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Autor Thema: Prozess um Honig-Satire: „Böhmermann kein führender Bienen- u. Käferexperte“  (Gelesen 1639 mal)

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FAZ, 11.06.2024
Prozess um Honig-Satire
„Böhmermann kein führender Bienen- und Käferexperte“
Die Entscheidung im Streit zwischen Jan Böhmermann und dem sächsischen Imker Rico Heinzig fällt erst im Juli. Eine leichte Tendenz ließ das Gericht aber schon jetzt erkennen. Sie könnte dem ZDF-Unterhalter missfallen.
Von Michael Theil
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/boehmermann-erscheint-wieder-mal-nicht-vor-gericht-prozess-um-honig-satire-19781251.html
Zitat von: FAZ, 11.06.2024, Prozess um Honig-Satire - „Böhmermann kein führender Bienen- und Käferexperte“
[...]

Der Honig ist „momentan nicht verfügbar“
[...]

„Beewashing“ taucht nur im Kontext von Böhmermann auf

[...] Es gehe konkret um den Begriff des „Beewashings“. Dieser tauche nur im Kontext von Böhmermann auf, sagte der Richter. Somit könne man zustimmen, dass Jan Böhmermann zum Gesicht dieses Themas wurde und damit zum Gesicht des Zeitgeschehens. Außerdem greife der Pappaufsteller öffentlich bekannte Kritik an Böhmermanns Sendung auf und jeder wisse, dass es sich bei dem Satiriker nicht um einen „führenden Bienen- und Käferexperten“ handle. [...]

[...] Wir sehen die große Gefahr, dass das zur Blaupause wird“, sagte sein Anwalt Torben Düsing. Unternehmen könnten auf unliebsame Berichterstattung reagieren, indem sie den Moderator einer Sendung als Werbefigur inszenieren. [...]

[...] Auf der Homepage befinde sich [...] eine ausgiebige Auseinandersetzung mit dem Thema, wodurch der Charakter der Satire deutlich werde. [...]

Jan Böhmermann wolle grundsätzlich nicht, dass in seinem Namen Werbung gemacht werde, [...]. „Wenn das unterlassen wird, haben wir an weiteren Ansprüchen kein Interesse.“ [...]

Man wolle die Entscheidung [...] abwarten und dann weitersehen, sagte Heinzigs Anwalt Markus Hoffmann. [...]

Die Entscheidung [...] will das Oberlandesgericht am 18. Juli mitteilen.


Edit "Bürger": Hierzu auch noch der nicht uninteressante "Termintipp"(!) des OLG Dresden... ;)
OLG Dresden, 29.05.2024
Termintipp: Satire oder Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Zitat von: OLG Dresden, 29.05.2024, Termintipp: Satire oder Persönlichkeitsrechtsverletzung?
29.05.2024, 15:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 11. Juni 2024 verhandelt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts über die Berufung des Satirikers und Moderators der Fernsehsendung »ZDF Magazin Royale«, Jan Böhmermann, der eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die Verwendung seines Namens und seiner Abbildung geltend macht.

Am 3. November 2023 kritisierte der Verfügungskläger in seiner Sendung (Folge: »Biene vs. Borkenkäfer") u.a. Firmen, die Bienenvölker an Unternehmen verkauften oder vermieteten, damit diese – europäischen Vorgaben entsprechend – angeben könnten, sich für Nachhaltigkeit und Artenschutz zu engagieren. Wörtlich heißt es hierzu unter anderem:
»So, auch wenn es wie Naturschutz aussieht und vor allem so aussehen soll, ist dieses ganze Honigbienenangesiedel nichts anderes als »beewashing«. Es geht um PR, es geht um Patte, es geht um Scheine, um Batzen, um Geld. Das ist letztlich ein Business.«
Im Anschluss wurde ein Foto des Geschäftsführers der Verfügungsbeklagten gezeigt, deren Logo und ein Ausschnitt aus ihrem Marketingvideo.

Seit dem 17. November 2023 vertrieb die Verfügungsbeklagte als Reaktion hierauf die streitgegenständlichen Honigsorten »Böhmermann-Honig« und »Böhmermann-Bundle« und bewarb diese mit einem Werbeplakat, das Namen und Bild des Verfügungsklägers mit dem Zusatz: »Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt« zeigt. Auf ihrer Website »myhoney.com« bezeichnet sie den Honig u.a. als »Honig zur Sendung ZDF Magazin Royale«.

Hiergegen ging der Verfügungskläger, nachdem sich die Verfügungsbeklagte weigerte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei dem Landgericht Dresden vor. Die Verfügungsbeklagte habe in unzulässiger Weise sein Bild sowie seinen Namen für kommerzielle Zwecke genutzt und den Eindruck erweckt, er stehe hinter den beworbenen Produkten. Es werde der Eindruck erweckt, als handele es sich bei dem Honig um ein Merchandising-Produkt zur Sendung »ZDF Magazin Royale«.

Die Verfügungsbeklagte meint, sie sei ohne vorherige Möglichkeit der Stellungnahme mit dem Vorwurf der Unlauterkeit überzogen worden. Deshalb habe sie sich angesichts der Gefahr eines Imageschadens nach Ausstrahlung der Sendung dazu veranlasst gesehen, proaktiv zu handeln und das Thema in satirischer Form aufzuarbeiten sowie in das eigene Marketingkonzept einzubinden.

Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen. Die Verfügungsbeklagte habe zwar Persönlichkeitsrechte des Verfügungsklägers verletzt. Dies sei aber nicht rechtswidrig geschehen. Denn nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG könnten Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen seien. Dies sei hier der Fall. Der Verfügungskläger habe ein Thema gesellschaftspolitischen Interesses (»beewashing«) dargestellt und Denkanstöße gegeben. Die Beklagte habe hierauf in Form einer – für jedermann erkennbar – satirischen, spöttischen und humorvollen Meinungsäußerung reagiert. Dass die Werbung auch einen kommerziellen Nutzen erfülle, ändere an der Zulässigkeit nichts.

Gegen diese Entscheidung hat sich der Verfügungskläger mit der Berufung gewandt. Das Landgericht habe zum einen den Inhalt der zugrundeliegenden Folge »Biene vs. Borkenkäfer" falsch gewürdigt, zum anderen zu Unrecht die Freiheit der Meinungsäußerung der Verfügungsbeklagten über sein allgemeines Persönlichkeitsrecht gestellt.

Aktenzeichen 4 U 323/24

Termin: 11.06.2024, 15:00 Uhr, Saal 2.5, Ständehaus

Erste Instanz: Landgericht Dresden, Urteil vom 08.02.2024, Az.: EV 3 O 252923

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe u.a. auch:
Beschädigter BSI-Präsident Arne Schönbohm - Der herbeigeböhmermannte Skandal (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37235.0
Irreführende Behauptungen - Böhmermann ätzt gegen den CSU-Politiker Schmidt (02/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37015.0
Böhmermann-Bericht wohl falsch - BSI-Chef Schönbohm zu Unrecht rausgeschm. (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37236.0
Jan Böhmermann ist Grund genug, den Rundfunkbeitrag zu verweigern (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37253.0
Nach Kritik an Böhmermann entlarvt sich ZDF mit Antwort selbst (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37260.0
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37493.0
sowie speziel zur "Bienen-Affäre" ;)
Warum Böhmermann gegen einen sächsischen Imker nur verlieren kann (01/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37642.0
Böhmermann verliert gegen Bienenmann vor Gericht! (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37770.0
Streit um Honig-Werbung - Böhmermann geht in Berufung (03/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37837.0
Prozess um Honig-Satire: „Böhmermann kein führender Bienen- u. Käferexperte“ (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37982.0
Böhmermann unterliegt erneut im „Honig-Streit“ (OLG Dresden, Az. 4 U 323/24) (07/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38065.0





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Ich verstehe irgendwie nicht, warum Böhmermann die Sache nicht sportlich nehmen kann und gleich die beleidigte Leberwurst spielt. So komisch ist der Komiker dann wohl doch nicht.
Wie legendär waren doch da die "Werbeschlachten" Fiat Panda und Deutsche Bahn oder Sixt und Angela Merkel. Da hat Werbung Spaß gemacht und es hat auch niemandem geschadet.


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...siehe auch Ergänzungen im obigen Einstiegsbeitrag:
Edit "Bürger": Hierzu auch noch der nicht uninteressante "Termintipp"(!) des OLG Dresden... ;)
OLG Dresden, 29.05.2024
Termintipp: Satire oder Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Zitat von: OLG Dresden, 29.05.2024, Termintipp: Satire oder Persönlichkeitsrechtsverletzung?
[...]


Weiterer etwas umfangreicherer und durchaus interessanter Artikel und Bericht:

LTO, 12.06.2024
Berufungsverhandlung Böhmermann vs. Imker
Es geht um mehr als Honig
Der Streit zwischen Jan Böhmermann und Imker Rico Heinzig um dessen "Beewashing Honey" ging vor dem OLG Dresden in die zweite Runde. Einen Vergleich lehnten beide Seiten ab, denn es geht um Grundsätzliches.
von Dr. Max Kolter
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-dresden-4u32324-boehmermann-imker-heinzig-honig-beewashing-verhandlung/
Zitat von: LTO, 12.06.2024, Berufungsverhandlung Böhmermann vs. Imker - Es geht um mehr als Honig
[...] "Die Auffassung des Landgerichts lässt sich gut teilen", so der Vorsitzende Richter Markus Schlüter zu Beginn der Berufungsverhandlung am Dienstag.

Nach diesem Satz scheint der sich anschließende anderthalbstündige Austausch rechtlicher Argumente zunächst zu einer Farce zu verkommen. Immerhin aber beste Unterhaltung für die zahlreichen Zuschauer im großen Saal 2.5. Böhmermann [...] geht es um Grundsätzlicheres als die Frage, ob er eine Weile für Honigwerbung herhalten musste. 

Er will vielmehr wissen: Muss er, wenn er in seiner investigativ-satirischen Sendung Geschäftsleute durch den Kakao zieht, künftig damit rechnen, dass diese ihn ebenfalls öffentlich verschaukeln und daraus auch noch Kapital schlagen? Heinzig verfolgt ein ebenso grundsätzliches Interesse: Die Gerichte sollen feststellen, dass man sich mit satirischer Werbung gegen satirische Kritik wehren darf – weil es im Wege des Presserechts so schwer sei, gegen Böhmermanns Sendungskonzept vorzugehen.

"Die Sendung interessiert uns nur am Rande"
[...]

"Beewashing" als Ereignis der Zeitgeschichte?
[...]

Auch Boris Becker hilft Böhmermann nicht
[...]

"Cancel Culture" statt "Beewashing Honey" – wie geht es weiter?

[...] Böhmermanns Klage – die sich unter dessen eigenen Begriff der Cancel-Klagen-Culture1 subsumieren lässt – hat offenbar Heinzigs Kreativität geweckt. 

Zudem ist dieser trotz des bisherigen Erfolgs im Eilverfahren skeptisch, ob er auch im Hauptsachverfahren gewinnen wird. Dass Böhmermann dieses im Fall einer weiteren Niederlage im Eilverfahren betreiben wird, ist sehr wahrscheinlich. Als das Gericht am Dienstag andeutete, der vom LG festgesetzte Streitwert sei zu niedrig bemessen, zeigte sich Böhmermann-Anwalt Düsing erfreut wie interessiert, ob das Gericht den Wert über 20.000 Euro ansetzen wird. Oberhalb dieser Grenze kann die im Hauptsacheverfahren unterliegende Partei erzwingen, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befasst, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zulässt.

Karlsruhe soll entscheiden

[...]

Bevor der Fall im Hauptsachverfahren in Karlsruhe landet, wird er aber zunächst eine weitere Schleife durch die Dresdener Justiz ziehen müssen. Nach dem BGH könnte Böhmermann auch das benachbarte Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen. Nach einem jüngeren BVerfG-Beschluss2 ist womöglich auch nach Ende des Eilverfahrens schon eine Verfassungsbeschwerde möglich.

[...] Der Senat ließ sich nicht davon überzeugen, was allgemein als "Streisand-Effekt" bekannt ist und Hoffmann vorliegend "Böhmermann-Paradox" nennt: dass Böhmermann mit dem Betreiben des Rechtsstreits selbst das mediale Interesse erhöht und aufrechterhält. 

Dass das vorliegend so ist, lässt sich kaum von der Hand weisen. Als Argument dafür, dass das für Böhmermann rechtlich nachteilige Ereignis der Zeitgeschichte hierdurch zeitlich verlängert wird, wollte das OLG diesen Effekt aber nicht gelten lassen. Ob die Bundes- und Verfassungsrichter in Karlsruhe das anders sehen, ist fraglich. Denn dadurch würde Böhmermann materiellrechtlich schlechter dastehen, weil er in prozessual zulässigerweise seine Rechte geltend macht. Eine weitere grundsätzliche Frage des Beewashing-Streits.

Lesenswerte Querverweise aus obigem Artikel:

1LTO, 27.11.2023
Juristische Fernsehkritik zum ZDF Magazin Royale
Was ist dran an Böh­m­er­manns "Cancel-Klagen-Cul­ture"?
Jan Böhmermann knöpft sich Medienanwälte vor, die mit Einschüchterungsklagen angeblich die Pressefreiheit bedrohen. Eine verunglückt-verwirrende Sendung voller Unschärfen. Doch ein Anwalt konnte sich über kostenlose Kanzleiwerbung freuen.
von Dr. Felix W. Zimmermann
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/boehmermann-zdf-cancel-klagen-culture/

2Julian-Reichelt-Beschluss erleichtert Verfassungsbeschwerden
Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt macht sich zur dritten Instanz
Mit seinem Reichelt-Beschluss übergeht das BVerfG den BGH und nimmt Zulässigkeitskriterien an, die es zur Superrevisionsinstanz im Verfügungsverfahren machen. Mit dem wenig stringenten Beschluss hat sich das Gericht selbst keinen Gefallen getan.
von Dr. Felix W. Zimmermann
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-presserecht-reichelt-beschluss/


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