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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 118877 mal)

D

D.Fense

Re: ** Strafanzeige **
#75: 07. Februar 2013, 14:45
Hallo Victor,
danke für Deine netten ausladenden Worten. Beschäftige Dich weiter mit Dir selber und schade der Sache an sich. Ich nehme gerne das nette Angebot an und melde mich hier ab.
"Seeli sind die geistig Armen..."
und off...


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Re: ** Strafanzeige **
#76: 07. Februar 2013, 15:08
Hallo Victor,
danke für Deine netten ausladenden Worten. Beschäftige Dich weiter mit Dir selber und schade der Sache an sich. Ich nehme gerne das nette Angebot an und melde mich hier ab.
"Seeli sind die geistig Armen..."
und off...

Übrigens wird mein Vorname mit k geschrieben: Viktor.
Danke für deine "Argumente" -  Guten Tag und alles Gute.

Viktor Grund


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Re: ** Strafanzeige **
#77: 07. Februar 2013, 18:08
muss jetzt nochmal nachfragen......wie sollte es jetzt dastehn ? strafantrag oder strafanzeige .
ich will versuchen die ganze sache mal ins rollen zu bringen .

dabei stellt sich noch die frage ob ich vielleicht einen rechtschutz hinzu bringen soll? aber ob da einer drauf eingeht trotz der advocard ??? der anwalt stellt ja auch erst bei der versicherung eine anfrage wegen kostendeckung usw......und ob die da mitspielen ?

weis nicht ob es was bringt wenn ich über einen anwalt gehe ??? ???


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Re: ** Strafanzeige **
#78: 07. Februar 2013, 20:00
muss jetzt nochmal nachfragen......wie sollte es jetzt dastehn ? strafantrag oder strafanzeige .
ich will versuchen die ganze sache mal ins rollen zu bringen .

dabei stellt sich noch die frage ob ich vielleicht einen rechtschutz hinzu bringen soll? aber ob da einer drauf eingeht trotz der advocard ??? der anwalt stellt ja auch erst bei der versicherung eine anfrage wegen kostendeckung usw......und ob die da mitspielen ?

weis nicht ob es was bringt wenn ich über einen anwalt gehe ??? ???

Schade, dass D.Fense keine Argumente liefern will. Es gibt aber noch das Internet.

Advokat-likör? - ist nicht notwendig, ein paar Beiträge vorher hatten wir schon die Frage zu den Kosten: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31586.html#msg31586

Frage:
Was ergab deine bisherige Recherche zu der Strafanzeige, dem Strafantrag (Antragsdelikt) und Rechtsberatung? Wikipedia-links zur Strafanzeige und dem Strafantrag wurden bereits genannt.


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Re: STRAFANZEIGE
#79: 15. Februar 2013, 19:48
Hallo liebe GEZ-Kämpfer,
ich bin gerade dabei Strafanzeige / Strafantrag in ähnlicher Form wie es Viktor7 aufgezeigt hat zu stellen.
Ich habe es noch mit den Inhalten aus dem Gutachten (Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart) gefüttert.

...
Degenhart kommt in seiner Analyse des neuen Modells anders als der von ARD und ZDF beauftragte Gutachter Paul Kirchhof zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem geräteunabhängigen Beitrag sehr wohl um eine neue Steuer handelt, zu deren Erlass den Bundesländern die Kompetenz fehlt und der gegen die in Artikel 2 Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 verstößt. Um eine "Vorzugslast" zu sein, müssten die Haushaltspauschale Degenharts Gutachten nach "individuelle oder individualisierbare Vorteile" bringen und nicht lediglich an "Raumeinheiten" gemessen werden. "Allgemeine Vermutungen und Typisierungen" zur Empfangsnutzung reichen seiner Ansicht nach nicht aus. Zudem fehlten Erwägungen dazu, ob Firmen ihren Mitarbeitern an den Arbeitsgeräten überhaupt die Rundfunknutzung erlauben oder ob solche Geräte sogar ganz fehlen.
...
Kurz gesagt : GEZ-Reform ist verfassungswidrig.
Zum nachlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Rundfunkbeitrag-ist-Steuer-1792114.html

Ich hoffe wir bringen diese Betrüger zum Sturz!!!   :police: >:D >:(

Schöne Grüsse an alle GEZ Bekämpfer


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Re: STRAFANZEIGE
#80: 15. Februar 2013, 20:00
Ich hoffe wir bringen diese Betrüger zum Sturz!!!   :police: >:D >:(

Nicht jeder Betrug ist Betrug im Sinne des Gesetzes, bei dem eine Strafanzeige wirkt.

In diesem Falle müssen wir vor dem Verwaltungsgericht.


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Re: STRAFANZEIGE
#81: 15. Februar 2013, 20:25
Nicht jeder Betrug ist Betrug im Sinne des Gesetzes, bei dem eine Strafanzeige wirkt.

In diesem Falle müssen wir vor dem Verwaltungsgericht.
[/quote]

ich werde beide Wege gehen!

