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Autor Thema: Urteil zur Vielfalt in den Öffentlich-Rechtlichen schlägt weitere Wellen  (Gelesen 761 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Tichys Einblick, 26.12.2025
ÖRR: Tausende Revisionsklagen anstehend
Urteil zur Vielfalt in den Öffentlich-Rechtlichen schlägt weitere Wellen
Der VGH Baden-Württemberg öffnet – gestützt auf das BVerwG Leipzig – eine weitere Tür zur Prüfung, ob ARD/ZDF ihren Auftrag zu Vielfalt und Ausgewogenheit überhaupt erfüllen. Wenn nicht, wackelt die Beitragsgrundlage der Öffentlich-Rechtlichen. Jetzt droht eine regelrechte Klagewelle.
Von  Josef Kraus
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/verwaltungsgerichtshof-bw-folgt-leipzig-oerr-beitrag/
Zitat von: Tichys Einblick, 26.12.2025, ÖRR: Tausende Revisionsklagen anstehend - Urteil zur Vielfalt in den Öffentlich-Rechtlichen schlägt weitere Wellen
Am 18. Dezember 2025 hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) in Sachen ÖRR-Beitragspflicht die Berufung einer Klägerin gegen ein abschlägiges Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen (VGH 2 S 589/25). Es ging um die Frage, was gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden könne, wenn der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, strukturell verfehlt werde.

Der VGH BW ließ damit eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. März 20253 K 4940/24 – zu. [...]

[...] Man kann erwarten, dass jetzt bundesweit Tausende, wenn nicht gar eine fünfstellige Zahl an bislang von Gerichten zurückgewiesenen Klagen gegen die Zwangsgebühren zur Revision anstehen.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2025, 22:44 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

N
  • Beiträge: 564
Dass der ÖRR an verschiedenen Stellen den Rundfunkstaatsvertrag / Medienstaatsvertrag verletzt, ist sicher bei vielen Beitragsverweigerern schon mindestens 1x mal in der Argumentation mit dem Beitragsservice unter gekommen. Es gibt ganze Kanäle auf Youtube oder Twitter, die fast nichts anderes machen als eben jene Verstöße aufzuzeigen, sei es nun ein unzureichend gekennzeichnetes Interview oder gleich Falschbehauptungen aufzustellen.
Dass man jetzt erst mal ein Gutachten vor einem Gericht braucht um dieses Argument doch noch irgendwie zünden zu lassen, spricht schon sehr dafür wie kaputt dieses Land mittlerweile ist.


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  • Beiträge: 2.572
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Es muss vor Gericht mit Gutachten nachgewiesen werden, nicht mit 100 Fallbeispielen aus 100.000 Sendungen.

Diese Gutachtennachweise sind verfügbar und werden laufend aktualisiert in einem rundfunkrechtlichen Sammelgutachten ("Metastudie LIBRA") Abschnitte PAM.

Der Anwalt, der den Schriftsatz gemacht hatte für rund 2.000 Klagen, auch hier beim geschilderten Gerichtsverfahren betroffen, verfügte über die Erfahrung des zivilen Rechts, wo der Faktennachweis zu führen ist. Beispielsweise, wie oft der Nachbar durch Lärmbelastung unzulässig störte.

Es war also ein Problem der Übertragung dieser Streitstrategie auf ein Massenangebot, bei dem Fehlerquoten sein dürfen, also Nachweis von 1 Promille oder viel weniger der Fehler nicht genügte.
Außerdem ist Richtern nicht abzuverlangen, 100++ Fehlernachweise auf 200 Seiten zu untersuchen und zur vagen Frage der Abweichung von Regeln ermessensbasiert einzustufen.

Rundfunkabgabe ist zur Frage der Inhaltsabweichung von Natur aus ein "Gutachten-Prozess". Ob Verwaltungsgerichte hierzu überhaupt urteilen dürfen oder ob es nicht zur unmittelbaren Zuständigkeit der Verfassungsgerichte kommen müsse, ist die weitere Frage.
In einem Standardschriftsatz, sogenannter NEIN-BRIEF, wird schon seit 2023 bis nun 2026 die unmittelbare Zuständigkeit der Verfassungsgerichte mit Rechtsprechung über die Zuständigkeit dargelegt.

