Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?  (Gelesen 31378 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass ;)

Beitragsservice unter “Hochdruck” – Anfragen jetzt faxen (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32996.0.html

Die Devise lautet nicht "VerwaltungsverEINfachung", sondern "VerwaltungsverVIELfachung"!

 >:D ;D (#)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2020, 13:50 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33085.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c
  • Beiträge: 1
Person A hat dem Beitragsservice unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 mitgeteilt, dass sie ihre Beiträge zukünftig bar entrichten möchte.

Der Beitragsservice antwortet, das BVerwG-Verfahren sei bis zur Klärung durch den EuGH ausgesetzt. Bis dahin sei eine Bezahlung nur per Lastschrift bzw. Überweisung rechtlich zulässig.

Kurz darauf erhielt A über den noch offenen Betrag einen Festsetzungsbescheid incl. 8.-EUR Mahngebühr.


Meine Frage:

Im Beschluss des BVerwG steht Folgendes (sicher den meisten bekannt)
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019, 6 C 5.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C5.18.0
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019, 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0
Zitat
Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.
Zitat
Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar.

Aber es steht dort auch:
Zitat
Der Rechtsstreit ist auszusetzen, weil sein Ausgang von einer vorab einzuholenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Auslegung der Verträge abhängt (Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV -).
Zitat
Der Senat kann jedoch ohne eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht feststellen, ob § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG mit der ausschließlichen Zuständigkeit, die die Union gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c und Art. 127 ff. AEUV im Bereich der Währungspolitik für diejenigen Mitgliedstaaten hat, deren Währung der Euro ist, in Einklang steht.

Was bitte gilt denn nun, bis der EuGH entschieden hat?
Muss der Beitragsservice bzw. die Rundfunkanstalten bis dahin Bargeldzahlung akzeptieren oder gilt "alte" Rechtssprechung der Landesverwaltungsgerichte?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2020, 02:43 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Unter Bezug auf
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0
sowie auf
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33085.0
könnte/ sollte man wohl sagen, dass in allererster Linie das Bundesbankgesetz gilt. Punkt.
Dieses ist Bundesrecht. Punkt.
Es steht damit weit über einer - erst recht solch niederrangigen - "Satzungs"-Regelung einer "Rundfunkanstalt. Punkt.
Die innerstaatliche Rechtswidrigkeit dieser Satzung bzgl. ausschließlicher Barzahlung ist - Aussetzung hin oder her - im Aussetzungsbeschluss des BVerwG bereits höchstinstanzlich festgestellt worden. Punkt.
Das bedeutet, dass mit dieser Maßgabe - wenn ARD-ZDF-GEZ es auf weitere diesbezügliche Verfahren anlegen würden - sie zumindest ebenfalls eine Aussetzung riskieren, bis dann das BVerwG abschließend entschieden hat.

Nicht kirre machen lassen von abstrusen vollautomatisierten Antworten eines nicht-rechtsfähigen Nichts!
Ich halte das erst mal für den Versuch, die Moral der "Widerspenstigen" zu untergraben.
Da sollte man etwas gelassen bleiben - und kann denen (bzw. der Rundfunkanstalt) diesen Wisch gleich postwendend zurücksenden - siehe dazu u.a. obigen Link zum Artikel von Steinhöfel.
Dies sollte hier erst mal nicht weiter vertieft werden.


Edit "Bürger" 20.02.2020:
Zu dieser neuerlichen abstrusen Sichtweise von ARD-ZDF-GEZ siehe auch aktuellen/ aktualisierten Beitrag von Steinhöfel unter
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33085.msg203786.html#msg203786


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 03:22 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

G
  • Beiträge: 325
Was bitte gilt denn nun, bis der EuGH entschieden hat?
Muss der Beitragsservice bzw. die Rundfunkanstalten bis dahin Bargeldzahlung akzeptieren oder gilt "alte" Rechtssprechung der Landesverwaltungsgerichte?
Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, welches Entscheidungen mit Gesetzeskraft verkünden kann und welches dann auch die ggf. modifizierte Fortgeltung von verfassungswidrigem Recht befristet anordnen kann, entscheidet der EUGH, wie die Rechtslage schon vor der Verkündung seines Urteils war und trifft keine Übergangsregelungen.

Insofern trägt dann jede Prozesspartei das Risiko, dass ihr Standpunkt sich als rechtswidrig herausstellt.

Eine andere Frage ist die, ob ein Festsetzungsbescheid erlassen werden darf, wenn man zwar Barzahlung angeboten hat, aber diese nicht akzeptiert wurde, und man das Geld dann nicht geschickt hat.

Wenn man das Geld im Briefumschlag an die LRA oder den Beitragsservice geschickt hat und von dort zurückbekommt, würde sich diese Frage nicht stellen.
Ebenso nicht, wenn man das Geld beim Amtsgericht hinterlegt.

Die Rundfunkanstalt kann sich aber im Falle eines für sie ungünstigen Urteils nicht darauf berufen, dass dieses erst ab Verkündung wirkt.


