pjotre Dank an @pinguin @querkopf .
Dies ist eine einfach in vollem Umfang übernehmbare Argumentation, dass Geringverdiener zu befreien sind,
also dass Unterlassung von Härtefallprüfung nicht nur ARD-Verwaltungsfehler ist,
sondern es bestätigende Rechtsprechung als mindestens objektiver Tatbestand der Rechtsbeugung einzustufen ist.
Wenn man Richtern das in der Klageschrift unübersehbar klarstellt, bleibt im Fall der Abweisung die Erwägung im freien Ermessen des Bürgers, ob er den Richter wegen Rechtsbeugung beim Staatsanwalt anzeigt.
Strafanzeigen empfehlen kann man aus diversen Gründen gewöhnlich nicht. Wenn aber ein Richter erkennt, dass auf sein Fehlurteil hin sodann eine berechtigte Strafanzeige seine Karrierepunkte bremsen könnte, dürfte er sorgfältig überlegen, ob es klug ist, diese Klage rechtswidrig abschmetternd zu bearbeiten.
Richter und sonstige Juristen sind nicht Götter, sondern Menschen, und was für welche. Ausnahmen bestätigen die Regel.