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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2020 => Thema gestartet von: abgetaucht am 19. Oktober 2020, 20:00

Titel: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: abgetaucht am 19. Oktober 2020, 20:00
Mitteldeutsche Zeitung, 19.10.2020
Staatssekretärin warnt
Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?

Zitat
Trotz des Gegenwinds aus Sachsen-Anhalt hofft die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab auf die Zustimmung aller Länderparlamente für einen höheren Rundfunkbeitrag. „Jetzt sind wir in einer breiten Debatte, die ich sehr gut verstehen kann. Ich hoffe dennoch, dass wir mit allen 16 Ländern gemeinsam durchs Ziel laufen“, sagte die SPD-Politikerin. Sie ergänzte: Im Falle, dass ein Bundesland nicht zustimmt, müssten die Länder mit Klagen der öffentlich-rechtlichen Anstalten rechnen. [...]

Weiterlesen unter
https://www.mz-web.de/politik/staatssekretaerin-warnt-sorgt-sachsen-anhalt-fuer-klagen--zum-rundfunkbeitrag--37507670
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: Spark am 20. Oktober 2020, 15:58
Zitat
Für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags gibt es nach Ansicht Raabs gute Gründe: „Wir haben seit elf Jahren keine Erhöhung gehabt. Die Rundfunkanstalten sind Tarifpartner, sie müssen auch Tarifsteigerungen in den Blick nehmen. Und ich will auch einen Blick auf die Corona-Pandemie werfen: Wenn es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nicht gäbe, müsste man ihn spätestens jetzt erfinden.“
Quelle: https://www.mz-web.de/politik/staatssekretaerin-warnt-sorgt-sachsen-anhalt-fuer-klagen--zum-rundfunkbeitrag--37507670

Lügnerin!!!

Frau Raab, wie auch viele andere, setzen den Rundfunkbeitrag einfach mit der damaligen Rundfunkgebühr gleich, was einer vorsätzlichen Täuschung gleichkommt.
Siehe dazu auch meine Ausführungen hier:
SWR-Intendant Gniffke: "Es kommt auf die Inhalte an"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34014.msg208332.html#msg208332

Und wenn es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gäbe, dann würden sich die Menschen einfach aus anderen Quellen informieren. Aber soweit kann die gute Frau Raab wahrscheinlich gar nicht mehr denken. Das ist wohl eine der Nebenwirkungen von blindem Fanatismus.

Also ich würde eine Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten in Karlsruhe begrüßen.
Laut Bundesverfassungsgericht können sich die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen. D.h., sie müßten also substantiiert darlegen, inwiefern ihr Grundrecht der Rundfunkfreiheit durch das Ausbleiben der geplanten Erhöhung verletzt oder gefährdet wäre. Das könnte durchaus sehr interessant werden, denn das Bundesverfassungsgericht dürfte die ständig wiederholte Lüge, dass es seit elf Jahren keine Erhöhung gegeben hätte, nicht so einfach hinnehmen. Zumal dieses sogar schon von der KEF Anfang des Jahres verneint wurde.
Und die Pensionsrückstellungen, immerhin rund 2,9 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 - 2024, dürften als Argument alleine auch nicht genügen, da diese wohl kaum der Rundfunkfreiheit unterliegen.
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: drboe am 20. Oktober 2020, 18:44
Das könnte durchaus sehr interessant werden, denn das Bundesverfassungsgericht dürfte die ständig wiederholte Lüge, dass es seit elf Jahren keine Erhöhung gegeben hätte, nicht so einfach hinnehmen. Zumal dieses sogar schon von der KEF Anfang des Jahres verneint wurde.
Natürlich ist das Framing des seit 2009 nicht erhöhten, sogar gesenkten Beitrags eine Nebelkerze, weil es nicht darauf ankommt, was der Einzelne zahlen muss, sondern was in Summe von den Anstalten eingenommen wird. Es ist leicht nachweisbar, dass diese Einnahmen und die dadurch möglichen Ausgaben des ÖRR seit 2013 erheblich gestiegen sind. Daraus kann man aber nicht den Schluß ziehen, dass die Sender vor dem BVerfG scheitern würden. Einmal klagen die Sender da gegen alle Länder, von denen aber in dem Fall 15 auf Seiten der Anstalten stehen. Zum anderen ist das BVerfG in Rundfunkfinanzierungsfragen eher Teil des Problems als Teil der Lösung. Das zeigt u. a. der Beschluss zum sogn. Rundfunkbeitrag, aber auch die Erfindung der ziemlich weit gefassten „Grundversorgung“. Derzeit geht es vor allem um Drohungen um diejenigen auf Linie zu bringen, die mit dem Gedanken spielen von eben dieser abzuweichen.

