Hallo an alle,
es ist wieder soweit. Fiktive Person A hat mal wieder eine Vollstreckungsankündigung der Stadt über ca. 180 Euro erhalten, mit der Bitte diese innerhalb von 14 Tagen zu überweisen da es ansonsten zu den üblichen Maßnahmen kommen kann.
Wie könnte Fiktive Person A nun vorgehen?
Ein Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung ist ja nicht nötig.
Sollte dies trotzdem gemacht werden?
Sollte der Gerichtsvollzieher in ein paar Wochen vor der Tür stehen, wie kann Fiktive Person A dann vorgehen?
Stand zu den Aufgerechneten Elternbeiträgen:
Fiktive Person A und der Ehemann haben im Dezember beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Gladbeck erhoben. Für die ausführliche Begründung haben Sie 4 Wochen Zeit, nach Akteneinsicht welche beantragt worden ist, erhalten.
Die Akteneinsicht konnte bis heute noch nicht vorgenommen werden, da die Unterlagen der Stadt Gladbeck dem Gericht noch nicht vorliegen. Sobald diese es tun, wird sich das Gericht unaufgefordert melden.
Gruß und ein schönes Wochenende
Oalf