagt. Es kann genauso mit Steuern gemacht werden: sie bekommen, was sie wollen, egal was das Parlament sagt. Es ist undemokratisch, aber die jetzige Zwangsabgabe ist ebenso undemokratisch. Die Steuerfinanzierung ist sozialer, und hat einen anderen Vorteil: zwingt den Staat zum Sparen.



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B
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"Hugh C. Greene, Baumeister der ö.r. Rundfunks in Deutschland, bemerkte früh dessen Scheitern

Hugh Greene war im 2.Weltkrieg Chefredakteur des deutschsprachigen Dienstes der BBC.
 Glaubwürdigkeit+Faktentreue (in Zeiten allg. Zensur) sind eng mit seinem Namen verbunden.
 Nach dem Krieg organisierte Greene den Aufbau des NWDR. Seine Mission war die Unabhängigkeit des Rundfunkjournalismus von staatl. + wirtschaftl. Interessen.
 Schon 1948 musste Greene erkennen, wie pol. Parteien das System unterliefen.
 In seiner Biographie schreibt Greene:
 'In meiner Rede im großen Konzertsaal, wo ich mich vor mehr als zwei Jahren zum ersten Mal an die NWDR-Mitarbeiter gewandt hatte, unterstrich ich - dies übrigens weder zum ersten noch zum letzten Mal - dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatlichen und parteipolitischen Zwängen soweit wie möglich entzogen sein muss... Als ich vom Podium herunterkam, knurrte mir Herr Brauer, der Bürgermeister von Hamburg, leise, aber unüberhörbar feindselig ins Ohr: Sie werden Ihr Ziel nicht erreichen, Mr. Greene. Sie werden es nicht erreichen.' "
Leserbrief von Klaus Wege vom 11. Januar 2013, 13:58 Uhr zum Interview mit Verfassungsrichter Grimm:
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/frueherer-verfassungsrichter-grimm-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-liegt-im-interesse-aller-12020803.html

Totalitarismus um eine "Kultur" zu fördern, die angesichts der vielen Fernsehtoten unter aller Sau ist. Und das auch noch von den Verfassungswächtern abgesegnet: Da werden doch ein wenig Assoziationen an Ghom, Iran, geweckt. In Deutschland wird zwar nicht die Rübe abgeschlagen, aber dann im Gefängnis mit Hilfe von Zwangsfernsehen psychiatrisiert. Ganz im Sinne der Gesundheitschädlichkeit des Fernsehens.

Was mir bei den Äußerung von Herrn Grimm fehlt, ist eine Äußerung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Gewaltakts der Zwangserhebung der Rundfunksteuer gegenüber dem proklamierten Ziel der Rundfunkfreiheit. Mit welcher Legitimation bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen höheren Stellenwert als die Zeitungen? Das ist doch nirgendwo aus Artikel 5 Grundgesetz erkennbar.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn das Verfassungsgericht meint, den Gesetzgeber materiell ergänzen zu müssen. Da stellt sich aber die Frage, ob das Verfassungsgericht soweit gehen kann, die Ausgestaltung von einzelnen Artikeln des Grundgesetzes soweit auszuweiten, daß betroffene Schutzobjekte im gleichen Zusammenhang gleichzeitig benachteiligt werden. Da stellt sich dann die Frage nach dem Sachzusammenhang, in dem die einseitige Bevorzugung einzelner einzuordnen ist. So aus der hohlen Hand wird auch das Bundesverfassungsgericht nicht argumentieren können.

Es geht in letzter Konsequenz darum: Gefängnis gegen eine Rundfunkfreiheit, die sich in Form von Kochsendungskultur, irgendwelche Soaps, blödsinnige Quizsendungen und sonstigen Quatsch entfaltet. Was hat das mit Demokratie zu tun?

Das geht einfach nicht in meinen Kopf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2013, 21:57 von Bedrängter«

  • Beiträge: 350
Interessante Gedanken, "Bedrängter"!

Was mir bei den Äußerung von Herrn Grimm fehlt, ist eine Äußerung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Gewaltakts der Zwangserhebung der Rundfunksteuer gegenüber dem proklamierten Ziel der Rundfunkfreiheit. Mit welcher Legitimation bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen höheren Stellenwert als die Zeitungen? Das ist doch nirgendwo aus Artikel 5 Grundgesetz erkennbar.

