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Autor Thema: Urteil zur Vielfalt in den Öffentlich-Rechtlichen schlägt weitere Wellen  (Gelesen 255 mal)

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  • Beiträge: 3.353
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Tichys Einblick, 26.12.2025
ÖRR: Tausende Revisionsklagen anstehend
Urteil zur Vielfalt in den Öffentlich-Rechtlichen schlägt weitere Wellen
Der VGH Baden-Württemberg öffnet – gestützt auf das BVerwG Leipzig – eine weitere Tür zur Prüfung, ob ARD/ZDF ihren Auftrag zu Vielfalt und Ausgewogenheit überhaupt erfüllen. Wenn nicht, wackelt die Beitragsgrundlage der Öffentlich-Rechtlichen. Jetzt droht eine regelrechte Klagewelle.
Von  Josef Kraus
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/verwaltungsgerichtshof-bw-folgt-leipzig-oerr-beitrag/
Zitat von: Tichys Einblick, 26.12.2025, ÖRR: Tausende Revisionsklagen anstehend - Urteil zur Vielfalt in den Öffentlich-Rechtlichen schlägt weitere Wellen
Am 18. Dezember 2025 hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) in Sachen ÖRR-Beitragspflicht die Berufung einer Klägerin gegen ein abschlägiges Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen (VGH 2 S 589/25). Es ging um die Frage, was gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden könne, wenn der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, strukturell verfehlt werde.

Der VGH BW ließ damit eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. März 20253 K 4940/24 – zu. [...]

[...] Man kann erwarten, dass jetzt bundesweit Tausende, wenn nicht gar eine fünfstellige Zahl an bislang von Gerichten zurückgewiesenen Klagen gegen die Zwangsgebühren zur Revision anstehen.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 22:44 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

N
  • Beiträge: 564
Dass der ÖRR an verschiedenen Stellen den Rundfunkstaatsvertrag / Medienstaatsvertrag verletzt, ist sicher bei vielen Beitragsverweigerern schon mindestens 1x mal in der Argumentation mit dem Beitragsservice unter gekommen. Es gibt ganze Kanäle auf Youtube oder Twitter, die fast nichts anderes machen als eben jene Verstöße aufzuzeigen, sei es nun ein unzureichend gekennzeichnetes Interview oder gleich Falschbehauptungen aufzustellen.
Dass man jetzt erst mal ein Gutachten vor einem Gericht braucht um dieses Argument doch noch irgendwie zünden zu lassen, spricht schon sehr dafür wie kaputt dieses Land mittlerweile ist.


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