Hallo
und willkommen.
Es wäre zu prüfen, ob unter den sogn. "Mahnungen" eventuell auch ein Festsetzungsbescheid dabei war, dem nicht oder nicht fristgerecht widersprochen wurde (4 Wochen Frist ab Zeitpunkt der Bekanntgabe) und der deshalb bestandskräftig wurde.
Ohne einen solchen bestandskräftigen Festsetzungsbescheid liegt kein vollstreckbarer Titel vor und damit fehlt es auch an der Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)