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Autor Thema: Grüner Abgeordneter hat kein Verständnis für die Empörung der Bürger  (Gelesen 30379 mal)

p
  • Beiträge: 647
Fahr mich bitte nicht an.
Hab alles verstanden, hast du das verstanden?:

Zitat
Pressefreiheit ist ja auch ok. Dies kann man aus der Steuerkasse bezahlen.

Ich zahle auch für nichts, auch nicht für Nachrichten. Die 3 Reporter können die aus der Steuerkasse bezahlen.
1 Sender reicht vollkommen. Nachrichten alle 3 Stunden, dazwischen Kultur etc.


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b
  • Beiträge: 52
Ich zahle weder für Rundfunkfreiheit noch für Pressefreiheit. Verstanden?

100% ditto


Zum Thema 1 TV +Radioprogramm u.a. für Katastrophenmeldungen:
Ich bin mir nicht sicher, wenn bei uns mal z.B. ein AKW schmilzt
oder irgendwas mit dem Trinkwasser sein sollte,
ob da der Staat auch wirklich unverzüglich die Bürger informiert.

Als Tschernobyl geschmolzen ist, da wurde in Bayern die Sendung
"Scheibenwischer" (Kabarett) vom Äther genommen,
weil Bayern besonders stark von radioaktivem Niederschlag betroffen war.
Die Politik hatt es lieber billigend in Kauf genommen,
dass sich der bay. Bürger mit kontaminierter Nahrung verseucht.

Nun ist Kabarett kein Katastrophenprogramm,
und was in den Nachrichten gesendet wurde, weiß ich nicht,
von daher mag der Vergleich hinken.
Dennoch erzeugt dieser Vorfall von damals eine gewisse
Unsicherheit in Bezug auf diese Frage.





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S
  • Beiträge: 2.177
Fahr mich bitte nicht an.
Hab alles verstanden, hast du das verstanden?:

Zitat
Pressefreiheit ist ja auch ok. Dies kann man aus der Steuerkasse bezahlen.

Ich zahle auch für nichts, auch nicht für Nachrichten. Die 3 Reporter können die aus der Steuerkasse bezahlen.
1 Sender reicht vollkommen. Nachrichten alle 3 Stunden, dazwischen Kultur etc.

Ja, ich habe verstanden, dass Du noch nicht verstanden hast. Bitte, bitte, lies genauer!



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  • Beiträge: 350
Leute, hier ist ja was los! Gut so! :)

Ich möchte dringen eineBeberkung auf obige Beiträgen von Syna machen.

Ich lese alles ganz genau!

Im Grundgesetz liest man:

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Gewährleistet wird eine Freiheit, Bibliotheken mögen denken, sie Gewährleistet ein Grundrecht, was nicht stimmt. Gewährleistet wird nicht die Existenz der Quellen, außer durch die Meinungsfreiheit. Die Bestandgarantie des öffentlich rechtlichen Rundfunks ist eine Folge des Dualen Systems: er gilt als notwendig lediglich wegen der Existenz des privaten Rundfunks. In dieser Sache ist das BVerfG deutlich.

Mmmh, so ganz verstehe ich nicht, was Du eigentlich sagen willst. Teilweise ist es
so, teilweise nicht. Ich kenne es so:

Wortlaut des Art. 5 GG
----------------------------------

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht
von der Treue zur Verfassung.

---------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Art. 5 GG bietet im Zusammenhang mit der "Grundversorgung" einen
schönen Einstieg in die Diskussion über den ÖRR.

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Aus Art. 5 GG Satz 1 und dessen Satz "... und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten" leitet das Bundesverfassungsgericht 1986 den Begriff der "informationellen
Grundversorgung" her:

Die "informationelle Grundversorgung", so das Gericht, sei Aufgabe der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und unterscheide sie von den privaten
Rundfunkunternehmen. Zu dieser "Grundversorgung" seien sie anders als die privaten Sender
imstande,

---- weil ihre terrestrisch übertragenen Programm nahezu die gesamte Bevölkerung
erreichen (das gilt allerdings inzwischen für die privaten Programme ebenso),

---- weil sie nicht in gleicher Weise wie die Privatsender auf hohe Einschaltquoten
angewiesen sind,

----- und weil sie mithin ein inhaltlich umfassendes Programmangebot (einschließlich
Programmen für kleine Interessengruppen und für wenig zahlungskräftige
Minderheiten) leisten können. Insbesondere gehört dazu neben Unterhaltung und
laufender Berichterstattung eine kulturelle Verantwortung.

Aus dem Auftrag der "informationellen Grundversorgung" leitet das Bundesverfassungsgericht ab,
dass an die Breite des Programmangebots und die Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im öffentlich-
rechtlichen Rundfunk höhere Anforderungen gestellt werden als im privaten Rundfunk. Diese
"Funktion der Grundversorgung" rechtfertigt die Finanzierung aus Gebühren bzw. durch Beiträge.


Das Argument von Syna ist gefährlich, weil die Rundfunkanstalten argumentieren so: Mir wird die Rundfunkfreiheit gewährleistet, Du musst zahlen.

Nein nein. Sie leiten aus der "informationellen Grundversorgung" ab, dass sie, die
ÖRR, diese "Grundversorgung" - im Wesentlichen - erfüllen. Deshalb sind sie sooooo wichtig - und
müssen von der Allgemeinheit finanziert werden.

