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Autor Thema: Annahme verweigert: Überraschender Effekt?  (Gelesen 733 mal)

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Annahme verweigert: Überraschender Effekt?
Autor: 12. Juni 2025, 12:56
Mit einem Mustertext "Annahme verweigert" schicken Lesefaule
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systematisch alle Post aus Köln ("Beitragsservice") dorthin zurück.
Mit einem Briefbeispiel ppp-ret... .pdf.
Die Aktiven des Forum sind teilweise schon auf dem Verteiler für die monatliche Neufassung von Briefbeispielen. 

Das "Annahme verweigert" dauert beim ersten Mal rund 1++ Stunde Lernzeit, danach rasch, rund 30 Seiten zu drucken, und eine Rechnung von 230 Euro für die Arbeitszeit und Lernzeit und Klärungszeit ist immer gleich mit drin. Komisch, das ist - natürlich rein zufällig  - in etwa so viel wie die Burschen da pro Jahr reklamieren.

Und Kopie an den Intendanten, damit die Akte ab sofort nicht mehr von den angelernten C.Girls der Kölner Call-Center bearbeitet wird. (C.Girls steht für Contact-Service-Girls, nicht für das, was du jetzt gerade gedacht haben könntest.)

Endlich wird diese Waffe intensiver angewandt, verfügbar schon seit 2019. Und man kann es zeitlich rückwirkend auf beliebig Altes anwenden, auch auf alte Widerspruchsbescheide, alles wird im Briefbeispiel als "nichtig" dargelegt, und was von Beginn an nichtig gewesen sei, könne auch durch Fristverstreichen nicht "irgendwie un-nichtig werden".


Alles klar. Und nun ein Ergebnis:
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Im Gelben Umschlag wird in den Briefkasten des Bürgers Kuno Schlau eingeworfen: "Da der Widerspruchsbescheid Ihnen nicht zuging, wird er nochmals hiermit zugestellt."
Man hofft dann, wie Zustellung einstens war, dass der Wohnsitz damit verifiziert werde. Aber heutzutage erfragt der Postzusteller nicht mehr die Unterschrift, seit der Staat sich das Recht einräumte mit der komischen Zustell-"Fiktion". Das kann man ausnutzen?

Jedenfalls geht dann einstweilen anscheinend schon mal keine Vollstreckung, zeichnet sich ab. "Dumm gelaufen!" :police:

Und wie ist das, wird damit die Frist erneut in Gang gesetzt, sofern da eine drin war und ist?



Sagt sich sodann Bürger Kuno Schlau:
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Die Zustellung kann ich ja wiederum mit "Annahme verweigert" plus die 10 Seiten Briefbeispiel zurücksenden: Rechtlicher Beleg  - diverse Gründe - der Nichtigkeit.
Nach ein wenig Pingpong in diesem Sinn ein paar Monate lang wird der Computer dann irgendwann hoffentlich gesagt bekommen: "Unter dieser Adresse nicht mehr erreichbar. Inkasso stoppen,"


Jedenfalls vielleicht bis zum nächsten Meldedatenabgleich.
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Jemand anderer berichtet,  dass man ihm die Post aus Köln aus dem Briefkasten stehle  - und dann immer mit Einwurf in einen Briefkasten mit "unbekannt verzogen".  Diese verdammten Briefkasten-Diebe!

Liebe Diebe: Davon ist strikt abzuraten!


Mit "Annahme verweigert" spielt man mit offenen Karten
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und einstweilen kommt das Imperium damit nicht besonders gut klar, was nun klar ist und zunehmend mehr Anwendung hat. 

Für die 10 Seiten Rechtsnachweise der Nichtigkeit, wie viele Widerlegungen haben ARD-Juristen dafür bereits Punkt für Punkt geliefert?
Null-komma-keine - seit 2019 bis heute.


Mal schauen, wie sich das rein rechtlich auf die Dauer entwickelt,.
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Mehr Anwendung würde mehr Erfahrung liefern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2025, 13:11 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Wir sind nun in diesen Monaten in eine neuartige Patt-Situation hineingeraten. Ein Argumentieren gegen Anträge wird gar nicht erst versucht, das müsste mit Befreiung enden, das würde dann das gesamte System gefährden.


"Annahme verweigert" ist nur erste Schritt. Je nach Reaktion sind irgendwann weitere Waffen nötig. Sind gerade entsstanden.
 Das Folgende ein wenig OFF TOPIC zum selbst gewählten TOPIC, aber gehört in die gleiche Schublade der andersartigen Waffen.

