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Autor Thema: Holznagel: Landtage können von Rundfunkbeitrags-Erhöhung nicht abweichen  (Gelesen 5160 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
medienkorrespondenz, 22.11.2020
Medienrechtler Holznagel:
Landtage können von Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum Januar 2021 nicht abweichen

von Volker Nünning/MK

Zitat
[...]

Was das Bundesverfassungsgericht vorgibt
[...]

Argument der Beitragsstabilität unzulässig

Holznagel hebt hervor, ein Abweichen vom KEF-Vorschlag unter Verweis auf das Argument der Beitragsstabilität, was von der sachsen-anhaltischen CDU-Fraktion ins Feld geführt werde, sei unzulässig. Dabei handle es sich „um eine medienpolitische Zielsetzung“. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, SPD und Grüne aus Sachsen-Anhalt 2016 Folgendes festgelegt: „Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest.“ Ein absolutes Verständnis von Beitragsstabilität auf Jahre hinweg widerspreche „der verfassungsrechtlichen Finanzierungsgarantie, die sich am Auftrag des öffentlichen Rundfunks bemisst“, so der Münsteraner Medienrechtler.

Der Verweis auf Einsparpotenziale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei auch kein zulässiger Abweichungsgrund, wie Holznagel weiter ausführt: [...] Dies spiegele sich im aktuellen KEF-Vorschlag wider, dem bereits deutliche Kürzungen der Bedarfsanmeldungen der Anstalten in Höhe von 1,5 Mrd Euro zugrunde lägen. Ebenfalls keine zulässigen Abweichungsgründe seien etwa Hinweise auf den Bedarf einer Strukturreform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder die angeblich überhöhten Gehälter der Intendanten (auf diese Punkte wird von der sachsen-anhaltischen CDU-Fraktion ebenfalls verwiesen, weswegen sie eine Beitragsanhebung ablehnt).

Das Worst-Case-Szenario einer Klage in Karlsruhe
[...]

Weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/medienrechtler-holznagel-landtage-koennen-von-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-zum-januar-2021-nicht-ab.html


Siehe ergänzend u.a. auch unter
Holznagel - „Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“ (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34504.0


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  • Beiträge: 7.302
So können nicht nur davon abweichen, sie müssen es u. U. auch zum Wohle der Bürger ihres jeweiligen Landes; auch dieses wurde bekanntlich vom BVerfG in 2005 so entschieden. Siehe hierzu

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0

Link führt zu entsprechenden Aussage des BVerfG.

Gegebenenfalles müsste der Bund koordinierend eingreifen, wie es ja derzeit in Belangen von Corona und Co ebenfalls praktiziert wird. Und da solle keiner sagen, daß es in Belangen des Rundfunks nicht auch gänge, daß der Bund moderierend eingreift.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2020, 01:06 von Bürger«
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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

h
  • Beiträge: 294
Wenn die Landtage von Rundfunkbeitrags-Erhöhung nicht abweichen können sollen, weshalb sollten sie dann überhaupt darüber "entscheiden"? Dann wäre doch das ganze Prozedere absurd.
[Wobei das Prozedere sowieso absurd ist, wenn Ministerpräsidenten und Landtage, also die Repräsentanten des Staates, in einem "staatsfernen" Verfahren über die Höhe des Rundfunkbeitrages "entscheiden".]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2020, 02:16 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Auch wenn das absurd erscheint, dass das Parlament entscheiden soll, das ist es nicht, denn das Parlament soll ja die "Bürger" repräsentieren ;) - Besser wäre jedenfalls, die "Teilnehmer" würden entscheiden und einbezogen.

In gewisser Weise entscheidet das Parlament in einer "repräsentativen" Demokratie also mit einem "Ohr" nach dem, was zu Ihnen vom "Bürger" durchdringt. Solange also der Bürger nicht direkt gefragt wird, kann das Parlament, also jeder Abgeordnete, sich nur sein eigenes "Ohr"-Bild machen. Absurd ist der Fraktionszwang, wenn dieser zum Ziel hat, dass eine Fraktion vollständig gleich abstimmt.

Dazu kommen z.B. Ausschüsse, die Empfehlungen abgeben, welche Abstimmung oder Inhalt möglich sei. Dem einzelnen Parlamentarier wird dabei eine Empfehlung gegeben, an welcher er seine Entscheidung in der Abstimmung ausrichten kann. Wohlgemerkt: nicht muss.