Ja, genau um diese Frage geht es. Das proklamierte Ziel der "informellen
Selbstbestimmung", der "Informationsfreiheit" wird ja primär durch die öffentlichen Bibliotheken
realisiert. Sie sind die Hauptpfeiler der "informationellen Grundversorgung". Im §1 des
Bibliotheksgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt heißt es:


Bibliotheken sind „für jedermann zugänglich und gewährleisten damit in besonderer Weise das
Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können.“

Auch im Hessischen Bibliotheksgesetz heißt es:

Bibliotheken „gewährleisten damit in besonderer Weise das in Art. 5 des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland und Art. 13 der Hessischen Verfassung verankerte Grundrecht,
sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können.“

D.h. die öffentlichen Bibliotheken sind die wirklichen Garanten der
"informationellen Grundversorgung". Und diese sind - wie könnte es anders sein - vom
Gemeinwesen, also uns allen - durch (allgemeine!) Steuern finanziert!

---------------------------------------------------------------------------------------

Wenn man also die öffentlichen Bibliotheken berücksichtigt, dann wird die Rolle des durch
Kopfpauschale finanzierten ÖRR noch fragwürdiger. Und die Verhältnismäßigkeit des Gewaltakts
der Zwangserhebung der Rundfunksteuer gegenüber dem proklamierten Ziel der informellen
Grundversorgung noch bizarrrer.



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syna:

mit wenigen Worten: sehr guter und augenöffnender Beitrag. da haben wir gute Argumente


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@schildzilla: Danke!

Kurz zur Kontroverse mit Martin-Sebastian Abel (Grüne, NRW)
auf Abgeordnetenwatch:


Zitat von: Martin-Sebastian Abel (Grüne, NRW)
Auf Grund der in Art. 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes geregelten Rundfunkfreiheit
darf der Staat weder direkten noch über den Umweg der Finanzierung indirekten
Einfluss auf den Rundfunk nehmen. Die Finanzierung ist demnach staatsfern zu
organisieren. Sie müssten also für Ihren Vorschlag die Verfassung ändern und
riskieren die Unabhängigkeit des Systems.

Ja, lieber Martin-Sebastian, nicht böse sein, aber Deine Antwort hört sich ein
bißchen wie ein Textbaustein an, den wir hier schon 1000mal gehört haben.
Der gute Dieter Grimm, früherer Verfassungsrichter, führt es dagegen
schon etwas ausführlicher aus:


Zitat von: Dieter Grimm, früherer Verfassungsrichter
Aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit folgt im dualen System das Gebot einer
funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ob das in den
komplizierten Verhandlungen über den Staatshaushalt ausreichend
Berücksichtigung fände, ist zweifelhaft. Man sollte auch nicht übersehen, dass die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein besonders wirksames Mittel in
den Händen der Politik ist, Einfluss auf das Programm zu nehmen. Die politischen
Parteien fühlen sich fast immer schlecht behandelt vom öffentlich-rechtlichen
Rundfunk. Da kann man mit der Gebührenschraube wunderbar drohen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem einen Riegel vorgeschoben, indem es
zwischen die Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten und die
Finanzierungsentscheidung der Länder eine Expertenprüfung eingeschaltet hat, von
deren Vorschlag die Politik nur aus zwingenden und offenzulegenden Gründen
abweichen darf. Im Haushalt ließen sich unlautere Motive dagegen sehr leicht
verstecken.

Lies hier.

Mir fallen dazu gleich 2 Antworten ein, die beide ziemlich stichhaltig sind:

Antwort 1:
-----------------

Aber da es die KEF ja schon gibt - als unabhängige Kommission, die den Bedarf
des ÖRR festlegt - ist es dann doch egal, wie dieser Bedarf finanziert wird. Man
könnte ihn also genausogut aus Steuermitteln finanzieren, ohne dass die Politik
Einfluss nehmen könnte.

