Guten Tag!
Person X beabsichtigte gegenüber der Rundfunkanstalt einen Antrag auf Barzahlung zu stellen.
Gemäß der Meinung des
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0dürfte dies "am innerstaatlichen Recht gemessen" rechtlich gedeckt sein.
Person X las nun jedoch in einem Blog-Artikel von
Norbert Haering, 23.02.2020
Rundfunk verweigert weiterhin Annahme von Barzahlung des Rundfunkbeitragshttps://norberthaering.de/urteile-bargeld/rundfunkbeitrag-barzahlung-verweigert/dass der
"Beitragsservice [...] also im Recht [ist], wenn er sich zunächst einmal stur stellt und darauf hofft, dass ihm der Europäische Gerichtshof vielleicht ein Schlupfloch eröffnet, Bargeld weiter ablehnen zu dürfen".
Für Person X liest sich das so, dass der Beschluss des BVerwG zwar aussagt, dass Barzahlung gemessen am innerstaatlichen Recht rechtens wäre, dieser Beschluss jedoch noch keine rechtliche Gültigkeit hat, da der endgültige Beschluss des BVerwG noch von der Entscheidung des EuGH abhängt.
Für Person X liest es sich aus anderen Artikeln - wie z.B.
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33085.0ableitend ferner so, dass dementsprechend formaljuristisch bis dahin die Entscheidung des OVG NRW aus dem Jahre 2017 (Beschluß vom 13.06.2017, 2 A 1351/16), wonach der Rundfunk keine Barzahlung anbieten müsste, gelte.
Daher die Frage an euch, liebe Forennutzer:
Macht ein Antrag auf Bargeldzahlung derzeit überhaupt Sinn? Insbesondere, wenn Person X die Ziele hätte 1. der Rundfunkanstalt Sand ins Getriebe zu streuen, gleichzeitig aber 2. vermeiden will eigene Kosten entstehen zu lassen (z.B. für Mahngebühren o.ä., Gerichtsverfahren, etc.).
Vielen Dank und viele Grüße,
sheryO
Übrigens: Die empfohlenen Lesebeiträge (
siehe hier) sowie diverse weitere Text im Forum sowie Texte, die im Forum verlinkt sind, habe ich übrigens bereits gelesen.
Edit "Bürger" - auf die Schnelle:
Anträge machen (fast) immer Sinn jedenfalls so lange sie - wie hier - auch noch kostenfrei sind
Auch zwei Beiträge weiter oben steht dazu schon was
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg203573.html#msg203573
Das BVerwG hat etwas festgestellt - und zwar klipp und klar, dass gem. innerdeutschem Recht eine Bargeld-Anahmepflicht besteht. Die von Häring erwähnten "Schlupflöcher", auf deren Eröffnung ARD-ZDF-GEZ durch den EuGH vielleicht hoffen - warum sollte das die Maßgabe für das Handeln eines Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt darstellen?
Warum solche Zweifel? Was soll bitte passieren?!
Natürlich wird einem nichts "geschenkt". Eine "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung gibt es nicht.
Sensible Bankdaten an "Rundfunksender" und deren "nicht-rechtsfähige Stelle/n" zu deren Verfügung weiterzugeben, sollte sich aber eigentlich schon von selbst verbieten.
Man kann es auch so sehen: Das BVerwG gibt lediglich dem EuGH noch die Gelegenheit, aus europäischer Sicht eine Ausnahme zu sehen (wahlweise auch "Schlupflöcher" zu eröffnen). Da dessen Entscheidung aber noch nicht vorliegt, gilt erst mal das, was gilt - und zwar ohne "Schlupflöcher". Und das ist garantiert nicht irgendeine "Satzung" von "Fernsehsendern" sondern wenn, dann Bundesrecht. Dazu hat das BVerwG sich bereits unmissverständlich geäußert, auch wenn es noch kein Beschluss ist.
Bitte, bitte, bitte nicht von ARD-ZDF-GEZ und deren eigennütziger Sichtweise blenden lassen.