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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: d-angel2001 am 23. Juli 2019, 18:30

Titel: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 23. Juli 2019, 18:30
Moin,
Es ist mal wieder soweit...  die Schergen wollen Ihre Zwangsvergütung bei Person A abpressen. Diesmal fällt bei dem Drohbrief "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" aber was besonderes auf.

Person A wird genötigt den Betrag von 766 Euro zahlen. Was mich ein wenig verwundert ist die merkwürdige Form der Aufschlüsselung. Es werden 3 Bescheide aufgeführt - insgesamt über den Zeitraum 02/2016 bis 01/2017 (Sume 241,00 Euro) sowie ein Posten mit Mahngebühren über 7 Euro für den Erhalt des aktuellen Schriftstück. Am Ende wird lapidar (ohne Bescheid oder Zeitraum!) dann ein weiterer Zahlungswunsch über 525,00 Euro aufgeführt mit dem Vermerk "ab 02/2017". Alles unter einer Beitragsnummer (früher war ein gewerblich dort bekanntes Kfz ebenfalls abkassiert worden - wo angeblich trotz Befreiung damals noch etwas offen ist - wird hier aber nicht konkret aufgeführt).

Wie kann das bei 17 Euro und ein paar gequetschte logisch hinkommen? Das würde bei 11+7 Monaten (ausgehend vom Beitragsstand bis jetzt) einen "Beitrag" von fast 50 Euro entsprechen. Selbst bei Mahngebühren über 3x Bescheide + den aktuellen versteht Person A nicht wie man auf so einen Betrag kommen kann für einen Zwangsbeitrag der eigentlich im Haushalt nur 1x abgepresst werden dürfte. Falls die das im Vollstreckungsersuchen genau so dämlich aufführen eventuell sogar doch eine Chance sich das rechtlich zu Nutze zu machen?

Mahnschreiben erhält Person A im übrigen so gut wie keine mehr - außer 1-2 Androhungen zur Vollstreckung, bevor das Kasperle Theater wieder los geht (meist 1x im Jahr).

Ich freue mich auf sinnvolle Tipps, Kommentare und einen angeregten Austausch.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 09:09
Person A hat sich heute das Schreiben noch einmal nüchtern angeschaut. Kann es sein dass es sich hier um einen Person A noch nicht bekannte Form eines Drohbrief handelt? Bisher ist Person A nach der philosophie vorgegangen, dass alle Schreiben ohne Briefkopf der Anstalt reine "Werbung" sind und keinerlei Beachtung benötigen.

Im konkreten Schriftstück ist der Briefkopf des BS aber zum vorgaukeln der hoheitlichen Rechte eingefügt (wie im übrigen auch bei allen "echten" Verwaltungsakten die vom BS aus Köln versendet werden!).

Nichts desto trotz macht die Aufsummierung ohne Nennung eines Bescheid eher den Eindruck eines Einschüchterungsversuch ohne dass hier konkrete Fakten vorgetragen werden (Bescheid? konkreter Leistungszeitraum).

Hinsichtlich der ersten Betrachtung der Forderung über 525 Euro ist Person A ein kleiner Denkfehler unterlaufen. Im Eifer des Gefechts hatte Person A wohl für einen Moment gedacht dort hätte ab "02/2019" gestanden. Heute bei erneuter Betrachtung viel dieser Fehler dann aber auf. Es handelt sich somit auch nicht um einen 7 Monatszeitraum wie ursprünglich gedacht, sondern 31 (2017 bis 2018 + 7 Monate bis heute). Dies entspricht dann auch logisch betrachtet einem logisch nachvollziehbaren Zwangs-Beitrag den der Verfasser im Schreiben zugrunde zu legen versucht.

Nichts desto trotz würde Person A interessieren, ob diese Art von Drohbrief schon andere erhalten haben oder es sich um eine neue Art der Einschüchterung/Täuschung handelt? Denn fakt ist das nur per Festsetzungsbescheid angedrohte Zwangsgelder auch vollstreckt werden können und dürfen und nicht wie im Schreiben arglistig ausgelegt gar eine Summe über 766 Euro (von denen für immerhin 525 Euro gar keine Bescheide vorgetragen wurden).
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: observer am 25. Juli 2019, 09:34
Person B hat gestern ein ähnliches Schreiben erhalten. Auch hier werden zwei offene Summen genannt. Vollstreckt werden kann aber nur der angemahnte Betrag. Mit dem Hinweis der insgesamt noch offenen Forderungen will man dem angeblichen Schuldner wohl in der Tat ein wenig Angst machen. Einige werden sicher komplett alles bezahlen.

Bei Person B ist noch ganz interessant das ein Festsetztungsbescheid mit angemahnt wird, bei welchem die Frist für eine Klageerhebung beim VG noch nicht abgelaufen ist.

Man scheint beim den LRA dringend Geld zu benötigen. Mal sehen wie so eine Vollstreckung genau aussieht...
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 10:06
Danke für deine Antwort @observer.  Selbst Person A ist trotz Boykott vom ersten Tag an und entsprechender Sachkenntnis beinahe auf diese arglistige Täuschung hereingefallen. Wie sagt man so schön? Angst ist nicht dein Freund - es kann nie schaden so etwas noch ein zweites oder drittes mal mit Abstand zu betrachten ;-)
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: drboe am 25. Juli 2019, 10:42
Am Ende wird lapidar (ohne Bescheid oder Zeitraum!) dann ein weiterer Zahlungswunsch über 525,00 Euro aufgeführt mit dem Vermerk "ab 02/2017". Alles unter einer Beitragsnummer (früher war ein gewerblich dort bekanntes Kfz ebenfalls abkassiert worden - wo angeblich trotz Befreiung damals noch etwas offen ist - wird hier aber nicht konkret aufgeführt).

Wie kann das bei 17 Euro und ein paar gequetschte logisch hinkommen? Das würde bei 11+7 Monaten (ausgehend vom Beitragsstand bis jetzt) einen "Beitrag" von fast 50 Euro entsprechen.

Wie kommst du darauf, dass für den Betrag von 525,00 kein Zeitraum angegeben ist? Du schreibt doch selbst "ab 02/2017" und diese Angabe hast du dem Schreiben entnommen. Wir schreiben inzwischen ja das Jahr 2019. Oder hast du angenommen, die würden nach der ersten Zahlung der "Beiträge" bis Januar 2017 noch vor deinem Ableben/Auswandern etc. auf weitere Forderungen verzichten? Und wenn du das berücksichtigst, dann verpufft auch die Annahme, man würde fast 50 € je Monat kassieren wollen.

Für 2017 will man natürlich neben dem Betrag für Januar noch für 11 weitere Monate je 17,50 €, macht schon 192,50 €. Dazu dann 210,00 € für 2018 und für 7 Monate des Jahres 2019 immer fein 17,50 € je Monat. Macht zusammen exakt 525,00 €. So einfach ist das.

M. Boettcher
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: GesamtSchuldner am 25. Juli 2019, 10:45
Hat Person A eigentlich gegen die Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt?