Wir werden immer wieder ausgebeutet und versuchen uns wie "normale" Bürger durch die Gerichte usw. zu wehren.
Wenn das alles nicht klappt und der Staat in seiner Funktion versagt, dann sehen wir uns auf den Strassen...


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Hallo,
bringt das Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart uns bei der gemeinsamen Sache weiter oder ist das nur nutzloses Stück Papier???
 :-\
Was meint Ihr dazu?


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Re: STRAFANZEIGE
#83: 16. Februar 2013, 18:16
@privetwsem

Ihre Strafanzeige können Sie umgehend hier stellen: https://www.berlin.de/polizei/internetwache/indexmitc.php


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Re: STRAFANZEIGE
#84: 16. Februar 2013, 18:49
@Lina,
danke für den Rat.
Ich habe ein 3 seitiges Schriftstück verfasst und möchte es in dieser Form einreichen.
@privetwsem

Ihre Strafanzeige können Sie umgehend hier stellen: https://www.berlin.de/polizei/internetwache/indexmitc.php
Habe mir die Seite angeschaut und festgestellt, dass ich bei der "Internetwache" niergendwo die Möglichkeit habe mein Schreiben als Anhang zu verschicken. :(
Ich muss selbst zur Wache und es persönlich abgeben, oder? :o


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Re: STRAFANZEIGE
#85: 16. Februar 2013, 19:05
@privetwsem

Je nach dem, was Sie anzeigen möchten, folgen Sie dem Fragepfad. So ist Ihre Strafanzeige zumindest strukturiert.

Wenn Sie eine unaufschiebbare Dringlichkeit in Ihrer, mir nicht bekannten Angelegenheit feststellen, so können Sie sich auch an ein zuständiges Gericht schriftlich wenden, um dort entsprechende Rechtsmittel einzulegen.


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Re: STRAFANZEIGE
#86: 16. Februar 2013, 19:16
Hallo,
bringt das Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart uns bei der gemeinsamen Sache weiter oder ist das nur nutzloses Stück Papier???
 :-\
Was meint Ihr dazu?

Hallo privetwsem,

unsere medien- und politik-hörige Richter haben viele Gesetze weichgespült:
Hier ein Beispiel mit dem Artikel 5 GG:
Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Die Verletzung muss der Betroffene erst nachweisen.

Mittlerweile bin ich dieser Ansicht:
Den Bürgern wird die öffentlich-rechtliche kirchoffsche "Kurtaxe" (Ausdrucksweise von Paul Kirchhof) zwangsverordnet und die Wohnung zu einem öffentlich-rechtlichen Kurort gemacht. Sein Zwang tritt die garantierten Rechte aus Art. 4 (1) und (2) des Grundgesetztes und des Artikels 18 (2), des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Völkerrecht). 

Über die Strafanzeigen kann man die Raubritter besser packen (meine Meinung). Das Verfahren kann schneller vor den internationalen Strafgerichtshof gelangen, außerhalb des Einflusses deutscher Richter. Bei Verletzungen der Grundrechte kann man meines Wissen nur vor den deutschen Gerichten klagen. Hier kannst du die Argumente aus dem Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart verwenden.


Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...

Zur Berufung auf das Grundgesetzes:
Zitat
http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/03/40921/
Der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Artikel, der auch nach der Verabschiedung des ESM zum Einsatz kommen könnte (Klagen werden bereits vorbereitet – hier).
Zitat
http://dejure.org/gesetze/GG/93.html -> GG Artikel 93,
" (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

4a.
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein; "


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Re: STRAFANZEIGE
#87: 16. Februar 2013, 19:32
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575

Da mache ich auch mit :-)
Gibt's noch andere Entwürfe oder Ergänzungen?



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Re: STRAFANZEIGE
#88: 16. Februar 2013, 19:44
hallo bärbel2,
diese Vorlage habe ich ebenfalls genutzt und nur geringfügig mit "meinen" Äusserungen ergänzt.
Als weiteren Punkt habe ich noch folgendes eingefügt:
Rundfunkbeitrag ist eine Steuer
Der eingeführter Rundfunkbeitrag ist laut Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart (Auftraggeber: Handelsverband Deutschland) verfassungswidrig.
Degenhart kommt zum Ergebnis, dass es sich bei dem geräteunabhängigen Beitrag sehr wohl um eine neue Steuer handelt, zu deren Erlass den Bundesländern die Kompetenz fehlt und der gegen die in Artikel 2 Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 verstößt. Um eine "Vorzugslast" zu sein, müssten die Haushaltspauschale Degenharts Gutachten nach "individuelle oder individualisierbare Vorteile" bringen und nicht lediglich an "Raumeinheiten" gemessen werden.


GEMEINSAM werden wir uns und unsere Kinder von dieser Sklaverei befreien !!!


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Re: STRAFANZEIGE
#89: 16. Februar 2013, 19:47
Kann das jeder machen? Bei jeder Polizei stelle?


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