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Autor Thema: Grüner Abgeordneter hat kein Verständnis für die Empörung der Bürger  (Gelesen 30439 mal)

B
  • Beiträge: 481
http://www.gruene-nrw.de/details/nachricht/gefaehrdung-der-grundrechte-vor-uebereilter-vorratsdatenspeicherung-pruefen.html

Wenn man sich die allgemeine Position der Grünen zu den Grundrechten anschaut, stellt man sich die Frage, warum Herr Abel ausgerechnet in der Frage der Rundfunkzwangsbeitrag eine völlig andere Position einnimmt.

Aus dem Grundrecht von Artikel 5 GG läßt sich eine Logik zu einer Rundfunkzwangsbeitrag eigentlich nicht ableiten. Was heißt "Gewährleistung"?

Gewährleistung bedeutet doch nichts anderes, daß es die MÖGLICHKEIT gibt, sich in dem in Artikel 5 GG beschriebenen Rahmen zu entfalten.

In der Vergangenheit wurde dann vom Bundesverfassungsgericht die Logik Gerät=Nutzung zur Gebührenpflichtigkeit an den Besitz des Geräts gekoppelt.

Wie kann man dann - als Grüner - daraus ein Eingriffsrecht in die persönliche Sphäre des Bürgers machen? Damit stellt man ja die "Gewährleistung" der Entfaltung von Artikel 5 über die Entfaltungsmöglichkeit nach Artikel 2 Grundgesetz - also der Persönlichkeit, desjenigen, der Objekt der Möglichkeit nach Artikel 5 GG ist.

Es mag ja sein, daß Herr Abel das anders sieht, aber das erklärt nicht, wie er sich selbst gegenüber - also Grüner - den Eingriff in die Grundrechte seiner Wähler rechtfertigt, obwohl diese ein Grundthema der Grünen sein soll.

Also, das verstehe ich überhaupt nicht.

Er mag sich ja über Online-Boykott.de ärgern - so wie er sich in abgeordnetenwatch.de geäußert hat -, aber das erklärt immer noch nicht, wie er mit seiner Logik eine Kongruenz von Rundfunkzwangsbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Grundgesetz herstellen will.

Dies bedeutet doch nichts anderes, als daß der sonst so heilige "Markt" ausgerechnet für das Fernsehen ausgeschaltet ist und die "Gewährleistung" nach Artikel 5 Grundgesetz in der Form zwangsbewirtschaftet wird, daß lediglich für einen Teil der "Gewährleistungs"objekte bevorzugte Wirtschaftsbedingungen hergestellt wird. Diese Bevorzugung wird aber nur unter bestimmten - der allgemeinen Öffentlichkeit nicht nachvollziehbaren - Bedingungen gewährt.

Dies bedeutet, daß für den anderen Teil der "Gewährleistungs"objekte nach Artikel 5 Grundgesetz solche bevorzugten wirtschaftlichen Zustände nicht hergestellt werden, was so der Artikel 5 Grundgesetz gar nicht vorsieht, da er ja lediglich allgemein von "gewährleisten" spricht.

Daraus läßt sich aber schlußfolgern, daß eine Ungleichbehandlung der "Gewährleistungs"objekte nach Artikel 5 Grundgesetz mit der Einführung des Rundfunkzwangsbeitrags stattfindet, was aber gegen den Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Grundgesetz verstößt.

Da dem so ist, stellt sich schon die Frage, wieso sich die Grünen so widerstandslos dem Gutachten von Kirchhof angeschlossen haben. Haben die Grünen keine eigene Meinung zu dem Thema? Hätten sie nicht ahnen können, daß diese Widersprüchlichkeit von Anspruch und Wirklichkeit eine offene Flanke gegenüber ihrer Kernkompetenz - nämlich die Grundrechte - ist?

Man fragt sich schon, welche Diskussionen innerhalb der Grünen bei diesem Thema stattfanden?

Oder wurde der Rundfunkzwangsbeitrag zum Tabu erklärt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2013, 12:14 von Bedrängter«

K
  • Beiträge: 232
Der Rundfunkbeitrag dient meiner Meinung dazu, sich den Kommunikationskanal zu der Bevölkerung zu erhalten. Da ist jedes Argument recht.

Einen Schritt weiter geht die Kulturflatrate. Sie dient dazu, die Kulturschaffenden unter die Kontrolle der Politik zu bringen. Wer brav ist, bekommt etwas aus den großen Topf. Wer aufmuckt, geht leer aus.

Der Rundfunkbeitrag und die Kulturflatrate gehen in die selbe Richtung: Es ist der Versuch, die öffentliche Meinungsbildung zu manipulieren.


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p
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Man kann sich nur am Kopf packen!

Die sollen ruhig weiter machen, irgendwann knallt und gut ist.
Das Volk wird immer sauer auf die Kissenfurzer.


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F

Fritzi

Vielleicht (oder ganz bestimmt) hier im Forum. Aber draußen unsere lieben und unbedarften Mitbürger zahlen selbstzufrieden, alles was man von ihnen verlangt.
Wir müssen endlich auf die Straße unter unsere Nachbarn und Mitbürger. Aufklären, informieren, motivieren zum Widerstand. Nach der Demo sollten wir diese Schritte in Angriff nehmen.
Noch sind wir zu wenig, die aufmucken. Das ändern wir als Erstes mit der Demo und dann mit Straßenaktionen.


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k
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  • Wir sind das Volk
Bezugnehmend DEMO am 23.03.2013 für ein Plakat
A =Alle
R =Rundfunkteilnehmer
D =Demonstrieren

Z =Zensierte
D =Demokratieabgabe
F =Fernsehen

gez-Boykott.de

Wir sind das Volk!