Das "Imperium" ist nun teils geflüchtet in den "Querulanten-Einwand":
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- Eine lapidare Nichtbeabeitung als Textbaustein: "laut BVerfG alles in Ordnung!"
- und sodann: Weitere Eingaben von Ihnen werden nicht mehr bearbeitet.

An den Start geht gerade ein mehrseitiger Musterbrief gegen diese implizite Beleidigung, verbunden mit den nötigen Texten für Zwang der Bearbeitung.

 
Das Weitere, nämlich Verwischen der Schuldigen, das hatten wir aber schon seit langem:
--------------------------------------------
Eine Falschbearbeitung oder Quasi-Nichtbearbeitung, wobei der Bearbeiter sich undefiniert deckt durch Nichtunterschreiben.
Ein mehrseitiger Musterbrief geht gerade in Anwendung, wieso alle Klauseln "muss nicht unterzeichnet werden" nichtig sind, sofern darin bearbeitender Text ist. Zulässig ist fehlende Unterzeichnung nur für Kontoauszüge usw., also rein Faktisches.
Anderer Trick: "i.A." oder "i.V.", wobei Klarheit aufgehoben wird.

Nicht unterzeichnete Mitteilungen - auch und gerade von Gerichten -
(1)  werden als "unwirksam mangels Unterschrift" zurückgewiesen
(2) und es wird aufgefordert, unterzeichnen zu lassen durch den Verantwortung Tragenden
(3) wobei die ominösen Vermerke "i.A."  "i.V." - im Auftrag, in Vollmacht -
(4) klarlegen müssen: Wer gab den Auftrag, wer ist der Beauftragte,
(5) wer ist der Vollmachtgeber, wer der Bevollmächtigte.

Der Trick ist, dass bei beispielsweise Strafanzeigen dann im Fall von solcher strategisch gewollter Unklarheit immer gesagt werden kann "das war der andere".


All dies ist zugleich eine Machtprobe.
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Die Rückentwicklung zum neofeudalem Fürstenstaat-Verhalten ist ja generalisiert.
Wir Volk haben aber das Recht, dass die Regeln laut Grundgesetz eingehalten werden, Bearbeitungspflicht, Verantwortung des Amtsträgers, Einklagbarkeit, Rechtliches Gehör.

In der Regel spielen die Empfänger von dieser Form von "Kante zeigen" sich auf als erzürnt, erbost, angegriffen: "Das ist uns noch nicht vorgekommen!" - Und werden dann immer getröstet mit:
Alles kommt im Leben zum ersten Mal vor.

Es geht ja darum, dass der irrende Staatsdiener letztlich dem "primitivem Menschen aus dem Volk" weichen muss. Runter vom hohen Ross. Schluss mit Abgehobenheit. "Rechtsstaat ist!"
Das tut niemand gern. Müssen die dann aber.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2025, 16:44 von pjotre«
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@pjotre
Kein von Dir genanntes Amts-Dokument, auf das derartig reagiert wird, kommt ohne Verarbeitung personen-bezogener Daten jener Person aus, die durch dieses Amts-Dokument angesprochen werden soll? Wenn "Ja", so wurde bereits entscheiden, daß ->

Zur DSGVO:
EuGH C-741/21 - DSGVO - Verantwortl. haften f. Fehlverh. unterst. Personen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37964.0

Zur vor der DSGVO gültigen Datenschutz-Richtlinie:
EuGH C-210/16 - Datenschutz - Begriff „für die Verarbeitung Verantwortlicher"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37627.0

Querverweis:
EuGH C-597/19 - Rechtsprechung zur Datenschutzrichtlinie gilt auch für die DSGVO
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36576.0

Weiterer Querverweis:
EuGH C-175/20 - DSGVO - Art 8 Charta, (Datenschutz), ist Super-Grundrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37343.0

Datenschutzrechtlich ist das unionsseitig also quasi abschließend entschieden?

Empfindest Du es nicht als einfacher, zu schauen, ob es für diese Verarbeitung personen-bezogener Daten eine Rechtgrundlage hat, die sämtlichen EU-Vorgaben standhält? Da auch der ÖRR via "Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste" incl. Vorgänger- und Nachfolgeregelwerke rahmenreguliert wird, ist der DSGVO und der Rechtsprechung des EuGH vollauf zu entsprechen?