Edit "Bürger" 20.02.2020:
Zu dieser neuerlichen abstrusen Sichtweise von ARD-ZDF-GEZ siehe auch aktuellen/ aktualisierten Beitrag von Steinhöfel unter
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33085.msg203786.html#msg203786


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2020, 02:48 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
Barzahlung d. Rf-Beitrags: EuGH setzt Termin f. mdl. Verhandlung (N. Häring)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33557.0
(Kalendereintrag für den Verhandlungstermin 15.06.2020 bleibt vorbehalten)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 2
Guten Tag!

Person X beabsichtigte gegenüber der Rundfunkanstalt einen Antrag auf Barzahlung zu stellen.
Gemäß der Meinung des
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0
dürfte dies "am innerstaatlichen Recht gemessen" rechtlich gedeckt sein.

Person X las nun jedoch in einem Blog-Artikel von
Norbert Haering, 23.02.2020
Rundfunk verweigert weiterhin Annahme von Barzahlung des Rundfunkbeitrags
https://norberthaering.de/urteile-bargeld/rundfunkbeitrag-barzahlung-verweigert/
dass der "Beitragsservice [...] also im Recht [ist], wenn er sich zunächst einmal stur stellt und darauf hofft, dass ihm der Europäische Gerichtshof vielleicht ein Schlupfloch eröffnet, Bargeld weiter ablehnen zu dürfen".

Für Person X liest sich das so, dass der Beschluss des BVerwG zwar aussagt, dass Barzahlung gemessen am innerstaatlichen Recht rechtens wäre, dieser Beschluss jedoch noch keine rechtliche Gültigkeit hat, da der endgültige Beschluss des BVerwG noch von der Entscheidung des EuGH abhängt.

Für Person X liest es sich aus anderen Artikeln  - wie z.B.
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33085.0
ableitend ferner so, dass dementsprechend formaljuristisch bis dahin die Entscheidung des OVG NRW aus dem Jahre 2017 (Beschluß vom 13.06.2017, 2 A 1351/16), wonach der Rundfunk keine Barzahlung anbieten müsste, gelte.

Daher die Frage an euch, liebe Forennutzer:
Macht ein Antrag auf Bargeldzahlung derzeit überhaupt Sinn? Insbesondere, wenn Person X die Ziele hätte 1. der Rundfunkanstalt Sand ins Getriebe zu streuen, gleichzeitig aber 2. vermeiden will eigene Kosten entstehen zu lassen (z.B. für Mahngebühren o.ä., Gerichtsverfahren, etc.).

Vielen Dank und viele Grüße,
sheryO

Übrigens: Die empfohlenen Lesebeiträge (siehe hier) sowie diverse weitere Text im Forum sowie Texte, die im Forum verlinkt sind, habe ich übrigens bereits gelesen.


Edit "Bürger" - auf die Schnelle:
Anträge machen (fast) immer Sinn ;) jedenfalls so lange sie - wie hier - auch noch kostenfrei sind ;)
Auch zwei Beiträge weiter oben steht dazu schon was
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg203573.html#msg203573
Das BVerwG hat etwas festgestellt - und zwar klipp und klar, dass gem. innerdeutschem Recht eine Bargeld-Anahmepflicht besteht. Die von Häring erwähnten "Schlupflöcher", auf deren Eröffnung ARD-ZDF-GEZ durch den EuGH vielleicht hoffen - warum sollte das die Maßgabe für das Handeln eines Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt darstellen?
Warum solche Zweifel? Was soll bitte passieren?!
Natürlich wird einem nichts "geschenkt". Eine "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung gibt es nicht.
Sensible Bankdaten an "Rundfunksender" und deren "nicht-rechtsfähige Stelle/n" zu deren Verfügung weiterzugeben, sollte sich aber eigentlich schon von selbst verbieten.
Man kann es auch so sehen: Das BVerwG gibt lediglich dem EuGH noch die Gelegenheit, aus europäischer Sicht eine Ausnahme zu sehen (wahlweise auch "Schlupflöcher" zu eröffnen). Da dessen Entscheidung aber noch nicht vorliegt, gilt erst mal das, was gilt - und zwar ohne "Schlupflöcher". Und das ist garantiert nicht irgendeine "Satzung" von "Fernsehsendern" ::) ;) sondern wenn, dann Bundesrecht. Dazu hat das BVerwG sich bereits unmissverständlich geäußert, auch wenn es noch kein Beschluss ist.
Bitte, bitte, bitte nicht von ARD-ZDF-GEZ und deren eigennütziger Sichtweise blenden lassen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2020, 15:16 von Bürger«

K
  • Beiträge: 215
Zum Sinn und Zweck ergänzend ein Kommentar - schon Ende Januar 2020 - von

Norbert Häring, 31.01.2020
Was dieser Blog bisher bewirkte
Zitat
[...]
Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten wird es inzwischen sehr bereuen, mir nicht erlaubt zu haben, meinen Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Dutzende Verwaltungsgerichtsprozesse und viele Tausend Angebote, den Rundfunkbeitrag künftig (nur noch) bar zu bezahlen, waren die Folge meiner Berichterstattung. [...]

