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Autor Thema: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung  (Gelesen 32204 mal)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...)
In dem Schreiben bezieht sich dies explizit auf Widerspruchsbescheide die entweder von der Landesrundfunkanstalt oder dem Beitragsservice erlassen werden dürfen!
(...)
Diese Voraussetzungen werden bislang in sämtlichen (auch Person A persönlich durchgeführten Verfahren) trotz mehrfacher Aufforderung zur Darlegung/Klärung der Grundlagen ignoriert und nicht konkret thematisiert.
(...)

Dazu hier noch folgendes Fundstück:

Zitat
Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung.
Hervorhebungen von user @marga!
Quelle: https://www.medienrechtsnews.de/der-nicht-eindeutig-bezeichnete-glaeubiger-der-rundfunkbeitraege-82928/

Betrachte man(n) Frau das angehängte Dokument im obigen Beitrag (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31729.msg195761.html#msg195761) des Users d-angel2001, so deckt sich das mit dem zitierten Beitrag!  ;)


Edit DumbTV:
Link zum Beitrag des Dokumentes eingefügt. Bitte referenzierte Beiträge immer direkt verlinken. Danke!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juli 2019, 13:39 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Da alle Gewalt vom Volke ausgeht, liegt hier ein Grundgesetzverstoß vor. Deshalb bindet dieser Vertrag nicht den Bürger, sondern ausschließlich die Länder.

Das ist hier bis zum Erbrechen durchgehechelt. Die Länder haben per Staatsvertrag verabredet in einer Angelegenheit, in der sie Regelungsbefugnis besitzen, gleiches Recht in allen Bundesländern zu etablieren. Die Landesgesetzgeber, d. h. die Landesparlamente verabschieden dazu Zustimmungsgesetze mit denen der Inhalt des Staatsvertrags Gesetzeskraft im jeweiligen Bundesland erlangt.

Es ist im Übrigen nicht zwingend, dass die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz (mit) konzipiert. Auch der Senat darf Gesetze entwerfen und der Bürgerschaft zur Abstimmung vorlegen. Das ist vollkommen äquivalent dem Verfahren im Bund, in dem vermutlich die allermeisten Gesetze in den Ministerien entwickelt werden. Ach ja, die Opposition stellt auch reichlich Gesetzesentwürfe in den Medien vor. Allerdings landen die praktisch immer in "Ablage rund", spätestens dann, wenn sie die Entwürfe im Parlament einreicht.

Die Vorstellung, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht, ist niedlich, korrespondiert jedoch leider nicht mit der Realität. Wir leben in einer sogn. "repräsentativen Demokratie". Deren Prinzip ist es gerade, dass das Volk rein gar nichts zu entscheiden hat. Wie Sebastian Haffner 1969 einmal schrieb, kann das Volk nicht einmal die Preise des ÖPNV festlegen, hat aber seine Machtlosigkeit geradezu lieb gewonnen. Wirklich Einfluss auf politische Entscheidungen hat man, wenn man regelmäßig von Regierungschef, Ministern und Staatssekretären kontaktiert wird, man deren persönliche Mobikfunknummer kennt und wenn zu Ehren eines runden Geburtstages ein Empfang im Kanzleramt ausgerichtet wird. Darunter ist man nur Stimmvieh.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juli 2019, 13:40 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
@drboe Heute um 13:00

Es ist bekannt, was Du schreibst. 
Allerdings gibt es Vorschriften, die die Exekutive einzuhalten hat, wenn es den Wunsch verwirklichen möchte, ein Gesetz in die Welt zu setzen. Die oberste Norm ist das Grundgesetz, darunter gibt es die Landesverfassungen, zu finden unter:
Zitat
https://www.hamburg.de/contentblob/1604280/5e354265cb3c0e3422f30f9184608d9d/data/verfassung-der-freien-und-hansestadt-hamburg-stand-2012.pdf
auch für Hamburg. Gesetzgeber ist die Legislative.

Beispielhaft: Wie allerdings durch das Video über die Landtagsdebatte im Baden-Württembergischen Landtag am 17.7.2019 der dumme Untertan erfahren durfte, dass dort nicht die Leute sitzen, die das Wohl des Bürgers im Focus haben.

Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Freie Bürger
Zitat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31699.msg195534.html#msg195534
Ich zitiere mal Franz Oppenheimer:

Zitat
Die soziologische Legitimität kann sich daher nur an der Realität orientieren. Die Staatsangehörigen akzeptieren die staatliche Herrschaft durch Zustimmung oder Resignation. Diese Hinnahme wird als Legitimation (Rechtfertigung) verstanden. Dadurch, dass die meisten Menschen das politische System auf diese Art tragen, erhält es Stabilität und kann seine Macht erhalten.


Ich sehe das also so, der Bürger hat auf Grund der faktischen Staatsgewalt hinzunehmen, dass er den Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.

Das betrifft mich allerdings nicht, denn die Staatsregierung will sich nicht an geltendes Recht halten. In Bayern gibt es sogar ein Parlamentsbeteiligungsgesetz, auch an dieses wurde sich nicht gehalten.

Das immer wieder einzufordern ist des Bürgers Pflicht.

Ich halte mich dann eben auch nicht an angeblich geltendes Recht.



Ist doch einfach für alle! Ich zahl nix.  >:D

cleverle2009


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solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

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Das Schreiben des Beitragsservice ist ohne rechtliche Relevanz. Es ist wirklich ein wenig traurig, dass das bisher bei so wenigen angekommen ist und erneut darüber diskutiert wird. Die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" soll eine Verwechslung mit der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der Vollstreckungsstelle erzeugen. Letztere ist allerdings ernst zu nehmen.

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
15) Vortäuschung eines laufenden Zwangsvollstreckungersuchens
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg94773.html#msg94773


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

a
  • Beiträge: 178
In einem konkreten Fall ist Person A ein Vollstreckungsersuchen in meine Finger gelangt, welches als Vollstreckungsgläubiger die folgende Stelle benennt:
"Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öff. Rechts, (Hauptsitz Hamburg), Postfach 50565 Köln“.

Es liegt wohl auf der Hand das der NDR keine Zweigstelle in Köln betreibt. Wäre dies der Fall könnte man sich auch das getrickse mit dem Postfach sparen.

Möglicherweise ist das Vollstreckungsersuchen unzulässig, eine Postfachadresse ist keine "ladungsfähige Anschrift":
Zitat
Die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend, auch wenn mit ihrer Hilfe Zustellungen möglich sind.
Quelle: BVerwG 1 C 24.97, Urteil vom 13. April 1999 (6. Leitsatz)
https://www.judicialis.de/Bundesverwaltungsgericht_BVerwG-1-C-24-97_Urteil_13.04.1999.html


!!! Mich hat gerade jemand darauf aufmerksam gemacht, dass für den NDR das LVwVfG doch gilt  (aber für viele andere LRA nicht)   !!!

In Hamburg (NDR-Sendegebiet) gilt das LVwVfG nicht für den NDR:
Zitat
§2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. Es gilt auch nicht für die Tätigkeit des Norddeutschen Rundfunks.
Quelle: Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
https://www.hamburg.de/contentblob/144286/data/hamburgisches-verwaltungsverfahrensgesetz.pdf


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin,

nach über einem Jahr melde ich mich mal wieder hier.   :D

Ich könnte mir vorstellen, dass eine weitere fiktive Person F, die noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt hat, und deswegen bereits 2 Klagen beim VG gegen den NDR / Rundfunkbeitrag geführt haben könnte (siehe hier), vor etwa 2 Wochen vom NDR eine Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen haben könnte (siehe Anhang).
Die Gesamtsumme von über 1680 € setzt sich zusammen aus ca. 920 Euro die per Festsetzungsbescheide festgelegt und zum Teil per VG bestätigt wurden, 11 Euro Mahngebühren, und ca. 750 Euro offene Forderungen bis heute wofür es aber noch keine Festsetzungsbescheide gibt.

Diese Person F könnte jetzt vorhaben, erstmal zu warten bis der NDR / BS die Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) verannlasst hat, und dann von denen die Vorankündigung der Zwangsvollstreckung kommt (das könnte die fiktive Person F schon mal bekommen haben, siehe hier).

