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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 121263 mal)

V
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Re: ** Strafanzeige **
#90: 16. Februar 2013, 20:03
Ich zitiere mich noch mal selbst:
Gerade kam über die private Mitteilung die Frage rein, ob eine Strafanzeige ohne Anwalt eingereicht werden kann.

Ja, natürlich kann beinah jeder eine Strafanzeige kostenlos einreichen. In elf deutschen Ländern ist es möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diese und andere nützliche leichtverdauliche Infos findet man z.B. bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige 

Und noch eine Info:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...


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Re: STRAFANZEIGE
#91: 16. Februar 2013, 22:54
Dann soll jeder eine machen, werde mich morgen damit beschäftigen!  8)


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Re: STRAFANZEIGE
#92: 17. Februar 2013, 11:55
hallo bärbel2,
diese Vorlage habe ich ebenfalls genutzt und nur geringfügig mit "meinen" Äusserungen ergänzt.
Als weiteren Punkt habe ich noch folgendes eingefügt:
Rundfunkbeitrag ist eine Steuer
Der eingeführter Rundfunkbeitrag ist laut Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart (Auftraggeber: Handelsverband Deutschland) verfassungswidrig.
Degenhart kommt zum Ergebnis, dass es sich bei dem geräteunabhängigen Beitrag sehr wohl um eine neue Steuer handelt, zu deren Erlass den Bundesländern die Kompetenz fehlt und der gegen die in Artikel 2 Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 verstößt. Um eine "Vorzugslast" zu sein, müssten die Haushaltspauschale Degenharts Gutachten nach "individuelle oder individualisierbare Vorteile" bringen und nicht lediglich an "Raumeinheiten" gemessen werden.


GEMEINSAM werden wir uns und unsere Kinder von dieser Sklaverei befreien !!!

Danke!
Noch weitere Anregungen?


Außerdem lese ich in http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige#Anzeigeerstatter

Anonyme Anzeigeerstattungen sind nur auf dem nicht-persönlichen Wege möglich, da jeder Zeuge zur Angabe seiner Personalien verpflichtet ist. [/b]

Kann ich auch anonym Anzeige erstatten, per Brief vermutlich?
Ist ja interessant...


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Re: STRAFANZEIGE
#93: 17. Februar 2013, 13:12
Beim weiteren Lesen finde ich das hier:

"Falsche Verdächtigungen können strafbar und teuer sein"
http://www.agpf.de/Strafanzeigen.htm#Falsch

Sind die hier gehandelten Vorschläge diesbezüglich auch wasserdicht?



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Re: STRAFANZEIGE
#94: 17. Februar 2013, 13:35
Beim weiteren Lesen finde ich das hier:

"Falsche Verdächtigungen können strafbar und teuer sein"
http://www.agpf.de/Strafanzeigen.htm#Falsch

Sind die hier gehandelten Vorschläge diesbezüglich auch wasserdicht?

Welche falschen Verdächtigungen bärbel2?
Wenn du wider besseren Wissens jemanden einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht verdächtigst und ein Verfahren versuchst herbeizuführen, dann könnte das unter Umständen als falsche Verdächtigungen ausgelegt werden. (Ist meine persönliche Meinung.)

Hier geht es aber darum:
Zitat
Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung) ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist. …
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige





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Re: STRAFANZEIGE
#95: 18. Februar 2013, 21:14
Viktor7,
hast du bereits eine Anzeige erstattet???


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Re: STRAFANZEIGE
#96: 18. Februar 2013, 22:19
Viktor7,
hast du bereits eine Anzeige erstattet???

Ja, hab ich erstattet - und du?

Grüße
Viktor


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Re: STRAFANZEIGE
#97: 20. Februar 2013, 00:02
Viktor7,
hast du bereits eine Anzeige erstattet???

Ja, hab ich erstattet - und du?

Grüße
Viktor
Hallo Viktor,
ich bin z.Z. auf einer Dienstreise und werde voraussichtlich am 25 Feb. die Anzeige erstatten.
Wie war die Reaktion von unseren Beamten? Oder hast du es nur in den Briefkasten gelegt?
Habe bisher nur eine Anzeige erstattet (Motorrad Diebstahl) und das war riesen Aktion: Befragung, Protokoll usw...
Über welche Erfahrungen kannst du berichten? Soll ich da vorsorglich "viel" Zeit einplanen oder handelt es sich um Minuten-Aktion?
P.S
Habe keine Rückzieher geplant, da meine Ansichten und Absichten ernst sind, sondern bin im Moment wirklich knapp mit der Zeit und möchte es in die Wege leiten ohne es ständig vor sich hin zu schieben...