Mir ist aufgefallen, dass der im zweiten Bescheid festgesetzte Beitrag für die Monate August bis Oktober bereits Mitte September fällig war, d.h. bevor der erste Bescheid am 1.10. erlassen wurde. Unter diesen Umständen halten einige Verwaltungsgerichte die Festsetzung eines Säumniszuschlags im zweiten Bescheid für rechtswidrig.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 10:53
Wie kommst du darauf, dass für den Betrag von 525,00 kein Zeitraum angegeben ist? Du schreibt doch selbst "ab 02/2017" und diese Angabe hast du dem Schreiben entnommen. Wir schreiben inzwischen ja das Jahr 2019. Oder hast du angenommen, die würden nach der ersten Zahlung der "Beiträge" bis Januar 2017 noch vor deinem Ableben/Auswandern etc. auf weitere Forderungen verzichten? Und wenn du das berücksichtigst, dann verpufft auch die Annahme, man würde fast 50 € je Monat kassieren wollen.

Hierzu hat Person A sich schon im zweiten Beitrag von heute geäußert und diesen Irrtum festgestellt und korrigiert. Siehe "Hinsichtlich der ersten Betrachtung der Forderung über 525 Euro ist Person A ein kleiner Denkfehler unterlaufen. [...]". Ebenfalls wurde dort die Annahme der falschen Berechnung erwähnt. Da mein initialer Beitrag nicht mehr änderbar war habe ich dies im ersten Beitrag von heute umgehend richtig gestellt.

Zu dem Thema Zeitraum - das ist zwar nüchtern betrachtet richtig. In Forderungsaufstellungen muss der Zeitraum aber konkretisiert sein. Denn mit der Bezeichnung "ab 02/2017" wird kein konkret definierter Zeitraum angegeben, da dieser sich ja mit jedem weiteren Tag ändert ;-)
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 11:02
Hat Person A eigentlich gegen die Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt?

Ich glaube zu diesen hat Person A das nicht getan. Nach mehreren verschiedenen Ansätzen und einer Klage direkt gegen einen Bescheid hat Person A sich irgendwann dazu entschlossen zu versuchen die Vollstreckung selbst direkt anzufechten und damit mehrere Bescheide (indirekt - das ist mir klar) anzufechten. Klar ist Person A natürlich auch das die Festsetzungsbescheide nüchtern betrachtet als wirksam und unanfechtbar betrachtet werden könnten. Da Person A aber in der Tatsache dass der BS Bescheide/Verwaltungsakte im Namen des NDR erlässt (was er nicht darf, da Verwaltungsakte nur durch die Anstalt selbst ausgeübt werden dürfen), einen Verstoß gegen das Verwaltungsrecht sieht und dies bei minimierten Kosten (pro Klage) gegen ein Vollstreckungsverfahren (statt ehrere Einzelbescheide) effektiver erscheint.

Es sei auch erwähnt, dass es eine interessante Taktik sein könnte dies gezielt auszunutzen. Man kann eine Klagebegründung später einreichen - mit Verweis auf diverse Lebensumstände (Arbeit, Gesundheit usw.) mit einem 2-Zeiler an das zuständige Gericht. Person A hat dies schon mehrfach genutzt und dies dann "ausgesessen" bis das Gericht verbindlich eine Begründung engefordert hat (wo idr. mehrere Monate vergehen). Selbstverständlich sollte man nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass man stillschweigend von einer Ruhestellung der Vollstreckungsbegehren der Anstalt ausgeht und hierzu um Stellungnahme der selbigen bittet - da man andernfalls eine "Aussetzung der Vollstreckung" (gesondertes AZ + Kosten!) beantragen müsste.

Mir ist aufgefallen, dass der im zweiten Bescheid festgesetzte Beitrag für die Monate August bis Oktober bereits Mitte September fällig war, d.h. bevor der erste Bescheid am 1.10. erlassen wurde. Unter diesen Umständen halten einige Verwaltungsgerichte die Festsetzung eines Säumniszuschlags im zweiten Bescheid für rechtswidrig.

Danke für den Hinweis!

Mir war bis dato nur das letzte Urteil hierzu auf der Webseite (nicht Forum) vom GEZ-Boykott unter News bekannt. Hast du hierzu evtl. weitere Info/Links/Aktenzeichen auf die man sich beziehen kann (gerne auch per PM)? Das letzte Schreiben von Person A das er hierzu an die Anstalt + BS gerichtet hat wegen konkreter Forderungen wurde nur mit Standard-Text und dem Vorwurf von Schutzbehauptungen unbearbeitet beantwortet.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: drboe am 25. Juli 2019, 11:04
In Forderungsaufstellungen muss der Zeitraum aber konkretisiert sein. Denn mit der Bezeichnung "ab 02/2017" wird kein konkret definierter Zeitraum angegeben, da dieser sich ja mit jedem weiteren Tag ändert ;-)

Bei dir vergehen in 24 Stunden drei Monate bzw. du erhälst täglich eine neue "Rundfunksbeitragswasserstandsmeldung"? Der durchschnittliche Rezipient des Schreibens dürfte - ob nun nüchtern oder nicht - durchaus erkennen, dass sich der Zeitraum "ab 02/2017" bis zum Tag der Brieferstellung erstreckt. Der trägt immerhin ein Datum. Die nächsten 52,50 € werden erst drei Monate später fällig.

M. Boettcher
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: GesamtSchuldner am 25. Juli 2019, 11:07
Jepp. Bis zum 15. September ändert sich nichts mehr daran, dass die Rückstände ab 02/2017 nunmehr genau 525 € betragen.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Kurt am 25. Juli 2019, 11:40
[..] Da Person A aber in der Tatsache dass der BS Bescheide/Verwaltungsakte im Namen des NDR erlässt (was er nicht darf, da Verwaltungsakte nur durch die Anstalt selbst ausgeübt werden dürfen), einen Verstoß gegen das Verwaltungsrecht sieht und dies bei minimierten Kosten (pro Klage) gegen ein Vollstreckungsverfahren (statt ehrere Einzelbescheide) effektiver erscheint.
[..]

"Erlassen" werden die von der jeweiligen LRA; gedruckt, kuvertiert und versendet vom Beitragsservice bzw. PAV Card GmbH

Gruß
Kurt
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 12:49
"Erlassen" werden die von der jeweiligen LRA; gedruckt, kuvertiert und versendet vom Beitragsservice bzw. PAV Card GmbH

Person A über diesen Punkt kann man sich wohl streiten. Die Frage ist die Definition von erlassen. Gehört zum "erlassen" auch das übrige Procedere?

In einem konkreten Fall ist Person A ein Vollstreckungsersuchen in meine Finger gelangt, welches als Vollstreckungsgläubiger die folgende Stelle benennt:
"Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öff. Rechts, (Hauptsitz Hamburg), Postfach 50565 Köln“.

Es liegt wohl auf der Hand das der NDR keine Zweigstelle in Köln betreibt. Wäre dies der Fall könnte man sich auch das getrickse mit dem Postfach sparen.

Noch konkreter wird der NDR dem ich mit einem Person A vorliegenden Schriftstück in dem man behauptet:
"Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide sind entweder (durch) die jeweilige Landesrundfunkanstalt (=Gläubiger der Forderungen) oder den für die Landesrundfunkanstalten tätigen Beitragsservice zu entrichten. [...]
Widersprüche können aus diesem Grund ebenfalls entweder von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt oder von dem für Landesrundfunkanstalten tätigen Beitragsservice erstellt werden."

Wenn der Beitragsservice jedoch "Bescheide" (Verwaltungsakte) erstellt, dann erlässt dieser diese faktisch auch! Und das ist keinesfalls mit gültigem Recht zu vereinbaren.

