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Autor Thema: Holznagel - „Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“  (Gelesen 2662 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
medienpolitik.net, 23.11.2020
„Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“
von Helmut Hartung

Zitat
Bundesverfassungsgericht kann die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1.1.2021 gewährleisten

23.11.2020. Von Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster

[...] Bei einer Enthaltung der drei Koalitionsfraktion können auch die 21 Abgeordneten der AfD allein die Vereinbarung der Länder scheitern lassen. Ob damit auch die Erhöhung des Beitrages auf 18,36 Euro verhindert werden könnte, erscheint allerdings fraglich. [...]

In seinem Gutachten für die kürzlich erfolgte Anhörung im Magdeburger Landtag stellte Bernd Holznagel fest, dass die Rundfunkanstalten ihren verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen können. [...]

Im Gutachten führte Holznagel weiter aus: „Beschwerdegegenstand ist in diesem Falle die verweigerte Umsetzung der staatsvertraglichen Regelung über die Anhebung der Beitragshöhe. Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde kann ausnahmsweise auch ein gesetzgeberisches Unterlassen sein. Dies ist nach dem Bundesverfassungsgericht unter anderem möglich, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt hat. Einen solchen Auftrag enthält das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Der Gesetzgeber ist danach auch verpflichtet, die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. [...]

Das Bundesverfassungsgericht könne nach § 32 Abs. 1 BVerfGG einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten sei. [...]

Zum Schluss heißt es in der Stellungnahme wörtlich: „In der Sache ist der parlamentarische Umsetzungsakt eher eine „staatsnotariell-legislative Beurkundung“ der sich aus dem KEF-Vorschlag ergebenden Beitragshöhe und keine autonome Entscheidung des Parlaments über den Finanzierungsrahmen der Rundfunkanstalten. Insofern hält sich die Beschränkung der verfassungsrechtlichen Stellung des Parlaments von vornherein in Grenzen. Demgegenüber hätte die Verweigerung einer Beitragserhöhung u.a. für die Beschäftigten der Anstalten gravierende Konsequenzen. Von erheblichem Gewicht wäre auch, wenn der notwendige Ausbau des digitalen Angebots durch die Verweigerung der Beitragserhöhung abgebremst würde. Die Rundfunkanstalten dürfen nicht daran gehindert werden, in den nächsten Jahren ihre notwendige digitale Transformation durchzuführen. Hier können schwer einholbare Fehlentwicklungen entstehen, etwa dass die junge Generation nicht mehr angemessen erreicht werden kann, die Informationen hauptsächlich im Internet und aus sozialen Netzwerken bezieht. Gerade in der gegenwärtigen von der Netz- und Plattformökonomie des Internets und den sozialen Netzwerken geprägten Medienlandschaft ist es daher wesentlich, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio die von der KEF vorgesehenen Finanzmittel zur Verfügung stehen.“

Weiterlesen unter
https://www.medienpolitik.net/2020/11/der-gestaltungsraum-des-parlaments-ist-beschraenkt/


Siehe ergänzend u.a. auch unter
Holznagel: Landtage können von Rundfunkbeitrags-Erhöhung nicht abweichen (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34506.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2020, 00:55 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

P
  • Beiträge: 3.997
Die KEF sieht keine Mittel vor. Die KEF prüft lediglich die Bedarfsmeldung.

-> Irgendwie wird das überall falsch angezeigt.


Das Verfahren läuft in 3 Stufen.
1. Stufe -> die Rundfunkanstalten melden einen Bedarf an
2. Stufe -> die KEF prüft diese Anmeldung und stellt einen Bedarf fest
3. Stufe -> die Parlamente segnen den "festgestellten" Wert ab


wie die 2. Stufe genau abläuft gehört dabei auf den Prüfstand
KEF - Aufgaben und Rechtliche Grundlagen
https://kef-online.de/de/kommission/aufgaben/
Zitat
[...] Die KEF stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Hierzu legen die Rundfunkanstalten der Kommission Mittelfristige Finanzbedarfsplanungen für eine vierjährige Periode vor.
Die Kommission überprüft sie anhand der Maßstäbe von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Darüber hinaus orientiert sie sich hierbei an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Auf der Basis des ermittelten Bedarfs empfiehlt die Kommission den Ländern gegebenenfalls Änderungen des Rundfunkbeitrags, und zwar in Bezug auf die Höhe und den Anpassungstermin. [...]

