Moin,
nach über einem Jahr melde ich mich mal wieder hier.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine weitere fiktive Person F, die noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt hat, und deswegen bereits 2 Klagen beim VG gegen den NDR / Rundfunkbeitrag geführt haben könnte (siehe
hier), vor etwa 2 Wochen vom NDR eine
Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen haben könnte (siehe Anhang).
Die Gesamtsumme von über 1680 € setzt sich zusammen aus ca. 920 Euro die per Festsetzungsbescheide festgelegt und zum Teil per VG bestätigt wurden, 11 Euro Mahngebühren, und ca. 750 Euro offene Forderungen bis heute wofür es aber noch keine Festsetzungsbescheide gibt.
Diese Person F könnte jetzt vorhaben, erstmal zu warten bis der NDR / BS die Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) verannlasst hat, und dann von denen die
Vorankündigung der Zwangsvollstreckung kommt (das könnte die fiktive Person F schon mal bekommen haben, siehe
hier).
Der weitere Plan von Person F sähe dann so aus, so ähnlich wie beschrieben unter
NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehrhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193293.html#msg193293dann die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, das Vollstreckungsersuchen an den im Namen des NDR handelnden nicht rechtsfähigen Beitragsservice zurückzuweisen, mit der Begründung dass einer der auf der Mahnung aufgeführten Festsetzungsbescheide bereits vom NDR wiederrufen wurde, da ein Teil davon bereits in einem anderen Festsetzungsbescheid enthalten war und ein anderer Teil davon bereits verjährt war. Dazu würden dann die 2 entsprechenden Fotokopien (Bescheid + Widerspruchsbescheid vom NDR) beigelegt werden.
Außerdem wird die fiktive Person F die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, ihr Akteneinsicht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu gewähren, indem Sie Ihr innerhalb von 2 Wochen eine Kopie des Vollstreckungsersuchens zusenden.
Meine 2 Fragen dazu:1. Was haltet ihr von diesem fiktiven Plan?
2. Würdet ihr dieser fiktiven Person F enfehlen, anders zu reagieren, und wenn ja, wie und warum?
3. Angenommen, die Fehler bei der im Vollstreckungsersuchen aufgeführten Beträge werden vom NDR / BS nachträglich korrigiert, und der Gerichtsvollzieher steht dann irgendwann vor der Tür - müsste die fiktive Person F dann die gesamte Summe (ca. 1640 €) bezahlen, oder nur den Teil der bereits per Bescheid festgesetzt und vom VG durch zwei in 1. Instanz abgewiesene Klagen bestätigt wurde (ca. 920 €)?
Frei