Das Schreiben kann bei interesse gerne auch hier von Person A zur Verfügung gestellt werden.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Kurt am 25. Juli 2019, 13:19
[..]
Wenn der Beitragsservice jedoch "Bescheide" (Verwaltungsakte) erstellt, dann erlässt dieser diese faktisch auch! Und das ist keinesfalls mit gültigem Recht zu vereinbaren.
[..]

Das ist allen Beteiligten bekannt. Allein - die VG's sehen es anders: "Kopfzeile/Überschrift": LRA; "Grußformel": LRA
Das genügt denen um zu behaupten der FB sei von einer LRA erlassen. Faktisch erstellt werden die vom BS.  :'(

Gruß
Kurt

Auszug eines Urteils "im Namen des Volkes" des VG Neustadt an der Weinstr. vom 04. Juli 2016; Aktenzeichen 5 K 938/15.NW
Zitat
Am 15. Oktober 2015 hat der Kläger Klage erhoben.
Er macht zunächst formelle Fehler geltend.

So rügt er, dass [..] Der Beitragsbescheid auch sei nichtig, weil die erlassende Behörde nicht eindeutig erkennbar sei aus Sicht eines durchschnittlich rechtkundigen Betroffenen.
Darüber hinaus sei der Bescheid auch nicht erkennbar für den SWR ergangen.
Weiter bezweifelt der Kläger, dass es eine wirksame Vereinbarung der Rundfunkanstalten zum Betrieb des Beitragsservices gebe. Zudem sei die Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes problematisch. Außerdem handele es sich bei den Festsetzungsbescheiden nicht um Verwaltungsakte, denn sie dienten nur zur Schaffung der Vollstreckungsvorausselzungen. lnsoweit seien sie auch inhaltlich unbestimmt, da der Gläubiger nicht hinreichend erkennbar und auch der Adressat nicht bestimmbar sei. Bei mehreren Beitragsschuldnern müsse eine Verbescheidung einheitlich ergehen. lrreführend sei die Rechtsbehelfsbelehrung, da sowohl die Landesrundfunkanstall als auch der Beitragsservice genannt sei.
Der Beklagte könne nicht Abgabengläubiger sein, sei der Betragsservice nicht als Teil des Beklagten bzw. als seine lnkassostelle handele, sondern als Beliehener und müsse daher Beitragsforderungen im eigenen Namen geltend machen. Der Beklagte sei der falsche Klagegegner, zumindest sei das Rechtsverhältnis zwischen SWR und Beitragsservice unklar.

und hier das VG:
Die gegen die angefochtenen Bescheide vorgebrachten formellen Bedenken greifen nicht durch.
1. Zunächst besteht kein Zweifel, dass die beklagte Rundfunkanstalt im Beitragsbescheid vom 2. Juli 2015 als erlassende Stelle hinreichend ausgewiesen ist.
[..]
2. Der Beitragsservice hat hier auch hinreichend erkennbar für den Beklagten gehandelt.
Der Südwestrundfunk wird im Ausgangsbescheid (Bl. 37 der Verwaltungsakte) in der Kopfzeile neben dem Beitragsservice mit Adressangabe benannt, und der Text endet mit: ..Mit freundlichen Grüßen Südwestrundfunk".
[..]
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: marga am 25. Juli 2019, 13:30
(...)
Wenn der Beitragsservice jedoch "Bescheide" (Verwaltungsakte) erstellt, dann erlässt dieser diese faktisch auch! Und das ist keinesfalls mit gültigem Recht zu vereinbaren.
(...)

Dieser Meinung widerspricht aber riguros die Deutsche  Verwaltungsgerichtsbarkeit:

OT:

Zitat
Mit Festsetzungsbescheid vom 01.08.2015 setzte der Beitragsservice des Beklagten gegenüber dem Kläger, der trotz entsprechender Zahlungsaufforderungen keine Rundfunkbeiträge entrichtet hatte, den rückständigen Betrag an Rundfunkbeiträgen für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 28.02.2015 in Höhe von 467,48  € sowie einen Säumniszuschlag von 8,00 €, insgesamt 475,48 6, fest.

Quelle:   Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb) , https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21488.msg137858.html#msg137858

Und weiter ...

Zitat
Mit weiterem Festsetzungsbescheid vom 01.09.2015 setzte der Beitragsservice des Beklagten den rückständigen Rundfunkbeitrag für den Zeitraum vom 01.03.2015 bis 30.08.2015 in Höhe von 105,48 € nebst eines Säumniszuschlags von 8,00 €, insgesamt 113,48 €, fest.
Quelle:   Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb) , https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21488.msg137858.html#msg137858

Abschluss:

Zitat
Auch sind die Bescheide nicht etwa deshalb formell rechtswidrig, weil sie von dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als unzuständiger Stelle erlassen worden wären.
Zwar werden gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV - rückständige Rundfunkbeiträge grundsätzlich durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt.
Bei dem Beitragsservice handelt es sich indes ebenso wie bei der GEZ als seiner Vorgängerin um eine Verwaltungsstelle, die im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Rundfunkanstalt tätig wird.
Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV, wonach jede Landesrundfunkanstalt die ihr nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahrnimmt.
Dies gilt gemäß §2 der Satzung des Saarländischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge vom 17.09.2012 - Rundfunkbeitragssatzung; Amtsblatt des Saarlandes vom 28.02.2013, Teil ll, 8.238, und vom 28.03.2013, Teil ll, S. 336 - auch für den Beklagten.

Der Beitragsservíce ist damit rechtlich Bestandteil des Beklagten, der lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen aus dem normalen Betrieb am Sitz der jeweiligen Rundfunkanstalt örtlich ausgelagert wurde.
Quelle:   Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb) , https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21488.msg137858.html#msg137858

Anmerkung:

Somit ist die Aussage von user d-angel2001 nicht haltbar.
Auch wenn die Verwaltungsgerichtsbarkeit hier „Willkür“ spricht, ändert sich  nichts an der bis dato Rechtsprechung.

/OT:
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 13:33
Das ist allen Beteiligten bekannt. Allein - die VG's sehen es anders: "Überschrift": LRA; "Grußformel": LRA
Das genügt denen um zu behaupten der FB sei von einer LRA erlassen. Faktisch erstellt werden die vom BS.  :'(

Da muss ich dir leider recht geben. Wenn du dir gewaltenteilung.de im Netz anschaust wirst du auch verstehen wieso die deutsche Justiz meint sich nicht einfach an gültige Gesetze halten zu müssen - obwohl alle Staatsmacht den Gesetzen unterworfen ist hält sich keiner daran.

Aus meiner Sicht wird mit etlichen Urteilen die substanziell so gefällt wurden und gegen das Recht sogar eine parallel Gesetzgebung "der herrschenden" geschaffen. Denn wenn divese Urteile existieren die gültiges Recht ausheben und jeder Richter sich selbst eines "bastelt" oder sich auf bestehende bezieht wird die Gesetzgebung faktisch ausgehebelt. Im Grunde ist es also vollkommen irrelevant was in Gesetzen steht wenn Richter/Justiz einem die Rechte ohnehin aberkennen.

Ich denke das ist auch das einzige was die Reform der Rundfunkanstalten wirklich "gebracht" hat - zu erkennen das die Probleme in unserem Land nicht der Rundfunkbeitrag selbst sind, sondern es noch viel gravierendere Probleme in unserem Land/Staat zu bereinigen gibt.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 13:36
Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV, wonach jede Landesrundfunkanstalt die ihr nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgaben

Das ist die Standard Ausrede der Rundfunkanstalten und zumindest was Verwaltungsakte (Bescheide, Mahnungen/Mahngebühren usw.) angeht - alles was hoheitliche Rechte angeht eben, eine ziemlich arglistige Täuschung.