Es ist also einiges gar nicht so eindeutig optimal bei den - durchaus anerkennenswerten - wenigen Erfolgserlebnissen rund um den betreffenden anderen Standardschriftsatz gemäß Entscheid BVewG vom 15. Oktober 2025. Abweichend vom Text von TICHY-E sind leider fast alle der 2000 gleichartigen Klagen bereits verloren oder werden kurzfristig in einer Art von Massenabfertigung fort erledigt, soweit hier nach Indizien vermutbar.

Es sind völlig andere Strategien der Streitführung denkbar, solche, für die bisher in keinem einzigen Fall verloren wurde. Aber das ist komplex und soll an dieser Stelle nicht näher erörtert werden.

Es ging nur um Verdeutlichung von alternativer möglicher Sichtwese für einige in diesem Thread aufgeworfene Fragen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

P
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Zunächst muss wohl erstmal geklärt werden, warum es bei einem monatlich festzustellenden Sachverhalt eine Annahme gibt, dass etwas über einen Zeitraum von "zwei" Jahren abweichend sei.1 Der Maßstab des Gerichts könnte bzw. sollte zunächst in Frage gestellt werden.1

Parallel dazu benötigen Gutachter das gesamte Programm über den Zeitraum des Sachverhalts.2 Da der Zeitraum-Bereich bereits strittig ist, muss der geneigte Kläger zunächst dafür sorgen, sofern es ihm nicht möglich ist, das Angebot im gesamten Umfang selbst zu sichern, -Achtung Nichtnutzer Falle-, dass es eine Instanz gibt, welche das Programm sichert. Die Form der Sicherung muss natürlich auch festgelegt werden. Text, Bild, Video, schließlich müssen später Gutachter diese Sicherung auswerten können -rein objektiv-. Ein Nichtnutzer, also eine Person, welche im Prinzip bereits keinen auszugleichenden Nachteil hat, kommt hier an Grenzen, schließlich kann diese Person ohne das Programm zu sichten, nur mit Hilfe eines hinzuzuziehenden Experten arbeiten, um die Fehler -nach welchem Fehlerkatalog?- aufzuzeigen, um dem Gericht überhaupt Anhaltspunkte für die dann durch das Gericht anzustellenden Ermittlungen zu liefern.

Wer das nicht verstanden hat, sollte nochmal im Urteil lesen. Vielleicht liege ich auch falsch.


Edit Bürger: Siehe u.a. auch
1BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg229397.html#msg229397

ChatGPT-Auswertung des Urteils in Bezug auf eine der wesentlichen Fragen im Artikel von Telepolis
Rundfunkbeitrag: Warum d. Bundesverwaltungsgericht d. falschen Fragen stellt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38680.0
bzgl. des Bewertungszeitraums von 2 Jahren
Zitat von: ChatGPT
Danke für die Präzisierung – jetzt ist der Kern klar.
 Du hast recht: Der Fehler liegt nicht in der Klagebefugnis, sondern im Prüfungsmaßstab des Gerichts. Ich lege das sauber auseinander.
[...]
1Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229401.html#msg229401

[...]
Zitat von: ChatGPT
Verstanden.
 Du willst keine Zusammenfassung des Textes, sondern eine juristisch verwertbare Erwiderung, die deine öffentlich vertretene Meinung (wie im NachDenkSeiten-Interview mit Michael Meyen) aufnimmt und dem Gegner zeigt, warum der Leipziger Maßstab logisch, abgabenrechtlich und rechtsstaatlich nicht haltbar ist.
Ich baue daher eine Erwiderung mit Bezug auf diese öffentliche Kritik, ohne sie zu „journalisieren“, sondern als argumentative Stütze.
[...]
2BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg228792.html#msg228792

Um das "wissenschaftliche Gutachten" der öffentlich-rechtlichen Angebotsqualität in alle Richtungen "wasserdicht" zu machen, könnte fiktive Person B geneigt sein, die dafür erforderliche Datengrundlage über den Inhalt sämtlicher "Sendeminuten" und Online-Publikationen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Landesrundfunkanstalten sowie auch von ZDF und Deutschlandradio sowie auch über die Programmbeschwerden und deren Behandlung bis hin zu sämtlichen internen Programmrichtlinien, Sprachregelungen* etc. der letzten mind. 2 Jahre - perspektivisch jedoch seit 01.01.2013 - monatlich** aufgeschlüsselt von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF, dem Deutschlandradio und deren "Gremien" selbst kostenfrei anzufordern [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2025, 23:58 von Bürger«

 
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