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Autor Thema: ARD Plus ab sofort auch bei Prime Video Channels für 4,99€ im Monat  (Gelesen 3253 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

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4,99 Euro pro Monat
ARD Plus ab sofort auch bei Prime Video Channels

Quelle: DWDL 18.11.2020 von Timo Niemeier
Zitat
Ein Jahr nach dem Start von ZDF Select bei Amazon Prime Video Channels zieht die ARD nun auch. Auch ARD Plus ist nun über den Amazon-Dienst buchbar, bei den Kosten unterscheiden sich die Angebote nicht.

[...] Die ARD startet damit einige Monate nach dem ZDF, das sein Angebot ZDF Select bereits Ende des vergangenen Jahres auf Prime Video Channels verfügbar gemacht hatte. Auch das kostet übrigens 4,99 Euro im Monat. Die Abos sind monatlich kündbar, zudem können die Nutzer die Kanäle 14 Tage lang kostenlos testen.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/80314/ard_plus_ab_sofort_auch_bei_prime_video_channels/


Siehe u.a. auch unter
Wieviel Geld sollen wir unseren „Kunden“ noch mit Zusatzabos abzocken? (01/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34742.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 22:05 von Bürger«
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S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Aus was für Mitteln werden denn diese Angebote von ARD und ZDF finanziert?
Rundfunkbeiträge können es nicht sein, denn das würde bedeuten, dass man für diese Angebote praktisch doppelt zahlen müßte. Einmal für die Produktion und dann noch extra für dessen Nutzung.

Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Art von Pay-TV, nur dass das wohl übers Internet läuft, welches auch nochmal regelmäßig zusätzliche Kosten verursacht.

Off-Topic
Weiß zufällig jemand, wie man auf der DWDL.de Seite diesen komischen Newsticker abschalten kann? Der verdeckt grundsätzlich einen Teil des Textes am rechten Rand.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
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N
  • Beiträge: 520
Bin ich eigentlich der einzige, dem das illegal vorkommt, das jemand mit bereits bezahlten Leistungen noch mal Geld verdient? Das fühlt sich irgendwie so an als würde man benutztes Klopapier noch mal zum Verkauf anbieten.


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G
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Und die gekauften Richter behaupten noch immer, es handle sich nicht um Wettbewerbsunternehmen und lassen die Sender weiter zwangsvollstrecken ohne gerichtlichen Titel.


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M
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Da werden sie wie mit der Werbung argumentieren: das Geld fließt in Ihren Laden, und wir brauchen nicht einen noch höheren Zwangsbeitrag für ihren Laden zu zahlen. Das Problem ist nicht nur die hier schon ausgedrückten Bedenken, sondern dass ihr Laden immer mehr nimmt und weniger, was andere wollen, gibt. Er nimmt mittlerweile sogar von jenen, die nichts von ihnen wollen. Trotz allen Bedenken müssen sie weiter so machen, denn damit verlieren sie weiter jegliche Rechtfertigung für die Subventionen. Da ist es nicht Zwangs-PayTV, der Zwang wird irgendwann enden müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2020, 09:56 von MichaelEngel«

b
  • Beiträge: 764
Zitat
Über Prime Video Channels kostet das Angebot in Deutschland und Österreich 4,99 Euro im Monat und muss zur bestehenden Prime-Mitgliedschaft hinzugebucht werden.

Hinweis:
1. Deutschland und Österreich - der Verbraucher in Deutschland und der Verbraucher in Österreich. Es ist ein Unterschied.
Und warum Deutschland? Es wird doch in Deutschland schon überall verbreitet? Oder war die Verbreitung von ARD und ZDF nicht so toll bis jetzt in Deutschland, sodass man diesen Angebot dringend anbieten müsste? Welche Lücke, die früher existierte, wird mit diesem Angebot geschlossen?

2. 4,99 Euro im Monat hört sich wenig an, aber man muss die Prime-Mitgliedschaft schon haben. Der ARD- und ZDF-Liebhaber bucht erstmal die Prime-Mitgliedschaft und dann für 4,99 Euro im Monat kann ARD und für 4,99 Euro im Monat ZDF hinzugebucht werden. Die Abos sind monatlich kündbar.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Kann mir jemand erklären, warum man zusätzlich zu den sogn. Rundfunkbeiträgen von derzeit 17,50 € noch 4,99 € abdrückt, nur um den Krempel über Amazon Prime Video Channel zu konsumieren? Wer das macht, muss doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

Wer unbedingt ÖR-Sender via Internet konsumieren möchte, kann den Kram auch ohne Amazon oder andere Zwischenhändler sehen. Die Adressen der Streams sind im Internet verfügbar und lassen sich mit der Suchmaschine des Vertrauens auch finden.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2020, 12:56 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

G
  • Beiträge: 1.548
Kann mir jemand erklären, warum man zusätzlich zu den sogn. Rundfunkbeiträgen von derzeit 17,50 € noch 4,99 € abdrückt, nur um den Krempel über Amazon Prime Video Channel zu konsumieren?
Interessant wäre, ob überhaupt eine nennenswerte Anzahl *** dieses Angebot wahrnimmt. Eventuell gibt es dieses Angebot nur, um die behauptete Allgegenwärtigkeit des Zwangsfunks zu untermauern.