Der BS darf allenfalls Drohbriefe, Mahnungen (ohne Mahngebühren) versenden. Alles was keine Verwaltungsakte betrifft.

Hast du mal geschaut was in § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV genau steht? Dort ist von "Aufgaben" die Rede. Eine explizite Beleihung hoheitlicher Rechte wird dort hingegen nicht aufgeführt. Siehe hierzu einen gesonderten Beitrag von mir in dem ich das Thema versuche aufzugreifen und die gesetzlichen Grundlagen der Beleihung hoheitlicher Rechte aufgreife (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30895.msg192623.html#msg192623).

Edit "Markus KA":
Bitte die Themen „Absender-Briefkopf" oder "hoheitliches Recht", da bereits im Forum hinreichend diskutiert, in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung“.
Bitte auch das Abschweifen in andere Themen vermeiden und die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM direkt an die Forumsmitglieder stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Markus KA am 25. Juli 2019, 15:19
Ergänzender Hinweis, die Mahnung ist eine Voraussetzung für eine Vollstreckung:

§ 3 Abs. 1 Num. 3 NVwVG:
Zitat
"(1) Die Vollstreckung darf erst beginnen, wenn...3. der Vollstreckungsschuldnerin oder dem Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung durch eine Mahnung angedroht worden ist,"
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/3ye/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGND2011rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-VwVGND2011V2P1 (http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/3ye/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGND2011rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-VwVGND2011V2P1)

In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass ein betroffene Person, im weiteren Schritt evtl. der Widerspruchs- oder Beschwerdeführer, eine Mahnung oder sogar ein Leistungsbescheid nie erhalten haben könnte.

Hierzu könnte im weiteren Schritt auch hilfreich sein:

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595)

Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599)

NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124)

NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667)
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 16:03
In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass ein betroffene Person, im weiteren Schritt evtl. der Widerspruchs- oder Beschwerdeführer, eine Mahnung oder sogar ein Leistungsbescheid nie erhalten haben könnte.

Absolut richtig und wichtig. Habe dies auch schon einige male angegeben. In der Praxis wird aber (zumindest bei mir) regelmäßig behauptet dies seien nur Schutzbehauptungen und damit wird das Thema erledigt im Verfahren. Einen richtigen Nachweis musste die Anstalt hier jedenfalls nie erbringen. Meist wurden irgendwelche dubiosen "Kunden-Protokolle" ausgegrangen wo drin steht wann was abgesendet wurde. Natürlich alles ohne Sendenachweis. Das hat dem Gericht gereicht um das Thema zu erledigen.

Einen versuch ist es trotzdem immer Wert. Mahnungen erhalte ich im übrigen so gut wie nie mehr - außer denen die eine Vollstreckung androhen. Ich möchte gar nicht wissen wie viele fiktive Mahnungen ich erhalten haben soll (die nie versendet wurden) und mit Mahnkosten vom NDR belegt wurden.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: NichtzahlerKa am 25. Juli 2019, 16:09
Die Mahnung ist ein offizielles Dokument, daher sieht es auch eher so aus. Zugestellt wurde die vermutlich "nicht beweisbar", aber die Zustellung wird wie immer vom Gericht "angenommen" werden. Das ist hier wichtig, weil ohne zugestellte Mahnung nicht vollstreckt werden darf. Ich denke schon, dass man auf das Schreiben reagieren sollte (natürlich nicht zahlen). Das wie ist nur der Knackpunkt. Wenn man den Empfang nicht bestreiten möchte, könnte man ggf. die Aussetzung der Vollziehung nach VwGO §80 beantragen.
Zitat
Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
Welches "öffentliches Interesse" die "unbillige Härte" einer Zwangsvollstreckung "überwiegen" soll, soll die LRA bitte darlegen, falls es diesem Wunsch nicht entspricht. Bei Erfolg wären mindestens Mahn- und Vollstreckungskosten abwendbar. Mindestens hätte man ein zusätzliches Pfund bei Gericht diese Kosten nicht tragen zu müssen, wenn die LRA dem Antrag eigentlich hätte stattgeben müssen.
Es sind auch andere "Reaktionen" denkbar (s. d-angel2001 und Markus Ka) aber ignorieren ist vermutlich nicht die vorteilhafteste, da es wie gesagt tatsächlich ein offizielles und relevantes Dokument ist.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Markus KA am 25. Juli 2019, 16:39
In der Praxis wird aber (zumindest bei mir) regelmäßig behauptet dies seien nur Schutzbehauptungen und damit wird das Thema erledigt im Verfahren.

Hierzu der Hinweis:


Zitat
[...]
Fehlende Festsetzungsbescheide und Mahnungen

Der Antragsteller hat keine Festsetzungsbescheide und Mahnungen erhalten. Der Antragsteller weist auf berechtigte Zweifel am Zugang der Festsetzungsbescheide und Mahnungen hin. [...]
Re: Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg191149.html#msg191149
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 16:43
Fehlende Festsetzungsbescheide und Mahnungen

Der Antragsteller hat keine Festsetzungsbescheide und Mahnungen erhalten. Der Antragsteller weist auf berechtigte Zweifel am Zugang der Festsetzungsbescheide und Mahnungen hin. [...]

Normalerweise ist der Absender wohl eher dazu geeignet für einen Nachweis herangezogen zu werden. Wie soll man einen negativen Nachweis über eine nicht erhaltene Zusendung erbringen, in deren Besitz man nie war und nie werden konnte? Wenn keine Sendungsnummer o.ä. existiert (die wenn überhaupt auch nur der Absender hätte) ist dies faktisch so gut wie unmöglich aus meiner Sicht.

Selbst wenn man vorbringen möge man wäre zwischenzeitlich umgezogen, so könnte dies im Grunde doch als nachlässigkeit/verschulden des Kläger ausgelegt werden und zum Vorteil des beklagten der ja nie im Wissen sein konnte die Zustellung "anders" vorzunehmen.

Aus meiner Sicht ist das auch genau die Taktik - möglichst immer alle Nachweispflichten auf die Kläger abzuwälzen selbst dann wenn mit Logik und Menschenverstand selbiges quasi verunmöglicht wird.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Markus KA am 25. Juli 2019, 16:57
Selbst wenn man vorbringen möge man wäre zwischenzeitlich umgezogen, so könnte dies im Grunde doch als nachlässigkeit/verschulden des Kläger ausgelegt werden und zum Vorteil des beklagten der ja nie im Wissen sein konnte die Zustellung "anders" vorzunehmen.