M. Boettcher
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: Spark am 20. Oktober 2020, 21:32
@drboe
Vollkommen richtig. Es wäre geradezu naiv anzunehmen, dass das Bundesverfassungsgericht gegen die Anstalten entscheidet. Alles andere fiele unter die Kategorie Wunder.
Aber trotzdem hätte so eine Verfassungsbeschwerde einen positiven Effekt. Sie würde nämlich die Äusserung von Frau Raab und anderen als das entlarven, was sie eigentlich ist, ein Taschenspielertrick.
Die sogenannten guten Gründe für die Erhöhung, wie Frau Rau... ähm... Raab sie nennt, bestehen hauptsächlich aus inhaltslosen Phrasen. Wirklich sachliche Argumente sucht man vergeblich.
Und man wird sich immer mehr neue Taschenspielertricks einfallen lassen müssen.
Wenn die Erhöhung kommt, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk über rund 10 Milliarden Euro jährlich verfügen. Daher wird es auch immer schwieriger werden, plausible Gründe für weitere Erhöhungen anzuführen, und diese Erhöhungen werden kommen.

Aber eines wird dadurch bestimmt nicht gesteigert, nämlich die Akzeptanz. Die Öffentlich-rechtlichen haben wirklich ein Händchen dafür, sich immer unbeliebter zu machen.
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: drboe am 21. Oktober 2020, 08:37
@spark: mangelnde Plausibilität ist schon lange das Kennzeichen der Erhöhungen und Erhöhungsforderungen im ÖR-Rundfunk. Das „Argument“ lautet schließlich gemeinhin, dass es x Jahre keine Erhöhung gegeben habe. Wofür man mehr Geld benötigt, außer für unverschämt hohe Zusatzversorgung und sehr hohe Gehälter, wird nicht problematisiert.

M. Boettcher
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: Spark am 27. Oktober 2020, 04:05
Ich möchte noch anmerken, dass in der Aussage von Frau Raab - und anderen - ein Widerspruch liegt, der bis heute noch nicht aufgeklärt wurde. Und wahrscheinlich traut sich auch kein Journalist diesen Personen einmal die entscheidende Frage zu stellen.
Wenn ich im Falle einer Verfassungsbeschwerde Richter in Karlsruhe wäre, dann würde ich aber genau diese Frage stellen:

Warum wurde 2015 der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt und warum haben die Anstalten nicht schon damals Verfassungsbeschwerde eingelegt?

Immerhin gab es damals auch keine Erhöhung, nein, es fand sogar eine Senkung statt.
Wenn die Aussage von Frau Raab - und anderen - den Tatsachen entsprechen würde, dann hätten die Anstalten schon damals seit 6 Jahren keine Erhöhung bekommen und dann zusätzlich noch die Senkung hinnehmen müssen. Damit hätten sie also 2015 sogar einen noch triftigeren Grund gehabt, um vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen als heute.
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: PersonX am 27. Oktober 2020, 09:38
...
Warum wurde 2015 der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt und warum haben die Anstalten nicht schon damals Verfassungsbeschwerde eingelegt?...
Weil die Rundfunkanstalten/Verwaltungshelfer/"Behörden" keine Register über Wohnungen/Raumeinheiten führen. Die Umstellung aber 2013 auf "Wohnungen/Raumeinheiten" abgestellt hat. Es liegen somit zum Beginn der Umstellung keine Daten über die Anzahl der "Wohnungen/Raumeinheiten" vor. Selbst im Anschluss wird wahrscheinlich kein Register aufgebaut. Es werden lediglich personengebundene Akten geführt. Es gibt eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der "Wohnungen/Raumeinheiten" und der alten Rundfunkgebühr, sowie eine unbekannte Größe, weil nicht im Vorfeld erhobene Anzahl von "Wohnungen/Raumeinheiten", mit einem Beitrag versucht wurden zu belasten, wo der Status gar nicht festgestellt wurde. Es wurde einfach eine Forderung geltend gemacht. Diese nicht "realisierten Forderungen" plus die tatsächlich realisierten Forderungen führten dazu, dass eine "Überhebung" an Geldern statt gefunden hat. Mehr oder weniger aus diesem Grund wurde der "Rundfunkbeitrag" gesenkt, damit dieser "Berg" nicht noch größer wird. -> So gesehen ist dieser "Berg" bzw. auch diese Unkenntnis ein strukturelles Defizit. -> Aktuell wird das deutlich, wenn die Akten zu "Wohnungen/Raumeinheiten" eingesehen werden.
Aktuell wird versucht das strukturelles Defizit "Unwissen" über "Wohnungen/Raumeinheiten" durch einen Meldedatenabgleich alle x Jahre zu verstecken.
-> Jedoch können anhand dieses Meldedatenabgleich lediglich "Adressdaten" gefunden werden.
Nicht möglich wird damit die Feststellung der Anzahl aller möglichen "Wohnungen/Raumeinheiten", denn dazu müsste wohl ein passendes Register geführt werden. -> Akteneinsicht in Teile dieses Registers sind möglich, wenn z.B. der Status bei Personen zu einer "Wohnung/Raumeinheit" bezüglich Zahlungen unklar seien.
 
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: MichaelEngel am 27. Oktober 2020, 10:44
Frau Raabs Lüge ist besonders irritierend, weil sie voraussetzt, dass der Bürger einfach so immer mehr zahlen muss. Die Pflicht zur Finanzierung des Rundfunks haben die Länder, nicht die Bürger, und die Länder haben dem Rundfunk ein immer höheres und "sichereres" Aufkommen der Rundfunkabgabe gebracht.
Bei normaler, wilkürlicher Preissteigerung kann man auf die Ware verzichten. Diese Sache ist viel schlimmer als "normale" Inflation.