Edit "Bürger" @alle: Bitte nicht in allgemeines Palaver abdriften. Es muss nicht alles kommentiert werden. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2020, 18:10 von Bürger«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Cashys Blog, 18.11.2020

ARD Plus startet heute bei Amazon Prime Video Channels

Zitat
Solltet ihr euer Geld nicht für Disney+ ausgeben wollen, dann habt ihr nun die Möglichkeit, ARD Plus über die Amazon Prime Video Channels zu bekommen. [...]

weiterlesen:
https://stadt-bremerhaven.de/ard-plus-startet-heute-bei-amazon-prime-video-channels/


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Beiträge: 882
Wer unbedingt ÖR-Sender via Internet konsumieren möchte, kann den Kram auch ohne Amazon oder andere Zwischenhändler sehen. Die Adressen der Streams sind im Internet verfügbar und lassen sich mit der Suchmaschine des Vertrauens auch finden.

Zumindest beim Tera X-Kanal kann ich mir vorstellen, dass man die kompette Auswahl aller Folgen hat. Das gibt es sonst nicht. Allerdings stellt sich die Frage, wieso nicht und wer die Knete kassiert. Wenn das Geld rein an Amazon fließt für die "Bereitstellung", dann wäre es wohl OK.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

b
  • Beiträge: 764
Siehe aktuell u.a. unter
Interessante Anfragen im Portal fragdenstaat.de
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22802.msg210938.html#msg210938
Pay-TV vs. Nicht-Pay-TV / ARD und ZDF
Datum: 19. November 2020
An: Statistisches Bundesamt
Quelle: https://fragdenstaat.de/a/203984

In der Anfrage ging es um kostenpflichtige Angebote von ARD und ZDF bei Amazon Prime Video Channels und deren Erfassung in der Statistik:

Zitat
1. Welche Mindestanforderungen muss ein TV-Anbieter erfüllen, um als Pay-TV statistisch erfasst zu werden? Sind  ARD und ZDF jetzt mit ihren kostenpflichtigen Angeboten statistisch Pay-TV?

2. Beispiel: Ein Mensch zahlt unfreiwillig den Rundfunkbeitrag. Gleichzeitig bucht er freiwillig die Pay-TV-Angebote von ARD und ZDF. Bei Pay-TV-Angebot hat er alle Rechte und kann z.B. die Abos monatlich kündigen. Wie wird die Situation (unfreiwilliger Rundfunkbeitrag und gleichzeitig freiwilliger Pay-TV-Angebot bei derselben Anbietern) statistisch erfasst?

Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen das Folgende mit:

Antwort zu 1:

a) In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stellen die kostenpflichtigen Angebote von ARD und ZDF keine eigenen statistischen Einheiten der Rundfunkanstalten dar. Laut eines Artikels des Handelsblattes handelt es sich hierbei um eine Lizenzvereinbarung zwischen Magenta-TV (Anbieter des Pay-TV) und kommerziellen Töchtern der ARD und ZDF.

b) Im statistischen Unternehmensregister, das die Basis für zahlreiche Wirtschaftsstatistiken ist, erfolgt die Einordung von statistischen Einheiten (Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen) mittels der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Fernsehsender sind demnach in der Wirtschaftsunterklasse 60.20.0 Fernsehveranstalter zu erfassen. Für die Zuordnung von Tätigkeiten bzw. Einheiten in der Unterklasse 60.20.0 der Klassifikation ist es nicht entscheidend, auf welche Weise die Fernsehprogramme finanziert werden: "Diese Unterklasse umfasst sowohl Programme, die für die Nutzer gebührenfrei sind, als auch solche, die nur im Rahmen eines Abonnements verfügbar sind."
Siehe hierzu: https://www.klassifikationsserver.de/klassService/index.jsp?variant=wz2008&item=60200
D.h., Pay-TV-Fernsehveranstalter werden ebenso der Unterklasse 60.20.0 zugeordnet, wie andere Fernsehveranstalter auch.
Eine Differenzierung ist im Unternehmensregister daher nicht möglich. Sie finden eine Auswertung der Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen zu diesem Wirtschaftszweig im Anhang dieser Mail. Des Weiteren finden Sie hier eine Datei mit methodischen Erläuterungen zu den Daten des statistischen Unternehmensregisters.

Antwort zu 2:

a) Nach den Definitionen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) wird der Rundfunkbeitrag als Steuereinnahme statistisch erfasst. Die Erträge aus den Lizenzvereinbarungen werden als Verkäufe/Umsätze bei den jeweiligen Tochterunternehmen von ZDF und ARD erfasst.

b) Aus der Perspektive der Preisstatistik gilt grundsätzlich für die nationale Erhebung bei den Verbraucherpreisen, dass der Rundfunkbeitrag und die Entwicklung dieses Beitrages erfasst wird. Darüber hinaus werden Pay-TV-Sender mit Verbrauchsbedeutung (zum Beispiel Sky) ebenso in den Verbraucherpreisen erfasst. Gleiches gilt für Angebote von Streamingdiensten (zum Beispiel Netflix), sofern eine relevante Verbrauchsbedeutung vorliegt. Darüber hinaus besitzen ARD und ZDF, wie auch anderen Sender des öffentlichen Rundfunks (wie z.B. 3Sat oder Arte) Mediatheken. Beiträge hier sind oftmals aufgrund von Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag nur zeitlich begrenzt verfügbar. Diese Mediatheken sind weitgehend kostenlos nutzbar. Ein Sonderfall stellen die Angebote von ZDF und nun aktuell der ARD bei Amazon Prime dar. Hier konnten wir bislang keine gesonderte Verbrauchsbedeutung feststellen, so dass wir diese bislang auch nicht in den Verbraucherpreisen erfassen. Die allgemeine Verbrauchsbedeutung wird aber regelmäßig geprüft.


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