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Autor Thema: Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld  (Gelesen 3489 mal)

H
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Tagesspiegel, 01.09.2023
Ehemalige RBB-Spitze vor dem Arbeitsgericht Berlin:
Kündigung von Verwaltungsdirektor Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld

Frühere Leiterin der Intendanz legt Berufung gegen Urteil ein. Sie war mit ihrer Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung erfolglos gewesen.
Von Joachim Huber
https://www.tagesspiegel.de/kultur/ehemalige-rbb-spitze-vor-dem-arbeitsgericht-berlin-kundigung-von-verwaltungsdirektor-brandstater-rechtens-kein-anspruch-auf-ruhegeld-10404004.html

kostenlose-urteile.de, 01.09.2023
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2023 - 21 Ca 1751/23 -
Arbeitsgericht Berlin erklärt den Dienstvertrag des Ex-RBB Verwaltungsdirektors für sittenwidrig -
Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Kein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB in wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischen den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und daher nichtig. Daher habe die Beklagte sich mit Schreiben vom 3. Februar 2023 einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können.
https://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Berlin_21-Ca-175123_Arbeitsgericht-Berlin-erklaert-den-Dienstvertrag-des-Ex-RBB-Verwaltungsdirektors-fuer-sittenwidrig-Grobes-Missverhaeltnis-zwischen-Leistung-und.news33232.htm

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Arbeitsgericht Berlin, 01.09.2023
Pressemitteilung Nr. 26/23
Kündigung des Verwaltungsdirektors des RBB
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1361539.php
Zitat
Kündigung des Verwaltungsdirektors des RBB

Pressemitteilung Nr. 26/23 vom 01.09.2023

Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB in wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischen den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und daher nichtig. Daher habe die Beklagte sich mit Schreiben vom 3. Februar 2023 einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können. Auf die Wirksamkeit der erklärten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses kam es daher streitentscheidend nicht mehr an.

Auf Basis der vertraglichen Regelung sollte dem Kläger nach Ablauf des Vertrages – bereits vor Erreichen des Rentenalters – ein Ruhegeld gezahlt werden, ohne dass der Kläger hierfür eine Leistung hätte erbringen müssen. Das Ruhegeld errechnet sich auf der Grundlage des Vergütungsanspruchs des Klägers in Höhe von zuletzt ca. 20.900 EUR brutto monatlich. Daneben sollte der Kläger weitgehend auch aus anderen Quellen Einkünfte oder Versorgungen beziehen können, ohne dass diese auf das Ruhegeld anzurechnen gewesen wären.

Das Arbeitsgericht sah hierin in der Gesamtbetrachtung ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung des Ruhegelds gehe weit über eine Kompensation für das Arbeitsplatzrisiko aufgrund der Befristung des Dienstvertrages für die Amtsdauer des Klägers als Verwaltungsdirektor hinaus. Die Vereinbarung des Ruhegelds widerspreche außerdem den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die die Beklagte gebunden sei. Schließlich gefährde der Vorwurf der Verschwendung von Rundfunkgebühren den Ruf und die Existenz des öffentlichen Rundfunks. Aufgrund der Nichtigkeit des Dienstvertrages habe der Kläger keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung.

Die Widerklage der Beklagten hat das Gericht überwiegend abgewiesen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der ARD-Prämie für den ARD-Vorsitz bestehe nur im Umfang von einem Drittel. Im Übrigen treffe die Beklagte ein Mitverschulden für das Zustandekommen der Vereinbarung. Auch könne die Beklagte die Entgeltfortzahlung, die sie während der Arbeitsunfähigkeit des Klägers in der Zeit des nichtigen Arbeitsvertrages geleistet hat, nicht zurückfordern.

