"Hugh C. Greene, Baumeister der ö.r. Rundfunks in Deutschland, bemerkte früh dessen Scheitern
Hugh Greene war im 2.Weltkrieg Chefredakteur des deutschsprachigen Dienstes der BBC.
Glaubwürdigkeit+Faktentreue (in Zeiten allg. Zensur) sind eng mit seinem Namen verbunden.
Nach dem Krieg organisierte Greene den Aufbau des NWDR. Seine Mission war die Unabhängigkeit des Rundfunkjournalismus von staatl. + wirtschaftl. Interessen.
Schon 1948 musste Greene erkennen, wie pol. Parteien das System unterliefen.
In seiner Biographie schreibt Greene:
'In meiner Rede im großen Konzertsaal, wo ich mich vor mehr als zwei Jahren zum ersten Mal an die NWDR-Mitarbeiter gewandt hatte, unterstrich ich - dies übrigens weder zum ersten noch zum letzten Mal - dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatlichen und parteipolitischen Zwängen soweit wie möglich entzogen sein muss... Als ich vom Podium herunterkam, knurrte mir Herr Brauer, der Bürgermeister von Hamburg, leise, aber unüberhörbar feindselig ins Ohr: Sie werden Ihr Ziel nicht erreichen, Mr. Greene. Sie werden es nicht erreichen.' "
Leserbrief von Klaus Wege vom 11. Januar 2013, 13:58 Uhr zum Interview mit Verfassungsrichter Grimm:
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/frueherer-verfassungsrichter-grimm-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-liegt-im-interesse-aller-12020803.htmlTotalitarismus um eine "Kultur" zu fördern, die angesichts der vielen Fernsehtoten unter aller Sau ist. Und das auch noch von den Verfassungswächtern abgesegnet: Da werden doch ein wenig Assoziationen an Ghom, Iran, geweckt. In Deutschland wird zwar nicht die Rübe abgeschlagen, aber dann im Gefängnis mit Hilfe von Zwangsfernsehen psychiatrisiert. Ganz im Sinne der Gesundheitschädlichkeit des Fernsehens.
Was mir bei den Äußerung von Herrn Grimm fehlt, ist eine Äußerung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Gewaltakts der Zwangserhebung der Rundfunksteuer gegenüber dem proklamierten Ziel der Rundfunkfreiheit. Mit welcher Legitimation bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen höheren Stellenwert als die Zeitungen? Das ist doch nirgendwo aus Artikel 5 Grundgesetz erkennbar.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn das Verfassungsgericht meint, den Gesetzgeber materiell ergänzen zu müssen. Da stellt sich aber die Frage, ob das Verfassungsgericht soweit gehen kann, die Ausgestaltung von einzelnen Artikeln des Grundgesetzes soweit auszuweiten, daß betroffene Schutzobjekte im gleichen Zusammenhang gleichzeitig benachteiligt werden. Da stellt sich dann die Frage nach dem Sachzusammenhang, in dem die einseitige Bevorzugung einzelner einzuordnen ist. So aus der hohlen Hand wird auch das Bundesverfassungsgericht nicht argumentieren können.
Es geht in letzter Konsequenz darum: Gefängnis gegen eine Rundfunkfreiheit, die sich in Form von Kochsendungskultur, irgendwelche Soaps, blödsinnige Quizsendungen und sonstigen Quatsch entfaltet. Was hat das mit Demokratie zu tun?
Das geht einfach nicht in meinen Kopf.