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Re: STRAFANZEIGE
#98: 20. Februar 2013, 08:48
Hallo privetwsem,

ich halte die Sache für wichtig und deswegen investiere ich dafür meine Freizeit.   

Die Strafanzeige hatte ich online erstattet. Der Eingang wurde per Brief bestätigt:
 
Zitat
Ihre Strafanzeige ist bei uns am ... eingegangen und wird unter dem angegebenen Aktenzeichen bearbeitet.


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Re: STRAFANZEIGE
#99: 24. Februar 2013, 07:55
Die Strafanzeige überlege ich mir noch.
Auf eine persönliche Anfrage erhielt ich als Antwort,
es dürfe keine Rechtsberatung gegeben werden (?!)
Hatte ich um Rechtsberatung gebeten?

Die Strafanzeige beinhaltet u.a. diesen Passus:
"Solidarisch könnte eine Abgabe je nach Einkommen sein,..."
Das ist für mich ein rotes Tuch, so wie die Frauenquote auch.

Davon möchte ich mich distanzieren, aber den Kaufkraftentzug
dennoch thematisieren und gerne die Anzeige mit weiteren Themen spicken,
sollte es bis kommendes Wochenende noch weitere Anregungen geben.
Wer nicht fürchtet "dass der Gegner uns mit unermesslichen Geldquellen
platt machen will", kann mir auch gerne persönlich anworten.

"Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung"
und "Religion" würde ich übernehmnen.

Eine erfolgreiche Woche
LG
Bärbel


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Re: STRAFANZEIGE
#100: 25. Februar 2013, 17:39
liebe gemeinde ,

heute war ich hier in der ortschaft und habe versucht meine strafanzeige zu stellen .....wurde erstmal komisch angeschaut gegen wen ich die anzeige überhaupt stelle. da ich in meinem anschreiben die staatsanwaltschaft karlsruhe als empfänger angegeben hatte meinte der nette polizist ich sollte diese auch dort abgeben. das beste war als ich gehen wollte fragte er mich ob er sich eine kopie von dem schreiben machen könnte :-) hab erstmal bissl geschmunzelt und ihm zugestimmt.
also bin ich nach karlsruhe gefahren und habe dort die passende dienststelle der staatsanwaltschaft besucht. leider bin ich ausserhalb der öffnungszeiten dort angekommen und habe somit nur die möglichkeit gehabt bei den kollegen der dortigen polizei zu fragen ob sie die anzeige annehmen würden.
der beamte meinte nach dem durchlesen meiner anzeige das ich auch bei der staatsanwaltschaft falsch sei und dies eher eine anzeige gegen die gesetzeslage darstellt und dies die falsche anlaufstelle sei da die staatsanwaltschaft sich mit ganz anderen sachen beschäftigt. ( genauer wortlaut kann ich grad nichtmehr wiedergeben ) seine aussage war ich solle diese direkt bei dem verfassungsgericht abgeben bzw. die anschrift in meinem anschreiben vorher nochmal ändern. trotz allem hatte ich da auch ein nettes gespräch mit den dortigen beamten.
hatte noch etwas über die allgemeine gesetzeslage in deutschland diskutiert was der ein oder andere auch nicht wusste :-)
also bin ich wieder nach hause gefahren mit meinem schreiben in der hand und voller entsetzen weil ich nichts erreicht habe .  :-[
was meint ihr ?? waren die alle zu faul die anzeige zu schreiben ?? oder haben sie recht ??
wie ist es bei euch gelaufen ?
das ende vom lied ......ich äbdere es nochmal ab und versuche morgen mein glück nochmal ...hehe.

grüssle .


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jetzt_reicht_es

Re: STRAFANZEIGE
#101: 25. Februar 2013, 18:59
------------
Edit: Die Endversion meiner Strafanzeige findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575

---------
@Viktor: Gegen wen /was genau ist denn deine Anzeige? ARD / ZDF oder GEZ?


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obelix

Re: STRAFANZEIGE
#102: 25. Februar 2013, 19:01


"Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung"
und "Religion" würde ich übernehmnen.



