Also ehrlich gesagt, kann ich meinen Kommentar nicht ganz ernst nehmen.
Das darfst Du doch auch.
Tut mir leid, aber ich muss diesen ganzen Murks einfach ins Lächerliche ziehen.
Ich nicht, auch deswegen, weil man nichts lächerlich machen soll, schon gar keine konkreten Personen.
Den ganzen Verantwortlichen, die damals an der Einführung der Zwangsabgabe für den ÖRR beteiligt waren, hätte klar sein müssen, dass damit den Printmedien ein nicht ubeachtlicher Teil ihrer Einnahmen entzogen wird. Und dass sich das im Laufe der Jahre bis heute noch verschärft hat, dafür brauchte man nun wirklich kein Hellseher zu sein.
Es wurde garantiert nicht als Zwangsabgabe geplant, war doch das höhere Recht sicherlich davon ausgegangen, daß das niedere Recht im Rahmen seiner Befugnisse handelt und die Grundrechte auch der Union achtet. Hätten sich alle nämlich zu jeder Zeit an die Vorgaben des Art 10 EMRK und Art 11 GrCH gehalten, hätte es nie behördliche Eingriffe in das Medienverhalten der Bürger*innen gegeben, denn der Staat hat auch hier staatsfern zu sein und sich rauszuhalten. Der Staat darf sich nicht nur bei den Medien nicht einmischen, sondern auch nicht bei den Bürger*innen; immerhin sind die Entscheidungen der Unionsgerichte und des Bundesverfassungsgerichtes doch, jedenfalls im Forum, bekannt?
Kein Vollstreckungsersuchen des ÖRR, und kein Vollstreckungshandeln der Behörden zugunsten des ÖRR, bzw., der Medien, kommt ohne Verarbeitung personen-bezogener Daten aus, und wie wir wissen, ist dann das Unionsgrundrecht mit seinem Art 11 GrCH zur Informations- und Meinungsfreiheit unmittelbar bindend, (BVerfG 1 BvR 276/17, Leitsatz 2); -> "without interference by public authority" - "ohne behördliche Eingriffe". Auch wissen wir, daß unionsweit keine Maßnahme rechtens ist, die mit dem Unionsgrundrecht unvereinbar ist, (EuGH C-234/17, Rn. 37), und wir wissen ebenso, daß die Mittel zum Vertrieb der Informationen ebenfalls unionsgrundrechtlich geschützt sind, (EuGH C-401/19, Rnn. 44, 46).
Heute sind wir schlauer und wissen, daß das niedere Recht offenbar nicht in der Lage ist, (aus welchen Gründen auch immer), die Vorgaben des höheren Rechts einzuhalten und die Grundrechte zu achten. Obwohl dem niederen Recht jede Befugnis fehlt, sich darüber hinwegzusetzen, (BVerfG 2 BvR 470/08, Rn. 26). Und freilich haben auch Gebietskörperschaften keine Recht, sich über die Vorgaben des Unionsrechts "herumzumogeln", (BVerfG 2 BvG 1/04, Rn. 146).
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;