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Autor Thema: ARD beendet SD-Verbreitg. & regelt Finanzausgleich f. Mini-Rundfunkanstalten  (Gelesen 2295 mal)

Uwe

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Sportrechte-Etat wird eingefroren
ARD beendet SD-Verbreitung und regelt Finanzausgleich


Quelle: DWDL 12.02.2020 von Timo Niemeier

Zitat
Die ARD-Intendanten haben beschlossen, die SD-Verbreitung via Satellit zum Jahreswechsel zu beenden. Außerdem haben sich die Intendanten auf einen neuen Finanzausgleich geeinigt, das kommt SR und Radio Bremen zu Gute. Der Etat für Sportrechte wird dafür eingefroren.

[…] Um die zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des Finanzausgleichs zu finanzieren, hat die ARD beschlossen, den Sportrechte-Etat konstant zu halten und nicht zu erhöhen. Dieser liegt für den Zeitraum zwischen 2021 und 2024 wie in den vier Jahren davor bei etwas mehr als einer Milliarde Euro, genau genommen sind es 1,023 Milliarden Euro. "Wir werden nicht mehr alles erwerben können", stellte Volker Herres, Programmdirektor des Ersten, am Mittwoch in Köln klar. Außerdem sollen SR und Radio Bremen bei "Tatort"-Produktionen laut Herres und Buhrow "entlastet" werden.  […]

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/76182/ard_beendet_sdverbreitung_und_regelt_finanzausgleich/


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Uwe

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Stärkere Entlastung: Höherer Anteil aus Rundfunkbeitrag für SR und Radio Bremen geplant


Quelle: Media 12.02.2020

Zitat
Mit einem zusätzlichen Millionenbetrag sollen der Saarländische Rundfunk (SR) und Radio Bremen in den nächsten Jahren von der ARD finanziell stärker entlastet werden. Das teilte die ARD am Mittwoch in Köln mit. Umgerechnet könnten so rund 34,5 Millionen Euro zusätzlich zusammenkommen.

[...] Der Beschluss ist ein Vorschlag. Die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind auf Hilfe angewiesen, weil sie allein aus den Beitragseinnahmen in ihren Sendegebieten ihre Ausgaben nicht stemmen können.

weiterlesen auf:
https://meedia.de/2020/02/12/staerkere-entlastung-hoeherer-anteil-aus-rundfunkbeitrag-fuer-sr-und-radio-bremen-geplant/


Edit "Bürger": Dazu "passend"... :o ::) >:(
Radio Bremen feiert 75. Geburtstag mit Ausstellung und Konzerten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33299.0.html


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Zum Thema "Senden im SD-Format" siehe auch:

SD-Ausstrahlung bei ARD und ZDF geht in die Verlängerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33153.0

ARD und ZDF sendet weiter über alle Satelliten - Rundfunkbeitrag könnte steigen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33296.0

Bitte dort das Thema "SD-Ausstrahlung" weiter diskutieren.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Beihilferechtlich könnte das kritisch sein, weil ja jede LRA ein eigenständiges Unternehmen darstellt, die ARD nicht rechtsfähig ist, und somit die übrigen LRA die ihnen zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel quasi dadurch veruntreuen, als daß sie diese nicht zur Realisierung ihrer Aufgaben verwenden.

Eine staatliche Beihilfe, die der Rundfunkbeitrag ja ist, (siehe dazu EuGH C-492/17), darf nur zweckbestimmt verwendet werden.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: auch wenn es immer heißt, dass "die ARD" etwas entscheidet, so sind es stets die Vertreter der Landesrundfunkanstalten, die die Entscheidungen fällen. "Die ARD" ist eine "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" und folglich sind Beschlüsse und Ankündigungen wie die eines "Kegelvereins Posemuckel" immer die der Mitglieder dieses Arbeitsgemeinschaft. Und die Sender sind nun einmal rechtsfähig. Was sicher nicht heißt, dass man jeden Unsinn der Damen und Herren Intendanten begrüssen muss.