Gegen diese Entscheidung ist für beide Parteien das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegeben.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2023, Az. 21 Ca 1751/23
(Hervorhebungen nicht im Original)


Ausgewählte Links zu diesem Themenkomplex:
Spesen f. Dinnerabende u. dubiose Beraterverträge - ARD-Chefin in Bedrängnis (07/2022)
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36120.msg217964.html#msg217964
Höhere Kosten durch RBB-Affäre - Über 1 Mio Euro allein für Anwaltshonorar (08/2022)
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Beweise beim RBB vernichtet? Laut internen Hinweisen sollen Daten im Justi.. (08/2022)
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Vorwürfe gegen RBB-Leitung: Kanzlei Lutz Abel stellt Zwischenergebnisse vor (09/2022)
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Skandalsender von Anwälten durchleuchtet - RBB: Geheimsache Prüfbericht (10/2022)
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Verträge mit Ex-Intendantin Schlesinger laut interner Prüfung unwirksam (10/2022)
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rbb-Skandal: Parlamentarier fühlen sich umgangen (10/2022)
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Beratung im Filz-Skandal - RBB zahlt 1,4 Millionen Euro für Rechtsanwälte (01/2023)
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Bisherige Kosten 1,63 Mio € - RBB stellt Zusammenarbeit mit Kanzlei ein (07/2023)
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Ärger um Compliance-Untersuchung - Wofür hat der RBB 2 Mio Euro bezahlt? (09/2023)
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Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
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Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
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RBB will Ex-Intendantin Schlesinger millionenschwere Betriebsrente streichen (09/2023)
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Skandalaufklärung beim RBB - Dem Sender droht nun eine Durchsuchung (10/2023)
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RBB-Geheimakte enthüllt: Das steht im internen Ermittlungsbericht [...] (10/2023)
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rbb-Untersuchungsausschuss Bericht: "Organisierte Verantwortungslosigkeit" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38001.0


Siehe auch bereits bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



Edit "Bürger": Danke für den Fund. Pressemeldung ergänzt, Zitat-Auszüge gekürzt, Beitrag in eigenständigen Thread der aktuellen Pressemeldungen ausgegliedert. Bitte - bis auf offizielle Pressemitteilungen - nie mehr als 1/3 des jeweiligen Textes zitieren! Danke.

Pressemitteilung des ArbG Berlin + Linksammlung ergänzt.



ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. September 2023 - 21 Ca 1751/23
https://dejure.org/2023,22132

Volltext nunmehr u.a. unter
ArbG Berlin, Urteil vom 01.09.2023 - 21 Ca 1751/23, 21 Ca 3464/23
https://openjur.de/u/2475264.html


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Als ich meiner Glaskugel von dieser Entscheidung erzählte, meinte sie, dass Herr Brandstäter wohl mit 98% Wahrscheinlichkeit Berufung gegen das Urteil einlegen werde.
Wie sie allerdings darauf kommt, dass er das mit 2%iger Wahrscheinlichkeit nicht tun wird, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.


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Von Interesse ist, dass dauerhaft festgestellt wird, dass es sittenwidrig ist, i.V.m. der Feststellung nichtig. -> Jetzt ist dieser Tatbestand für alle maßgeblichen Verträge beim Rundfunk zu prüfen. Schließlich beeinflussen solche Feststellungen die Finanzierungspflicht, -es gehört nicht dazu- damit die Höhe der umlegbaren Belastung auf die Gruppe, welche finanziert.


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Wenn diese Verträge bei einem sittenwidrig und damit nichtig sind, dann sind sie es doch bei allen, die gleichartige Konditionen in ihren Verträgen haben?

Und die weiterführende Frage wäre, ob der ganze Vertrag deswegen nichtig ist, oder nur dieser spezielle Teilaspekt?

Die Konsequenz daraus wäre doch, im Falle der Gesamtnichtigkeit der Verträge, daß alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ÖRR incl. Führungsgebene, in deren Verträgen solche Konditionen enthalten sind, über keine gültigen Arbeitsverträge verfügen?


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Es soll hier im Forum nicht um die Gültigkeit von Arbeitsverträgen an sich gehen. Das ist für das Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" nur bedingt von Belang.