Zitat
"Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen."
§ 4 Abs. 2 Satz 3 VwZG
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__4.html (https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__4.html)
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 17:08
Zitat
"Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen."
§ 4 Abs. 2 Satz 3 VwZG
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__4.html (https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__4.html)

Da bin ich ganz bei dir. Bringt nur nix wenn Justiz/Richter das ignorieren. So manches was im Gesetz steht wird dort den Hunden zum fressen vorgeworfen und man steht blöd da. Habe sogar schon erlebt das ein fristgerechter Eingang per FAX ignoriert wurde und ein (späterer) Eingang per Post als verfristet abgelehnt/Verfahren eingestellt wurde. Rückfragen zum Verbleib des FAX blieben unkommentiert jeweils mit Verweis, Verfristung und das man die Nase voll hat von meinen Fragen (jeweils mit Kostennote 60 Euro vom Richter).
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: GesamtSchuldner am 25. Juli 2019, 17:13
Mir ist aufgefallen, dass der im zweiten Bescheid festgesetzte Beitrag für die Monate August bis Oktober bereits Mitte September fällig war, d.h. bevor der erste Bescheid am 1.10. erlassen wurde. Unter diesen Umständen halten einige Verwaltungsgerichte die Festsetzung eines Säumniszuschlags im zweiten Bescheid für rechtswidrig.
Mir war bis dato nur das letzte Urteil hierzu auf der Webseite (nicht Forum) vom GEZ-Boykott unter News bekannt. Hast du hierzu evtl. weitere Info/Links/Aktenzeichen auf die man sich beziehen kann (gerne auch per PM)? Das letzte Schreiben von Person A das er hierzu an die Anstalt + BS gerichtet hat wegen konkreter Forderungen wurde nur mit Standard-Text und dem Vorwurf von Schutzbehauptungen unbearbeitet beantwortet.
VG Göttingen 2. Kammer, Beschluss vom 11.04.2018, 2 B 96/18 (mit Hinweis auf eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin)
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE180001495&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint (http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE180001495&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint)
In dem Beschluss ist übrigens ein Bestreiten des Zugangs im Einzelfall erfolgreich gewesen.

Die Situation ist im vorliegenden Fall aber leicht  anders: zwischen der Fälligkeit am 15.09. und dem Bescheiderlass am 01.10.  lagen weniger als 4 Wochen. Die erst im zweiten Bescheid festgesetzten Rundfunkbeiträge waren damit bei Erlass des ersten Bescheides rückständig im Sinne des RBStV, aber das Ausbleiben der am 15.09 zu leistenden Zahlung hätte für sich genommen noch keinen Säumniszuschlag gerechtfertigt.
Da der Säumniszuschlag  im Bescheid vom 01.10. aber für ältere Schulden ohnehin verwirkt war und Zahlungen immer auf die ältesten Schulden anzurechnen sind, macht es in meinen Augen keinen Sinn, den Zeitraum von August bis Oktober nicht mit in den Festsetzungsbescheid aufzunehmen.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 25. Juli 2019, 17:41
@GesamtSchuldner, Ah danke für den Hinweis/Urteils-Link. Schön wenn auch mal irgendwas klappt - auch wenn es noch so kleine Erfolge sind. Scheint aber wirklich ein besonderer Einzelfall gewesen zu sein.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Markus KA am 25. Juli 2019, 17:55
Um das Thema "Nichterhalt von Bescheiden und Mahnungen" abzuschließen, könnte noch darauf hingewiesen werden, dass es selbstverständlich ein Vorteil sein kann, immer einen berechtigten oder plausiblen Zweifel vorzutragen (idealerweise auch Beweise), warum man ein Schreiben nicht erhalten haben könnte. Hierzu bitte die letzten Beiträge und Links (Urteile und Hinweise) genau studieren.  ;)
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: noGez99 am 25. Juli 2019, 18:59

!!! Mich hat gerade jemand darauf aufmerksam gemacht, dass für den NDR das LVwVfG doch gilt  (aber für viele andere LRA nicht)   !!!

Hat die Person D rechtswirksam Bescheide und Widerspruchsbescheide bekommen?

Bescheide: Die LRA darf nicht das LVwVfG anwenden, da ausgenommen:
Zugangsvermutung gemäß §§ 41 , 43 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG BW). Diese Vorschriften seien gemäß § 2 LVwVfG BW nicht anwendbar.
Ergo keine Zustellung

Widerspruchsbescheide:
zugestellt wird nach § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO von Amts wegen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
Widerspruchsbescheid: Fehlerhafte Zustellung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13628.msg116182.html#msg116182
Ergo keine Zustellung

Ergo es liegen die Voraussetzungen für die ZV nicht vor.

Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: d-angel2001 am 26. Juli 2019, 13:14
Hat die Person D rechtswirksam Bescheide und Widerspruchsbescheide bekommen?

Über den "rechtswirksamen" Zugang lässt sich wohl streiten. Person A ist der Meinung das sämtliche Bescheide/Verwaltungsakte allein deshalb schon keine Rechtskraft entfalten konnten und durften, da sämtliche Schriftstücke vom Beitragsservice versendet werden (was unbestreitbar ist).

Person A liegt ein Schriftstück des NDR vor in dem kein Hehl daraus gemacht wird, dass man der Meinung sei der Rundfunkstaatsvertrag gewähre (ohne juristische Grundlage per Gesetz) durch "delegation gewisser Aufgaben zur Beitreibung" automatisch auch hoheitliche Rechte unter den Prämissen der Beleihung an Dritte. In dem Schreiben bezieht sich dies explizit auf Widerspruchsbescheide die entweder von der Landesrundfunkanstalt oder dem Beitragsservice erlassen werden dürfen!

Dies erfolgt jedoch nicht ansatzweise und nicht explizit per Gesetz. Zu den juristischen Voraussetzung zur Beleihung hoheitlicher Rechte ist zwingend eine gesetzliche Bestimmung und sogar genaue Definition der jeweiligen Aufgaben und Rechte erforderlich. Hierzu siehe bitte den Beitrag:
Beitragsservice Jahresbericht 2017 Hinweis auf Verwaltungsakte durch BS
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30895.msg192623.html#msg192623 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30895.msg192623.html#msg192623).

Diese Voraussetzungen werden bislang in sämtlichen (auch Person A persönlich durchgeführten Verfahren) trotz mehrfacher Aufforderung zur Darlegung/Klärung der Grundlagen ignoriert und nicht konkret thematisiert. Vielmehr schien die Beklagte RF-Anstalt vielfach darauf hinzuwirken, dass die Verfahren auf die allgemeine Gültigkeit des Rundfunkbeitrag und einer Zahlungspflicht abzustellen sei und das obwohl diese Themen unmissverständlich in der Klage von Person A ausgeklammert waren. Leider bislang ohne Erfolg bei den Versuchen von Person A.

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Anlage wurden vollständig anonymisiert  - Namen, Unterschriften, Dienstsiegel, Rufnummer etc. entfernt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: U15000 am 26. Juli 2019, 14:49
Hallo d-angel2001,

Zitat
https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2783620/2011-02-10-bkm-rundfunk/

Die Bürgerschaft hat dem Vertrag nur zugestimmt. Die Bürgerschaft war mit der Konzipierung nicht befasst.

Da alle Gewalt vom Volke ausgeht, liegt hier ein Grundgesetzverstoß vor. Deshalb bindet dieser Vertrag nicht den Bürger, sondern ausschließlich die Länder.

Zitat
Grundgesetz Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ein Rundfunkbeitragsgesetz gibt es meines Wissens in Hamburg nicht. Damit kann eine Zahlpflicht abgestritten werden.

Ein ehemaliger User hat in einem thread hier das schon mal für Bayern durchgezogen.


Bitte dort nachlesen:

 Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.
« am: 26. November 2017, 09:52 »


Zitat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.msg160387.html#msg160387

Die Exekutive hat das Grundgesetz nicht beachtet.


Betr.:    Beteiligungsrechte der Bürgerschaft bei Staatsverträgen stärken Die Gesetzgebungskompetenz der Parlamente wird in einer Vielzahl von Politikbereichen darauf beschränkt, seitens der Exekutive ausgehandelten Staatsverträgen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Aktuelle Beispiele sind die Bereiche der Medienpolitik und des Glücksspielrechts.

