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Autor Thema: Antrag auf Befreiung wegen Demenz beantragt, Ablehnung was dann?  (Gelesen 16420 mal)

S
  • Beiträge: 4
Vielen Dank für die Aufnahme. Folgender Fall:

Wie geht man vor, wenn man bei der GEZ eine Befreiung wegen krankheitsbedingtem Härtefall beantragt hat und nun nach monatelanger "Bearbeitungszeit" eine Ablehnung der "Ermäßigung" bekommen hat mit der Begründung, dass kein Merkzeichen RF vorhanden ist?

Es wurde eine Befreiung beantragt und nun wurde die Ermäßigung abgelehnt, obwohl die gar nicht beantragt wurde !!!
Wie kann so etwas sein???

In diesem Fall handelt es sich um einen schwer Demenzkranken mit PG 5, der weder dem Rundfunk noch dem Fernsehprogramm folgen kann. Einen internetfähigen PC kann er natürlich auch nicht mehr bedienen.

Auch hat er eine Schwerbehinderung von 100% mit Merkzeichen G aG und B.

Bei dem Befreiungsantrag wurde das letzte MDK Gutachten mitgeschickt, aus dem hervorgeht, dass eine schwere Demenz mit PG 5 vorliegt. Auch wurde der Schwerbehinderten Bescheid (alles in Kopie) mitgeschickt.

Von diversen Stellen (Pflegestützpunkten usw.) wurde versichert, dass aufgrund der Schwere der Erkrankung eine Befreiung wegen krankheitsbedingtem Härtefall hier vorliegt und eine Befreiung problemlos erfolgen wird.

Man ist mehr als sauer... die Unterlagen wurden wohl überhaupt nicht gelesen oder verstanden.

Wie sollte Person X vorgehen?

Einen Widerspruch schreiben?
Aber mit welcher Begründung....es wurde ja etwas abgelehnt, was gar nicht beantragt wurde.

Oder einen neuen Antrag stellen, der aber wahrscheinlich wieder nicht richtig bearbeitet wird?

Was ratet ihr?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2019, 23:47 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In fiktiven Fällen könnte auf eine Ablehnung mit einem Widerspruch reagiert worden sein.

Ebenso rät das Forum nur mit der verantwortlichen Landesrundfunkanstalt schriftlich per Einschreiben und nicht mit dem BS zu kommunizieren.

Es könnte in einer mündlichen Verhandlung von der Vertretung der LRA darauf hingewiesen worden sein, dass bei Demenz nachweislich nicht mehr von der Möglichkeit "Rundfunk empfangen zu können", der Teilnahme am Rundfunk oder sein Nutzen gesprochen werden kann, somit werden Personen, die an Demenz erkrankt sind vom Rundfunkbeitrag durch die LRA des Vertreters befreit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2019, 14:27 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Erfahrung lehrt leider, dass Papier geduldig ist und die "Maschine" in Köln nicht sprechen kann.

Aus diesem Grunde könnte man ggf. in Erwägung ziehen, zusätzlich zu einer rechstmittelwahrenden Zurückweisung/ Widerspruch gegen die Ablehnung mit der Landesrundfunkanstalt zu telefonieren, sich den "zuständigen Bearbeiter" bzw. den "zuständigen Leiter" der "bearbeitenden Stelle" namentlich benennen und geben zu lassen und solange nicht aus der Leitung zu gehen, bis diese Angelegenheit zur "Chefsache" gemacht und unverzügliche schriftliche Bestätigung der Befreiung zugesichert wurde.

Nein, das Telefonat ist selbst nicht sonderlich "rechtsverbindlich" - aber es könnte bei der Gegenseite für weitaus direkteren Handlungsdruck sorgen als ein Stück Papier wie tausend andere, die sich auf den Tischen stapeln bzw. sich in digitaler Warteschleife befinden.

Schließlich hat man alle Unterlagen zur Verfügung gestellt und keine Zeit, sich mit derart unzulänglicher Bearbeitung abzufinden oder nochmals Papier zu beschreiben.

