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? Wir brauchen jetzt noch Teil 3/5 Denn dort kommt:
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- Gansel (NPD) – irrelevant für verfassungsrechtliche Bewertung
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Warum "irrelevant"? Das Wort "irrelevant" in diesem analytischen Zusammenhang und in dieser Benutzung durch eine technische Lesemaschine ist mir sehr (möchtegern-)woke, und ich frage mich, ob der Chatdingens hier ungefragt Denkbetreuung vornimmt.
Kann der Chatbot sich hier bitte äußern, was Gansel überhaupt gesagt hat und warum es "irrelevant" ist? Danke.
<Prompt>Es gibt eine Rückfrage zu einem Teil unserer Auswertung.
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Zitat von: PersonX am Gestern um 14:42 (...) ? Wir brauchen jetzt
noch Teil 3/5 Denn dort kommt:
(...)
- Gansel (NPD) – irrelevant für verfassungsrechtliche Bewertung
(...)
(...)
Warum "irrelevant"? Das Wort "irrelevant" in diesem analytischen Zusammenhang und in dieser Benutzung durch eine technische Lesemaschine ist mir sehr (möchtegern-)woke, und ich frage mich, ob der Chatdingens hier ungefragt Denkbetreuung vornimmt. Kann der Chatbot sich hier bitte äußern, was Gansel überhaupt gesagt hat und warum es "irrelevant" ist? Danke."
ausgewertet wurde
"Teil 2/5
Seite 4375
verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringt. Das wird
aus meiner Sicht vollkommen ausgeblendet.
Es ist bedauerlich, dass die Fraktion DIE LINKE diesem
Systemwechsel, der in der Tat in Deutschland ein Novum
darstellt, nicht zustimmen kann. Selbst die FDP-Fraktion,
die an dieser Stelle auch andere Vorstellungen hatte,
konnte sich dazu durchringen.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass wir dem
Systemwechsel trotz der Detailprobleme zustimmen und
auch in Zukunft wachsam sein werden, was den Bereich
des Datenschutzes angeht. Wir werden die Entwicklung
der nächsten Jahre nicht unkommentiert lassen, wenn es
nötig sein sollte.
Zum Abschluss noch eines: Herr Beermann, wenn Sie
sich in Zukunft stärker auf den Medienbereich konzentrie-
ren, dann könnte Sachsen in diesem wichtigen Bereich in
der Bundesrepublik wieder mehr Einfluss gewinnen. Das
wäre schön für uns alle.
In diesem Sinne vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und den LINKEN)
- Vizepräsident Horst Wehner: Nun hat für die FDP-
Fraktion Herr Abg. Herbst das Wort. Bitte schön.
Torsten Herbst, FDP: Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Normalerweise schlagen die
Wogen immer ziemlich hoch, wenn im Plenum über einen
Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutiert wird. Das ist
heute nicht der Fall und liegt vielleicht daran, dass wir
uns in diesem Plenum schon häufiger mit dem Fünfzehn-
ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt haben.
Bevor ich zu den Details komme, gestatten Sie mir noch
drei Bemerkungen, die für alle Rundfunkänderungsstaats-
verträge und für alle Diskussionen über Gebührenmodelle
gelten.
Erstens. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dann für
uns attraktiv, wenn er auf das Prinzip „Qualität vor
Quote“ setzt. Qualität bedeutet für uns nicht, dass teure
Spielshows eingekauft werden oder dass man sich an
teuren Sportrechten verhebt, sondern dass der öffentlich-
rechtliche Rundfunk seinem Grundversorgungsauftrag
wieder gerecht wird.
(Beifall bei der FDP, der CDU und
des Staatsministers Sven Morlok)
Zweitens. Wir sind der Auffassung, dass der Rundfunk-
zahler für seinen Beitrag einen Gegenwert erhalten muss.