Es erfolgt keine Prüfung anhand eines Auftrags.
Das ist nicht Aufgabe der KEF.


Der Gestaltungsraum des Parlaments sollte wohl eine Definition des Auftrags sein.

-> Da versagen alle Parlamente seit mehr als 20 Jahren.

-> Es kann auch nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht - welches richten soll - sich als "Gesetzgeber" zu einem Auftrag aufschwingt.

Der Fehler, dass die "Parlamente" sich zum Zustimmen degradieren lassen, ist systembedingt.

Das liegt eben am ursächlichen Problem, dass der Auftrag "Grundversorgung" nicht hinreichend bestimmt und auch keine Abgrenzung dazu vorgenommen wurde.
-> Es mangelt an vielen Stellen, obwohl die "Parlamente" durchaus in der Lage wären, entsprechend der Vorschläge der Monopolkommission zu handeln - Querverweis dazu:
Deutscher Bundestag Drucksache16/2460
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/024/1602460.pdf
Zitat
Deutscher Bundestag Drucksache16/2460
16. Wahlperiode
25.08.2006
Zugeleitet mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 25. August 2006 gemäß § 44 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2004/2005

Seite 346 ff. allgemein und z.B. Seite 355 Rn 810, Seite 355 ff. Rn 814,815, 371 ff. z.B. Rn 871


Querlinks im Forum dazu:

> Budgetvorgaben
Saarland stimmt als zwölftes Bundesland Medienstaatsvertrag zu
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34274.msg207991.html#msg207991
ARD-Chef Buhrow zum Rundfunkbeitrag:„Kann und werde nichts Zusätzliches anbieten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33859.msg206236.html#msg206236
Zitat
Budgetvorgaben:
Drucksache 16/2460 16. Wahlperiode
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/024/1602460.pdf
z.B.
siehe Seite 50 Nummer 137  und Seite 354 Nummer 810

> grenzenlose Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Angebots
Produzentenallianz: Unterhaltung muss Kernelement bleiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29096.msg182623.html#msg182623

> Verflachung der öffentlich-rechtlichen Angebote
Politik dürfte ARD/ZDF mehr Info-Programm vorschreiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29087.msg182624.html#msg182624

> Begrenzung des Programmangebots
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg156102.html#msg156102
Zitat
Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde kann ausnahmsweise auch ein gesetzgeberisches Unterlassen sein.
Das ist gut:
> Der Gesetzgeber hat es unterlassen, den "Grundversorgungsauftrag" abzugrenzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2020, 00:37 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.573
Wilde und wüste Spekulationen.

Für einen Medienrechtler zeigt er in meinen Augen reichlich wenig Ahnung, was bei den Medien läuft.

Digitale Technik (für die Digitale Transformation) ist nicht milliardenteuer, sondern sogar recht billig. Über die Jahre gesehen, sind digitale Geräte immer billiger geworden. Vor vierzig Jahren war es undenkbar gewesen, dass 1 Person einen lokalen Radiosender (mit echten Funkwellen) betreiben könnte - heute gar kein Problem. Die Antenne mit nötiger Sendeleistung ist noch das Teuerste, für den großen Rest reicht ein alter Laptop. Jedes Uniradio kann sich das leisten.

Die KEF sieht regelmäßig geringere Finanzmittel vor, als letztlich ausgereicht werden.

Herr Kurze von der renitenten CDU-Fraktion hat immer wieder die KEF benannt.

