@drboe
Vollkommen richtig. Es wäre geradezu naiv anzunehmen, dass das Bundesverfassungsgericht gegen die Anstalten entscheidet. Alles andere fiele unter die Kategorie Wunder.
Aber trotzdem hätte so eine Verfassungsbeschwerde einen positiven Effekt. Sie würde nämlich die Äusserung von Frau Raab und anderen als das entlarven, was sie eigentlich ist, ein Taschenspielertrick.
Die sogenannten guten Gründe für die Erhöhung, wie Frau Rau... ähm... Raab sie nennt, bestehen hauptsächlich aus inhaltslosen Phrasen. Wirklich sachliche Argumente sucht man vergeblich.
Und man wird sich immer mehr neue Taschenspielertricks einfallen lassen müssen.
Wenn die Erhöhung kommt, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk über rund 10 Milliarden Euro jährlich verfügen. Daher wird es auch immer schwieriger werden, plausible Gründe für weitere Erhöhungen anzuführen, und diese Erhöhungen werden kommen.
Aber eines wird dadurch bestimmt nicht gesteigert, nämlich die Akzeptanz. Die Öffentlich-rechtlichen haben wirklich ein Händchen dafür, sich immer unbeliebter zu machen.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)