Nun ist eine "informationellen Grundversorgung" in der Tat wichtig - da stimme ich voll zu. Nur wird
diese "informationellen Grundversorgung" eben nicht im Wesentlichen von den ÖRR geleistet,
sondern von:

1. Öffentlichen Bibliotheken
2. Internet (free blogs, free journalism)
3. Wissenschaftlichen Bibliotheken (Uni-Bibliotheken sind frei zugänglich)
4. Print-Medien
5. Rundfunk und TV

D.h. (5) Rundfunk + TV haben NICHT diese exponierte Stellung, die sie sich selbst geben wollen. Sie
sind einer unter vielen, die jene "informationellen Grundversorgung" gewährleisten. Es geht hier
darum, die Wichtigkeit mal ein bißchen zu relativieren.


Dass die Rundfunkfreiheit so verstanden die Existenz von Quellen durch unlauteren Wettbewerb vernichtet, ist ihnen egal.

Nein, das Argument ist etwas schwach, darauf lässt sich Niemand so richtig ein.
Weil - wie oben gesagt - diese "informationellen Grundversorgung" extrem wichtig ist. Und das ist
sie in der Tat auch.

Nur wird die Wichtigkeit des ÖRR - noch - extrem überhöht gesehen. Das ist aber
ein sehr streitbarer Punkt, weil in einer pluralistisch komplexen Gesellschaft wie wir sie sind die TV-
und Rundfunk-Konsumgewohnheiten sehr unterschiedlich sind. Je nach Schicht und Milieu gucken
Leute unterschiedliche Inhalte und lassen sich unterschiedlich prägen. Und der ÖRR soll offenbar in
möglichst jedem Milieu mitmischen: Man will, dass die Kids der Stadtrand-Großsiedlungen nicht nur
amerikanische Rambo-Filme gucken, sondern auch deutsche, partei-balancierte Tatort-Filmchen.

Diese soziologische Komplexität macht die Argumentation um "informationellen Grundversorgung" so
schwierig.







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Mmmh, so ganz verstehe ich nicht, was Du eigentlich sagen willst. Teilweise ist es
so, teilweise nicht.[color]

Ich meine: wir zahlen für die Presse- und Rundfunkfreiheit nicht, sondern für die Bestandsgarantie des Grundversorgers, die das BVerfG mit zweifelhafter Logik aus der Rundfunkfreiheit ableitete. Ich erinnere mich, in einem Urteil gelesen zu haben, dass sinngemäß der öffentlich rechtliche Rundfunk ohne den privaten Rundfunk keine Bestandsgarantie hätte.

Nein nein. Sie leiten aus der "informationellen Grundversorgung" ab, dass sie, die
ÖRR, diese "Grundversorgung" - im Wesentlichen - erfüllen. Deshalb sind sie sooooo wichtig - und
müssen von der Allgemeinheit finanziert werden.

Nun ist eine "informationellen Grundversorgung" in der Tat wichtig - da stimme ich voll zu. Nur wird
diese "informationellen Grundversorgung" eben nicht im Wesentlichen von den ÖRR geleistet,
sondern von:
 


Diese Grundversorgung und die Bestandsgarantie des Grundversorgers erscheinen erst mit dem Dualen System. Es handelt sich um eine Rundfunksache, und deswegen nicht mit Grundversorgung durch Bibliotheken zu ersetzen. Das Problem liegt darin, dass umgangssprachlich anders verstanden wird als das, was in den Urteilen gemeint ist.


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Ja Sohpia, aber die Idee des staatsfernen ÖRR auf Gebührenbasis - im
Prinzip also so, wie es heute noch ist - wurde direkt mit Gründung der Bundesrepublik
(--> Hugh C. Greene) ins Leben gerufen. Dementsprechend wurde dann der ÖRR
geschaffen.

Mit jeder Phase, so auch bei Einführung der Privaten TV-Sender, drehte das
Bundesverfassungsgericht in seiner Begründungsrhetorik das Rädchen ein bißchen
weiter. Dennoch sind die Privaten TV-Sender nicht so entscheidend; sie werden
vielmehr immer gerne angeführt, um zu zeigen: "Seht her, wenn wir die ÖRR
abschaffen, dann könnt Ihr nur noch das sehen, was Euch die Privaten TV-Sender,
anbieten! Wollt Ihr das?"


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Ach ja, hinzufügen möchte ich noch: Martin-Sebastian Abel ist einer der wenigen
Politiker, die Mut bewiesen und die sich überhaupt so weit auf eine Diskussion über
die GEZ und den ÖRR eingelassen haben. Dafür gebührt ihm auf jeden Fall ein Lob!
Danke, Martin-Sebastian Abel!

Ja, das muß man wirklich anerkennen!

Es stellt sich aber weiterhin die Frage, warum man die Drohung des Gefängnisaufenthaltes zur Durchsetzung der Rundfunkfreiheit benötigt.

Letztendlich soll die Freiheit des einen - nämlich die Rundfunkfreiheit entsprechend dem Duktus des Bundesverfassungsgerichts - mit der Unfreiheit des anderen durchgesetzt werden.

Irgendwie beißt sich das.

Und die Grünen hätten dementsprechend eine besondere Erklärungsnot.

Da sich die SPD "Freiheit" auf die Fahnen geschrieben hat, wäre dementsprechend von der SPD der Begriff "Freiheit" im Gefängnis - wo ja kostenlos die "Rundfunkfreiheit" ausgelebt werden darf - in Beziehung zur Rundfunkfreiheit "draußen" zu setzen.



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  • Beiträge: 2.177
Herr Abel könnte uns mehr über folgendes berichten:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4314.msg37872/topicseen.html#msg37872

Die haben eine neue, sichere Geldquelle erschlossen, außerhalb der Steuer, um Geld der Bürger weiter vergeuden zu können!


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