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Autor Thema: Ansage.org: Zur Dialektik von Kampagne und Gegenkampagne  (Gelesen 139 mal)

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  • Beiträge: 1.204
Ansage.org, 14.08.2025
Zur Dialektik von Kampagne und Gegenkampagne
von Thomas Hartung
https://ansage.org/zur-dialektik-von-kampagne-und-gegenkampagne/
Zitat von: Ansage.org, 14.08.2025, Zur Dialektik von Kampagne und Gegenkampagne
Der vorliegende Beitrag möchte einige Anmerkungen zur Zersetzung rechtsstaatlicher Rationalität im Zeitalter öffentlich-rechtlicher Gesinnungsrhetorik darlegen. Der Fall Brosius-Gersdorf ist kein Betriebsunfall, sondern ein Symptom. Dass das ZDF gegenüber dem Portal “Apollo News” eine Unterlassungserklärung abgeben musste, war kein juristischer Nebenschauplatz, sondern ein seltener Bruch im Panzer öffentlicher Selbstlegitimation. Es ging um die implizite Behauptung, das alternative Medium habe an der Verbreitung von Falschmeldungen über die Verfassungsrichterkandidatin mitgewirkt – eine Unterstellung, die rechtlich nicht haltbar war. Viel bemerkenswerter als die Rücknahme selbst war jedoch, wie öffentlich-rechtliche Institutionen inzwischen operieren: nicht mehr als Chronisten der Gesellschaft, sondern als aktive Deutungsmächte, die unerwünschte Öffentlichkeiten systematisch an den Rand drängen.

Die frühere Idee einer pluralistischen Medienlandschaft, in der Argumente konkurrieren und sich Wahrheit durch Widerstreit herausbildet, ist einer kognitiven Monokultur gewichen. Hier herrscht kein Meinungskampf mehr, sondern Gesinnungshygiene. Medienakteure, die sich dem Kampf gegen „rechte Kampagnen“ verschrieben haben, inszenieren sich als Wahrheitsinstanzen, während sie gleichzeitig ihre Gatekeeper-Funktion missbrauchen, um legitime Kritik zu delegitimieren. Wer Missstände thematisiert, steht nicht unter Verdacht, weil er falsch läge – sondern weil er von der „falschen Seite“ kommt. Das journalistische Prinzip der Distanz wird ersetzt durch eine Haltung, die nicht aufklären will, sondern bekehren.

[...]

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2025, 11:40 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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