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Autor Thema: Widerruf Lastschrifteinzugsermächtigung/ SEPA-Mandat - wie?  (Gelesen 9216 mal)

r
  • Beiträge: 2
Widerruf Lastschrifteinzugsermächtigung/ SEPA-Mandat - wie?

Der Beitragsservice bietet die Änderung der Zahlart an.

Bisher hat Person A abbuchen lassen zur 3 Monats-Mitte, will aber jetzt selbstbestimmt nach eigenem Ermessen überweisen.

Muss Person A eine Kündigung ihrer Einzugsermächtigung zusenden oder reicht die Änderung der Zahlart auf Überweisung?

Person A hat vor, dem Beitragsservice maximale Arbeit zu machen, welche Tipps habt ihr?
Natürlich ohne, dass Person A Mahngebühren am Hals hat.

Es wurde schon dazu geraten, z.B. 52,51 zu überweisen, und dann nächsten Turnus 52,49 , als Beispiel.
Hauptsache, der Zwangsgebührenverein bekommt zusätzliche Arbeit.

Dank+Gruß
Ralf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2019, 23:50 von Bürger«

b
  • Beiträge: 465
Eine fiktive Person X hat die Einzugsermächtigung per Einschreiben widerrufen. Dieses Einschreiben ging nicht an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, sondern an die zuständige Landesrundfunkanstalt. Nach dem sauberen schriftlichen Widerruf (Kopie + Zettel des Einschreiben zusammenheften und im 'Boykott-Ordner' archivieren) hat X nichts zu fürchten, sollte 'der Rundfunk' widerrechtlich weiter Abbuchungen vornehmen, würde X eine Rückbuchung bei seiner Bank veranlassen (Fristen beachten), ohne, dass ihm 'Verwaltungsgebühren' dafür aufgebrummt werden könnten, da X ordentlich widerrufen hat. Würde X durch eine unerlaubte Abbuchung benachteiligt, könnte X dagegen vorgehen.

Zusammen mit dem Schreiben für den Widerruf könnte X z.B. eine Vorlage für die kostenfreie Zusendung einer Zahlungsübersicht* und einer Datenschutzauskunft* ausfüllen und beilegen. So startet X fröhlich ins Boykottjahr 2020.

*Zu letzterem siehe u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
i.V.m.
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30694.0.html
sowie auch
Weihnachtsgrüße an “Beitragsservice”: Systemkollaps durch DSGVO (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32829.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2019, 23:50 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich bin mir sicher, dass "krumme" Überweisungen das System, wenn überhaupt, nur tangieren. Der Postenausgleich erfolgt automatisiert, so dass die GEZ keinen merklichen Mehraufwand damit hat. Bei Barzahlungen sähe es anders aus.

Besser ist es, Sepa-Mandat zu widerrufen und jegliche Zahlungen sofort zu stoppen. Wenn man sich weder Schufa, noch Inhaftierung leisten kann (ja, es wurden bereits Leute deswegen inhaftiert), was auf die meisten Leute zutrifft, dann auf jeden Fall immer dafür sorgen, dass man sich in Mahnung befindet. Erst dann zahlen, wenn der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht. Bis dahin sind weitere Forderungen aufgelaufen, so dass das Spiel wieder von vorne beginnt. Das ist wichtig, um unseren Unmut und Unzufriedenheit zu zeigen! Boykottiert diesen ungerechten Unsinn! Wir alle sind stärker! Wir müssen nur an uns glauben und zusammenhalten!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2019, 23:51 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.430
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wieso - wenn überhaupt - per Überweisung zahlen?!? ???

Siehe Beispiel Kündigung Lastschrift + Antrag auf Barzahlung unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg1980

;)

Das Thema "krumme Überweisungen" ist ein Witz, nach bisheriger Einschätzung zumindest jedoch nicht sonderlich effektiv und wurde hier schon vor Jahren ausgiebigst duchdekliniert.
Eine weitere/ nochmalige Diskussion darüber wird hier im Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht/ Vermeidung von Mehrfachdiskussionen nicht stattfinden.
Da die - auch schon mehrfach behandelte - Frage des Widerrufs der Einzugsermächtigung geklärt ist, bleibt dieser Thread vorerst für die weitere Diskussion geschlossen.
Anpassung des nicht aussagekräftigen Thread-Betreffs oder auch Löschung dieses (wiederholten) Threads bleiben vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2019, 23:51 von Bürger«
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