Hat es keine mit dem EU-Rahmen übereinstimmende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personen-bezogener Daten, siehe ->

BGH 1 StR 32/13 - Verarbeitung pers.bez. Daten ohne Rechtsgrundlage ist Straftat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35765.0

Noch ein Querverweis?:
BGH I ZR 144/22 - Nichtigkeit einer Landesnorm wg. Verstoß gegen höheres Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37404.0


Urteil des I. Zivilsenats vom 27.7.2023 - I ZR 144/22 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=134435&pos=14&anz=1107

Zitat
18
Eine rechtswidrige und damit nichtige Rechtsverordnung entfaltet allerdings keine Legitimationswirkung. Grundsätzlich ist eine mit höherrangigem Recht unvereinbare Rechtsverordnung nichtig (vgl. BeckOK.GG/Uhle, 54. Edition [Stand 15. Februar 2023], Art. 80 Rn. 36; Brenner in Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl., Art. 80 Rn. 82). Die Gerichte haben Rechtsverordnungen darauf zu überprüfen, ob sie gegen höherrangiges Recht verstoßen (vgl. BVerfGE 48, 40 [juris Rn. 16]; BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - I ZR 135/20, GRUR 2021, 1320 [juris Rn. 50] = WRP 2021, 1290 - Flaschenpfand III, mwN). Die Nichtigkeit einer Rechtsverordnung können die Fachgerichte selbst feststellen, weil insoweit kein Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts besteht (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 1, 184, 195 [juris Rn. 39 bis 53]; BVerfGE 68, 319 [juris Rn. 18 und 20]; BVerfGE 114, 303 [juris Rn. 35])

Die landesrechtlichen Medien- und Rundfunkstaatsverträge sind nichtig, wenn sie entweder mit den EU-Rahmenvorgaben im Wortlaut nicht übereinstimmen oder wenn sie so angewandt werden, daß ihre Wirkung nicht den EU-Rahmenvorgaben entspricht?

Es bedarf wohl keiner Diskussion darüber, daß der EU-Rahmen höherrangiges Recht im Sinne der obigen Aussage des BGH in I ZR 144/22, Rn. 18, darstellt? Zudem ja schon das BVerfG zur Aussage fand, daß ->

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2025, 11:12 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Soweit es sich um Datenschutzrecht handelt,
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ist dies hier nicht involviert für das, was in den beiden Start-Beiträgen steht, würde ich sagen.

Ganz allgemein ist Datenschutz etwas derart Schwammiges für gerichtliche Verfahren... - das wird hier immer nur am Rande dar Antragsschriftsätze mitgeschleppt, um es drin gehabt zu haben, falls die Frage sich irgendwann später stellen sollte.

Sobald jemand mit Datenschutz argumentiert, lese ich eigentlich nicht mehr richtig weiter, weil es streitstrategisch nützen kann, aber keine Siege erobern kann. Datenschutz-Argumente verwässern zu sehr die eindeutig unabweisbarfen sonstigen Anträge..

Für sonstige uns interessierende Rechtsgebiete ist überwiegend keine unmittelbare Geltung von Unionsrecht.


Damit bleibt von den allgemein wichtigen Angaben von @pinguin aber die Gerichte-Konkurrenz
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bei Landesrecht und für Verordnungen. Dies ist bereits viel weitergehend in die Musterverfahren und deren Anlagen behandelt und integriert. Diese Rechtsquelle - BGH . wird aber nun zusätzlich aufgenommen. 

Zu finden ist es in dem öfter erwähnten Sammelgutachten "Metastudie LIBRA"
- bei Wortsuche nach:   *Triopol
- oder Suche nach dem Abschnitt:   *UBUB1.
- oder gerade neu für diesen BGH-Entcheid:  *UBUB4.   

Von dort die Brücke zu diesem Thred: Dort wird kommentiert:
Zitat
Die Verordnungen - Bundes- wie auch Landesrecht - sind demnach nichtig, 
sofern sie mit Gesetzen außer Einklang sind. Die Fachgerichte könnten die Nichtigkeit entscheiden, wobei der Rechtsweg - beispielsweise bis zum Bundesverwaltungsgericht - geeignet ist, vorschnelle Fehlentscheide zu korrigieren.
 
 Erst recht sind behördliche wie auch richterliche Übereinkünfte nichtig, 
 soweit sie gegen Gesetze verstoßen. Nichtig ist beispielsweise die Übereinkunft vieler Behörden - und vieler Gerichte - , auf handschriftliche Unterzeichnung und auf klare Kennzeichnung der Verantwortlichen zu verzichten. 