Der weitere Plan von Person F sähe dann so aus, so ähnlich wie beschrieben unter
NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193293.html#msg193293
dann die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, das Vollstreckungsersuchen an den im Namen des NDR handelnden nicht rechtsfähigen Beitragsservice zurückzuweisen, mit der Begründung dass einer der auf der Mahnung aufgeführten Festsetzungsbescheide bereits vom NDR wiederrufen wurde, da ein Teil davon bereits in einem anderen Festsetzungsbescheid enthalten war und ein anderer Teil davon bereits verjährt war. Dazu würden dann die 2 entsprechenden Fotokopien (Bescheid + Widerspruchsbescheid vom NDR) beigelegt werden.

Außerdem wird die fiktive Person F die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, ihr Akteneinsicht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu gewähren, indem Sie Ihr innerhalb von 2 Wochen eine Kopie des Vollstreckungsersuchens zusenden.

Meine 2 Fragen dazu:

1. Was haltet ihr von diesem fiktiven Plan?

2. Würdet ihr dieser fiktiven Person F enfehlen, anders zu reagieren, und wenn ja, wie und warum?

3. Angenommen, die Fehler bei der im Vollstreckungsersuchen aufgeführten Beträge werden vom NDR / BS nachträglich korrigiert, und der Gerichtsvollzieher steht dann irgendwann vor der Tür - müsste die fiktive Person F dann die gesamte Summe (ca. 1640 €) bezahlen, oder nur den Teil der bereits per Bescheid festgesetzt und vom VG durch zwei in 1. Instanz abgewiesene Klagen bestätigt wurde (ca. 920 €)?

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2021, 15:17 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 691
Das Abwarten der Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse ist sicherlich richtig. Dann sollte aber schnell gehandelt werden und Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung mit der Begründung eingereicht werden, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Dazu gehören der Zugang von Mahnungen ebenso wie tatsächliche Fehler in der zu vollstreckenden Summe. Ebenso sind noch laufende Befreiungsanträge, Widersprüche und Klagen wichtige Hemmnisse der Vollstreckung, wenn Teile der Vollstreckungssumme noch nicht rechtskräftig geworden sind. Die Maschine in Köln versucht häufig, gleich alles mit einem Mal vollstrecken zu lassen, ohne darauf zu achten, welche Festsetzungsbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind. Fehlerhafte Summen darf die Vollstreckungsbehörde nicht eigenmächtig korrigieren. Das muss dann an den Beitragsservice zurückgegeben werden.



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L
  • Beiträge: 353
Der weitere Plan von Person F sähe dann so aus, [...] die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, das Vollstreckungsersuchen an den im Namen des NDR handelnden nicht rechtsfähigen Beitragsservice zurückzuweisen, [...] Außerdem wird die fiktive Person F die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, ihr Akteneinsicht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu gewähren, indem Sie Ihr innerhalb von 2 Wochen eine Kopie des Vollstreckungsersuchens zusenden.

Forderung nach Akteneinsicht dürfte immer ein sehr wichtiger Schritt sein, da Erfahrungen zeigen, dass häufig nicht einmal ein rechtskonformes Vollstreckungsersuchen vorgelegt werden kann. Zu beachten ist zudem, dass eine Kopie des Vollstreckungsersuchens beglaubigt werden muss, also hier eine Person der Stadtkasse Verantwortung übernehmen muss.

Zudem zeigt die Lektüre des Buches von Markus Mähler (AbGEZockt, Seite 247 f.), dass gerade in Niedersachsen aufgrund des dortigen § 22 Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Situation durchaus vorteilhaft sein könnte, denn die beauftrage Vollstreckungsbehörde könnte im Falle einer Vermögensauskunft diese nicht selbst abnehmen, sondern an die ersuchende Stelle zurückgeben.


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F letztens schon wieder so einen lustigen Mahn-Brief vom Norddeutschen Rundfunk / BS Köln bekommen hat mit dem angsteinflößenden Betreff:

"Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung - Beitragsnummer ..."

Der im Text genannte Mahnbetrag setzt sich zusammen aus 2 Festsetzungsbescheiden, die unten im Schreiben auch genannt werden.