Zitat
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/34818/beteiligungsrechte-der-b%C3%BCrgerschaft-bei-staatsvertr%C3%A4gen-st%C3%A4rken.pdf

Viel Glück
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: pinguin am 26. Juli 2019, 14:58
!!! Mich hat gerade jemand darauf aufmerksam gemacht, dass für den NDR das LVwVfG doch gilt  (aber für viele andere LRA nicht)   !!!
Das darf hinterfragt werden.

Im NVwVfG, also dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz des Landes Niedersachsen, finden sich weder die Begriffe "NDR", noch "Rundfunk".

Es findet sich aber folgender Wortlaut:

Zitat
§ 2
[...]
(2) Dieses Gesetz gilt ferner nicht für

1.
    Verwaltungsverfahren, soweit in ihnen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind,

Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz
(NVwVfG)
Vom 3. Dezember 1976

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: marga am 28. Juli 2019, 11:42
(...)
In dem Schreiben bezieht sich dies explizit auf Widerspruchsbescheide die entweder von der Landesrundfunkanstalt oder dem Beitragsservice erlassen werden dürfen!
(...)
Diese Voraussetzungen werden bislang in sämtlichen (auch Person A persönlich durchgeführten Verfahren) trotz mehrfacher Aufforderung zur Darlegung/Klärung der Grundlagen ignoriert und nicht konkret thematisiert.
(...)

Dazu hier noch folgendes Fundstück:

Zitat
Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung.
Hervorhebungen von user @marga!
Quelle: https://www.medienrechtsnews.de/der-nicht-eindeutig-bezeichnete-glaeubiger-der-rundfunkbeitraege-82928/

Betrachte man(n) Frau das angehängte Dokument im obigen Beitrag (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31729.msg195761.html#msg195761) des Users d-angel2001, so deckt sich das mit dem zitierten Beitrag!  ;)


Edit DumbTV:
Link zum Beitrag des Dokumentes eingefügt. Bitte referenzierte Beiträge immer direkt verlinken. Danke!
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: drboe am 28. Juli 2019, 13:00
Da alle Gewalt vom Volke ausgeht, liegt hier ein Grundgesetzverstoß vor. Deshalb bindet dieser Vertrag nicht den Bürger, sondern ausschließlich die Länder.

Das ist hier bis zum Erbrechen durchgehechelt. Die Länder haben per Staatsvertrag verabredet in einer Angelegenheit, in der sie Regelungsbefugnis besitzen, gleiches Recht in allen Bundesländern zu etablieren. Die Landesgesetzgeber, d. h. die Landesparlamente verabschieden dazu Zustimmungsgesetze mit denen der Inhalt des Staatsvertrags Gesetzeskraft im jeweiligen Bundesland erlangt.

Es ist im Übrigen nicht zwingend, dass die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz (mit) konzipiert. Auch der Senat darf Gesetze entwerfen und der Bürgerschaft zur Abstimmung vorlegen. Das ist vollkommen äquivalent dem Verfahren im Bund, in dem vermutlich die allermeisten Gesetze in den Ministerien entwickelt werden. Ach ja, die Opposition stellt auch reichlich Gesetzesentwürfe in den Medien vor. Allerdings landen die praktisch immer in "Ablage rund", spätestens dann, wenn sie die Entwürfe im Parlament einreicht.

Die Vorstellung, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht, ist niedlich, korrespondiert jedoch leider nicht mit der Realität. Wir leben in einer sogn. "repräsentativen Demokratie". Deren Prinzip ist es gerade, dass das Volk rein gar nichts zu entscheiden hat. Wie Sebastian Haffner 1969 einmal schrieb, kann das Volk nicht einmal die Preise des ÖPNV festlegen, hat aber seine Machtlosigkeit geradezu lieb gewonnen. Wirklich Einfluss auf politische Entscheidungen hat man, wenn man regelmäßig von Regierungschef, Ministern und Staatssekretären kontaktiert wird, man deren persönliche Mobikfunknummer kennt und wenn zu Ehren eines runden Geburtstages ein Empfang im Kanzleramt ausgerichtet wird. Darunter ist man nur Stimmvieh.

M. Boettcher
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: U15000 am 28. Juli 2019, 14:45
@drboe Heute um 13:00

Es ist bekannt, was Du schreibst. 
Allerdings gibt es Vorschriften, die die Exekutive einzuhalten hat, wenn es den Wunsch verwirklichen möchte, ein Gesetz in die Welt zu setzen. Die oberste Norm ist das Grundgesetz, darunter gibt es die Landesverfassungen, zu finden unter:
Zitat
https://www.hamburg.de/contentblob/1604280/5e354265cb3c0e3422f30f9184608d9d/data/verfassung-der-freien-und-hansestadt-hamburg-stand-2012.pdf
auch für Hamburg. Gesetzgeber ist die Legislative.

Beispielhaft: Wie allerdings durch das Video über die Landtagsdebatte im Baden-Württembergischen Landtag am 17.7.2019 der dumme Untertan erfahren durfte, dass dort nicht die Leute sitzen, die das Wohl des Bürgers im Focus haben.

Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Freie Bürger
Zitat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31699.msg195534.html#msg195534
Ich zitiere mal Franz Oppenheimer:

Zitat
Die soziologische Legitimität kann sich daher nur an der Realität orientieren. Die Staatsangehörigen akzeptieren die staatliche Herrschaft durch Zustimmung oder Resignation. Diese Hinnahme wird als Legitimation (Rechtfertigung) verstanden. Dadurch, dass die meisten Menschen das politische System auf diese Art tragen, erhält es Stabilität und kann seine Macht erhalten.


Ich sehe das also so, der Bürger hat auf Grund der faktischen Staatsgewalt hinzunehmen, dass er den Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.

Das betrifft mich allerdings nicht, denn die Staatsregierung will sich nicht an geltendes Recht halten. In Bayern gibt es sogar ein Parlamentsbeteiligungsgesetz, auch an dieses wurde sich nicht gehalten.

Das immer wieder einzufordern ist des Bürgers Pflicht.

Ich halte mich dann eben auch nicht an angeblich geltendes Recht.



Ist doch einfach für alle! Ich zahl nix.  >:D

cleverle2009
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: seppl am 28. Juli 2019, 22:07
Das Schreiben des Beitragsservice ist ohne rechtliche Relevanz. Es ist wirklich ein wenig traurig, dass das bisher bei so wenigen angekommen ist und erneut darüber diskutiert wird. Die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" soll eine Verwechslung mit der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der Vollstreckungsstelle erzeugen. Letztere ist allerdings ernst zu nehmen.

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
15) Vortäuschung eines laufenden Zwangsvollstreckungersuchens
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg94773.html#msg94773
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: azdb-opfer am 29. Juli 2019, 00:55
In einem konkreten Fall ist Person A ein Vollstreckungsersuchen in meine Finger gelangt, welches als Vollstreckungsgläubiger die folgende Stelle benennt:
"Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öff. Rechts, (Hauptsitz Hamburg), Postfach 50565 Köln“.

Es liegt wohl auf der Hand das der NDR keine Zweigstelle in Köln betreibt. Wäre dies der Fall könnte man sich auch das getrickse mit dem Postfach sparen.