Nicht ist auch die Verwaltungsvereinbarung über Rundfunkabgabe-Inkasso, soweit sie der Nicht-Rechtsperson des doppelt falsch benannten "Beitrags"-"Service" Aufgben zuweist, die nur Rechtspersonen erlaubt sind oder für die nur Rechtspersonen verantwortlich sein können.

Bei Rücksendung mit "Annahme verweigert" wird dementsprechend legitimiert mit Nichtigkeit und wegen Rechte-Überschreitung ("ultra vires").


Da wir bei diesen Punkten aber am Rande von OFF TOPIC sind, belasse ich es bei der vorstehnden Kürze. Es ist ein umfangreiches Thema.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2025, 21:13 von pjotre«
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Soweit es sich um Datenschutzrecht handelt,
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ist dies hier nicht involviert für das, was in den beiden Start-Beiträgen steht, würde ich sagen.
Datenschutzrecht ist immer involviert, bei jedem an eine natürliche Person adressierten Schriftstück, und um diese geht es hier in diesem Thema doch auch? Aber, freilich, dieses Thema will ich hier keinesfalles ausweiten, sofern von Dir in diesem Thema nicht gewünscht, ist ja Dein Thema.

Aber, wenn das Thema Datenschutz nichts bringen würde, gäbe es die auch im Forum thematisierten Entscheidungen des EuGH nicht, bzw., auch BGH 1 StR 32/13 nicht mit seinen darin enthaltenen klaren Aussagen zur Strafbarkeit der Verarbeitung personen-bezogener Daten natürlicher Personen bei fehlender Rechtsgrundlage.


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Obgleich hier etwas OFF TOPIC, da es uns so häufig begegnet, will ich es einmal hier begründen, damit es uns die Zusammenarbeit erleichtert:


Haben wir mit Datenschutz auch nur 1 einziges Mal
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im Kontext Rundfunkabgabe etwas in Gerichtsverfahren erreicht?

Für einen selber total über-registrierten Juristen ist Datenschutz etwas Nebeliges. Grundrechte kommen im deutschen universitären Fallpauk-Studium so gut wie gar nicht vor. Wir haben nicht Common Law- und Magna-Chara-Erziehung wie im Angelsächsischen, was ja teils gundrechte-analog ist (und mehr ist). 

Für einen deutschen universitären Einser-Juristen:
Was ist Menschenwürde? Was das Recht auf Privatheit? Für den Schema-F-Juristen sind das doch alles nur Einbildungen von Spinnern, weil es nicht "substanziierbar" ist - nicht "irgendwie beweiskräftig machbar ist".


Nur als strategische Waffe bringt Datenschutz übrigens sehr viel:   
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aber das ist zu diversen Punkten längst eingebaut. Beispiel:
- Härtefallprüfung: Recht auf schweigepflichtige Prüfkommission, und die wird es nie geben, also legt diese Forderung alles platt zur Patt-Situation.


Nur 1 Rechtserfolg für Datenschutz ist in Erinnerung.
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Erstritten wurde, dass Protesteingaben an Intendanten gegen Illegales nicht in die "Beitrags-Akten" eingescannt werden dürfen, sondern zu bearbeiten sind.

Bei Gericht wäre das vermutlich nie gelungen bei den 0815-Juristen der Gerichte? Es sind nicht die Richter, sondern ihr verkehrtes nötiges Vertrauen in die Zuverslässigkeitspflicht der "öffentlich-rechtlichen" ARD-Juristen.

Das Erstrittene leistete eine Compliance- und Datenschutz-Beauftragte.


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Haben wir mit Datenschutz auch nur 1 einziges Mal
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im Kontext Rundfunkabgabe etwas in Gerichtsverfahren erreicht?
Wurde das denn im Kontext des europäischen Rahmens überhaupt nachweislich vorgetragen?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Ja, @pinguin , da waren die hochwertigen Musterschriftsätze von @Profät di Abolo,
nur wegen dieser Vorarbeit hatte ich mich um 2019 dran angehängt, nur ich hatte es dann in etwas abweichender Form bis zur Annahme beim BVerfG geschafft, die dann aber Habarth mit eigenhändiger Unterschrift zur Nichtannahme revidierte.

Dem ging zeitlich eine Anfrage beim BVerfG über Massenbeschwerde unmittelbar voraus. Da wurde klar, beim BVerG kann man sich die Arbeit sparen. - Daraufhin wurde diese Planung sofort ersetzt durch bundesweite Landesverfassungsbeschwerden. Die hierbei entwickelte Sonderkompetenz ist aktuell prägend für die aktuellen bundesweiten Musterverfahren.