Relevant sind bzgl. "Rundfunkbeitrag" ja bereits sittenwidrige Teile, welche finanzielle Auswirkungen letztendlich auf den "Finanzbedarf" der "Rundfunkanstalten" haben - und welcher aufgrund solch sittenwidriger Teile somit bereits falsch/ zu hoch ist/ "über das Funktionsnotwendige hinausgeht", was letztlich Auswirkung auf die von der KEF ermittelte Einzelbeitrags-Höhe hat und somit eingewendet werden kann - und von fiktiven Personen ABC schließlich bereits eingewendet wird - dass somit auch die auf dieser falschen Einzelbeitrags-Höhe basierenden "Festsetzungsbescheide" fehlerhaft sind usw.

Jedenfalls wirft das die Frage auf, ob nicht sämtliche insbesondere bislang dem "Stillschweigen" unterliegenden Verträge insbes. der Führungsebenen und ausgewählter "Freier Mitarbeiter" auch der Vergangenheit wie z.B. Mr. Kleber, Mr. Gottschalk1 & Co. zzgl. auch sämtlicher weiterer Verträge mit externen Auftragnehmern usw. von Amts wegen oder auf Antrag bzgl. Sittenwidrigkeit geprüft werden müssten... ;)
...und wie genau dies in die Wege zu leiten wäre ???

Die "pjotre'sche" Frage würde mglw. lauten:

"Kann ausgeschlossen werden, dass weitere Verträge der mittels des sog. "Rundfunkbeitrag" finanzierten sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" sittenwidrig sind - und wer hat dies wann auf welche Weise geprüft...?" ???

Da wir uns hier jedoch im "Pressemeldungen"-Board befinden und die hier bereits anklingenden Fragen über die im Einstiegsbeitrag verlinkte Meldung hinausgehen und allgemeine Bedeutung haben, sollte eine diesbezügliche Diskussion nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff fortgesetzt werden. Jedoch nicht, ohne vorher per Forum-Suche ausgiebig geprüft zu haben, welche Diskussionen dazu im Forum bereits existieren. Danke allerseits.

1Da gab es mal was... wer findet es schneller als ich? Danke ;) ...zu spät  :laugh:
ARD zahlte Gottschalk saftige Abfindung von 2,7 Mio Euro. (05/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14304.0


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Gericht sieht ja auch eine Mitschuld auf seiten des Senders. Daher ist natürlich auch von Interesse, wer dort genau an der Aufsetzung des/der Vertrages/Verträge beteiligt war.
Und es sind ja nicht nur diese Ruhegeldsregelungen. Da gab es auch noch so eine Art Abfindungsangebot oder Zahlung von Frau Schlesinger an eine Leitende, wenn sie dafür ihren Platz räumen würde. Etwas in der Art gab es auch schon beim BR.

Weiß die KEF überhaupt von solchen Sachen, oder geht das aus den Prüfunterlagen gar nicht hervor?


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Weiß die KEF überhaupt von solchen Sachen, oder geht das aus den Prüfunterlagen gar nicht hervor?
Dazu müssten diese Berichte der KEF eingesehen werden. Zusätzlich zu den Daten welche an die KEF durch die Anstalten übermittelt wurden. Sofern es dazu bereits keine Übermittlung gibt, kann es nicht betrachtet werden. Mit Sicherheit gibt es einen Posten in einer Bedarfsmeldung für Rückstellungen. Ob dabei jedoch vertragliche Ausgestaltung der Verträge übermittelt werden, das darf wohl bezweifelt werden. Im Prinzip muss, um die Fragen zur Arbeit der KEF prüfen zu können, der Auftrag der KEF gesichtet werden. Soweit bisher verstanden, wird die Anmeldung auf eine Art Wirtschaftlichkeit geprüft.

KEF - 23. Bericht
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/23._Bericht.pdf


Edit "Bürger": Zur - hier bitte nicht weiter vertiefend zu diskutierenden - KEF, deren Auftrag usw. siehe bitte u.a. folgende gesammelte Links
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19048.0
Ab Januar 2022 acht neue Mitglieder in der KEF (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35867.0
KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26691.0
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Expertenkommission KEF erhält mehr Briefe: Zahler beschweren sich immer öfter (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25724.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen !!!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0


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Nur eine "kleine" Info als Nachtrag:

Noch mehr Filz im RBB - Schlesinger bot Kulturradiochefin 450.000 Euro an (01/2023)
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FAZ, 19.01.2023
Noch mehr Filz im RBB
Schlesinger bot Kulturradiochefin 450.000 Euro an
Obwohl sie ihren Leitungsjob nur noch ein Jahr machen wollte, bekam die Chefin des RBB-Kulturradios von der früheren Intendantin Patricia Schlesinger eine Topzahlung für drei Jahre angeboten: die neueste Volte im RBB-Skandal.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rbb-skandal-patricia-schlesinger-bot-kulturradiochefin-450-000-euro-18614425.html


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
MDR-Spitzengehälter zu hoch? Landesrechnungshöfe leiten gemeins. Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0


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Siehe im Einstiegsbeitrag: Ergänzung Pressemeldung des ArbG Berlin mit Markierungen...
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Kündigung des Verwaltungsdirektors des RBB

Pressemitteilung Nr. 26/23 vom 01.09.2023

Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB in wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischen den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und daher nichtig. Daher habe die Beklagte sich mit Schreiben vom 3. Februar 2023 einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können. Auf die Wirksamkeit der erklärten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses kam es daher streitentscheidend nicht mehr an.

Auf Basis der vertraglichen Regelung sollte dem Kläger nach Ablauf des Vertrages – bereits vor Erreichen des Rentenalters – ein Ruhegeld gezahlt werden, ohne dass der Kläger hierfür eine Leistung hätte erbringen müssen. Das Ruhegeld errechnet sich auf der Grundlage des Vergütungsanspruchs des Klägers in Höhe von zuletzt ca. 20.900 EUR brutto monatlich. Daneben sollte der Kläger weitgehend auch aus anderen Quellen Einkünfte oder Versorgungen beziehen können, ohne dass diese auf das Ruhegeld anzurechnen gewesen wären.

Das Arbeitsgericht sah hierin in der Gesamtbetrachtung ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung des Ruhegelds gehe weit über eine Kompensation für das Arbeitsplatzrisiko aufgrund der Befristung des Dienstvertrages für die Amtsdauer des Klägers als Verwaltungsdirektor hinaus. Die Vereinbarung des Ruhegelds widerspreche außerdem den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die die Beklagte gebunden sei. Schließlich gefährde der Vorwurf der Verschwendung von Rundfunkgebühren den Ruf und die Existenz des öffentlichen Rundfunks. Aufgrund der Nichtigkeit des Dienstvertrages habe der Kläger keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung.

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Gegen diese Entscheidung ist für beide Parteien das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegeben.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2023, Az. 21 Ca 1751/23
(Hervorhebungen nicht im Original)

Bitte @alle, das Urteil im Volltext hier zu verlinken, sobald dieses verfügbar ist. Danke.

ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. September 2023 - 21 Ca 1751/23
https://dejure.org/2023,22132





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
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FAZ, 13.10.2023
Rechtskolumne „Mein Urteil“
Wann ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig?
Die Verschwendungsmentalität im öffentlichen Rundfunk stößt an ihre Grenzen. Aus juristischer Theorie wird endlich harte Praxis.
Von Anja Mengel
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/rechtskolumne-mein-urteil-wann-ist-ein-arbeitsvertrag-sittenwidrig-19241635.html
Zitat von: FAZ, 13.10.2023, Rechtskolumne „Mein Urteil“ - Wann ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig?
[...]

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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Querverweise aus aktuellem Anlass... ;)
RBB will Ex-Intendantin Schlesinger millionenschwere Betriebsrente streichen (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37546.0
Skandalaufklärung beim RBB - Dem Sender droht nun eine Durchsuchung (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37512.0
RBB-Geheimakte enthüllt: Das steht im internen Ermittlungsbericht [...] (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37545.0


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Der Urteils-Volltext ist nunmehr verfügbar... ;) siehe ergänzter Link im Einstiegsbeitrag:
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. September 2023 - 21 Ca 1751/23
https://dejure.org/2023,22132

Volltext nunmehr u.a. unter
ArbG Berlin, Urteil vom 01.09.2023 - 21 Ca 1751/23, 21 Ca 3464/23
https://openjur.de/u/2475264.html



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