Insofern kann eine Klage der LRA vor dem BVerfG sogar ins Auge gehen, wenn er nämlich sagt, dass die von der KEF benannten (leider, leider) niedrigeren Beträge auskömmlich seien.  ::)


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  • Beiträge: 7.306
@PersonX

Die Gestaltungsmöglichkeit des Parlamentes ist in Belangen eines Staatsvertrages begrenzt; das Parlament darf den Staatsvertrag nur in seiner Gesamtheit entweder ablehnen oder annehmen, am Wortlaut selbst hat es kein Mitspracherecht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 883
Es erfolgt keine Prüfung anhand eines Auftrags.
Das ist nicht Aufgabe der KEF.

Das Thema ist eines meiner liebsten. Der erste Satz ist richtig. Der zweite nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte der KEF diese Prüfung aufgetragen (siehe das Dokument aus meinem 1.Link). Sie unterbleibt aber. Niemand prüft das. Prüfen müssten das in dieser Reihenfolge: Die Rundfunkräte, die KEF, die Gerichte. Aber alle schiebe diese Aufgaben auf andere ab. Die Rundfunkgremien sind gar nicht adequat aufgestellt und so abhängig vom Rundfunk, dass sie das nicht können. Die KEF hat sich selbst in einem Bericht in einer völlig IRREN Argumentation von dieser Aufgabe zurückgezogen (Dokument 1. Link). Und Die Gerichte behaupten sie wären nicht zuständig (selbst gehört).

Link zum Dokument (nur ein paar relevante Seiten als scan - das ganze Dokument gibt es nicht online):
Streit um Rundfunkbeitrag - Was sind die Unterschriften wert?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33823.msg206030.html#msg206030

Rechtswegediskussion:
Einschränk. d. "Rechtsweggarantie" n. Art 19 (4) GG wg. KEF+Selbstverwaltg.?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34108.0


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorglich die Bitte, dies nicht hier, sondern in den betreffenden Threads zu vertiefen.
Hier bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
„Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“
und den Artikel im Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2020, 14:32 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ein Landesparlament kann:

- ein Gesetz für die Gründung eines Rundfunksenders für das Bundesland beschließen
- im Gesetz dem Rundfunksender die Teilnahme an der Verbänden mit anderen Rundfunkanstalten gestatten/untersagen
- im Gesetz dem Rundfunksender die Gründung von Unternehmen gestatten/untersagen
- im Gesetz dem Rundfunksender Werbung gestatten/untersagen
- im Gesetz die Rechtsform des Rundfunksenders des Landes festlegen
- ein Gesetz über die Finanzierung des Rundfunksenders beschließen, wobei die Finanzierung nicht notwendig per Gebühr oder Beitrag erfolgen muss
- den Auftrag des Rundfunksenders des Landes in einem Gesetz festlegen/ändern
- eine Kontrollinstanz bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen durch Personal des Senders schaffen, einen jährlichen Bericht anfordern, über diesen diskutieren und ggf. gesetzliche Maßnahmen zur Korrektur beschließen
- die Löhne der Intendanten und leitenden Mitarbeiter an die Besoldungsordung der Bediensteten in anderen Einrichtungen des Landes koppeln (die Löhne gehören m. E. nicht zur Rundfunkfreiheit)

- den Ministerpräsidenten zwingen aus dem Rundfunkstaatsverträgen mit anderen Bundesländern auszusteigen
- einen neuen Ministerpräsidenten wählen, der nicht gegen den Willen der Parlamentsmehrheit Verträge mit anderen Bundesländern schließt

.. und noch ganz viele Dinge mehr, die sich der Herr Professor Holznagel sicher vorstellen kann, unter Umständen aber nicht wahrhaben will.  :)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 883
Ein Landesparlament kann:
.. und noch ganz viele Dinge mehr, die sich der Herr Professor Holznagel sicher vorstellen kann, unter Umständen aber nicht wahrhaben will.  :)
- den ganzen Spuk privatisieren (=Pleite=Ende) und mit einem ausgewogenen Rundfunkrat über Anträge zur Förderung einzelner informationsförderlicher Produktionen auf allen Plattformen entscheiden und Kredite für solche Produktionen vergeben. Das würde maximal 1% von dem was wir grad ausgeben kosten und wäre qualitativ besser und ausgewogener.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

Z
  • Beiträge: 1.526
Zwei Juristen, drei Meinungen...