Möglicherweise ist das Vollstreckungsersuchen unzulässig, eine Postfachadresse ist keine "ladungsfähige Anschrift":
Zitat
Die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend, auch wenn mit ihrer Hilfe Zustellungen möglich sind.
Quelle: BVerwG 1 C 24.97, Urteil vom 13. April 1999 (6. Leitsatz)
https://www.judicialis.de/Bundesverwaltungsgericht_BVerwG-1-C-24-97_Urteil_13.04.1999.html (https://www.judicialis.de/Bundesverwaltungsgericht_BVerwG-1-C-24-97_Urteil_13.04.1999.html)


!!! Mich hat gerade jemand darauf aufmerksam gemacht, dass für den NDR das LVwVfG doch gilt  (aber für viele andere LRA nicht)   !!!

In Hamburg (NDR-Sendegebiet) gilt das LVwVfG nicht für den NDR:
Zitat
§2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. Es gilt auch nicht für die Tätigkeit des Norddeutschen Rundfunks.
Quelle: Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
https://www.hamburg.de/contentblob/144286/data/hamburgisches-verwaltungsverfahrensgesetz.pdf (https://www.hamburg.de/contentblob/144286/data/hamburgisches-verwaltungsverfahrensgesetz.pdf)
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Frei am 05. November 2021, 04:50
Moin,

nach über einem Jahr melde ich mich mal wieder hier.   :D

Ich könnte mir vorstellen, dass eine weitere fiktive Person F, die noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt hat, und deswegen bereits 2 Klagen beim VG gegen den NDR / Rundfunkbeitrag geführt haben könnte (siehe hier (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg205584.html#msg205584)), vor etwa 2 Wochen vom NDR eine Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen haben könnte (siehe Anhang).
Die Gesamtsumme von über 1680 € setzt sich zusammen aus ca. 920 Euro die per Festsetzungsbescheide festgelegt und zum Teil per VG bestätigt wurden, 11 Euro Mahngebühren, und ca. 750 Euro offene Forderungen bis heute wofür es aber noch keine Festsetzungsbescheide gibt.

Diese Person F könnte jetzt vorhaben, erstmal zu warten bis der NDR / BS die Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) verannlasst hat, und dann von denen die Vorankündigung der Zwangsvollstreckung kommt (das könnte die fiktive Person F schon mal bekommen haben, siehe hier (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.0.html)).

Der weitere Plan von Person F sähe dann so aus, so ähnlich wie beschrieben unter
NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193293.html#msg193293
dann die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, das Vollstreckungsersuchen an den im Namen des NDR handelnden nicht rechtsfähigen Beitragsservice zurückzuweisen, mit der Begründung dass einer der auf der Mahnung aufgeführten Festsetzungsbescheide bereits vom NDR wiederrufen wurde, da ein Teil davon bereits in einem anderen Festsetzungsbescheid enthalten war und ein anderer Teil davon bereits verjährt war. Dazu würden dann die 2 entsprechenden Fotokopien (Bescheid + Widerspruchsbescheid vom NDR) beigelegt werden.

Außerdem wird die fiktive Person F die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, ihr Akteneinsicht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu gewähren, indem Sie Ihr innerhalb von 2 Wochen eine Kopie des Vollstreckungsersuchens zusenden.

Meine 2 Fragen dazu:

1. Was haltet ihr von diesem fiktiven Plan?

2. Würdet ihr dieser fiktiven Person F enfehlen, anders zu reagieren, und wenn ja, wie und warum?

3. Angenommen, die Fehler bei der im Vollstreckungsersuchen aufgeführten Beträge werden vom NDR / BS nachträglich korrigiert, und der Gerichtsvollzieher steht dann irgendwann vor der Tür - müsste die fiktive Person F dann die gesamte Summe (ca. 1640 €) bezahlen, oder nur den Teil der bereits per Bescheid festgesetzt und vom VG durch zwei in 1. Instanz abgewiesene Klagen bestätigt wurde (ca. 920 €)?

Frei  8)
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Mork vom Ork am 05. November 2021, 09:18
Das Abwarten der Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse ist sicherlich richtig. Dann sollte aber schnell gehandelt werden und Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung mit der Begründung eingereicht werden, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Dazu gehören der Zugang von Mahnungen ebenso wie tatsächliche Fehler in der zu vollstreckenden Summe. Ebenso sind noch laufende Befreiungsanträge, Widersprüche und Klagen wichtige Hemmnisse der Vollstreckung, wenn Teile der Vollstreckungssumme noch nicht rechtskräftig geworden sind. Die Maschine in Köln versucht häufig, gleich alles mit einem Mal vollstrecken zu lassen, ohne darauf zu achten, welche Festsetzungsbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind. Fehlerhafte Summen darf die Vollstreckungsbehörde nicht eigenmächtig korrigieren. Das muss dann an den Beitragsservice zurückgegeben werden.

Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: LECTOR am 06. November 2021, 17:05
Der weitere Plan von Person F sähe dann so aus, [...] die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, das Vollstreckungsersuchen an den im Namen des NDR handelnden nicht rechtsfähigen Beitragsservice zurückzuweisen, [...] Außerdem wird die fiktive Person F die zuständige Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bitten, ihr Akteneinsicht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu gewähren, indem Sie Ihr innerhalb von 2 Wochen eine Kopie des Vollstreckungsersuchens zusenden.

Forderung nach Akteneinsicht dürfte immer ein sehr wichtiger Schritt sein, da Erfahrungen zeigen, dass häufig nicht einmal ein rechtskonformes Vollstreckungsersuchen vorgelegt werden kann. Zu beachten ist zudem, dass eine Kopie des Vollstreckungsersuchens beglaubigt werden muss, also hier eine Person der Stadtkasse Verantwortung übernehmen muss.

Zudem zeigt die Lektüre des Buches von Markus Mähler (AbGEZockt, Seite 247 f.), dass gerade in Niedersachsen aufgrund des dortigen § 22 Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Situation durchaus vorteilhaft sein könnte, denn die beauftrage Vollstreckungsbehörde könnte im Falle einer Vermögensauskunft diese nicht selbst abnehmen, sondern an die ersuchende Stelle zurückgeben.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Frei am 24. August 2022, 23:06
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F letztens schon wieder so einen lustigen Mahn-Brief vom Norddeutschen Rundfunk / BS Köln bekommen hat mit dem angsteinflößenden Betreff:

"Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung - Beitragsnummer ..."

Der im Text genannte Mahnbetrag setzt sich zusammen aus 2 Festsetzungsbescheiden, die unten im Schreiben auch genannt werden.

Dann steht da aber, dass insgesamt ein noch höherer Betrag zu zahlen ist. Die restlichen Summen setzen sich zusammen aus 1. "rückständigen Forderungen " ohne konkrete Angabe der dazugehörigen Bescheide, und 2. aus offenen aktuellen Forderungen ohne Angabe der dazugehörigen Bescheide, wo außerdem erstens noch gar kein Bescheid vorlag und zweitens die Frist zur Erhebung des Widerspruches noch läuft...!?

Bei solchen mangelhaften Mahnungen brauchen die sich doch nicht wundern, wenn die beauftragte Behörde die Zwangsvollstreckungen an den NDR / BS zurück gibt, da die ohne korrekte Mahnungen nicht gültig sind, und die Behörde verpflichtet ist, vorher zu prüfen ob der Betrag korrekt angemahnt wurde, soweit ich weiß.