Dann steht da aber, dass insgesamt ein noch höherer Betrag zu zahlen ist. Die restlichen Summen setzen sich zusammen aus 1. "rückständigen Forderungen " ohne konkrete Angabe der dazugehörigen Bescheide, und 2. aus offenen aktuellen Forderungen ohne Angabe der dazugehörigen Bescheide, wo außerdem erstens noch gar kein Bescheid vorlag und zweitens die Frist zur Erhebung des Widerspruches noch läuft...!?

Bei solchen mangelhaften Mahnungen brauchen die sich doch nicht wundern, wenn die beauftragte Behörde die Zwangsvollstreckungen an den NDR / BS zurück gibt, da die ohne korrekte Mahnungen nicht gültig sind, und die Behörde verpflichtet ist, vorher zu prüfen ob der Betrag korrekt angemahnt wurde, soweit ich weiß.

Kann mir jemand zu dem letztgenannten (dass die Zwangsvollstreckungen ohne korrekte vorherige Mahnungen nicht gültig sind und nicht vollstreckt werden dürfen und dass die vollstreckende Behörde den Sachverhalt vorher prüfen muss) eine rechtssichere Quelle (Gesetze, Paragraphen, Urteile, Links etc.) nennen?

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2022, 23:24 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

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  • Beiträge: 7.385
Kann mir jemand zu dem letztgenannten (dass die Zwangsvollstreckungen ohne korrekte vorherige Mahnungen nicht gültig sind und nicht vollstreckt werden dürfen und dass die vollstreckende Behörde den Sachverhalt vorher prüfen muss) eine rechtssichere Quelle (Gesetze, Paragraphen, Urteile, Links etc.) nennen?

Vielleicht hilft das? Alt-Entscheidung, vom BFH wäre das anzufordern.

BFH, 04.07.1986 - VII B 151/85
https://www.steuernetz.de/urteile/bfh/1986-07-04-vii-b-151_85

Zitat
8
Voraussetzung für Einleitung einer Vollstreckung nach dem VwVG ist, daß ein Leistungsbescheid ergangen ist, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (§ 3 Abs. 2 Buchst. a VwVG). Daraus ergibt sich, daß die Rechtmäßigkeit einer Vollstrekkung und damit auch einer in deren Rahmen getroffenen Vollstreckungsmaßnahme vom Erlaß eines Leistungsbescheids im vorgenannten Sinne abhängig ist. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muß, da sie Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Vollstreckung ist, in jedem Stadium der Vollstreckung von Amts wegen geprüft werden. Eine Vollstreckungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn es an einem wirksamen Leistungsbescheid fehlt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1976 VII R 94/75, BFHE 118, 533, BStBl II 1976, 581).

Zitat
11
Der Regelung über die Verantwortung für die Vollstreckbarkeit des Anspruchs in § 250 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 kann auch nicht entnommen werden, daß der Vollstreckungsschuldner sich gegenüber der ersuchten und die Vollstreckung durchführenden Behörde nicht auf das Fehlen von Vollstreckungsvoraussetzungen berufen kann. Da der Leistungsbescheid mit einer Zahlungsaufforderung Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung und der einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen ist, muß der Vollstreckungsschuldner sich auch gegenüber der ersuchten Behörde auf das Fehlen eines Leistungsbescheids berufen können. Denn rechtswidrige Verwaltungsakte sind stets der Behörde gegenüber anfechtbar, von der sie getroffen worden sind (vgl. § 357 Abs. 2 Satz 1 AO 1977).

Deine Behörde bzw. Stadtkasse hat die volle Verantwortung für die Korrektheit der Vollstreckungsmaßnahme Dir gegenüber.

Und auch Nachstehendes ist nicht unerheblich.

BFH VII R 62/18 - Pfändungs- und Einziehungsverfügung ->Unterschriftserfordernis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35604.0


Edit "Bürger" - Hinweis: "Vollstreckungsersuchen" und "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sind meiner bisherigen Kenntnis nach zwei verschiedene Paar Schuhe...


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 886
Ja man kann das versuchen. Erfolg hat es aber nicht unbedingt. Man sagt es wurden bei jemandem letztens mal um 150€ "gemahnt" zu zahlen, danach kamen Vollstreckungsbriefchen die diese 150€ genau nicht enthielten, sondern irgendwas anderes altes Vollstrecken wollen. Obwohl das offensichtlich Unsinn ist, windet sich das erste Gericht seit Monaten irgendwas zu entscheiden und will es bloß "loswerden", weil es ja als Amtsgericht nicht für öffentlich-rechtliche Dinge zuständig sei. Die Erinnerungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung auf dieser Basis überhaupt eine Vermögensauskunft zu fordern wurden ohne Ausführung von Gründen abgelehnt, samt Widersprüchen dazu etc. Das übliche "wir machen uns das Recht, wie es uns gefällt und kratzen um die Kurve der Rechtsbeugung". Ich glaube, wer sich keinen Anwalt nimmt, wird einfach ignoriert, egal wie Recht er hat. Und wer sich einen Anwalt nimmt, kriegt Bullshit aufegtischt. Vielleicht hat Pinguin Recht und die einzige Hoffnung ist eine Konstruktion über EU-Recht um vor EGMR und zu kommen mit solchen "Misturteilen".


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 7.385
Edit "Bürger" - Hinweis: "Vollstreckungsersuchen" und "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sind meiner bisherigen Kenntnis nach zwei verschiedene Paar Schuhe...
Es ändert nichts daran, daß die "ersuchte Behörde" gegenüber dem "Vollstreckungsschuldner" die volle Verantwortung dafür trägt, daß keines der Dokumente fehlerbehaftet ist, denn dann darf sie die Vollstreckung gar nicht durchführen.


Edit "Bürger":

Bitte etwas mehr Zurückchaltung bei solchen Aussagen, denn dazu müsste zunächst das jeweils geltende Landes-Vollstreckungsrecht gesichtet werden - einschl. der jeweiligen Durchführungsbestimmungen/ Verwaltungsvorschriften usw. Es gibt in gewissen Bundesländern jedenfalls auch die Situation, dass sich die Vollsteckungsstelle qua Gesetz "auf die Hinterbeine" stellt (und auch stellen kann) und eine "Prüfung des Vorliegens sämtlicher Vollstreckungsvoraussetzungen" allenfalls gerichtlich, nicht aber allein ggü. der Vollstreckungsstelle selbst veranlasst werden kann. Daher kann es hier keine pauschalen Antworten geben.

Da der obige Beitrag von user "Frei" einen eigenständigen Fall mit vom Einstiegsbeitrag dieses Threads abweichender Konstellation zum Gegenstand hat, sollte dieser zudem entsprechend gut aufbereitet in eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff bzgl. der konkreten Frage behandelt werden.
Dazu sollten zunächst die im Forum und anderswo bereits vorhandenen Informationen bzgl. des im Bundeland geltenden Vollstreckungs-Prozederes zusammengetragen werden.

Eine Ausgliederung der letzten Beiträge in separaten Thread wird geprüft. Das kann aber eine ganze Weile dauern.
Der Thread bleibt dafür zunächst gescnhlossen. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzend der Hinweis, es geht in diesem Thread nicht um die "ersuchte" Behörde  oder die "ausführende" Vollstreckungsbehörde.
Es gilt zu beachten, dass diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.
In diesem Falle (Bundesland Niedersachsen) wären dies allgemein die Stadtkasse oder Gemeindekasse.
Hier wäre dann noch zu ergänzen, für die Aufgaben seiner Behörde und die Tätigkeit seiner Behördenmitarbeiter ist immer der Behördenleiter verantwortlich und erster Ansprechpartner (z.B. Bürgermeister).
Auch diese Behörde und sein Behördenleiter haben sich grundsätzlich an Gesetze zu halten. Der Betroffenen hat  im Falle eines Falles die Möglichkeit seine Rechte gegenüber dieser Behörde in Anspruch zu nehmen, wie bereits vielfach im Forum diskutiert.

Vorliegend sollten in diesem Thread nur die "Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung des NDR" diskutiert werden.

Die entsprechende Gegenwehr im Falle einer Vollstreckung durch die "ersuchte" Behörde in Niedersachsen sollte besser in einem getrennten Thread diskutiert werden.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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