Wie diese Ausschüsse die Wünsche der Bürger berücksichtigen, sollte vielleicht offengelegt werden. Politik bedarf in Summe gewaltige Transparenz, sprich Entscheidungen sollten nach Gründen nachvollziehbar sein. Wer wissen will, wie das Parlament zu einer Entscheidung gelangt, muss sich das entsprechend genauer ansehen gehen ;) Ist ja nicht so, dass die Parlamentarier da im Glashaus sitzen - das ist mit ansehen nicht gemeint. Ansehen bedeutet, die Sachen zu sichten, welche dem Parlamentarier so zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden.

Das Problem, warum die Höhe des Rundfunkbeitrags in einem "staatsfernen" Verfahren ermittelt werden sollte, war, damit der "Politik-Betrieb" keinen Einfluss in der Art bekommt, dass über die Höhe Einfluss auf den Programm-Inhalt möglich wird. Über das Problem, wie diese "Staatsferne" umgesetzt wurde, kann diskutiert werden.

Sicherlich könnten die "Teilnehmer" direkt befragt werden. Natürlich könnte den "Teilnehmern" zuvor mitgeteilt werden, welches Programm mit welcher Beitragshöhe möglich ist: z.B. Beitragshöhe 1 mit Programminhalt xyz, Beitragshöhe 2 mit Programminhalt xyz plus abc, Beitragshöhe 3 mit Programminhalt xyz plus abc und def .... Beitragshöhe X mit Programminhalt xyz plus abc und def und xxx. Natürlich kann, wenn es so gemacht würde, festgestellt werden, welches Budget die Bürger bereit wären auch auszugeben.

Die Auftragsempfänger können ja Vorschläge machen, welches Programm mit xyz möglich ist, welches mit xyz und abc .... Natürlich hat das Parlament dann auch etwas in der Hand, wenn es darum ginge, den Rundfunkbeitrag nach Inhaltsgruppen zu budgetierten.

Die Politik tut sich ja noch schwer damit, den Auftrag genauer zu fassen und eine Abgrenzung vorzunehmen. Die Drohungen von Seiten der Auftragnehmer, dass Programm-Inhalt gestrichen werden muss, könnten damit auch unterbleiben, wenn zuvor klar aufgezeigt wird, welcher Inhalt mit Beitragshöhe 1, 2, 3 oder X möglich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 01:37 von Bürger«

  • Beiträge: 2.346
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
AHA. Die Parlamente haben das Diktat der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz abzunicken?
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Demokratie wird Rechtsverstoß?
Hat Diktatur schon begonnen? Habe ich was verschlafen?
Artikel 20 GG außer Kraft gesetzt durch die "ARD- ZDF etc." -Notverordnung?

Alles böse Polemik. es geht ja um gehobene Jurs, @pjotre ist wieder mal der dämliche Simplicius Simplicissimus. Lächerlich sein dümmlicher Soldat-Schweijk-Denkstil.


2. Mal näher nachschauen:
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Zitat
Prof. Dr. Bernd Holznagel Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Öffentlich-rechtliche Abteilung Leonardocampus 9, 48149 Münster Tel.: +49 251 83 3 86 40 Fax: +49 251 83 3 86 44 holznagel@uni-muenster.de
https://www.jura.uni-muenster.de/de/apps/personenliste/prof-dr-bernd-holznagel/


3, Aha. Mal weiter schnuppern.  Vielfalt ist zu sichern.
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Natürlich nicht von Frau Wehling, sondern wissenschaftlich analysiert.

FAZ, 30.08.2019
Neuer Medienstaatsvertrag
Netzkonzerne zur Vielfalt anhalten
von Bernd Holznagel
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/gastbeitrag-zum-medienstaatsvertrag-16358553.html


4. Das böse Internet muss durch den Medienstaatsvertrag gezähmt werden?
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Produzentenallianz, 09.12.2019
Medienstaatsvertrag beschlossen - Debatte geht weiter
https://www.produzentenallianz.de/beitraege/presseschau/medienstaatsvertrag-beschlossen-debatte-geht-weiter/
Zitat
Nach Einschätzung des Medienrechtlers Prof. Dr. Bernd Holznagel von der Universität Münster knüpft der Vertrag bei der Vielfaltssicherung in der digitalen und konvergenten Medienumgebung damit nicht mehr ausschließlich an technische Kapazitätsbegrenzungen des 20. Jahrhunderts an, „sondern erkennt daneben strategische Torwächterpositionen als Faktoren im medialen Meinungswettbewerb an“.