Davon unberührt bleibt das Recht (und die Pflicht?) sich "gebührend" zu beschweren bei
- "Intendanz", "Verwaltungsrat", "Rundfunkrat"
- "Behördenleiter" der "bearbeitenden Verwaltungsbehörde"
- Landtag
- Rechtsaufsicht führende Landesregierung
siehe u.a. unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

Es wäre gut, das Schriftstück von ARD-ZDF-GEZ sowohl zu Diskussions- als auch zu Dokumentationszwecken hier bitte noch vollständig anonymisiert (einschl. Tel#, Namen, Unterschriften usw.) hochzuladen.


Offengestanden wundert mich, dass es zu diesem Thema tatsächlich noch nicht viel und dann auch kaum Hilfreiches gibt - einzige (aber nicht verbindliche) Quelle hier im Forum u.a. unter
VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Mi. 27.02.19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29995.msg189845.html#msg189845
Die Vertreterin des SWR erklärte, dass das Finanzamt nicht das Vermögen der Klägerin prüft. Für eine Untersuchung von Finanzen und Vermögen einer Person ist die Landesrundfunkanstalt nicht berechtigt. Eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt nur, wenn es nachgewiesen werden kann, dass eine Person das Programm des ÖRR nicht rezipieren kann z.B. Demenz, hierfür müsste ein entsprechender ärztlicher Nachweis erbracht werden.

Eine web-Suche direkt auf "rundfunkbeitrag.de" mit
Zitat
demenz site:rundfunkbeitrag.de
https://www.google.com/search?q=demenz+site%3Arundfunkbeitrag.de
liefert gerade mal einen Treffer, der sich dann lediglich auf Bewohner von Pflegeeinrichtungen bezieht:
Bewohner von Pflege­einrichtungen
Wer vollstationär in einem Alten- und Pflege­wohn­heim oder einer Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wohnt, ist nicht anmelde­pflichtig.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/bewohner_von_pflegeeinrichtungen/index_ger.html
Von der Übersichtsseite der Formulare
Zitat
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html
gelangt man zu
Befreiung oder Ermäßigung beantragen - online ausfüllen und ausdrucken
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
Dort finden sich 2 Kategorien:
Zitat
Ich möchte eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen, weil ich zu folgendem Personenkreis gehöre:
und
Zitat
Ich möchte befreit werden, weil ich zu einem der folgenden Personenkreise gehöre:

Der Fall wurde augenscheinlich Kategorie "Ermäßigung" zugeordnet - mglw. aufgrund der Angabe des Behinderungsgrades, denn in dieser Kategorie werden aufgeführt
- Blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80
- Hörgeschädigte oder Gehörlose

In der Kategorie "Befreiung" sind nur zugeordnet:
- taubblinde Menschen
- Sonderfürsorgeberechtigte


Auch auf der weiteren Informationsseite
Menschen mit Behinderung
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.htmlfindet sich kein wirklich helfender Hinweis auf das Problem "Demenz".

Eine web-Suche mit
"demenz rundfunkbeitrag"
https://www.google.com/search?q=demenz+rundfunkbeitrag
liefert ebenfalls - jedenfalls auf den ersten beiden Seiten - keinerlei "offizielle" Treffer auf Seiten von ARD-ZDF-GEZ oder der Gesetzgeber - lediglich unverbindliche Hinweise und Beispiele von Betroffenen-Organisationen usw.

Das Thema scheint von offizieller Seite ausgespart zu werden, wohl weil sich die Betroffenen oder deren Betreuer auf sich alleingestellt kaum dagegen zu wehren wissen.