Ich bin in Stuttgart dabei!


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koppi1947

s

six2seven

HALLO KUNIBERT....

ich bin absolut Deiner Meinung.
Würde man die Bande zur Verschlüsselung zwingen, würde sich ganz schnell
- Ihre Wertigkeit - heraus stellen.
Davor haben die Angst, wie der Teufel vorm Weihwasser.


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Leute,
bitte hier in die "Benachrichtigen-Funktion" als Interessent eintragen:


http://www.abgeordnetenwatch.de/martin_sebastian_abel-928-66866--f374681.html#q374681




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K
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Ganz aktuell:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20130220_2bve001112.html
Abs. 21.

Zitat
Übrigen wird die Erreichbarkeit weiter Kreise der Bevölkerung über die Kommunikationswege des Internet eröffnet und unterliegt der Zugang zu herkömmlichen Medien stetem Wandel.


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
interessant, nur was bringt uns das Zitat? Wie kann man es positiv verwerten und sich darauf berufen?
Man muss den Zusammenhang der Klage auch berücksichtigen


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

K
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Die NPD beklagt sich, dass sie bei der Meinungsbildung ausgeschlossen wird, weil niemand über sie berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht entgegnet, dass die NPD ja über das Internet erreichbar ist.

Weil die NPD vom Bundesverfassungsgericht noch nicht als verfassungswidrig eingestuft wurde, hat sie das Recht, an der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen.

Damit ist die Erreichbarkeit über das Internet hinreichend für die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung. Das bedeutet im Umkehrschluss aber, dass die herkömmlichen Medien (also auch die ÖRR) für die öffentliche Meinungsbildung nicht mehr notwendig sind.


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
ah ok nun verstehe ich es :)
ja jetzt wo du es sagst erkenne ich diesen Zusammenhang auch in dem Urteil.
gut beobachtet :)


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S
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interessant, nur was bringt uns das Zitat? Wie kann man es positiv verwerten und sich darauf berufen?
Man muss den Zusammenhang der Klage auch berücksichtigen

Damit werden die Parteien argumentieren, es sei ein öffentlich rechtliches Internet, durch Zwangsbeiträge finanziert, notwendig,
um Gleichgewicht im Internet herzustellen.

Da ist zu entgegnen, dass nicht nur dies der Grund für den öffentlich rechtlichen Rundfunk war, sondern auch die Knappheit
der Frequenzen: im Internet kann wirklich jeder rein und über Knappheit ist keine Rede; dass jetzt dieses Problem der Knappheit
auch für den Rundfunk wegen des technischen Fortschritts nicht mehr besteht und auch der öffentlich rechtliche Rundfunk
nicht mehr nötig ist.

Wenn Kirchhof in seinem Gutachten über Kontinuität der Abgabe redet, bereitet er die große Täuschung vor. Man hat eine
kleine Änderung mit großer Wirkung unauffällig gemacht, um dann behaupten zu können, für 90% der Bevölkerung ändere
sich nichts. Es ist eine Lüge: für 100% der Bevölkerung ändert sich viel, sehr viel, denn unausweichlicher Zwang zur
Rundfunkmitfinanzierung bis zum Ende des Lebens wurde eingeführt.

Man stelle sich vor, man las die Zeitung X seit der Kindheit bei den Eltern; man abonnierte sie, seit dem man aus dem Haus
der Eltern auszog; und plötzlich und unauffällig verschwindet per Gesetz die Möglichkeit, den Abonnement zu kündigen;
wenn man fragt, bekommt man sogar die zynische Antwort, es habe sich überhaupt nichts geändert.

Es ist Betrug: Täuschung um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen.


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Damit ist die Erreichbarkeit über das Internet hinreichend für die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung. Das bedeutet im Umkehrschluss aber, dass die herkömmlichen Medien (also auch die ÖRR) für die öffentliche Meinungsbildung nicht mehr notwendig sind.

Seht gutes Argument!


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  • It isn't a bug it's a feature.
interessant, nur was bringt uns das Zitat? Wie kann man es positiv verwerten und sich darauf berufen?
Man muss den Zusammenhang der Klage auch berücksichtigen

Damit werden die Parteien argumentieren, es sei ein öffentlich rechtliches Internet, durch Zwangsbeiträge finanziert, notwendig,
um Gleichgewicht im Internet herzustellen.

Da ist zu entgegnen, dass nicht nur dies der Grund für den öffentlich rechtlichen Rundfunk war, sondern auch die Knappheit
der Frequenzen: im Internet kann wirklich jeder rein und über Knappheit ist keine Rede; dass jetzt dieses Problem der Knappheit
auch für den Rundfunk wegen des technischen Fortschritts nicht mehr besteht und auch der öffentlich rechtliche Rundfunk
nicht mehr nötig ist.

Hier möchte ich aber dazu sagen, das liebe Internet ist aber frei von einem Verwaltungsrat der mit Politikern bestückt ist.
Also bleibt die Präsentation im Internet staatsfern und brauch keine Kontrolle. Das einzige was ich brauch ist ein Internetanschluss den
mir ein Provider bietet. Da habe ich meine Abgabe getätigt und bin zufrieden. Die können sich ihre Argumentation in den Magen stecken
und verdauen. Ob sie es schaffen, sei ihnen überlassen. MfG Xtra.


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Und das gute ist du entscheidest dich freiwillig für ein Inet Anschluss!
Stell mal vor es kommt ein "Inetbeitrag", egal ob du Inet hast oder nicht...

Das selbe ist doch mit dem scheiß ÖRR!


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