Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
@pinguin, hervorrraaaaagend! Weltklasse!
Natürlich nicht!
Die Staatsfreiheit (s. abweichende Meinung Paulus 1 BvF 1/11), aus der mit dem ZDF-Urteil die Staatsferne wurde, lässt das nun überhaupt nicht zu!
Verwaltungsrechtlich stellt sich dann die Frage, wie denn eine verfassungswidrig gewählte "Behördenleitung" zu bewerten ist!?! Oder noch besser, wie "Verwaltungsakte" einer verfassungswidrig errichteten Behörde zu bewerten sind!?!
Die verfassungswidrige Struktur von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist jetzt auch kein neues Thema, sondern lag schon mit der Wiedervereinigung auf dem Tisch.
Bundeszentrale für politische BildungDer Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland
Eine Bilanz nach 30 Jahrenhttps://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/507050/der-aufbau-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-in-ostdeutschland/#footnote-target-18...
Die Gründung des Mitteldeutschen Rundfunks
...
Der spätere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hielt den MDR-Staatsvertrag insgesamt für verfassungswidrig. Insbesondere § 45 des Rundfunkstaatsvertrages erlaubte es den Mehrheitsparteien der jeweiligen Landtage, „ungeniert“ auf den für Personalentscheidungen zuständigen Beirat zuzugreifen. Dies ermöglichte pluralismusfeindliche Strukturen, so der Medienrechtler, wie sie in keiner westdeutschen Rundfunkanstalt bestanden. Zur Auflösung der Fußnote[18] Auch die weiteren Personalentscheidungen gaben Anlass zur Kritik, die allerdings keine vergleichbare Öffentlichkeit fand. Nach der von Reiter herausgegebenen Richtlinie sollten etwa 50 Prozent der neuen inhaltlich arbeitenden Mitarbeiter aus dem Westen kommen. Neben Leipzig wurden vor allem in den Landeshauptstädten Dresden, Erfurt und Magdeburg Landesstudios gegründet. Die bisherige, aus der DDR beziehungsweise der Nachwendezeit übernommene lokale Trennung von Hörfunk- und Fernsehanstalten wurde aufgehoben.
...
18
Vgl. Wolfgang Hoffmann-Riem, Rundfunk in den neuen Ländern mit alten Schwächen: Der ungenierte Parteienzugriff, in: Archiv für Presserecht, 22. Jg. 1991, S. 606-611, hier S. 607 ff.
Der geniale Hoffmann-Riem hat also schon 1991 den MDR-StV völlig zerpfückt! Der MDR-StV a.F. war eindeutig verfassungswidrig.
Das wusste die Volljuristin Frau Prof. Dr. Wille, Intendantin des MDR a.D., ade ... ade ... ade ... komm nie wieder! Während nun die verfassungswidrig gewählte eX-Intendantin des MDR beim BVerfG Beschwerde "wegen gesetzgeberischem Unterlassens zur BeitraXerhöhung" einreichte, stand unter den vollautomatischen MDR-VolXstreckungsersuchen:
Mit freundlichen Grüßen
Mitteldeutscher Rundfunk
die Intendantin
Ab dem ZDF-Urteil des BVerfG, also ab 2014, musste sie wissen das ihre "Behörde" verfassungswidrig errichtet wurde. Der Hammer an der Sache ist die Tatsache, dass MDR-Wille zur Einführung des RBStV juristische Direktorin des MDR war! Seelenruhig saß sie im sächsischen Landtag zur Anhörung im "Gesetzgebungsverfahren RBStV" während ihr Chef und Intendant des MDR als "Reiter des RBStV diesen einpreiste"!
Erst 2021, also satte 7 Jahre nach dem ZDF-Urteil, wurde dann die Reform des MDR-StV durch "staatsvertragliche Regelungstechnik" angegangen und der neue MDR-StV durch die Länderparlamente in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen "ratifiziert". Der neue MDR-StV ist in Teilen übrigens immer noch verfassungswidrig, das sagt sogar der MDR selber! Hahahahahahaha! Was für Freaks!
