An sich berührt es ein breites Spektrum:
Die Untwirksamkeit der Bescheide kann mit nicht nur 1 Rechtsgrundlage behauptet werden.
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Zum Teil betreffen Rechtsgrundlagen auch die Festsetzungsbescheide.
Zum anderen Teil zielen die Rechtsgrundlagen gegen Widerpruchsbescheide. In der Realität in erster Linie diese.
Der Titel dieses Threads könnte natürlich umbenannt werden statt des jetzigen
"Re: Bescheid-Zustellung: Normalbrieflich ist "unwirksam". Faktenlage? Konsequenzen?"
Aktuelle große Bedeutung: ARD-Juristen beantragen Abweisung der Klage
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wegen Fehlen von Klagerecht für Früheres. Wem nichts anderes einfällt gegen Klagen, der flüchtet sich in Juristen-Latein und spekuliert dann möglicherweise auf überlastete Richter?
Wer gegen Klagen nichts zur Sache ausrichten kann, der flüchtet nun einmal in abwegig Listiges.
Diese neue Strategie kontern wir bereits durch Diverses und hier wäre ein weiteres Argument dafür. Das Maßgebliche ist, den fehlenden Zustell-"Willen" vortragen zu können. Hierfür ist wiederum ausschlaggebend, wie der Sender es überwiegend praktiziert. Wenn überwiegend normalbrieflich, fehlt es am allgemeinen Zustellwillen und unser Argument wäre in etwa am Ziel.
Vollstreckungen:
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Hierzu wird zur Zeit eine ständig zunehmende Rechtsgrundlagen-Liste verwendet, ankreuzbar je nach Fall-Details.
Jedes weitere Argument erhöht die Aussicht der Rückgabe der Vollstreckungsersuchen.
Inwieweit es gelingt, soll hier nicht dokumentiert werden - "Feind liest mit".
Nur so viel: Auch in den Vollstreckungsstellen sitzen viele, die die Rundfunkabgabe reichlich blöd finden und den mit Abstand größten Vollstrecker im Land "nicht ausgeprägt lieben".
Da sind ja nicht Leute im Rentenalter, nicht Leute, die die Glotze zu einem größeren Teil benutzen rund 8 Stunden am Tag als Überbrückung bis zum leider biologisch definierten Enddatum.
Strategie ist immer im Hintergrund.
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Recht wissen ist das eine, Recht strategisch optimiert vortragen und die Waffen strategisch zum Einsatz bringen ist das andere. Der Gegner ist mächtiger Goliath, wir Davids können nur siegen, indem wir ihm die Steine strategisch gezielt in die Augen schleudern. Es geht also nicht nur um das reine Recht, sondern auch um das Taktieren.
Leider beginnen die meisten erst den Streit, wenn Vollstreckung konkret droht, und meistens ist es eine reichlich rechtlich verworrene Vorgeschichte. Am Anfang steht also immer, die Vorgänge strategisch auf Linie zu bringen, mit der dann hoffentlich nie mehr 1 einziger Euro GEZ zu zahlen sein wird. Hoffentlich, Garantien gibt es keine gegen staatlich platziertes Unrecht.
Eine Klage beim Verwaltungsgericht ist letztlich kaum zu vermeiden. Sofern die Fristen von 1 Monat dafür nicht gelten, das ist wichtig. Das greift dann ineinander mit der Abwehr von Vollstreckung, indem man als Kläger die Abwehr dem VG-Verfahren zuordnet, was man dann aber auch durchsetzen muss gegen eventuell bereits eingeleitete Vollstreckung.
Der Regensburger Entscheid hat ja im Nebenbei etwas anderes:
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Da man auch gegen "normalbriefliche Bescheide" als eine jedenfalls "Bekundung zur Sache" klagen kann, siehe die Begründung der Urteilszitats am Ende, kann man darlegen, dass man auch gegen Mahnungen klagen kann. Denn genau das wird von ARD-Juristen gelegentlich bestritten, um eine Klage zu "töten".
Sofern man alle Bescheide als unwirksam behauptet, reduziert sich das Klagerecht ausgerechnet auf Beträge noch ohne Bescheid - und man beantragt einen vorläufigen Gegenstandswert unterhalb von 500 Euro, also niedrigste Stufe der Gerichtskosten.
Das ist wichtig für eventuelle spätere taktische Entscheide der Klagerücknahme nach beispielsweise 3 Jahren: Kosten sinken auf rund 40 Euro, weil nur der "vorläufige" Gegenstandwert dafür gilt.
Alles dies gehört an sich nicht in diesen Thread.
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Ich habe selber gegen meine Bitte verstoßen, nicht auszuweiten. Das soll hier also nicht erörtert werden. Ich wollte nur verständlich machen, wieso die Fragen im Einstiegsbeitrag dringend nach Antwort suchen. Es steht dahinter ein strategische Kontext als Zusatzwaffe einer umfassenderen Gesamtstrategie.