1. Als ich die Bilder zuerst sah hier im Thread, dachte ich, da hat sich jemand einen Scherz erlaubt durch Fotomontage.
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Inzwischen ist ja wohl klar, das ist echt.
2. Kostenlosigkeit für alle und alles ist die Logik des Bundesverfassungsgerichts.
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Es dürfen über kostenpflichtige Kanäle nur Angebote erfolgen, die zeitgleich auch über gängige kostenfreie Kanäle erreichbar sind. Anderenfalls ist die "Beitragspflicht für alle" : "tot".
Ein Geringverdiener muss mit 17,50 € mitfinanzieren, kann sich aber diese teuren Abos nicht obendrein noch leisten. Das ist Umverteilung von unten nach oben und verletzt das Sozialstaatsprinzip.
(Ganz abgesehen von den sonstigen eingebauten Effekten der Umverteilung von unten nach oben, gegen die ja schon gestritten wird, wenn auch eher im Hintergrund auf der Ebene der Leitenden.)
3. Hinzu kommt die Frage, ob diese Verbreitungsform die Pflichten
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nach dem Medienstaatsvertrag 2020 einhält - Lizenzierung, Lizenzgebühren, Kontrolle durch eine Landesmedienanstalt. Frage zweigeteilt:
- Pflichten überhaupt gegeben?
- Inwieweit vielleicht erfüllt durch die Global-Zulassung der Plattformbetreiber.
Jedenfalls, wenn z.B. Deutsche Telekom eine spezifische Angebot-Kombination verbreitet, ist das nicht mehr netzneutraler Technik-Bereitsteller, sondern ist "Medienanbieter", also lizenzpflichtig.
4. Wichtig ist, hier rasch Info zu sammeln.
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Aus verschiedenen Gründen soll mindestens 1 Landesverfassungsbeschwerde gegen den Medienstaatsvertrag möglichst noch bis etwa Mitte Januar erfolgen. Da gehört diese Analyse mit hinein. Noch ist die Faktenlage etwas dünn. Vorstehend sind aber die Kriterien erkennbar, wo / wie brisante Info sein könnte.