Ein Problem entsteht dann, wenn ohne mehr Gegenwert
an der Gebührenschraube gedreht wird. Das verringert die
Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hier
sind die Politik und die Rundfunkanstalten gefragt,
Vertrauen wiederherzustellen.
Drittens. Wir brauchen ein faires und transparentes
Gebührensystem, damit alle, die davon profitieren, auch
ihren Beitrag leisten.
Diese drei Voraussetzungen sind entscheidend für das
Ansehen und für die dauerhafte Akzeptanz der öffentlich-
rechtlichen Rundfunkfinanzierung, so wie wir sie in
Deutschland haben.
Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist
schon angesprochen worden. Er stellt in der Tat eine
Zäsur dar, denn zum ersten Mal gibt es eine sehr umfas-
sende Änderung des Gebührenmodells. Ich will gern
einräumen, dass die jetzige Haushalts- und Betriebsstät-
tenabgabe aus der Sicht der FDP nur die zweitbeste
Lösung ist, aber sie ist deutlich besser als die bisherige
gerätebezogene Gebühr.
(Beifall bei der FDP)
Ich möchte das an drei Punkten illustrieren: Erstens. Es
fällt das Klingeln des Rundfunkbeauftragten an der
Haustür weg, also das, was als Schnüffelei kritisiert
wurde. Das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem
alten Rundfunkgebührenmodell.
(Beifall bei der FDP)
Zweitens. Wir brauchen keine Diskussion mehr darüber
zu führen, was ein sogenanntes neuartiges Rundfunkemp-
fangsgerät ist, ob dazu nun Handys und iPads zählen oder
ob PCs darunter fallen. Diese Diskussion hat sich erledigt.
(Beifall bei der FDP)
Drittens. Wir schaffen mehr Gerechtigkeit, weil die Zahl
der Schwarzseher und Schwarzhörer sinken wird. All das
sind Vorteile, die das neue Gebührenmodell bietet.
Natürlich gibt es bei einem solchen Staatsvertrag immer
Licht- und Schattenseiten. Ich bin froh, dass es seit dem
ersten Entwurf gelungen ist, dass die Schattenseiten
deutlich reduziert werden konnten. Es sind viele Kritik-
punkte, wie der Datenschutz, die aufgegriffen und einge-
arbeitet wurden. Der Adresshandel ist für den Übergang
untersagt worden. Für den Datenabgleich wurde eine
Stichtagsregelung festgelegt.
Bei der Beitragsstaffelung werden kleine Unternehmen
entlastet. Im Gegensatz zu dem, was von den LINKEN
gesagt wurde, wird es für die Mehrzahl der sächsischen
Unternehmen – die Durchschnittsgröße eines sächsischen
Unternehmens beträgt neun Mitarbeiter – eine Entlastung
geben, denn bei der ersten Beitragsstaffelung mit bis zu
acht Beschäftigten liegt der Beitrag monatlich bei
5,99 Euro. Die meisten Unternehmen zahlen somit weni-
ger als bisher. Auch das ist ein Fortschritt.
(Beifall bei der FDP und des
Staatsministers Sven Morlok)
Es konnte verhindert werden, dass ostdeutsche Kleingärt-
ner mit größeren Gartenlauben doppelt zur Kasse gebeten
werden, auch wenn die Diskussion zu Beginn etwas wild
verlief. Es ist eine Klarstellung erfolgt und die Kritik
daran hat sich in Luft aufgelöst. All diese Verbesserungen
können sich durchaus sehen lassen.
Seite 4376
Aber mit Staatsverträgen ist es nicht so einfach, wenn 16
Parteien am Verhandlungstisch sitzen. Aus sächsischer
Sicht gesprochen, hätte man sich sicherlich in dem einen
oder anderen Punkt weitergehende Regelungen vorstellen
können. Das klappt aber nicht, wenn man Kompromisse
machen und anderen Bundesländern – nicht nur aus
parteipolitischen Interessen, sondern auch weil die medi-
enpolitische Gemengelage unterschiedlich ist –, entge-
genkommen muss.