5. "innovativ" ist der Medienstaatsvertrag: Die berühmten "Herausforderungen" sind wieder mal in den Griff zu bekommen.
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medienkorrespondenz, 18.08.2020
Innovativ, aber kein Meilenstein
Landtagsanhörungen: Wie Wissenschaftler den Medienstaatsvertrag beurteilen
Von Volker Nünning
https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/innovativ-aber-keinnbspmeilenstein.html
Zitat
Als „innovative Antwort auf die Herausforderungen, die vom globalen Internet und den sozialen Medien für die nationalen Kommunikationsordnungen ausgehen“, bewertet das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster den Medienstaatsvertrag. Damit werde „ein Paradigmenwechsel im Kommunikationsrecht eingeleitet, der dem der Einführung des kommerziellen Rundfunks Mitte der 80er Jahre gleichkommt“. Um künftig eine effektivere Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten, plädiert das ITM für Reformen bei den Landesmedienanstalten, die durch den neuen Staatsvertrag zusätzliche Aufsichtsfunktionen erhalten. Die ITM-Stellungnahme, die der Medienrechtler Bernd Holznagel zusammen mit Jan Christopher Kalbhenn und Sarah Hartmann verfasste, wurde dem NRW-Landtag in Düsseldorf vorgelegt.

Kann eigentlich ein wissenschaftliches Institut eine Stellungnahme abgeben? Aber das lag vielleicht am Auftragsschreiben und sei nicht überbewertet. Haarspalterei ist niveaulos.


6. Medienstaatsvertrag war gestern - ist durchgekommen - aber auch die Kasse muss dafür stimmen... Sachsen-Anhalt:
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Deutschlandradio, Fazit | Beitrag vom 08.12.2020
Gebührenstreit vorm Bundesverfassungsgericht
Keine verdeckten medienpolitischen Eingriffe
Bernd Holznagel im Gespräch mit Vladimir Balzer
https://www.deutschlandfunkkultur.de/gebuehrenstreit-vorm-bundesverfassungsgericht-keine.1013.de.html?dram:article_id=488939
Zitat
Der Verfassungsrechtler Bernd Holznagel sieht für eine solche Klage gute Erfolgschancen. Inhaltliche Argumente über die Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Sender dürften hingegen keine Rolle spielen, so Holznagel:
„Man will ja gerade nicht, dass an die Frage, wie hoch der Beitrag sein muss, medienpolitische Forderungen gestellt werden oder dass es damit verkoppelt wird. Und warum? Weil man nicht will, dass der Staat die Medien kontrolliert. Das Parlament ist Teil des Staates. Der Grundsatz der Staatsfreiheit der Medien ist hier quasi der zentrale Grundsatz, warum man überhaupt so ein kompliziertes Verfahren macht.“

Jetzt ist klar, der Medienrechtler ist laut Deutschlandfunk auch Verfassungsrechtler. Gut zu wissen. Hut ab. Panne des Journalisten? - Also lassen wir diesen Punkt für später.

Aha, für den Beitrag sollen keine "medienpolitischen Forderungen" gestellt werden. Wenn die also den ganzen Tag blöden Kram senden, müsste das Parlament Sachsen-Anhalt es dennoch tolerieren, sofern so ein KEF-Büro in Mainz dies diktiert?
Oder interpretiere ich das verkehrt?

Also, grübelt @pjotre Schweijk, wenn ich Senderintendant*in wäre, dieser Verfassungsrechtler wäre der Anwalt meines Vertrauens. Bei 400 Millionen Euro Gegenstandswert, da benötige ich den Besten - mal schauen in der Gebührenordnung, wie viel der Beste uns kosten könnte. Finanzieren wir ja nicht aus eigenem Geld, sondern aus der Rundfunkbabgabe.

Schreibt der Journalist vom Deutschlandfunk: "Vladimir Balzer: Jetzt tun wir das, was wir als Journalisten eigentlich ungern tun, über uns selbst zu reden, aber wir müssen es, weil die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden muss, "

Glücklicherweise sind die Intendantin keine Journalisten? Denn wenn die reden, tun sie nichts anderes als von sich selber reden? Schwamm drüber. Zum nächsten Punkt.

Und "geklärt werden muss"? Müssen muss hier überhaupt nichts. 400 Millionen Euro Verschwendung abschaffen, Beitragserhöhung überflüssig. Aber stimmt, auf diese Idee muss man erst einmal kommen, gar nicht so einfach. Irgendwie phänomenal, solche Ideen zu produzieren, Sparen usw.. 

7. Und was meint Onkel Wiki:
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Bernd Holznagel (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Holznagel
Zitat
Bernd Holznagel (* 19. September 1957 in Lehrte) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie im Energiewirtschaftsrecht.

Das mit dem Verfassungsrechtler, passt der Text vom Deutschlandfunk hierauf? Vieleicht Panne des Journalisten. Ist klar, vor dem Bundesverfassungsgericht brauch man einen Verfassungsrechtler, keinen Medienrechtler. Journalistenpanne, ist zu vermuten.

