Ein Landesparlament kann:
- ein Gesetz für die Gründung eines Rundfunksenders für das Bundesland beschließen
- im Gesetz dem Rundfunksender die Teilnahme an der Verbänden mit anderen Rundfunkanstalten gestatten/untersagen
- im Gesetz dem Rundfunksender die Gründung von Unternehmen gestatten/untersagen
- im Gesetz dem Rundfunksender Werbung gestatten/untersagen
- im Gesetz die Rechtsform des Rundfunksenders des Landes festlegen
- ein Gesetz über die Finanzierung des Rundfunksenders beschließen, wobei die Finanzierung nicht notwendig per Gebühr oder Beitrag erfolgen muss
- den Auftrag des Rundfunksenders des Landes in einem Gesetz festlegen/ändern
- eine Kontrollinstanz bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen durch Personal des Senders schaffen, einen jährlichen Bericht anfordern, über diesen diskutieren und ggf. gesetzliche Maßnahmen zur Korrektur beschließen
- die Löhne der Intendanten und leitenden Mitarbeiter an die Besoldungsordung der Bediensteten in anderen Einrichtungen des Landes koppeln (die Löhne gehören m. E. nicht zur Rundfunkfreiheit)
- den Ministerpräsidenten zwingen aus dem Rundfunkstaatsverträgen mit anderen Bundesländern auszusteigen
- einen neuen Ministerpräsidenten wählen, der nicht gegen den Willen der Parlamentsmehrheit Verträge mit anderen Bundesländern schließt
.. und noch ganz viele Dinge mehr, die sich der Herr Professor Holznagel sicher vorstellen kann, unter Umständen aber nicht wahrhaben will.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.