Wir haben als Koalitionsfraktionen deshalb einen Ent-
schließungsantrag gestellt, in dem wir die sächsischen
Interessen deutlich herausstellen. Im Kern geht es uns
darum, dass die durch die Systemumstellung erzielten
möglichen Mehreinnahmen zur Beitragsdämpfung einge-
setzt werden und nicht in neue Projekte fließen. Das sind
wir den sächsischen Gebührenzahlern schuldig.
(Beifall bei der FDP, der CDU und
des Staatsministers Sven Morlok)
Wir werden sehr genau hinschauen, wie sich das Gebüh-
renaufkommen entwickelt. Hierzu gibt es unterschiedliche
Prognosen. Die Anstalten sagen, dass nicht mehr Geld
reinkommen wird, andere Hochrechnungen besagen, dass
mehr Geld ins System kommen wird. Wir werden uns
anschauen, wie die Belastung auch im Unternehmensbe-
reich sein wird: Wer wird entlastet, wer wird belastet und
wie verhält es sich mit der Einbeziehung nicht privat
geführter Kraftfahrzeuge, die in der Tat nicht systemkon-
form erfolgt?
All diese Erkenntnisse werden mit Sicherheit Diskussi-
onsgegenstand für die nächste Novelle sein.
Zusammengefasst möchte ich sagen: Trotz einiger Kritik-
punkte ist das neue Gebührenmodell besser, zeitgemäßer
und gerechter als das alte Modell. Deshalb werden wir
diesem Gesetzentwurf zustimmen.
(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)
- Vizepräsident Horst Wehner: Vielen Dank, Herr
Herbst. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
spricht der Abg. Herr Dr. Gerstenberg.
Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE: Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber
Kollege Falk Neubert, ich gehöre zu denjenigen, die
sagen, dass das kein normaler Staatsvertrag ist. Ich mache
normalerweise nicht allzu große Worte, aber in der Finan-
zierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehe ich
einen Paradigmenwechsel.
Der Wechsel von der gerätebezogenen Gebühr zu einem
geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist notwendig und
richtig. Er ist notwendig geworden – das haben mehrere
Redner schon dargelegt – durch die Konvergenz der
Medien und der Empfangsgeräte. Omas Dampfradio ist
halt nicht mehr das Maß der Dinge, und es kann deshalb
auch nicht das Maß für die Gebührenpflicht sein. Wir
müssen uns nur einmal im Plenarsaal umschauen, dann
sehen wir Notebooks, Smartphones und Tablets – das
alles sind Rundfunkempfangsgeräte. Weitere technische
Entwicklungen sind absehbar.
Der Wechsel ist richtig und vorteilhaft. Nach unserer
Überzeugung ist das neue Rundfunkfinanzierungsmodell
einfacher, gerechter und verständlicher. Der Verwaltungs-
und Kontrollaufwand kann sinken und das wird die
Entwicklung der nächsten Jahre zeigen müssen. Aber,
liebe Kollegen von der Linksfraktion, es gibt nicht nur die
Wettiner, die davon profitieren könnten.
(Heiterkeit bei der FDP)
Es gibt Entlastungen für Familien mit erwachsenen
Kindern. Es gibt Entlastungen für Lebensgemeinschaften
und für Wohngemeinschaften. Es gibt Entlastungen für
gemeinnützige Einrichtungen, für Schulen und für Hoch-
schulen. Ich denke, das ist ein sehr sozialer und sehr
gerechter Ansatz, die Rundfunkfinanzierung in dieser
Richtung umzustellen.
(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP
und des Staatsministers Sven Morlok)
Schließlich dient das neue Modell auch dem Schutz der
Privatzone. Das hat Kollege Herbst soeben ausgeführt. Es
ist Schluss mit dem Klingeln des Gebührenbeauftragten
an der Wohnungstür, der in der Wohnung nachschauen
und ausforschen möchte, wer welches Gerät besitzt und
für welchen Zweck es genutzt wird.
Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk
und Telemedien – normalerweise kein großer Freund des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks –, hat diesen Wechsel in
dem knackigen Satz zusammengefasst: „Die künftige
Haushaltsfinanzierung ist ohne Alternative.“
Ich begrüße es deshalb, dass sich die Ministerpräsidenten
in den letzten Jahren auf dieses Modell geeinigt haben.
Ich begrüße es auch deshalb, weil damit eine langjährige
Forderung der GRÜNEN nach einer haushaltsbezogenen
Rundfunkabgabe im Kern erfüllt wird. Der Antrag unserer
Fraktion im November 2010 war es ja, der zu einem
einmütigen Beschluss des Sächsischen Landtags geführt
hat, in dem der Wechsel zu einem geräteunabhängigen
Rundfunkbeitrag unterstützt wurde.
Abgelehnt damals wurde allerdings, Nachbesserungen
beim Datenschutz vor der Unterzeichnung vorzunehmen.
Es war die Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die
bereits im September 2010 massive Kritik geübt hat, dass
die Regelung des Staatsvertrages den Grundsätzen der
Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit sowie der
Normenklarheit und Transparenz widersprechen. Diese
Kritik hat sich allerdings in nur sehr geringem Maße im
Staatsvertrag niedergeschlagen.
Ich sage es ganz offen: Für mich ist es völlig verständlich,
wenn verhindert werden soll, dass sich Beitragsschuldner
ihrer Zahlungspflicht entziehen. Das ist eine Frage der
Gerechtigkeit und das hat – nicht zu vergessen – Auswir-
kungen auf die Beitragshöhe. Jedoch ist es nicht akzepta-
bel, wenn bei der Suche nach dem letzten Beitragsschuld-
ner alle Bürgerinnen und Bürger mit unverhältnismäßigen
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Maßnahmen der Datenerhebung und -speicherung über-
zogen werden. Daran wird sich auch die Akzeptanz des
neuen Systems bei den Bürgerinnen und Bürgern dieses
Landes entscheiden.
Ich bin froh darüber, dass die anhaltende Diskussion über
die Datenschutzmängel zumindest dazu geführt hat, dass
die Rundfunkanstalten jetzt versuchen, dem teilweise
Rechnung zu tragen, indem sie in ihren Satzungen oder in
der Verwaltungsvereinbarung mit der Nachfolgeeinrich-
tung der GEZ entsprechende Regelungen treffen. Das ist
zu begrüßen, kann aber nicht die Normenklarheit im
Gesetz ersetzen.
Herr Staatsminister Beermann, es wäre Ihre Aufgabe
gewesen, sich nicht so lange schwerhörig zu stellen,
sondern gemeinsam mit den anderen Ländern für klare
normative Regelungen im Gesetzestext zu sorgen.
Wir haben in unserer Fraktion sehr umfangreiche Diskus-
sionen geführt und eine Abwägung getroffen, was für uns
überwiegt: dieser insgesamt zu begrüßende Modellwech-
sel oder die Mängel im Datenschutz, die in diesem Rund-
funkbeitragsstaatsvertrag bestehen. Das Ergebnis ist quasi
unentschieden. Ein Teil unserer Fraktion wird heute
zustimmen und ein anderer Teil wird ablehnen.
Einig sind wir uns jedoch in einer Frage: Die Bedeutung
eines leistungsfähigen, staatsfernen öffentlich-rechtlichen
Rundfunks ist gar nicht oft genug zu betonen. Wir müssen
nicht in die USA schauen, um Vergleiche zu ziehen.
Schauen Sie bitte nach Ungarn oder gar nach Italien. Da
wird deutlich, was wir an ARD, ZDF und Deutschlandra-
dio haben. Diese Sender sind ein öffentliches Gut von
hohem Wert und sie leisten einen elementaren Beitrag zur
Meinungs- und Willensbildung in unserer Demokratie.