Herr Holznagel muß nicht recht behalten. Ich wüßte nicht, gegen welchen Artikel des GG ein abgelehnter Staatsvertrag verstoßen würde...


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  • Beiträge: 1.573
Ein Landesparlament kann:
(...)
- den Ministerpräsidenten zwingen aus dem Rundfunkstaatsverträgen mit anderen Bundesländern auszusteigen
- einen neuen Ministerpräsidenten wählen, der nicht gegen den Willen der Parlamentsmehrheit Verträge mit anderen Bundesländern schließt

Ach, jetzt hat's bei mir geschnackelt, warum Haseloff so heftig unterwegs ist... natürlich... wenn die Ablehnung ("Veto") durchkommt, dann wird die Vertrauensfrage an Haseloff gestellt werden. Nun ja,...Künstlerpech.  ???

Verhungern wird er nicht, und zum Lebensrisiko als Ministerpräsident oder als Kanzler gehört das Misstrauensvotum dazu... da ist schon eine ganz andere Größe zu Fall gebracht worden (den 1.10.1982 werde ich nie vergessen, das Datum weiß ich bis heute noch).


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
medienpolitik.net, 23.11.2020
„Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“
von Helmut Hartung
Zitat
[...]Die Rundfunkanstalten dürfen nicht daran gehindert werden, in den nächsten Jahren ihre notwendige digitale Transformation durchzuführen. Hier können schwer einholbare Fehlentwicklungen entstehen, etwa dass die junge Generation nicht mehr angemessen erreicht werden kann, die Informationen hauptsächlich im Internet und aus sozialen Netzwerken bezieht.[...]
https://www.medienpolitik.net/2020/11/der-gestaltungsraum-des-parlaments-ist-beschraenkt/

Das fällt Herrn Holznagel aber reichlich spät ein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich doch Jahrzehnte einen Dreck darum geschert, ob er die junge Generation "angemessen erreicht" oder nicht, da es sich bei diesen nicht um die richtige Konsumzielgruppe handelt. ("...und daher haben wir schon immer Konsumzielgruppen in den Vordergrund gestellt.")
Und jetzt fällt diesen Dinosauriern langsam auf, dass das Säugetierzeitalter schon vor Jahrmillionen begonnen hat und ihnen ihr Stammpublikum nach und nach wegstirbt.

Die von Herrn Holznagel beschworenen Fehlentwicklungen entstehen nicht erst, die hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk selber verschuldet.
Und auch wenn ich mich da wiederhole, aber diese Dinosaurier müssen langsam einmal kapieren, dass Säugetiere selber bestimmen, von wem sie erreicht werden wollen und von wem nicht. Und das gilt auch für junge Säugetiere.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2020, 19:56 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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lex

  • Beiträge: 223
Zwei Juristen, drei Meinungen...
Herr Holznagel muß nicht recht behalten. Ich wüßte nicht, gegen welchen Artikel des GG ein abgelehnter Staatsvertrag verstoßen würde...
Ich verstehe das auch nicht. Selbst beim immer herbeizitierten Art. 5 sehe ich nicht, wo der Gesetzgeber für die Finanzierung zu sorgen hat. Entweder haben die ein anderes Grundgesetz, oder aber da steht: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet" -> hier geht es einzig um die Freiheit, etwas tun oder lassen zu dürfen. Nichts von monetären Belangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2020, 12:55 von Bürger«

 
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