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Autor Thema: Recherche-Aufgabe: Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland?  (Gelesen 3208 mal)

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1. Das begann harmlos:
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Artikel über großartige Neubauleistung von rund 200 000 jährlich:
FAZ, 27.05.2021
Wohnungsbau
So viele neue Wohnungen wie seit 2001 nicht mehr
In Deutschland wurden 2020 zum erstem Mal seit Jahren wieder mehr als 300.000 neue Wohnungen gebaut. Ihr selbst gestecktes Ziel erreichte die Bundesregierung damit allerdings nicht.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-viele-neue-wohnungen-wie-seit-2001-nicht-mehr-17360641.html

Soweit @pjotre die Statistik in Erinnerung hat, entspricht das nur der Hälfte der - umgerechneten - Bauleistung in der "alten" Bundesrepublik um 1955...1960. Irrtum vorbehalten. Ist Nebensache. 

Nun interessiert ja ganz etwas anderes, nämlich Google-Suche nach:
    saldo wohnungen neubau "abbruch"

Dies führt zur Statistk des Statistischen Bundesamts
"Bestand und Bauabgang von Wohnungen und Wohngebäuden"


2. Die Frage: Existieren für den "Beitrags"-"Service" viel mehr Wohnungen als in der Realität?
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Wer einmal etwas Suchzeit für Klärung verfügbar hat, in diesem Thread bitte einbringen.
Fest steht schon einmal, der Politikerruhm der Neubaustatistik ist Fake-News. Nur der jährliche Saldo von Neugang und Abgang ist, was zählt für die Miethöhen-Entlastung dank Neubau.
Uns interessiert hier jedoch etwas anderes:


3. Rechtliche Bedeutung / Rundfunkabgabe
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Wie in einem anderen Thread kürzlich dargelegt, die Rundfunkabgabe ist in Wahrheit "eine Zulage zur Grundsteuer", und zwar abweichend von der Grundsteuer nicht vom Wohnungs-"Eigentümer" zu entrichten, sondern vom Wohnungs-"Besitzer" (z.B. Mieter).
Das ist die steuerrechtliche finanzwissenschaftliche Definition einer Abgaben-Kategorisierung nach dem Anknüpfungsprinzip (Erhebungsgrundlage).
Sollten nur 35 Millionen Wohnungen existieren, aber beim (vorsätzlich doppelt falsch benannten) "Beitrags"-"Service" 8 Millionen mehr, so würde sich die Frage der "irrtümllchen Falscherhebung" stellen (um hier stärkere Formulierungen zu vermeiden während des Aufklärungs-Stadiums).


4.  Für die aktuelle Serie von Verfassungsbeschwerden
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- ab 10. Mai laufend bis jedenfalls Oktober 2021 durch viele Teilnehmer -   
soll dies kurzfristig jedenfalls als Klärungsbedarf eingefügt werden. Schön wäre, sofern wir hier im Thread diesbezüglich etwas mehr statistische Fakten erarbeiten könnten, wie viele Wohnungen es in Deutschland gibt und wie viele Haushalte.
Sofern sich 2 Haushalte die gleiche Wohnung teilen, so ist und bleibt das nur 1 Wohnung für die Rundfunkabgabe? - Das kommt ja häufig vor. Oder wenn 2 Personen zusammenleben und irrtümlich beide die monatliche Rundfunkabgabe zahlen - dürfte mangels Wissen ebenfalls recht häufig sein?


5. Mehr Fakten benötigen wir zu diesen Fragen.
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Also hier der Start eines weiteren Crowd-"Finding". Bitte nicht lange Meinungstexte, sondern kurz und knapp das Konkrete. Zahlen braucht des Land und dies Fach-Forum.
Für Meinungen und Emotionen gibt es Facebook, Twitter und sonstige moderne Stammtische vom Niveau "Kneipe an der nächsten Ecke" - nicht abwertend gemeint, hat ja Funktion als Gruppentherapie des homo sapiens.


6. Verfassungsbeschwerden / aktuelle Serie 2 ist Montag bei diversen Landesverfassungsgerichten.
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Wer an Serie 3 der Verfassungsbeschwerden-Serie teilnehmen möchte, bitte Mitteilung per PM.
Nur die E-Mail-Adresse ist nötig, alles andere - Absender usw. - trägt der Teilnehmer selber ein vor Versand an das Gericht.
Die Serie 3 startet dann ziemlich gleich im Juni.  Ziel ist 1000 Einreicher bis Oktober.

Zur Zeit ist es leider nur sinnvoll machbar für rund 70 Prozent der Bürger, nämlich  in den Bundesländern
BR BE BW HE MV NW SN ST TH 
Ganz wichtig wären weitere Teilnehmer insbesondere für Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt.
Ziel ist: Bei jedem Gericht mindestens 3 Beschwerdeführer noch Juni 2021, damit die populäre Breite des Anliegens für Richter erkennbar wird. Die dürften sich gegenseitig kontaktieren und insgesamt über 30 mit je 120 Seiten (plus Datei 800 Seiten), das kann man nicht mehr so einfach "wegschieben", wenn man als Richter die Funktion und Würde der Landesverfassungsgerichte als bedeutsam einschätzt.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Die korrekte Anzahl der Wohnungen reicht aber nicht, es braucht dann auch die korrekte Anzahl an Unternehmen und ihrer Filialen, da diese ja auch zum Rundfunkbeitrag herangezogen werden? Immerhin ist zu vermuten, daß beim Rundfunkbeitrag einnahmeseitig nicht dazwischen unterschieden wird, ob er vom Bürger oder vom Unternehmen geleistet worden ist?

Wäre doch eine interessante Anfrage an die KEF, um die Ausgangsdaten von denen zu erfahren; erst mit dieser Basis kann ergründet werden, ob der Rundfunkbeitrag die korrekte Höhe hat, wobei dann auch die Kosten der Wettbewerber zu berücksichtigen sind, weil der Rundfunkbeitrag, der ja auch eine Beihilfe darstellt, das notwendige Maß übersteigt, wenn er sich nicht an den Kosten der Wettbewerber orientiert.


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Immerhin ist zu vermuten, daß beim Rundfunkbeitrag einnahmeseitig nicht dazwischen unterschieden wird, ob er vom Bürger oder vom Unternehmen geleistet worden ist?
Doch, es wird und zwar sehr klar buchhalterisch und in den Abschlüssen, siehe Geschäftsbericht des "Beitrags"-"Service".
KEF: Sobald wir hier unsere Ermittlung der Statistiken etwas geschafft haben, wäre dann ja vielleicht eine Anfrage an die KEF gezielt formulierbar, Anfrage gemäß Art. 17 GG.
(Nämlich kostenlos im Gegensatz zu Anfragen nach den Gesetzen über Informationsfreiheit, die allerdings auch eine etwas andere Zielrichtung haben können.)


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Doch, es wird und zwar sehr klar buchhalterisch und in den Abschlüssen, siehe Geschäftsbericht des "Beitrags"-"Service".
Ok; da von mir grundsätzlich keine Kontaktierung von Rundfunk - gleich welcher Art - stattfindet, geht das freilich an mir vorbei.

Dennoch meine ich, daß man den korrekten Rundfunkbeitrag der Bürger nur ermitteln kann, wenn auch der korrekte Rundfunkbeitrag der Unternehmen korrekt festgestellt worden ist.


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Das finde ich aussagekräftig:

Statistische Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N 079 vom 26. November 2020
6,4 Millionen Menschen lebten in Deutschland 2019 in überbelegten Wohnungen
- Überbelegungsquote in Deutschland rund 9 Prozentpunkte unter EU-Durchschnitt (17,1 %)
- Rund 340 000 Menschen mehr als im Vorjahr wohnten in Deutschland auf zu engem Raum
- Alleinlebende, Armutsgefährdete, Alleinerziehende und Kinder überdurchschnittlich häufig betroffen

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/11/PD20_N079_634.html

Oder habe ich die Fragestellung falsch verstanden?


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 @Kuddeldaddel , danke.

Demnach rund 42,5 Millionen Wohnungen Ende 2019. Das deckt sich dann mit der Größenordnung gemäß "Beitrags"-"Service". Da ist also kaum rechtliche Hebelwirkung zu vermuten. Denn kleine Unterschiede der Statistiken können immer sein aus X Gründen.

Ferner, Wohnungsbestand stieg in  Jahr um fast 0,3 Millionen. Das wäre für 2019 mehr als zu vermuten für 2020, 2021. Das sieht nicht nach einen deutlichen Gegeneffekt der Abbruchquote aus.

Also dies Thema ist eigentlich abzuhaken, weil wir nicht auf "offenkundig ausnutzbare" Fehler gestoßen sind bei den Größenordnungen.


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Im Jahresbericht 2019 des Beitragsservice steht da zumindest noch Genaueres zu deren Zahlen auf S.12f.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6373/Jahresbericht_2019.pdf


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dies führt zur Statistk des Statistischen Bundesamts
"Bestand und Bauabgang von Wohnungen und Wohngebäuden"
Frage: wie aktuell sind Statistiken der Statistikämter und wie aktuell müssen sie sein, damit man etwas mit ihnen etwas anfangen bzw. aus ihnen ableiten kann? Bei der letzten Volkszählung 2011 wurde auch der Wohnungsbestand erfasst. Derzeit bereiten die Statistikämter die Volkszählung 2022 vor. Dazu werden seit Januar 2019  z. B. von allen Wohnungs­unter­nehmen Bestands­listen angefordert. Die Zahlen, mit denen der ÖRR 2013 rechnete basierten auf der Anzahl der Gebührenzahler und lag deutlich unter der von den Statistikern 2011 ermittelten Wohnungsanzahl.

2. Die Frage: Existieren für den "Beitrags"-"Service" viel mehr Wohnungen als in der Realität?
3. Rechtliche Bedeutung / Rundfunkabgabe
Sollten nur 35 Millionen Wohnungen existieren, aber beim (vorsätzlich doppelt falsch benannten) "Beitrags"-"Service" 8 Millionen mehr, so würde sich die Frage der "irrtümlichen Falscherhebung" stellen (um hier stärkere Formulierungen zu vermeiden während des Aufklärungs-Stadiums).
Die Mathematik hinter der Frage muss mir erklärt werden. Nur einmal angenommen es gibt 35 Mio. Wohnungen und der BS/ÖRR rechnen mit 43 Mio. Was nützt das? Da nur diejenigen zu zahlen haben, die wohnen, für leer stehende und fiktive Wohnungen nicht gezahlt wird, kommt ein Betrag zusammen, dessen Maximum sich, neben den Zahlungen der Unternehmen, aus der Abgaben auf bewohnte, tatsächlich vorhandene Wohnungen errechnen lässt. Das Potential für "irrtümliche Falscherhebung"  ist bezogen auf diesen Punkt also praktisch Null und "stärkere Formulierungen" wären ggf. justitiabel, da die Annahme, hier wären für den ÖRR "Gewinne" zu machen, schlicht falsch ist.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2021, 00:18 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.327
@pjotre

42,5 Millionen plus 0,3 Millionen sind 42,8 Millionen mal 17,5 sind ca. 750 Millionen Euro monatlich; im Jahr also das 12-fache, damit bereits ca. 9 Milliarden Euro.

Unternehmen sollen doch aber auch belastet werden?

Oder setzen Unternehmen ihre Rundfunkbeiträge letztlich alle als Werbungskosten ab, womit der Steuerzahler dann doppelt belastet würde?

Berlin ist jedenfalls eine Millionenstadt, wie viele Wohnungen hat Berlin?
Wieviele Wohnungen hat Brandenburg, wieviele haben beide Länder zusammen?
(Siehe darüber); wieviele Unternehmen haben Brandenburg und Berlin zusammen?

Hier jedenfalls

https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/regionalstatistiken/r-gesamt_neu.asp?Ptyp=410&Sageb=31000&creg=BBB&anzwer=9

haben Brandenburg und Berlin zusammen etwas über 3,3 Millionen Wohnungen.

Den Unternehmensbestand hat es hier:

https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/regionalstatistiken/r-gesamt_neu.asp?Ptyp=410&Sageb=52001&creg=BBB&anzwer=4

Incl. aller Filialen etwas über 2,4 Millionen Unternehmen, (sofern das richtig gelesen wird).

Die gemeinsame Region Brandenburg und Berlin hätte also ca. 5,7 Millionen mal 17,5 Euro als Mindestmittel für den RBB zur Verfügung: 99,75 Mio Euro monatlich, im Jahr also 12x 99,75 Mio. Euro = 1.197 Mio. Euro = 1,2 Milliarden Euro nur für den RBB; (die Medienanstalt müsste eigentlich rein aus Steuermitteln finanziert werden). Die Bereiche "ZDF", "Deutschlandradio"und "Arte" sind hier nicht berücksichtigt.

Wieviel steht dem RBB effektiv zur Verfügung?

Wo liegt der Fehler?

Edit: Leerwohnungen wären freilich noch zu berücksichtigen.


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  • This is the way!
"Wohnungen im Beitragskontenbestand":
2017: 39.138.750
2018: 39.519.326
2019: 39.872.110

Jahresbericht Beitragsservice 2019, Seite 26.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6373/Jahresbericht_2019.pdf


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nun auch noch ein bisschen "Senf" von mir :police: ::) ;D

Zunächst bitte hier im Thread Unternehmen gänzlich außer Betracht lassen, denn um diese geht es hier explizit nicht:
Recherchenaufgabe: Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland?
Zu Unternehmen siehe bitte nunmehr unter
Recherche-Aufgabe: Wieviele Unternehmen gibt es in Deutschland?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35316.0



Darüber hinaus ist jedoch vielleicht auch die Fragestellung und Zielrichtung zu hinterfragen, denn es gilt grundsätzlich zu erkennen, dass
"Wohnung" i.S.d. Miet-, Bau- oder Melderechts
nicht zwangsläufig auch eine
"Wohnung" ("Raumeinheit") i.S.d. RBStV/ Rundfunkbeitrags(un)rechts ist!!!

Dass eine unter einem Meldedaten-Adress-Satz vermutete "Wohnung" gleichsam als rundfunkbeitragspflichtige "Wohnung/ Raumeinheit nach RBStV" vermutet wird, ist eben nur eine Vermutung - aber eben keine statistisch wirklich verwertbare Größe.

Siehe und berücksichtige dazu bitte u.a. auch
"Inhaber" und "Wohnung" im Sinne des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19654.0
ARD-ZDF-GEZ haben sich gemeinsam mit dem willfährigen LandesGESETZgeber im sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) eigene Definitionen der Begriffe
- "Inhaber" und
- "Wohnung"
geschaffen - siehe hierzu bitte den Volltext des Gesetzes selbst - u.a. unter
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N
Anm. Mod. seppl: Link geändert, beispielhaft Landesrecht NRW

[...]

"Wohnung"
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313099
Zitat
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste,
baulich abgeschlossene Raumeinheit
, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum
oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung
, betreten

werden kann. [...]

Damit sind die Begriffe
- "Inhaber i.S.d. RBStV" sowie
- "Wohnung i.S.d. RBStV"
definiert.

Andere Deutungen der Begriffe erübrigen sich somit - zumindest in direkter Argumentation mit dem RBStV.
Das ist auch bereits mannigfaltig im Forum behandelt.

Dass die Begrifflichkeiten nicht "normenklar" sind, ist eine andere Angelegenheit... siehe u.a. unter
Die Wohnung - Wurzel allen Übels
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18174.msg119098.html#msg119098

Weitere tangierende Diskussionen siehe u.a. auch unter

Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29381.0

Kleines Quiz: Wer ist Inhaber einer leerstehenden Wohnung? Geister??
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29343.0


Darüber hinaus sollten auch die unter
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
bereits zusammengetragenen Aspekte berücksichtigt werden.

Mir ist jedenfalls noch keine - schon gar keine amtliche - Statistik über die tatsächlichen beitragspflichtigen "Wohnungen/ Raumeinheiten nach RBStV" bekannt.

Es scheint sich damit um eine völlig diffuse, ja willkürliche Datenlage/ Erhebungsgrundlage zu handeln, deren Rechtsverbindlichkeit/ Rechtstauglichkeit/ Gesetzestauglichkeit/ Verfassungsgemäßheit für die Ermittlung der aus dem "Gesamt-Bedarf" zu ermittelnden (Einzel-)Beitragshöhe erheblich bezweifelt werden muss - und auch nahelegt, dass hier ein erhebliches strukturelles und damit verfassungswidriges Erhebungs- und Vollzugsdefizit vorliegt bzw. - anders betrachtet - die Einzelbeitragshöhe zu hoch ist, aufgrund z.B. im Datenbestand nicht erfasster, d.h. unbekannter, jedoch eigentlich tatsächlich beitragspflichtiger "Wohnungen/ Raumeinheiten nach RBStV", für welche jedoch kein Geld gefordert und beigetrieben wird.


Oder ist irgendjemandem bekannt, dass es eine - gar amtliche - Statistik gibt zu
Zitat
[...] - unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume - allen ortsfesten,
baulich abgeschlossenen Raumeinheiten
, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet sind oder genutzt werden und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum
oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Raumeinheit dieser Definition
, betreten

werden können
(entspr. Definition "Wohnung" nach § 3 RBStV)

???

Und zu diesen potenziell beitragspflichtigen Raumeinheiten müsste dann noch der beitragspflichtige Inhaber ermittelt werden.
Was für eine Erhebungs- und Vollzugs-Blase... ::) ::) ::)


Insoweit sollte vielleicht die Eingangsfrage und das damit verfolgte Ziel ggf. noch einmal überdacht/ präzisiert/ neu ausgerichtet werden?


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
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b
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Ich werfe noch eine Zahl in den Raum, die man nicht vergessen sollte: die Morgenpost schreibt z.B. "In Deutschland haben 1,039 Millionen Haushalte einen Zweitwohnsitz", siehe Google-SERP https://archive.is/a2Cgp oder im Premium-Artikel https://www.morgenpost.de/vermischtes/article228986761/Corona-Flucht-Wie-Zweitwohnungs-Besitzer-die-Regeln-umgehen.html

Wohngebäude, Wohnungen, Wohnfläche: Deutschland, Stichtag,
Anzahl der Wohnungen

https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=2&step=2&titel=Ergebnis&levelid=1622248504730&acceptscookies=false#abreadcrumb
Falls der Link Mal nicht mehr funktioniert: Suche nach der Tabelle und dann auf Werteabruf (aktuell unten rechts):
31231-0001
Die genaue Anzahl ('Wie viele') wird man nicht angeben können, lediglich eine Abschätzung, also eine untere und eine obere Schranke. Je mehr Mühe man sich gibt, desto genauer werden die beiden Schranken. Da muss man dann abwägen, wie viel Zeit investiert werden soll (also nicht super genau: am Ende geht man da jede Gemeinde ... Großstadt einzeln durch - viel Spaß - bis man da durch ist sind schon wieder ein paar abgerissen und ein paar neu gebaut worden, also muss man sich mit irgendwas abfinden).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2021, 02:51 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 7.327
bis man da durch ist sind schon wieder ein paar abgerissen und ein paar neu gebaut worden,
Dieser Aspekt ist nicht unbeachtlich, denn gerade im Osten werden noch immer wegen Leerstandes alte DDR-Plattenbauten abgerissen. (Eine Frage wäre das Warum, wenn da nämlich dann Eigenheime hinkommen, wäre das ökologisch ein sehr schlechter Tausch)

Artikel ist jetzt ein Bezahlartikel, deswegen auch keine Zitate aus dem, was noch zu lesen übrig ist, aber die Bilder mit den Untertiteln sind selbsterklärend:

Mieter in Tutow fürchten weiteren Abriss
https://www.nordkurier.de/demmin/mieter-in-tutow-fuerchten-weiteren-abriss-2843695505.htm


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1. Das Rundfunkbeitragsgesetz ist gesetzgeberische Fehlleistung.
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 @Bürger belegt es einmal mehr:
Als die diversen rechtshandwerklichen Fehler  dem an der Durchtsetzung maßgeblich beteiligten Herrn Dr. iur. Eicher, SWR, nachgewiesen worden war, hatte er nach Ablauf der Frist für Folgenbeseitigung sein Amt vorzeitig zur Verfügung gestellt.

Ein formaler Ehrenmann tritt bei Fehlern zurück und lebt mit gereinigtem Gewissen von überreichlicher Pension. Ein engagierter Ehrenmann bleibt und sorgt für Folgenbeseitigung. Nur keine falsche Respekterweisung für Rücktritte. 


2. Die Frage der Wohneinheiten ist eng verkoppelt mit "ist eine Steuer":
---------------------------------------------------------------
Wie in einem anderen Thread im Forum dargelegt, der Rundfunkbeitrag ist nach den allein maßgeblichen Regeln der Finanzwissenschaft eine Zulage zur Grundsteuer, so bedeutet das:
Die - sehr unzulängliche  - Definition des Wohnungsbegriffes im Beitragsgesetz ist eine unglückliche Definition der Bemessungsgrundlage dieser Steuer.

3. Definitionsteil:  "zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird "
-------------------------------------------------------------------
Das gilt auch für die zeltartige Nachtstelle eines Obdachlosen im Stadtwald. Beitrags-"Gerechtigkeit", warum wird der nicht zur Zahlung aufgefordert? Adresse "Musterstadt, Stadtwald, km 7,47, Baumreihe 2"?
Das ist ortsfest, mit Zelt und Ziegeln und Zweigen baulich abgeschlossen, und hat Außeneingang. Laut Rundfunkbeitragsgesetz also zahlungspflichtig. 

Mangels Beihilfen-"Bescheid" ist die Rundfunkabgabe trotz offenkundiger Armut ja zu zahlen, kolportiert die angebliche ARD-folgende "Recht"-Sprechung hierfür.  Wo bleibt die Beitrags-"Gerechtigkeit"? Einkommen liegt beispielsweise vor aus Betteln, Pfandflaschenverwertung. Empfangsgeräte werden in der Regel genutzt. 

Warum schickt man dem nicht den Gerichtsvollzieher für eine Taschenpfändung? Warum steckt man ihn nicht ins Gefängnis, sofern er die Auskunft über sein Vermögen halsstarrig verweigert? Wieso keine solche Nachsicht für eine alleinerziehenden Mutter mit Teilzeitjob-Armut?

Ich hoffe, es wird begriffen, dass hier nicht empfohlen wurde, dem Obdachlosen die letzten paar Euros aus der Tasche zu pfänden. Es geht darum, die unsinnige logische Konsequenz des total untauglichen Gesetzes einmal zu demonstrieren. 


4. Und wieso werden die Gutverdiener, die sich eine Zweitwohnung leisten können, befreit?
--------------------------------------------------------------
Weil ziemlich alle Richter der oberen Gerichte und ziemlich alle Politiker mindestens eine Zweitwohnung haben, manche sogar zwei? Welchen anderen Grund kann es dafür geben? Mal diese Frage in dieser Weise pointiert über fragdenstaat dem Bundesverfassungsgericht senden? Die sollen merken, dass wir Bürger zu 100 Prozent kapieren, was da abgeht, statt uns vom hohen rechtswissenschaftlichen Urteilsgründen beeindrucken zu lassen.


5. Was wir hier diskutieren, es sind interessante Aspekte, aber ohne klare Finalität.
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Die Anzahl der für die Beitragspflicht in Betracht kommenden Wohnungen der Grundsteuerzulage "Rundfunkabgabe" (fehlerhaft "Haushaltsabgabe" genannt) deckt sich jedenfalls in der Größenordnung mit der Statistik der Wohnungen. Eine rechtliche Hebelwirkung, die gemäß Einstiegsbeitrag erhofft wurde, ist also über die Sumenvergleiche des Wohnungsbestands nicht konstruierbar.


6. Eine perfekte Statistik der Wohnungszahl ist nicht möglich,
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weil es in der Realität diverse Übergangsformen gibt, die Definition und konkrete Einordnung also schwierig ist. Ferner sind erhebliche Mängel in der Bestandszahl.Statistik, die ja in Wahrheit eine Fortschreibung nach Neubau und Abbruch ist. Letztere Veränderungs-Daten sind mit wesentlichen Erfassungsmängeln belastet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2021, 22:32 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

b
  • Beiträge: 465
Möglichst genaue Zahlen / weitere Datenbanken haben z.B. (große) Immobilienunternehmen oder auch Statistikunternehmen (für solche Zahlen gibt es einen Markt). Das Problem mit der internen Aufteilung und viele weitere Probleme inklusive Abschätzung des Fehlers bleiben. Klar kann man die Überschlagsrechnung machen: Gesamtwohnungen minus Zweitwohnungen minus Wohngemeinschaften reduziert auf einen Zahler und was halt sonst noch wichtig und einigermaßen überschlagbar ist ... und das mit der Anzahl der privaten Beitragskonten vergleichen, um so grob einzuschätzen ob da der Beitragsservice zu viele hat. Ich finde, das ist schon eine gute Idee, was @pjotre da vorschlägt. Man kann das als Plausibilitätprüfung sehen.


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