Der ungenierte Parteizugriff den Hoffmann-Riem damals beschrieb dauert an und betraf nicht nur den MDR. Die weltberüüüüühmte GaZeTa hat ja nun über die politischen Bundesbeamten im einstweiligen Ruhestand (Pressesprecher/Vertreter der Pressersprecher der Bundesregierung) die zu Intendanten gewählt wurde (BR und aktuell rbb) berichtet:
BVerfG Beschluss v. 9.4.2024, 2 BvL 2/22; Politischer Beamter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37936.msg225980.html#msg225980 Fehlerhaft errichtete Behörden sind aus Rechtssicherheitsgründen nicht als ineXistent zu behandeln, sondern als rechtswidrig, aber wirksam errichtet anzusehen. Verwaltungsakte fehlerhaft errichteter Behörden (betraf meistens Abwasserzweckverbände
1) sind regelmäßig als rechtswidrig anzusehen.
Erfolgt die Feststellung der Nichtigkeit des "Behördenerrichtungsgesetzes" durch das BVerfG
2 sind die "Verwaltungsakte" der "Behörde" schlagartig nichtig! Sie eXistieren nicht mehr!
Jetzt kann jeder mal darüber nachdenken, warum die Frage der Verfassungswidrigkeit des MDR-StV von den Oberverwaltungsgerichten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nie dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt wurde.
Weil die Frage jetzt im Rahmen der UnfuXbeitraXerhebung durch "Festsetzungsbescheide in Gestalt des Widerspruchsbescheides einer rechtswidrig errichteten Behörde" nicht entscheidungserheblich ist?
GEZ-Boykott ist geil! Das GEZ-Boykott-Forum ist geil!
Der menschliche Pentacore-Prozessor (menschliche Schwarmintelligenz) des gallischen Dorfes ist dem Hybrisprozesser
3 des ARD ZDF Deutschlandradio BeitraXservice mit angeschlossener "Gemeinsaftseinrichtung BeitraXrecht" derart überlegen, dass der menschliche GEZ-Boykott 2024 die Dämlichkeit des UnfuXrechtes nur noch schallend auslachen kann!
Klar war ditt ein anstrengender Weg! Klar sind wir von Niederlage zu Niederlage gerannt und haben nur mäßige Erfolge gehabt (Zweitwohnung). Klar sind viele ausgebrannt!
Aber wir haben etwas erreicht was niemand für möglich gehalten hat:
Noch nie war der UnfuX so umstritten wie jetzt!
Und noch nie trat der Widerspruch zur Einheit der Rechtsordnung so offen zu Tage!
BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=20.12.1960&Aktenzeichen=1%20BvL%2021%2F60Die Aufgabe der Verfassungsorgane ist es, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung für alle Staatsbürger zu gewährleisten.
Sinn und Zweck dieses Threads ist im Nachgang, anhand der Erkenntnisse die wir gewonnen haben, für alle Darzustellen wo wir rechtlich jetzt tatsächlich stehen. Nicht wie parteiische, voreingenommene Gerichte zum Wohle des UnfuX entscheiden würden, sondern watt tatsächlich Phase iss! Er dient der Vorbereitung für die nächste Klagewelle in Bärlin [BE]!
Pfeif … sing … cruel summer 2024 … cruel summer 2024 … ORF … ARD … ZDF .. BS …
Deutsches UnfuXrecht und RBStV
Der Widerspruch zur Einheit der Rechtsordnung!
U better not mess with the GEZ-Boykott-Forum! 1 OVG Sachsen, 30.04.2002 - 5 B 107/01https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Sachsen&Datum=30.04.2002&Aktenzeichen=5%20B%20107/01BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 81.02https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=16.04.2003&Aktenzeichen=9%20B%2081.02Anforderungen an die Zuerkennung der Behördeneigenschaft; Grenzen für die Zuerkennung der Behördeneigenschaft; Abgrenzung von wirksamen zu nichtigen Verwaltungsakten und Nichtakten; Unwirksamkeit der Bestellung von Organen2Beipiel Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II nur unvereinbar mit dem Grundgesetz
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04 -, Rn. 205https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/12/rs20071220_2bvr243304.html205
b) Danach ist § 44b SGB II lediglich für mit der Verfassung unvereinbar zu erklären, um zu verhindern, dass durch die Nichtigerklärung der angegriffenen Regelung bei den betroffenen Behörden und Rechtsunterworfenen Unsicherheit über die Rechtslage besteht, und um eine wirkungsvolle, durch das Sozialstaatsprinzip gebotene Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen.
3Wiki; Hybrishttps://de.wikipedia.org/wiki/HybrisEy Du! Jaaaa jenau Du! Werde Teil des menschlichen Pentacoreprozessors! Werde Teil des GEZ-Boykott-Forums! Komm ins digitale gallischen Dorf und wohn hier beitraXfrei! Log Dich ein! Wir beißen nicht und 2024 wird der GEZ-Boykott voll lustig!