Wenn diese Verträge bei einem sittenwidrig und damit nichtig sind, dann sind sie es doch bei allen, die gleichartige Konditionen in ihren Verträgen haben?
Und die weiterführende Frage wäre, ob der ganze Vertrag deswegen nichtig ist, oder nur dieser spezielle Teilaspekt?
Die Konsequenz daraus wäre doch, im Falle der Gesamtnichtigkeit der Verträge, daß alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ÖRR incl. Führungsgebene, in deren Verträgen solche Konditionen enthalten sind, über keine gültigen Arbeitsverträge verfügen?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;