D.h. nach der Verfassung ist eine Finanzierung aus Steuermitteln sehr wohl möglich,
wenn eine unabhängige Kommission - wie z.B. die KEF - die Höhe der Mittel festlegt
und die rechtliche Kompetenz hat, diese auch verbindlich einzufordern. Denn wenn
der ÖRR demokratisch sooo wichtig ist, dann müssten die Forderungen dieser
Kommission auch entsprechend verbindlich bedient werden.

Antwort 2:
------------------

Warum kann die 'unabhängige Justiz' aus Steuermitteln bezahlt werden ohne ihre
Unabhängigkeit von der Politik einzubüßen, der ÖRR dagegen aber offenbar nicht?

Wo ist denn da der Unterschied? Auch bei der Justiz, bei
Verwaltungsentscheidungen, Verfahrensentscheidungen usw. - da würde so
mancher Politiker gerne Einfluss nehmen. Da geht es um wichtige politische
Projekte, um Planungen, um hohe finanzielle Risiken und politische Projekte.
Da gibt es seitens der Politik erhebliche Begehrlichkeiten. Trotzdem darf ein
Politiker keinen Einfluss ausüben - das schreibt die Demokratie (Voltaire) so vor.
Und das funktioniert - jedenfalls soweit bekannt - meistens.

Warum sollte das für den ÖRR nicht funktionieren? Es wird eine Kommission
eingesetzt, die die Bedarfe nach strengen, aber partei-unabhängigen Kriterien
festlegt - ähnlich wie die KEF, aber neutraler besetzt - und die Finanzen werden
dem Bundeshaushalt - oder einem Länderfonds - entnommen. So gut und so einfach
könnte es funktionieren.

----------------------------------------------------

Ach ja, hinzufügen möchte ich noch: Martin-Sebastian Abel ist einer der wenigen
Politiker, die Mut bewiesen und die sich überhaupt so weit auf eine Diskussion über
die GEZ und den ÖRR eingelassen haben. Dafür gebührt ihm auf jeden Fall ein Lob!
Danke, Martin-Sebastian Abel!



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Ich möchte dringen eineBeberkung auf obige Beiträgen von Syna machen.

Im Grundgesetz liest man:

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Gewährleistet wird eine Freiheit, Bibliotheken mögen denken, sie Gewährleistet ein Grundrecht, was nicht stimmt. Gewährleistet wird nicht die Existenz der Quellen, außer durch die Meinungsfreiheit. Die Bestandgarantie des öffentlich rechtlichen Rundfunks ist  eine Folge des Dualen Systems: er gilt als notwendig lediglich wegen der Existenz des privaten Rundfunks. In dieser Sache ist das BVerfG deutlich.

Das Argument von Syna ist gefährlich, weil die Rundfunkanstalten argumentieren so: mir wird die Rundfunkfreiheit gewährleistet, Du musst zahlen.

Dass die Rundfunkfreiheit so verstanden die Existenz von Quellen durch unlauteren Wettbewerb vernichtet, ist ihnen egal.


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Pressefreiheit ist ja auch ok. Dies kann man aus der Steuerkasse bezahlen.
Nachrichten sind in Ordnung!

Aber das man für Unterhaltung bezahlen muss!? Das finde ich krass!!!

Ich schau die scheiße nicht und muss bezahlen? Gehts noch?
(Tatort, Lindenstraße, Kochsendungen und Spielfilme etc.)

Das ist Unterhaltung mehr nicht! Also abschaffen oder verschlüsseln!
So müsste ein gesunder Mensch denken, der auch logisch denken kann!
Aber nein die wollen überall Kohle her haben!

Das Volk wird einfach verarscht und hintergangen! Irgendwann ist das maß bei
allen voll ;-)


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Pressefreiheit ist ja auch ok. Dies kann man aus der Steuerkasse bezahlen.
Nachrichten sind in Ordnung!

Ich finde es ärgerlich, etwas zu schreiben, damit es unmittelbar danach völlig ignoriert werde.

Ich zahle weder für Rundfunkfreiheit noch für Pressefreiheit. Verstanden?

Sonst verlange ich, unter anderem wegen meiner Würde des Menschen und wegen meiner Handlungsfreiheit bezahlt zu werden, einfach so, nur weil ich diese Würde und diese Freiheit nach GG habe. Verstanden?

Lies mal bitte meine Bemerkung oben und schreib nicht so einen Schmarrn!



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