Nachtrag - eine web-Suche mit
"Demenz Rundfunk Urteil"
https://www.google.com/search?q=demenz+rundfunk+urteil
liefert u.a. dies
VG München, Urteil v. 11.09.2017 – M 26 K 17.3045
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-128241
Zitat
Entscheidungsgründe
[...]
Rn 13Allerdings ist § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV nach seinem Wortlaut nicht auf derartige soziale Härtefälle beschränkt, sodass die Vorschrift etwa auch solche Wohnungsinhaber begünstigen kann, denen die Beitragsentrichtung deshalb unzumutbar ist, weil ihnen der Rundfunkempfang in ihrer Wohnung objektiv unmöglich ist. So sollen absolute körperliche Rezeptionshindernisse beim Wohnungsinhaber (z.B. aufgrund schwerer Demenzerkrankung) oder besondere örtliche Gegebenheiten (Funkloch) qualifizierte Gründe für eine Beitragsbefreiung darstellen können (vgl. VG des Saarlandes, U.v. 23.12.2015 - 6 K 43/15 - juris Rn. 92 f, m.w.N.). [...]

VG Saarlouis Urteil vom 23.12.2015, 6 K 43/15
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5191
Zitat
Vor allem aber muss gesehen werden, dass § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV einen „besonderen“ Härtefall und damit qualifizierte Gründe für eine Beitragsbefreiung voraussetzt. Damit sind zunächst soziale Härtefalle angesprochen, soweit diese nicht bereits von dem Regelungssystem des § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 Satz 2 RBStV erfasst werden, wenngleich die Befreiungsklausel des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV nicht auf soziale Härtefälle beschränkt ist (denkbar erscheinen etwa nicht bereits von § 4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV erfasste absolute körperliche Rezeptionshindernisse wie beispielsweise bei Wachkomapatienten oder einer schweren Demenzerkrankung; in Betracht kommen mögen auch der Fall eines nachgewiesenen längeren Auslandsaufenthalts sowie sonstige offenkundig atypisch gelagerte Fälle). [...]

...leider auch nur ein "hätte" und "könnte" und "möge" ::)


Ich selbst habe mich mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt.
Da eine Nichtbefreiung von Menschen mit insbesondere "schwerer Demenz mit PG 5" und einem "Behinderungsgrad von 100%" eine bodenlose Unverschämtheit ist, ist dies ein Fall von allgemeinem Interesse und sollte durch die Mitforisten bitte zielgerichtet unterstützt werden.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2019, 10:51 von DumbTV«
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Es besteht durchaus auch die Möglichkeit, die leidige Angelegenheit abzukürzen und die LRA vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Befreiung zu verklagen, also nicht den ablehnenden Bescheid anzufechten, sondern die Vornahme einer Handlung (nämlich die Befreiung) einzufordern. Angesichts des Grundes sollte einer derartigen Klage auch vom VG stattgegeben und die LRA zur Vornahme der begehrten Handlung verurteilt werden.

Damit man aber keinerlei Rechtspositionen verliert, sollte zudem gegen den Ablehnungsbescheid natürlich Widerspruch eingelegt werden. Dann hat man nämlich noch eine zweite Klagemöglichkeit, nämlich die, die auf Aufhebung und Abänderung des ablehnenden Bescheids gerichtet ist. Das ist ein anderer Klagegegenstand als die Verpflichtungsklage (Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung), so daß der Grundsatz, daß ein und dieselbe Sache nicht ein zweites Mal vor Gericht eingefordert werden darf (auf Juristenlatein: ne bis idem), hier nicht greifen dürfte.

Die Kommunikation sollte nicht über den BS erfolgen, sondern grundsätzlich nur mit der LRA, und zwar, solange ein namentlich und mit Kontaktdaten benannter Ansprechpartner nicht bekannt ist, immer an den Intendanten/ die Intendantin persönlich adressiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2019, 01:27 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Beiträge: 890
Diesen Fall auch mal an die VDK-Präsidentin Frau Bentele vortragen.
Eine Tragik wie sie sich hunderttausendfach in der Republik abspielt :(

VdK-Präsidentin Verena Bentele im Exklusiv-Interview über soziale Gerechtigkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28320.msg178255.html#msg178255
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28320.msg178831.html#msg178831


