Es muss vor Gericht mit Gutachten nachgewiesen werden, nicht mit 100 Fallbeispielen aus 100.000 Sendungen.
Diese Gutachtennachweise sind verfügbar und werden laufend aktualisiert in einem rundfunkrechtlichen Sammelgutachten ("Metastudie LIBRA") Abschnitte PAM.
Der Anwalt, der den Schriftsatz gemacht hatte für rund 2.000 Klagen, auch hier beim geschilderten Gerichtsverfahren betroffen, verfügte über die Erfahrung des zivilen Rechts, wo der Faktennachweis zu führen ist. Beispielsweise, wie oft der Nachbar durch Lärmbelastung unzulässig störte.
Es war also ein Problem der Übertragung dieser Streitstrategie auf ein Massenangebot, bei dem Fehlerquoten sein dürfen, also Nachweis von 1 Promille oder viel weniger der Fehler nicht genügte.
Außerdem ist Richtern nicht abzuverlangen, 100++ Fehlernachweise auf 200 Seiten zu untersuchen und zur vagen Frage der Abweichung von Regeln ermessensbasiert einzustufen.
Rundfunkabgabe ist zur Frage der Inhaltsabweichung von Natur aus ein "Gutachten-Prozess". Ob Verwaltungsgerichte hierzu überhaupt urteilen dürfen oder ob es nicht zur unmittelbaren Zuständigkeit der Verfassungsgerichte kommen müsse, ist die weitere Frage.
In einem Standardschriftsatz, sogenannter NEIN-BRIEF, wird schon seit 2023 bis nun 2026 die unmittelbare Zuständigkeit der Verfassungsgerichte mit Rechtsprechung über die Zuständigkeit dargelegt.
Es ist also einiges gar nicht so eindeutig optimal bei den - durchaus anerkennenswerten - wenigen Erfolgserlebnissen rund um den betreffenden anderen Standardschriftsatz gemäß Entscheid BVewG vom 15. Oktober 2025. Abweichend vom Text von TICHY-E sind leider fast alle der 2000 gleichartigen Klagen bereits verloren oder werden kurzfristig in einer Art von Massenabfertigung fort erledigt, soweit hier nach Indizien vermutbar.
Es sind völlig andere Strategien der Streitführung denkbar, solche, für die bisher in keinem einzigen Fall verloren wurde. Aber das ist komplex und soll an dieser Stelle nicht näher erörtert werden.
Es ging nur um Verdeutlichung von alternativer möglicher Sichtwese für einige in diesem Thread aufgeworfene Fragen.