Dass man anstelle der Ausweitung der Finanztransfers die Winzsender Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk besser einstellt, ist m. E. klar. Nur die Länder wollen leider von der Verschwendung und dem eigenen Sprachrohr nicht lassen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Was wollen sie den Begünstigten von Radio Bremen da erzählen, wenn die denen sagen, wir machen den Laden dicht? Da wird es aber in den dunklen Hinterzimmern prächtig brummen!
Bremen ist nicht eingezäunt, die haben auch Kontakte nach außen, wie man liest!
Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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@pinguin: auch wenn es immer heißt, dass "die ARD" etwas entscheidet, so sind es stets die Vertreter der Landesrundfunkanstalten, die die Entscheidungen fällen. "Die ARD" ist eine "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" und folglich sind Beschlüsse und Ankündigungen wie die eines "Kegelvereins Posemuckel" immer die der Mitglieder dieses Arbeitsgemeinschaft. Und die Sender sind nun einmal rechtsfähig. Was sicher nicht heißt, dass man jeden Unsinn der Damen und Herren Intendanten begrüssen muss.
Ist bekannt, aber erinnere Dich bitte daran, daß das europäische Rahmenrecht vorgibt, daß jedes Unternehmen auf eigenen Füßen zu stehen hat, denn genau deswegen sind der Gewährung einer staatlichen Beihilfe ganz enge Grenzen gesetzt.

Wenn die einzelnen eigenständigen LRA einer anderen ebenso eigenständigen LRA von ihren "Landesmitteln" abgeben, ist das nicht nur beihilferechtlich fragwürdig, sondern darüberhinaus u. U. eine Veruntreuung von "Landesmitteln".

Wie User gez-negativ häufig anmerkte, haben Landesmittel im Land zu bleiben; was freilich nicht ausschließt, daß das Land als Marktteilnehmer zu Marktkonditionen auf Basis eines Vertrages/Kaufvertrages Produkte in/aus einem anderen Land erwirbt und die mit Landesmitteln bezahlt und diese Landesmittel dadurch das Land verlassen. Zwischen Land und LRA hat es aber keinen Vertrag, und es hat wohl auch kein Gesetz, daß es der LRA erlauben würde, eine andere LRA finanziell zu unterstützen.

Daß es hier Mehrländer-LRA hat, die sich freilich aus Landesmitteln ihrer "Gesellschafter" finanzieren, spielt für diese Betrachtung der "Landesmittel" keine Rolle; jede LRA ist ein eigenständiges "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts".

Da diese LRA aus staatlichen Beihilfen finanziert werden, ist die Zweckbindung der Beihilfe zu beachten; das Unterstützen einer anderen LRA sieht der Gesetzgeber nicht vor.


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Man muss nicht auf dem "europäischem Rahmenrecht" herumreiten. Solange es kein abgeschlossenes förmliches Verfahren gegen eine nationale Regel gibt, gilt das Recht eines Mitgliedslandes. In diesem Fall der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. In dem heisst es:

Zitat
§ 12 Ermächtigung und Verpflichtung zum Finanzausgleich
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten werden [color]ermächtigt und verpflichtet, einen angemessenen Finanzausgleich durchzuführen. Der Finanzausgleich muss ge- währleisten, dass
1. die übergeordneten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und solche Aufgaben einzelner Rundfunkanstalten, die wegen ihrer Bedeutung für den gesamten Rundfunk als Ge- meinschaftsaufgaben wahrgenommen werden müssen, erfüllt werden können;
2. jede Rundfunkanstalt in der Lage ist, ein ausreichendes Programm zu gestalten und zu senden.[/color][/b]
Quelle: https://www.ard.de/download/5385764/Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.pdf

Offenbar haben die Anstalten einen gesetzlich geregelten Handlungsrahmen für Finanztransfers. Wundert eigentlich nicht, angesichts der Fülle von Sonderlocken zu Gunsten der Sender.

M. Boettcher


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Man muss nicht auf dem "europäischem Rahmenrecht" herumreiten.
Tue ich aber, sowohl in Belangen des Beihilferechts, als auch in Bezug auf Datenschutz, da Europa hier den Rahmen setzt und es EuGH wie Kommisssion letztlich für die Gültigkeit der europäischen Regeln herzlich egal ist, ob sich nationale dt. Stellen einlesen möchten oder nicht. Und ein Beihilfeverfahren hatte D mit seinem ÖRR ja bereits, dessen Vereinbarungen weiterhin in Kraft sind.


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