https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wegen-rundfunkbeitrag-mdr-bedraengt-mittellosen-studenten-weiter-18985121.html
Vor wenigen Tagen hat der Student erneut den Rechtsweg beschritten, um sich gegen die aktuelle Zahlungsaufforderung zu wehren. Er beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Damit will er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren abwenden. [...] 2021 und 2022 war der Student mit ähnlichen Ansinnen vor Gericht gescheitert. Nun wisse er sich aber erneut nicht anders zu helfen [...]. [...]
Es kann einen erfahrenen Leser dieses Forums erstaunen, welche fragwürdigen Handlungen im vorliegenden Artikel lediglich angedeutet und oberflächlich beschrieben werden.
Welchen Sinn macht es auf eine "Zahlungsaufforderung" eine Antrag auf Rechtschutz zu stellen, wenn gar kein Rechtschutzbedürfnis vorliegt?
Bei welchem Gericht wurde Antrag auf Rechtschutz gestellt?
Kann man mit einem Antrag auf Rechtschutz ein "Ordnungswidrigkeitsverfahren" abwenden?
Wenn ich schon einmal mit der selben Vorgehensweise gescheitert bin, warum wiederhole ich sie dann?
Widersprüchlich sind auch hier die Darstellungen des Autors, der zunächst darauf hinweist, dass der Beitragsservice verantwortlich ist:
Für das Einsammeln der Rundfunkbeiträge ist der „Beitragsservice“ verantwortlich; die Maßnahmen zur Vollstreckung setzen jedoch die Rundfunkanstalten durch.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wegen-rundfunkbeitrag-mdr-bedraengt-mittellosen-studenten-weiter-18985121.html Aber dann der Meinung ist, der MDR würde den Studenten bedrängen, gegen ihn vorgehen und seinen Befreiungsantrag prüfen.
Vollstreckungsmaßnahmen setzen angeblich die "Rundfunkanstalten" durch.
War der Student bereits schon von einer Vollstreckungsmaßnahme betroffen oder will man hier schon mal Ängste vor einer schlimmen Vollstreckungsmaßnahme schüren?
Abgesehen davon, dass es zum Thema Studenten und Rundfunkeitrag bereits richtungsweisenden Gerichtsentscheide gibt, hat der Student mit seinem
Befreiungsantrag und
Untätigkeitsklage alles richtig gemacht. Beide Themen wurden/werden bereits ausgiebig im Forum diskutiert.
Vieleicht sollte man darauf hinweisen, dass "Zahlungsaufforderungen" und Bescheide von einem Computer vollständig automatisiert ohne Kenntnis der verantwortlichen Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet werden. Der Computer entscheidet in einem gewissen Zeitrahmen selbst, ob eine "Zahlungsaufforderung", ein "Bescheid" oder "Vollstreckungsersuchen" erstellt werden. Hierbei können unangenehme Überschneidungen zwischen dem vollständig automatisierten System des Beitragsservice und dem wohl noch "händischen" Befreiungsverfahren beim Beitragsservice auftreten.
Möglicherweise sollte der Titel besser lauten:
" Beitragsservice bedrängt Studenten - Computer ohne Gnade"