8. ... und Tante Wiki schreibt des weiteren:
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Bernd Holznagel - Plagiatsvorwürfe (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Holznagel#Plagiatsvorw%C3%BCrfe
Zitat
Wie das VroniPlag Wiki berichtet und dokumentiert, enthält das im Jahr 2012 erschienene Studienbuch Juristische Arbeitstechniken und Methoden, zu dessen Autoren Holznagel zählt, zahlreiche plagiatsverdächtige Passagen,[1] unter anderem aus Artikeln der deutschsprachigen Wikipedia.
(Weitere Angaben siehe dort. Dass er selber gesündigt habe, steht dort nicht.)

Zitate aus Wikipedia sind erlaubt. Quellenangabe ist aber Pflicht jedenfalls bei wissenschaftlichen Texten. Nun gelten Zitate aus Wikipedia als abwertend für hohe Wissenschaftlichkeit. Kann man auch anders sehen, sieht man aber so. Also lässt man diese Quellenangabe gerne weg. Das aber schafft Anti-Plagiats-Software mühelos nachzuweisen. Ärgerlich... Sollte man wissen. Aber oft ist der Schuldige nicht der Herausgeber. Der ist ja nur, was im Internet ein "Plattformbetreiber" ist, und also nicht verantwortlich.

Halt, nein, laut Medienstaatsvertrag - steht da nicht genau das Gegenteil? Muss @pjotre mal nachlesen...


9. Medienstaatsvertrag: Das Privileg der Fernseh-Dinosaurier auf Sichtbarkeit im Internet
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CableVisionEurope, 29.08.2019
Kontroverse über neuen Medienstaatsvertrag
https://www.cablevision-europe.de/_rubric/detail.php?rubric=Markt%2BUnternehmen&nr=8456
Zitat
Die Vorgaben einer leichten Auffindbarkeit sind geeignet, um eine Herausstellung der Fernsehinhalte auf den Medienplattformen zu erzielen. Ohne hinreichend sichtbar und erreichbar zu sein, würden sie (die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehprogramme) im Strom der audiovisuellen Inhalte untergehen und könnten ihre besonderen Aufgaben im öffentlichen Interesse nicht erfüllen

Erstaunlich, wie die privaten und die öffentlich-rechtlichen Dinosaurier auf gleicher Linie sind, wenn es gilt, das Überleben geht mit staatlicher Rückendeckung gegen Internet-Marktführer.


10. Der WDR muss nicht volle Transparenz liefern für die Mitglieder des Rundfunkrats
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Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des
Landtags Nordrhein-Westfalen am 28. März 2019
Gesetz zur Verbesserung der Transparenz und Staatsferne der Landesanstalt für Medien (LfM)
Nordrhein-Westfalen und des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR), Gesetzesentwurf der
Fraktion der AfD, LT-Drs. 17/2759

gezeichnet: Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M.Direktor ITM | Leonardo-Campus 9 | 48149 Münster
Jan Kalbhenn, LL.M.17Geschäftsführer

Wer aus den gesellschaftlichen Gruppen zugleich in welcher Partei ist, diese Offenlegung wäre in der Tat unanständig. Wie kann diese schlimme AfD nur auf die Idee kommen, dass die Rundfunkräte im Parteienproporz zusammengesetzt sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht ja verboten, und weil es verboten ist, ist klar, dass es nicht unterwandert wird. Noch Fragen?


11. Kenne deine Gegner.
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Den Verfassungsbeschwerden der Sender werden die der Bürger gegenüberstehen.
Ob Prof. Holznagel dann die Gegenseite ist? Könnte sein.
Diesmal wird es aber anders ablaufen als am 18. Juli 2018. Die Bürger haben dazugelernt.


12. Und was hat der Bürger für Sachsen-Anhalt in der Rückhand?
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Papa gez-boykott.de weiß alles:
Haseloff ruft WDR-Intendant Buhrow zu Gehaltsverzicht auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33188.0
Haseloff ruft WDR-Intendant Buhrow zu Gehaltsverzicht auf
Tagesspiegel, 29.01.2020 von JOACHIM HUBER
Zitat
Der WDR-Intendant sollte nicht mehr als der Bundespräsident verdienen: 214.000 Euro. Das fordert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff.
[…] Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat den WDR-Intendanten Tom Buhrow aufgefordert, sein Gehalt – jährlich rund 399.000 Euro – an die Bezüge des Bundespräsidenten (etwa 214.000 Euro) anzupassen.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/sind-399-000-euro-zu-viel-haseloff-ruft-wdr-intendant-buhrow-zu-gehaltsverzicht-auf/25485142.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 01:56 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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