Kann mir jemand zu dem letztgenannten (dass die Zwangsvollstreckungen ohne korrekte vorherige Mahnungen nicht gültig sind und nicht vollstreckt werden dürfen und dass die vollstreckende Behörde den Sachverhalt vorher prüfen muss) eine rechtssichere Quelle (Gesetze, Paragraphen, Urteile, Links etc.) nennen?

Frei  8)
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: pinguin am 24. August 2022, 23:33
Kann mir jemand zu dem letztgenannten (dass die Zwangsvollstreckungen ohne korrekte vorherige Mahnungen nicht gültig sind und nicht vollstreckt werden dürfen und dass die vollstreckende Behörde den Sachverhalt vorher prüfen muss) eine rechtssichere Quelle (Gesetze, Paragraphen, Urteile, Links etc.) nennen?

Vielleicht hilft das? Alt-Entscheidung, vom BFH wäre das anzufordern.

BFH, 04.07.1986 - VII B 151/85
https://www.steuernetz.de/urteile/bfh/1986-07-04-vii-b-151_85

Zitat
8
Voraussetzung für Einleitung einer Vollstreckung nach dem VwVG ist, daß ein Leistungsbescheid ergangen ist, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (§ 3 Abs. 2 Buchst. a VwVG). Daraus ergibt sich, daß die Rechtmäßigkeit einer Vollstrekkung und damit auch einer in deren Rahmen getroffenen Vollstreckungsmaßnahme vom Erlaß eines Leistungsbescheids im vorgenannten Sinne abhängig ist. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muß, da sie Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Vollstreckung ist, in jedem Stadium der Vollstreckung von Amts wegen geprüft werden. Eine Vollstreckungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn es an einem wirksamen Leistungsbescheid fehlt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1976 VII R 94/75, BFHE 118, 533, BStBl II 1976, 581).

Zitat
11
Der Regelung über die Verantwortung für die Vollstreckbarkeit des Anspruchs in § 250 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 kann auch nicht entnommen werden, daß der Vollstreckungsschuldner sich gegenüber der ersuchten und die Vollstreckung durchführenden Behörde nicht auf das Fehlen von Vollstreckungsvoraussetzungen berufen kann. Da der Leistungsbescheid mit einer Zahlungsaufforderung Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung und der einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen ist, muß der Vollstreckungsschuldner sich auch gegenüber der ersuchten Behörde auf das Fehlen eines Leistungsbescheids berufen können. Denn rechtswidrige Verwaltungsakte sind stets der Behörde gegenüber anfechtbar, von der sie getroffen worden sind (vgl. § 357 Abs. 2 Satz 1 AO 1977).

Deine Behörde bzw. Stadtkasse hat die volle Verantwortung für die Korrektheit der Vollstreckungsmaßnahme Dir gegenüber.

Und auch Nachstehendes ist nicht unerheblich.

BFH VII R 62/18 - Pfändungs- und Einziehungsverfügung ->Unterschriftserfordernis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35604.0


Edit "Bürger" - Hinweis: "Vollstreckungsersuchen" und "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sind meiner bisherigen Kenntnis nach zwei verschiedene Paar Schuhe...
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: NichtzahlerKa am 25. August 2022, 01:50
Ja man kann das versuchen. Erfolg hat es aber nicht unbedingt. Man sagt es wurden bei jemandem letztens mal um 150€ "gemahnt" zu zahlen, danach kamen Vollstreckungsbriefchen die diese 150€ genau nicht enthielten, sondern irgendwas anderes altes Vollstrecken wollen. Obwohl das offensichtlich Unsinn ist, windet sich das erste Gericht seit Monaten irgendwas zu entscheiden und will es bloß "loswerden", weil es ja als Amtsgericht nicht für öffentlich-rechtliche Dinge zuständig sei. Die Erinnerungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung auf dieser Basis überhaupt eine Vermögensauskunft zu fordern wurden ohne Ausführung von Gründen abgelehnt, samt Widersprüchen dazu etc. Das übliche "wir machen uns das Recht, wie es uns gefällt und kratzen um die Kurve der Rechtsbeugung". Ich glaube, wer sich keinen Anwalt nimmt, wird einfach ignoriert, egal wie Recht er hat. Und wer sich einen Anwalt nimmt, kriegt Bullshit aufegtischt. Vielleicht hat Pinguin Recht und die einzige Hoffnung ist eine Konstruktion über EU-Recht um vor EGMR und zu kommen mit solchen "Misturteilen".
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: pinguin am 25. August 2022, 07:41
Edit "Bürger" - Hinweis: "Vollstreckungsersuchen" und "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sind meiner bisherigen Kenntnis nach zwei verschiedene Paar Schuhe...
Es ändert nichts daran, daß die "ersuchte Behörde" gegenüber dem "Vollstreckungsschuldner" die volle Verantwortung dafür trägt, daß keines der Dokumente fehlerbehaftet ist, denn dann darf sie die Vollstreckung gar nicht durchführen.


Edit "Bürger":

Bitte etwas mehr Zurückchaltung bei solchen Aussagen, denn dazu müsste zunächst das jeweils geltende Landes-Vollstreckungsrecht gesichtet werden - einschl. der jeweiligen Durchführungsbestimmungen/ Verwaltungsvorschriften usw. Es gibt in gewissen Bundesländern jedenfalls auch die Situation, dass sich die Vollsteckungsstelle qua Gesetz "auf die Hinterbeine" stellt (und auch stellen kann) und eine "Prüfung des Vorliegens sämtlicher Vollstreckungsvoraussetzungen" allenfalls gerichtlich, nicht aber allein ggü. der Vollstreckungsstelle selbst veranlasst werden kann. Daher kann es hier keine pauschalen Antworten geben.

Da der obige Beitrag von user "Frei" einen eigenständigen Fall mit vom Einstiegsbeitrag dieses Threads abweichender Konstellation zum Gegenstand hat, sollte dieser zudem entsprechend gut aufbereitet in eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff bzgl. der konkreten Frage behandelt werden.
Dazu sollten zunächst die im Forum und anderswo bereits vorhandenen Informationen bzgl. des im Bundeland geltenden Vollstreckungs-Prozederes zusammengetragen werden.

Eine Ausgliederung der letzten Beiträge in separaten Thread wird geprüft. Das kann aber eine ganze Weile dauern.
Der Thread bleibt dafür zunächst gescnhlossen. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Beitrag von: Markus KA am 25. August 2022, 13:39
Ergänzend der Hinweis, es geht in diesem Thread nicht um die "ersuchte" Behörde  oder die "ausführende" Vollstreckungsbehörde.
Es gilt zu beachten, dass diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.
In diesem Falle (Bundesland Niedersachsen) wären dies allgemein die Stadtkasse oder Gemeindekasse.
Hier wäre dann noch zu ergänzen, für die Aufgaben seiner Behörde und die Tätigkeit seiner Behördenmitarbeiter ist immer der Behördenleiter verantwortlich und erster Ansprechpartner (z.B. Bürgermeister).
Auch diese Behörde und sein Behördenleiter haben sich grundsätzlich an Gesetze zu halten. Der Betroffenen hat  im Falle eines Falles die Möglichkeit seine Rechte gegenüber dieser Behörde in Anspruch zu nehmen, wie bereits vielfach im Forum diskutiert.

Vorliegend sollten in diesem Thread nur die "Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung des NDR" diskutiert werden.

Die entsprechende Gegenwehr im Falle einer Vollstreckung durch die "ersuchte" Behörde in Niedersachsen sollte besser in einem getrennten Thread diskutiert werden.