Dank an "Mister Eisvogel" für diese systematische Erarbeitung für uns alle! Nun zur Anwendung:
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Überraschend ist ja bei den gelisteten Klauseln pro Bundesland, siehe auch im Vorgriff den nächsten Beitrag von "Mister Eisvogel", wie sehr das differiert. - Haut das möglicherweise den Gleichschritt der Rundfunkstaatsverträge "von hinten her kaputt"? ... bleibt zu überdenken...
Nun zum Klärungsbedarf:
- ganz tag-eilig sind die nachstehenden Vorgänge RBB -
In diesen Stunden in Arbeit: Stellungnahme an Verfassungsgericht, "angenommene" in richterlicher Bearbeitung befindliche Verfassungsbeschwerde "gegen Meldedatenabgleich 2018";
- ferner eigene Stellungnahme an das zuständige Parlament / Rechtsausschuss zur gerichtlichen Stellungnahme-Anforderung an eben dieses Parlament.
1. Können die Landesbeauftragten für Datenschutz Bußgelder gegen die ARD-Landesanstalten festsetzen?
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Präziser: Geht das auch gegenüber den halb-wettbewerblichen ARD-Landesanstalten, nicht nur gegen voll-wettbewerbliche Privatwirtschaft?
Rechtsgrundlage:
Art. 83 DSGVOeRecht24, 16.12.2019
Achtung: Hohe DSGVO-Bußgelder verhängtRA Matthias Wurm, RA Sören Siebert
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11271-achtung-hohe-dsgvo-bussgelder-verhaengt.htmlAnwendbarkeit:
Die Rundfunkabgabe zählt zur "unternehmerischen betrieblichen" Hälfte der ARD-Anstalten, unterliegt also dem normalen Datenschutzrecht, nicht dem "besonderen" der Medien-"Hälfte".
- Aber dieser betriebliche Teil gilt als "öffentlich-rechtlich", kann also von eventuellen Schutzprivilegien des öffentlichen Rechts nutznießen, ist aber zugleich eventullen Zusatzpflichten für "öffentlich-rechtlich" unterworfen.
Frage ferner: Gab es analoge Bußgeldrechte schon nach der Rechtslage 2013 bis 2018?
Planung: Gegenüber RBB ganz aktuell, gegen andere Anstalten dann wohl im baldigen nächsten Durchgang.
Vorgeschlagene Höhe immer gleich in mehren Millionen Euro pro Anstalt.
Wird aus der Rundfunkabgabe bezahlt. Aber bei - eigene Meinung: - rund 30 % Verschwendungsquote beeinträchtigt das nicht "die demokratie-rettende Edelmenschen-Superhelden-Funktion" des Staatsfernsehens ARD, ZDF,...
2. Können die Landesbeauftragten für Datenschutz den Bürgern Schadensersatz zusprechen?
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Vorab: Die allgemeine Überwachungs-Zuständigkeit der Landesdatenschutzbeautragten für die "ditigalen Beitragsakten" und damit auch Pflichten aus dem Meldedatenabgleich, dies darf als anerkannt gelten.
So beispielsweise sogar ausdrücklich abgeklärt beim RBB.
Rechtsgrundlage: Art. 82 DSGVO.
Gab es eine Rechtsgrundlage schon für 2015 bis 2018 - bevor die Rechgrundlage der DSGVO entsstad?
Planung: Wie vor, also wieder RBB als ganz aktueller Vorgang.
Letztlich aber vielleicht alle ARD-Landesanstalten, soweit da nicht-bagatellhafte Schäden vorliegen und Bürger sind, die das geltendmachen werden.
Bei dieser Gegtenforderung ist der Landesdatenschutzbeauftragte in der Ermessensrolle von quasi-einzelrichterlicher Funktion. Komplizierter Worte kurzer Sinn: Damit kann im Fall von DIESER Schadensersatzforderung der schlaue ARD-Jurist nicht so ohne weiteres mit einer "negativen Feststellungtsklage" den streitenden Bürger in den Finanzruin zwingen.
3. Welche Rechtsmittel haben die ARD-Anstalten gegen eine solche Anordnung?
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Verwaltungsgerichte?
4. Querverweise:
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4.a) Welche Verletzungen? Wichtigste beweiskräftig in:
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg203416.html#msg203416Freitag, 7. Februar 2020
Pfändungsabwehr - Antrag Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens - Brief an das Finanzamt Lichtenberg vom 06.02.2020
https://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/fandungsabwehr-antrag-aussetzung-des.html
mit der beantragten Folgewirkung, dass Vollstreckungen für die Rundfunkabgabe bis zur Behebung ganz generell auszusetzen seien. Das ist bundesweis einforderbar.
Bewusst überschaubar kurz und prägnant vorgetragen. Für mehr siehe nachstehnd 4.c)
Der Kläger dort ist bekanntlich der Koordinator von
https://rundfunk-frei.de/wo inzwischen mehr als 110 000 Unterzeichner mit im Boot sind.
4.b) Entsprechender zugehöriger Antrag an Intendanz für den konkreten Einzelfall:
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg203416.html#msg203416Freitag, 7. Februar 2020
Pfändungsabwehr - Eil-Antrag Rücknahme Vollstreckung - Brief an die Intendantin des rbb Patricia Schlesinger vom 06.02.2020
https://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/pfandungsabwehr-eil-antrag-rucknahme.html
4.c) Inzwischen sehr viel ausführlicher beweisführend erarbeitet und dort mit den zugehörigen Textauszügen aus den Verstoß-Nachweisen:
durch @guyincognito in:
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg203620.html#msg2036204.d) Man beachte, dass die Quellen gemäß 4.a) und 4.c) eine bundesweite Praktik darlegen, also bundesweit durch jedermann als Beweis zitiert werden können auch bezüglich anderer Rundfunkanstalten.
5. Kurzhinweise auf weitere Beweise:
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Evaluierungsbericht der Länder gem. § 14 Abs. 9a RBStVhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33314.0.htmlDas Wichtigste ist die Fortdauer der Ablehnung des Meldedatenabgleiches, aber auch ein winziges Detail ist das Allerwichtigste im Zusammenhang dieses Threads:
Siehe dort Abschnitt 4, nämlich die Fragezeichen bezüglich Löschung.
Wie aus dem Text dieses Beitrags ersichtlich, dürfen dafür nun Ausrufungszeichne stehen:
Derartige Löschung von Daten aus den Meldedatenabgleichen hat bisher offenkundig noch nie stattgefunden, obgleich ausdrückliche gesetzliche Sonderpflicht.
Damit aber wäre für privatwirtschaftliche wettbewerbliche Unternehmen ein mächtiges prächtiges Bußgeld fällig. Deshalb also die Frage: Ist das auch auf unsere Haßliebe-Gegner "ARD Landesanstalten" anwendbar?
Nur diese sind betroffen. Der Beitragsservice, Köln, ist mangels Rechtsperson nur der "Verwalter des Kontenbestands der einzelnen ARD-Anstalt".
Mit gutem Grund tauchen diese Aspekte also als Eigenpflicht im Datenschutzbericht der "betrieblichen" Datenschutzbeauftragten der einzelnen ARD-Anstalten auf.
Spannend? Wir betteln nicht mehr. Wir beißen.