In meinem Beitrag wäre unter 2. zu ergänzen:
Der Bürger könnte reklamieren, dass ein neuer Staatsvertrag nötig geworden wäre.
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Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden wie bekannt. Aber es liegt eine Kollision mit dem Enddatum laut Staatsvertrag vor.
Eingewandt wird, dass der demnach nötige neue Staatsvertrag nicht entstand, also nicht das Ratifiizierungsverfahren durchlief.
Die Befolgungspflicht des § 31 BVerfG hätte nur einfach bedeutet, dass Sachsen-Anhalt durch BVerG-Richterrecht als ratifizierend zu unterstellen sei.
Ausfluss der Befolgungspflicht wäre im übrigen, dass der neue Staatsvertrag die rückwirkende Geltung der Erhöhrung ab Juli 2021 hätte beinhalten dürfen.
Der Fehler der Gesetzesmacher-Strategen in Rheinland-Pfalz war, die Staatsverträge ohne "salvatorische Klausel" zu gestalten. Der Fehler ist aber Absicht, um die Landesparlamente unter Abnickdurck zu setzen. Das aber ist Verstoß gegen die doppelte Ewigkeitsgarantie - Artikel 20 GG "Demokratiegebot", ferner Art. 79 Abs. 3 GG "Föderalismus".
"Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend immer Böses wird gebären."
Anmerkung: Alles ein wenig "esoterisch" / grenzwertig.
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aber was ist nicht esoterisch bei dem von vornherein verfassungswidrigen Rundfunk-"Beitrag" und dem Geringverdiener-Falschinkasso.