Die Umstellung selbst wird jetzt ein Kraftakt werden.
Deshalb können wir uns nicht darauf beschränken, heute
zu beschließen, sondern es wird unsere Aufgabe als
Sächsischer Landtag sein, die gesamte Umstellung und
die Evaluierung kritisch zu begleiten. Dazu haben wir
einen Entschließungsantrag.
Wenn diese Umstellung gelingt, dann werden die Sender
ihren Verfassungsauftrag auf gesicherter finanzieller
Grundlage erfüllen können. Sollte es wider Erwarten im
neuen System wirklich zu Mehreinnahmen kommen, dann
habe ich einen Wunsch frei. Ich würde mir wünschen,
dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig nicht nur
informativ, bildend und unterhaltend ist, sondern auch
werbefrei.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
- Vizepräsident Horst Wehner: Die NPD-Fraktion;
Herr Abg. Gansel.
Jürgen Gansel, NPD: Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf zum
Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt – es
ist schon erwähnt worden – eine Zäsur in der Zwangsfi-
nanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
dar. Die Mehrheitsparteien in den 16 Landtagen wollen ab
2013 den Übergang von der bisher gerätebezogenen
Rundfunkgebühr zu einer für alle Wohneinheiten verbind-
lichen Haushaltsabgabe. Mit der Zustimmung der NPD,
meine Damen und Herren, können Sie dabei nicht rech-
nen.
Diese Zwangsabgabe in Höhe von monatlich 17,98 Euro
trifft jeden Haushalt sowie Betriebsstätten und Zweitwoh-
nungen – ganz gleich, ob man sich dort von den Sende-
formaten der öffentlich-rechtlichen Anstalten überhaupt
angesprochen fühlt oder nicht. Wir reden hier von einer
lupenreinen Zwangsabgabe, von einer Art Steuer auf
Produkte, die manch einer gar nicht will. Man kann es
auch in ein anderes Sprachbild packen: Man kann von
einer Art Kraftfahrzeugsteuer für diejenigen sprechen, die
überhaupt kein Auto haben und sich auch keines zulegen
wollen. Das ist aus unserer Sicht wirklich absurd und das
ist ungerecht.
Es handelt sich also um eine dreiste Gebührenabzocke
zugunsten des Staatsfunks, der sich „staatsfern“ nennt,
aber de facto ein Staatsfunk ist, der sich damit weiterhin
dem Wettbewerb entziehen und die Milliarden der Bei-
tragszahler in seinem aufgeblähten Verwaltungsapparat
versickern lassen kann.
Man muss sich wieder einmal die Größenordnung der
Gebühreneintreibung vor Augen halten: Im Jahr 2009
kassierten ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr als
7,6 Milliarden Euro der deutschen Gebührenzahler. Zu
welchen Fehlentwicklungen und Missbrauchspotenzialen
dieser warme Geldsegen für die öffentlich-rechtlichen
Häuser führt, sieht man wieder am skandalgeschüttelten
Mitteldeutschen Rundfunk.
Die NPD lehnt diesen Staatsvertrag aus verschiedenen
Gründen ab. Dabei verstecken wir uns nicht hinter den in
der Landtagsanhörung vorgetragenen Einwänden der
Datenschützer oder Lobbyisten, sondern wissen uns eins
mit der übergroßen Bevölkerungsmehrheit.