Für die SPD und ihre Gewerkschaften bedeutet Rundfunkfreiheit: die hohen Renten der Intendanten und Angestellten der Rundfunkanstalten sind sicher. Siehe www.rundfunkfreiheit.de
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: Kurt am 27. Oktober 2020, 11:26
off Topic - Zur Klarstellung:
Die Pflicht zur Finanzierung des Rundfunks haben die Länder, nicht  die Bürger, [..]

Wir - die Bürger - sind das (jeweilige) Land:
Die Bürger haben mit der Wahl der Landesparlamente diesen im Rahmen der Landesverfassung und dem GG eine Vollmacht erteilt sie - die Bürger - zu vertreten und Gesetze zu erlassen.
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: PersonX am 27. Oktober 2020, 12:05
off Topic - Zur Klarstellung:
Die Pflicht zur Finanzierung des Rundfunks haben die Länder, nicht  die Bürger, [..]

Wir - die Bürger - sind das (jeweilige) Land:
Die Bürger haben mit der Wahl der Landesparlamente diesen im Rahmen der Landesverfassung und dem GG eine Vollmacht erteilt sie - die Bürger - zu vertreten und Gesetze zu erlassen.
Die Wahlbeteiligung in Sachsen lag z.B. unter 50%, mal davon abgesehen, dass das Wahlsystem schlecht ist, haben sich also 50% der wahlberechtigten Bürger aus verschiedenen Gründen nicht an der Politik beteiligt. In anderen Bundesländern ist das ebenso. Das führt jedoch dazu, dass die "Partei" welche sich jeweils als Sieger erklärt, eben nicht alle "Bürger" darstellt, oft ist es sogar nur eine Minderheit bezogen auf die gesamt wahlberechtigten. -> Leider, ist der Fehler bei diesem Wahlsystem so, dass es absolute Beteiligung voraussetzt. Ohne "absolute" Beteiligung regiert immer eine "Minderheit" -> ja das könnte geändert werden. Jedoch ist die Masse schlicht zu einfach gestrickt, wenn es um Ihre Rechte geht. Politikverdrossenheit ist das andere Wort dafür.
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: Spark am 27. Oktober 2020, 13:41
Die eigentliche Frechheit in der Aussage von Frau Raab - und anderen wie beispielsweise auch "Mutter" Schlesinger - besteht darin, dass bei Ottonormalbürger draußen im Land der Eindruck erweckt werden soll, dass die Anstalten bis heute immer noch mit dem "Hunger-Budget" von 2009 auskommen müssen.
Und ja, es wäre eigentlich die Aufgabe der Politiker, die Bürger zu vertreten, aber nicht sie zu belügen.
Dazu auch ein freies Zitat aus GTA-SA, weil es irgendwie passt:

The Truth:"We pay them to lie to us. Is that what our founding fathers wanted?"
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: MichaelEngel am 27. Oktober 2020, 14:09
Es ist wichtig und nicht (ganz) offtopic. Es geht darum, welche Person Schuldner ist. Eine Verpflichtung einer Aktiengesellschaft, die bei weitem demokratischer organisiert ist als eine Rundfunkanstalt, ist nicht eine Verpflichtung jedes Aktionärs. Frau Raab scheint aber zu meinen, dass jeder Bürger immer mehr zahlen soll, weil angeblich die Rundfunkanstalten immer mehr haben müssen und obwohl sie tatsächlich immer mehr haben.
Dass Rundfunkanstalten immer mehr Geld verlangen, ist ein Problem der Länder, der Politiker, das sie nicht verkraften wollen: Politiker (einschließlich Richter) und Rundfunkanstallten sind einig, dass dieses Problem jedem Bürger aufgebürdet werden soll.
Titel: Re: Sorgt Sachsen-Anhalt für Klagen zum Rundfunkbeitrag?
Beitrag von: ope23 am 27. Oktober 2020, 14:10
Die og. Dame war doch auch das Plappermäulchen betreffs der Verkündigung des legendären Bruder-Urteils? Egal.
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018" (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27921.0

Ich erinnere noch einmal an den hervorragenden Aufsatz, der im Faden
Wie ARD und ZDF bei der Debatte um die Rundfunkbeitragserhöhung agieren (02/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33345.0
verlinkt ist.

Man sollte sich nicht von og. Dame irritieren lassen, die über die Aussagen des verlinkten Artikels von Volker Nünning aus der Medienkorrespondenz hinwegplappern und die kameralistische Problematik, die weit über den Übergang von Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag (wie schon bereits im zweiten Posting hier erwähnt) hinausgeht, wegframen möchte. (sorry für den Girlandensatz, aber örR-Nichtkonsumenten haben bestimmt ein besseres Leseverständnis  8) )

Ja, bitte, BITTE, (unge)lieb(t)e Landesrundfunkanstalten, bitte KLAGT in Karlsruhe! Am besten noch gestern. Schnell.