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 02:22 von Bürger«

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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Vielleicht könnte/sollte man zusätzlich zu oben Beschriebenem auch an die (lokale) Presse herantreten.
In ähnlichen Fällen hat sich bereits gezeigt, dass eine Veröffentlichung derartiger Ungeheuerlichkeiten zusätzlichen Druck auf den Beitragsservice/ die jeweilige Landesrundfunkanstalt ausüben kann und diese dann letztendlich doch einlenken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 02:22 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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P
  • Beiträge: 4.011
...eine Ablehnung der "Ermäßigung" bekommen hat mit der Begründung, dass kein Merkzeichen RF vorhanden ist...

Eine Lösung ist Widerspruch einlegen und zeitnah das Merkzeichen RF nach liefern, schließlich muss der Arzt das ja nur "schlicht" vergessen haben einzutragen. Wenn also keine Teilnahme möglich ist, dann sollte das durch den Arzt entsprechend vermerkt werden können. Ist doch so gesehen nur eine Formsache.
Diese Schreiben vom Arzt kündigt der Betroffene im Widerspruch an. Schließlich kann der Arzt darauf verwiesen werden, dieses zu erteilen. Insbesondere wenn es bereits ähnliche Fälle gibt, wo eine Befreiung auch ohne RF anschließend durch Gericht festgestellt wurde.

Ob man den ganzen Vorgang - falls das mit dem Arzt nicht klappt - dann vor die Presse bringt oder das Verfahren vor Gericht, sollte erst nach dem Arztbesuch entschieden werden. Der Widerspruch gegen die aktuelle Entscheidung kann also relativ knapp gefasst werden. Durch den Widerspruch bleibt der Antrag aufrecht, seit dem Datum der Stellung. Die bearbeitende Stelle hätte statt der Ablehnung auch die Aufforderung senden können, das Merkzeichen RF zu liefern - und das zeitlich relativ kurzfristig, statt das monatelang zu lassen. Vielleicht ist das auch erfolgt aber auf dem Postweg an den Betroffenen verlorengegangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 02:24 von Bürger«

S
  • Beiträge: 4
Dank allen für die Antworten.

Natürlich wird Widerspruch eingelegt.
Sollte dieser (betrifft Bayern) dann nicht nur nach Köln,
sondern auch noch an die Landesrundfunkanstalt in München geschickt werden?

Danke für den Hinweis auf den VdK. Dort ist Betroffener seit Jahren Mitglied...eine
Nachfrage ergab aber, dass dort nicht vertreten werden kann, da es sich nicht um Sozialrecht handelt.
Es wurde aber ein Musterschreiben für einen Widerspruch zugesandt, der sich auf § 4 Abs. 1 Nr. 7 Fall 3 RBStV bezieht, da in Bayern Landespflegegeld gezahlt wird und sich daraus die Befreiung von der GEZ Gebühr erschließen würde.

Was  meint Ihr dazu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 02:25 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Natürlich wird Widerspruch eingelegt. Sollte dieser (betrifft Bayern) dann nicht nur nach Köln,
sondern auch noch an die Landesrundfunkanstalt in München geschickt werden?

Ebenso rät das Forum nur mit der verantwortlichen Landesrundfunkanstalt schriftlich per Einschreiben und nicht mit dem BS zu kommunizieren.


Edit "Bürger":
Ob schriftlich mit Einschreiben oder - insbesondere bei engen Fristen - mit Fax, das ist von der Situation und den technischen Möglichkeitne abhängig - siehe u.a. auch unter
Briefe und Faxe online versenden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25648.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25648.msg197668.html#msg197668
Auch könnte es hilfreich sein, sich zwar primär an die Landesrundfunkanstalt zu wenden, aber nicht nur, sondern zusätzlich "zur Kenntnis" auch an die Maschine in Köln, damit dort nicht zwischenzeitlich schon wieder andere Tatsachen geschaffen werden. Einen Einfluss auf den "innerbetrieblichen" Postverkehr hat man schließlich nicht, und weiß nicht, ob/wann die faktisch alle Vorgänge auslösende Maschine in Köln Information von der Landesrundfunkanstalt erhält. Siehe u.a. auch unter
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30694.msg196955.html#msg196955


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 02:34 von Bürger«
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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Lebt die demente Person allein in einer Wohnung oder in einem Pflegeheim?

Bei vollstationärer Pflege in Pflege­heim muss man keine Befreiung beantragen, sondern kann die Person von der Zahlung der sogn. Rundfunkbeiträge abmelden. Eine Bestätigung der Angaben durch die Pflegeeinrichtung ist erforderlich.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

o
  • Beiträge: 1.575
Bei vollstationärer Pflege in Pflege­heim muss man keine Befreiung beantragen, sondern kann die Person von der Zahlung der sogn. Rundfunkbeiträge abmelden. Eine Bestätigung der Angaben durch die Pflegeeinrichtung ist erforderlich.

Ein mir bekanntes Pflegeheim verlangt für eine solche Bestätigung, dass der Pflegling seinen Hauptwohnsitz auf die Adresse des Pflegeheims ummeldet. Das will aber auch nicht jeder.

Sozial, wie der Rundfunkbeitrag ausgerichtet ist, führt nicht einmal Pflegegrad 5 zu einer Befreiung.  :o >:(

(Zur Info für Mitleser: Pflegeheimzimmer sind keine RBStV-Wohnungen. Es liegt für dort gemeldete Pfleglinge also nicht einmal diese merkwürdige "Schickschuld" vor, geschweige denn eine Befreiung von dieser.)


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S
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Kurzes Update:
Gestern wurde mit der GEZ (Härtefall-Abteilung...gibt es anscheinend doch) telefoniert und nach langem Gespräch wurde bestätigt, dass ein Versehen seitens der GEZ vorläge.

Angeblich wird nun eine Befreiung aufgrund der fortgeschrittenen Demenz erteilt und ein neuer Bescheid zugeschickt.

Mal sehen, ob das stimmt.


Edit "Bürger":
Danke für das Update. Das klingt erst mal nicht schlecht und scheint die bisherigen Annahmen zu bestätigen.
Vorsorglich zur Vermeidung etwaiger Spekulationen die Bitte, hier das Dokument dann wie gewohnt vollständig anonymisiert hochzuladen und bis dahin mit der weiteren Diskussion zu warten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2019, 15:31 von Bürger«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Die nervt nur, daß das "versehentlich" schon Wellen macht. Ansonsten -- "everything counts in large amounts" -- man nimmt ein bißchen von vielen armen Rentnern und Behinderten und verteilt es unter den Intendanten und Direktoren.


Edit "Bürger" - auch wenn die Anmerkung richtig sein dürfte und vorerst so stehenbleibt, um ein paar Hintergründe anzudeuten, bitte den Moderatoren-Hinweis im Vorkommentar beachten:
Vorsorglich zur Vermeidung etwaiger Spekulationen die Bitte, hier das Dokument dann wie gewohnt vollständig anonymisiert hochzuladen und bis dahin mit der weiteren Diskussion zu warten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2019, 16:12 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

S
  • Beiträge: 4
Ergebnis:

Heute kam nun die endgültige lebenslange Befreiung von der GEZ für den schwer an Demenz Erkrankten (PG 5). Auch der Ehepartner ist befreit.

Ein Telefonat mit der Härtefallabteilung in Köln bei der GEZ hat doch gereicht, um die formalen Fehler der GEZ aus der Welt zu schaffen.

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2019, 20:17 von Bürger«

  • Moderator
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Glückwunsch + danke für den Bericht/ die Bestätigung der Annahme, dass bei manchen kompliziert bzw. ausweglos erscheinenden Situationen ein Telefonat manchmal doch der effektivere Weg für beide Seiten zu sein scheint.

Bitte das Schreiben der Dokumentation wegen noch vollständig anonymisiert hier hochladen.
Danke.


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