Es gibt schon eine "Religion" die toll passt: Die wichtigen Regeln sind ideal für den Fall das es vor
Gericht gehen sollte. Einige davon sind, das Frauen dem Mann vollkommen gleichgestellt ist, das nichts aufgeschrieben wird, Männer wie Frauen fast nackt in die Schlacht zogen damit ihre Kleider nicht schmutzig wurden, Bauern, Handwerker, Händler und in größeren Dörfern ein Fürst/tin aber jeder war gleichgestellt usw. Selbst Cäsar war von den Kelten sehr beeindruckt
weil sie reinlicher waren als die Römer. Echt interessantes Volk, einfach und zufrieden, so wie es sein sollte.  ;D







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Re: STRAFANZEIGE
#103: 25. Februar 2013, 20:46
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Edit: Die Endversion meiner Strafanzeige findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575

---------
@Viktor: Gegen wen /was genau ist denn deine Anzeige? ARD / ZDF oder GEZ?

Die gleiche Frage wurde bereits in diesem Thread gestellt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31589.html#msg31589

Gegen wen richtet sich die Strafanzeige?

Einige scheinen  nur die Strafanzeige über den "bösen Nachbarn" vor Augen zu haben und übertragen diese auf den Verstoß gegen das Völkerrecht. Hier verhält es sich anders, bitte über den Tellerrad sehen.

Sinngemäß:
"Bei der Berufung auf das Völkerrecht muss man diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet nur die Portokosten für die Anzeige."
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/


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Re: STRAFANZEIGE
#104: 25. Februar 2013, 20:53
liebe gemeinde ,

heute war ich hier in der ortschaft und habe versucht meine strafanzeige zu stellen .....wurde erstmal komisch angeschaut gegen wen ich die anzeige überhaupt stelle. da ich in meinem anschreiben die staatsanwaltschaft karlsruhe als empfänger angegeben hatte meinte der nette polizist ich sollte diese auch dort abgeben. das beste war als ich gehen wollte fragte er mich ob er sich eine kopie von dem schreiben machen könnte :-) hab erstmal bissl geschmunzelt und ihm zugestimmt.
also bin ich nach karlsruhe gefahren und habe dort die passende dienststelle der staatsanwaltschaft besucht. leider bin ich ausserhalb der öffnungszeiten dort angekommen und habe somit nur die möglichkeit gehabt bei den kollegen der dortigen polizei zu fragen ob sie die anzeige annehmen würden.
der beamte meinte nach dem durchlesen meiner anzeige das ich auch bei der staatsanwaltschaft falsch sei und dies eher eine anzeige gegen die gesetzeslage darstellt und dies die falsche anlaufstelle sei da die staatsanwaltschaft sich mit ganz anderen sachen beschäftigt. ( genauer wortlaut kann ich grad nichtmehr wiedergeben ) seine aussage war ich solle diese direkt bei dem verfassungsgericht abgeben bzw. die anschrift in meinem anschreiben vorher nochmal ändern. trotz allem hatte ich da auch ein nettes gespräch mit den dortigen beamten.
hatte noch etwas über die allgemeine gesetzeslage in deutschland diskutiert was der ein oder andere auch nicht wusste :-)
also bin ich wieder nach hause gefahren mit meinem schreiben in der hand und voller entsetzen weil ich nichts erreicht habe .  :-[
was meint ihr ?? waren die alle zu faul die anzeige zu schreiben ?? oder haben sie recht ??
wie ist es bei euch gelaufen ?
das ende vom lied ......ich äbdere es nochmal ab und versuche morgen mein glück nochmal ...hehe.

grüssle .

Es ist kein Wunder, dass der Polizeibeamte keine Ahnung hatte. Er hat zum ersten Mal in seinem Leben eine Anzeige wegen Verstöße gegen das Völkerrecht gesehen. Es gibt auch Telefone bei der Staatanwaltschaft. Sie fragen sich bei höheren Stellen  durch. Eine Reise durch die Republik kann schön sein, muss aber nicht sein.

Zitat
... Falls niemand im Umfeld zu finden ist, dann ist das beim Völkerrecht nicht verwunderlich, weil sich nur sehr wenige auf dieses Thema spezialisieren. Auch Menschenrechtsgruppen können hier überwiegend keine Hilfe bieten, weil sie sich eher um eindeutige Fälle im Ausland kümmern und hier auch nicht klagen, sondern nur Aktionen starten, um auf das Unrecht aufmerksam zu machen (was natürlich auch wichtig ist).
Quelle: http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/


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