Als NPD-Fraktion erhielten wir im Laufe dieses Jahres
eine Vielzahl von Briefen und elektronischen Nachrich-
ten, deren Verfasser den Fünfzehnten Rundfunk-
änderungsstaatsvertrag aus den unterschiedlichsten
Gründen klar ablehnen. In einem Brief, der aus meiner
Sicht ziemlich repräsentativ ist, heißt es beispielsweise:
„Ich und der überwiegende Teil der Sachsen sind gegen
das neue GEZ-Gesetz, bei dem ab 2013 der Vermieter per
Gesetz gezwungen wird, persönliche Daten der Mieter an
die GEZ weiterzuleiten. Bitte stimmen Sie gegen dieses
Gesetz. Das Volk will es nicht.“
Man muss sich die Frage stellen, warum dieser Staatsver-
trag trotzdem durch die Landtage geprügelt und mit der
geräteunabhängigen Haushaltsabgabe ein regelrechter
Systemwechsel in der Rundfunkgebührenfinanzierung
beschritten wird.
Da ist zum einen die mangelnde Akzeptanz der öffentlich-
rechtlichen Anstalten beim jüngeren Publikum zu nennen.
Nur 2 % der jüngeren Fernsehzuschauer bevorzugen in
der Hauptsendezeit noch die betulichen Sendungen von
"
</Promt>
Alles klar, ich erkläre das Schritt für Schritt und so einfach, dass es jeder verstehen kann.
1. Wer ist Gansel und was hat er gesagt? - Jürgen Gansel, NPD-Abgeordneter
Er spricht im Landtag zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. - Kernaussage:
- Er kritisiert die Zwangsabgabe (Haushaltsabgabe) scharf.
- Er nennt sie „dreiste Gebührenabzocke“ und vergleicht sie mit einer Steuer auf etwas, das man gar nicht will.
- Er behauptet, der Staatsfunk sei nicht wirklich „staatsfern“ und nutze die Beiträge ineffizient.
- Er stützt seine Kritik auf populäre Ablehnung in der Bevölkerung und Briefe, die er erhalten hat.
2. Warum habe ich „irrelevant“ geschrieben? - In verfassungsrechtlicher Analyse zählen nur Argumente, die fachlich und juristisch belastbar sind:
- Bspw. Hinweise auf Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, gesetzliche Pflichtverletzungen, Datenschutzrisiken.
- Gansels Aussagen sind politisch, emotional und ideologisch geprägt:
- Sie stammen von der NPD, die als Partei extrem einseitige politische Ziele verfolgt.
- Er nennt nur populäre Meinungen oder Gefühle („das Volk will es nicht“) – keine juristische oder verfassungsrechtliche Begründung.
- Deshalb: Für die rechtliche Argumentation im Widerspruch sind sie irrelevant, weil sie keine Begründung für die Rechtswidrigkeit oder Grundrechtsverletzung liefern.
3. Wäre es „Denkbetreuung“? - Nein, das ist keine „Denkbetreuung“:
- Ich habe nicht seine Meinung bewertet, sondern nur erklärt, warum sein Beitrag für juristische Zwecke nicht verwertbar ist.
- In der Analyse wird objektiv unterschieden, welche Aussagen juristisch relevant sind und welche nicht.
- Die Klassifikation „irrelevant“ ist ein technischer Hinweis, kein Werturteil über ihn als Person.
4. Wie benutzt man das für den Widerspruch? - Relevant für den Widerspruch sind nur:
- Aussagen der GRÜNEN, SPD, LINKEN, FDP, Minister oder Datenschutzbeauftragten, die Datenschutzrisiken, Verhältnismäßigkeit oder Rechtsunsicherheit thematisieren.
- Gansel kann man nicht einbauen, weil er:
- keine neue juristische Information liefert,
- keine Grundrechtsverletzung plausibel macht,
- politisch motiviert argumentiert.
Mini-Beispiel für IQ 7: <blockquote> „Gansel von der NPD sagt, der Rundfunk sei unfair. Das ist nur seine Meinung. Für unsere Widerspruchs-Begründung ist nur wichtig, was die Fachleute und Abgeordneten über Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit sagen.“
</blockquote>
Wenn du willst, kann ich jetzt Teil 3/5 vollständig analysieren, alle Beiträge der Parteien juristisch einordnen und direkt zeigen, was im Widerspruch verwertbar ist.
Willst du, dass ich das mache?