Wir kommen immer weiter OFF TOPIC, aber es ist einmal klarstellend nützlich:
Mit Datenschutz können wir Diskussionen ohne Ende intelligent und stichhaltig führen, aber keine Berge versetzen, mit der Summe anderer Anträge  gelingt das zur Zeit deutlich effizient.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2025, 11:44 von Bürger«
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Ja, [...], die dann aber Habarth mit eigenhändiger Unterschrift zur Nichtannahme revidierte.

Mit Datenschutz können wir Diskussionen ohne Ende intelligent und stichhaltig führen, aber keine Berge versetzen, mit der Summe anderer Anträge  gelingt das zur Zeit deutlich effizient.
Das BVerfG ist für Datenschutzbelange nicht das richtige Bundesgericht; seitens des BVerfG ist das nämlich bereits abschließend entschieden.

Das Grundrecht der EU ist bei nicht-vollständig vereinheitlichtem Sachverhalt zur Ermittlung der Tragweite des nationalen Grundrechts zwingend heranzuziehen

Datenschutzentscheidung - Recht auf Vergessen I
BVerfG 1 BvR 16/13 - GG nur bei unvollst. vereinheitl. Unionsrecht anwendbar (2019-11-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37074.0

Das Grundrecht der EU ist bei vollständig vereinheitlichtem Sachverhalt unmittelbar bindend
Datenschutzentscheidung - Recht auf Vergessen II
BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht (2019-11-06)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32844.0

Datenschutzrechtlich ist das für's BVerfG damit ausdiskutiert

Zur Erinnerung

Rundfunk wird mit Richtlinie 2010/13/EU seitens der EU in "nicht-vollständig vereinheitlicht" rahmengeregelt; auch hier ist das Grundrecht der EU zwingend zu beachten;  (BVerfG 1 BvR 16/13);

Wenn es dann aber um die Verarbeitung personen-bezogener Daten geht, (DSGVO wird mit nationaler Umsetzung einer Richtlinie einhaltepflichtig), wird das Grundrecht der EU unmittelbar bindend, weil die mit der DSGVO definierten Regeln betreffs der Verarbeitung personen-bezogener Daten vollständig vereinheitlicht sind; (BVerfG -1 BvR 276/17).


Edit "Bürger": Bitte beim Kern-Thema bleiben. Dazu sollte der derzeitige noch nicht ganz aussagekräftige Thread-Betreff "Annahme verweigert: Überraschender Effekt?" noch präzisiert werden. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2025, 11:46 von Bürger«
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So gewinnt es nun doch praktische Bedeutung, diese Rechtsquellenhilfe,
nämlich bei der zusätzlichen Stützung der Darlegung, dass eine Härtefallprüfung ohne schweigepflichtige Prüfkommission unzulässig ist - und wegen deren Kosten wird das nie was.

Nun können wir mit der Zuständigkeit des EuGH EuG (via EU-Kommission) die Richter verzweifeln lassen, denn das kam bei den meisten im Studium noch nicht ausreichend vor.
Das ist von großer aktueller Bedetung für die aktuelle Aktion der Anträg auf generelle Vollstreckungs-Aussetzungen wegen des "Unzuverlässigskeits-Einwandes".

Wir sind hier OFF TGPIC, also kurz gehalten, aber wegen der Bedeutung dennoch hier behandelt. Eigentlich könnte ja der Titel des Threads geändert werden. Aber dies Änderungsrecht haben nur Moderatoren und die belasten wir ohnehin zur Genüge.


Edit "Bürger": Bitte beim Kern-Thema bleiben. Dazu sollte der derzeitige noch nicht ganz aussagekräftige Thread-Betreff "Annahme verweigert: Überraschender Effekt?" noch präzisiert werden. Danke.


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Fortsetzung ist im neuen Thred:
- dort ist auch Querverweis hierher -

"Bearbeiter-Verantwortung, Unterschrift-Pflicht, Willkür, Nichtigkeit"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38452.msg228175.html#msg228175


Dieser Thread hier könnte dank Verweis sein bisheriges Thema behalten.
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Wegen Wichtigkeit und Eilbedarf war es etwas erweitert zu einigem anderen.
Passender wäre nun beispielsiweise:

"Annahme verweigert" (GEZ-Briefe) - und Unterschriftspflicht, Verantwortung,...



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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