Ausführlicher beschrieben finden Sie das bei Interesse in der kommentierten Zusammenstellung der meistgelesenen und der darüber hinaus wichtigsten Blogbeiträge."

Weiterlesen unter
https://norberthaering.de/news/was-dieser-blog-bisher-bewirkte/


Edit "Bürger": Danke für diesen bekräftigenden Fund.
Beitrag/ Zitierung wurden noch etwas angepasst.
Vorsorgliche Bitte @alle, den Artikel hier nicht weiter zu vertiefen, sondern weiterhin nur den eigentlichen
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2020, 17:14 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
Bargeldzahlung > Gericht beabsichtigt Aussetzg. § 94 VwGO bis EuGH-Entscheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33693.0

Soviel auch zum (vorläufigen) Sinn und Zweck des Antrags auf Barzahlung... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.455
Aus aktuellem Anlass siehe:
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 2
Guten Tag nochmal.

Nach meiner letzten Nachricht habe ich dem Rundfunk vor einiger Zeit ein Schreiben (siehe Anhang: Schreiben an GEZ) geschickt, in welchem ich Barzahlung anbiete und umfassend darlege weshalb dies gemäß aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung statthaft sein dürfte.

Daraufhin erhielt ich vom Rundfunk zunächst ein Schreiben (siehe Anhang: GEZ 1), in welchem behauptet wird Barzahlung sei aufgrund des Urteils vom OVerwG NRW vom 13.06.2017 nicht möglich. Damit wird schlichtweg übergangen, dass der Beschluss des höherrangigen BVerwG als Revisionsgericht den veralteten
Beschluss des OverwG NRW als Instanzgericht in allen wesentlichen Punkten obsolet werden lässt, was ich auch in meinem Schreiben ausgeführt hatte.

Nun erhielt ich ein erneutes Schreiben vom Rundfunk (siehe Anhang: GEZ 2), in welchem mit einem förmlichen Festsetzungsbescheid gedroht wird.

Wie empfehlt ihr vorzugehen?
Nochmal schreiben und darauf hinweisen, dass meine Erläuterungen zur Rechtslage im ersten Schreiben offenbar nicht verstanden wurden? Und dann erneut Barzahlung anbieten und darauf hinweisen, dass ein Festsetzungsbescheid nicht zweckmäßig ist, da ich ja Barzahlung anbiete, und erneut um Nennung einer Einzahlmöglichkeit bitten?

Danke im Voraus,
sheryO


Edit "Bürger":
Beitrag/ Anhänge in Prüfung + Thread zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen.
Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten:
"Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben."
In mind. einem Anhang ist eine Beitragsnummer nicht anonymisiert.
Eigene - insbes. wenige Seiten umfassende - Texte sollten besser immer als kopierfähiges Zitat wiedergegeben werden, da Anhang öffnen unnötig umständlich ist.
PDF sind für wenige Seiten schlecht, da diese erst extra geöffnet werden müssen.
Bilder werden direkt angezeigt. Kurze Texte sollten entweder nur oder wenigstens zusätzlich zitiert werden, damit diese schnell lesbar und auch kopierbar sind für die Diskussion.
Auch fehlen wenigstens ungefähre Datumsangaben, um das zeitlich einordnen zu können.
Bitte noch etwas Geduld. Danke für das Verständnis.

Könnte es sein, dass das aktuelle Scheiben als "ZahlungsERINNERUNG" übertitelt ist? Dann siehe u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419
Im Übrigen bitte die Hinweise zu Anhängen beachten:
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
Nach der ZahlungsERINNERUNG könnten u.U. noch mal 4 Wochen "Zeit" sein.
Es könnte aber auch sein, dass zum Monatswechsel (und also heute/morgen/übermorgen) schon die Daten für die Bescheiderstellung an den Druckdienstleister übermittelt werden, um dann dort ca. 01.-05. des neuen Monats den Bescheid zu drucken und zu versenden.
Vor diesem Hintergrund könnte "Antrag auf Auskunft über den Sachstand der Bearbeitung des Antrags auf Barzahlung" gestellt werden - unter Verweis auf die bereits getätigten Aussagen und die Bedeutungslosigkeit der OVG-Entscheidung - verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass "bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Barzahlung eine Bescheid-Erstellung unzulässig ist und entsprechend angefochten" werden wird (siehe dazu Formulierungsbeispiele weiter oben).
Die "Ankündigung der Erstellung eines Festsetzungsbescheides" könnte man *zurückweisen* und "Beschwerde gegen dieses einschüchternde und irreführende Verhalten vor abschließender Entscheidung über den Antrag auf Barzahlung" einlegen und "zugleich die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n beantragen". So oder so ähnlich könnten es bereits andere fiktive Personen A-C getan haben - siehe dazu nunmehr u.a. separiertes Beispiel unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0

Thread bleibt vorerst weiter noch geschlossen. Bitte etwas Geduld.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2020, 04:27 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ankündigung/ Querverweis aus aktuellem Anlass (dank Hinweis von "pinguin"):
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.455
Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Querverweis:
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
bzw. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34263.msg208138.html#msg208138

Die Schlussanträge bitte dort diskutieren!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben