Als Nicht-Rundfunkteilnehmer verstehe ich die Kunst dieses Herrn Jan Böhmermann nicht. Er ist, wenn ich dies richtig in Erinnerung habe, mit einer Schmähschrift auf einen türkischen Präsidenten bekanntgeworden, in der er in nicht anspruchsvoller Weise in Knittelversen mit Paarreimen vom Typ schöner-Döner, schlägt-trägt, hauen-schauen, Istanbul-schwul und verklemmt-Präsident einen türkischen Präsidenten dazu aufgerufen hat, sich in Deutschland einen Anwalt zu suchen.
Dieser halbseidene Text von Böhmermann ist dabei so simpel und inhaltslos konstruiert, dass er auf jede beliebige Person und Einrichtung übertragen werden kann. Er sieht dann etwa so aus:
Sprecher A: Herr Buhrow, es gibt Fälle, wo man auch in Deutschland, in Mitteleuropa Sachen macht, die nicht erlaubt sind. Also: Es gibt Kunstfreiheit, das eine – Satire und Kunst und Spaß. Das ist erlaubt. Und auf der anderen Seite, wie heißt es?
Sprecher B: Schmähkritik
Sprecher A: Schmähkritik. Das ist ein juristischer Ausdruck, also: Was ist Schmähkritik?
Sprecher B: Wenn du Leute diffamierst. Wenn du einfach nur so untenrum argumentierst. Wenn du die beschimpfst und wirklich nur bei privaten Sachen, die die irgendwie ausmachen, herabsetzt.
Sprecher A: Herabwürdigen. Das ist Schmähkritik. Und das ist in Deutschland auch … das ist auch nicht erlaubt?
Sprecher B: Das ist Schmähkritik, ja.
(…)
Sprecher A: Ist vielleicht ein bisschen kompliziert – vielleicht erklären wir es an einem praktischen Beispiel mal ganz kurz.
(…)
Sprecher B: Bin der Auffassung: das nicht.
Sprecher A: Okay. Das Gedicht heißt „Schmähkritik“.
Sackdoof, feige und verklemmt
Ist Tom Buhrow der Intendant
(…)
Anm.:
Aus Schamgründen verzichte ich darauf, den restlichen Text hier zu erwähnen. Der bekannte Text von Böhmermann kann jedoch ohne Weiteres übernommen werden, wobei lediglich die Begriffe „Präsident“ durch „Intendant“, „Türkei“ durch „WDR“, „Türken“ durch „Rundfunkteilnehmer“ und „Recep Erdogan“ durch „Tom Buhrow“ ersetzt werden müssen.
Bekomme ich jetzt auch den Grimme-Preis?
Diesen müsste ich natürlich ablehnen, was jedoch nichts an der Frage ändert, weshalb dieser Komiker derart hoch gepuscht wurde. Irgendwelche konkreten Informationen, die im Sinne der kirchhofischen „Informationskultur“ förderungswürdig gewesen wären, habe ich in dem Text von Böhmermann jedenfalls nicht gefunden. Daher weiß ich nicht, was es bedeuten soll:
Medienrecht im Rundfunkbeitragsurteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35930.0