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Autor Thema: Kommunen im Emsland treiben weiter massenhaft GEZ-Gebühren ein  (Gelesen 1865 mal)

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Neue Osnarbrücker Zeitung (Abo), 19.06.2019

Kommunen im Emsland treiben weiter massenhaft GEZ-Gebühren ein

Von Daniel Gonzalez-Tepper

Zitat
Papenburg. Die Kommunen im Landkreis Emsland müssen weiter massenhaft im Auftrag der Gebühreneinzugzentrale (GEZ) bei säumigen Zahlern die Beiträge für Fernsehen und Radio eintreiben. Die Zahl der Fälle ist zwar rückläufig, verbleibt aber im Vergleich zu früheren Jahren weiter auf einem hohen Niveau. Zwischen beiden Seiten gibt es immer noch einen Streit um die Erstattung der anfallenden Kosten.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.noz.de/lokales/papenburg/artikel/1778257/kommunen-im-emsland-treiben-weiter-massenhaft-gez-gebuehren-ein


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Die Kommunen im Emsland müssen doch gar nicht müssen.  Hingegen könnten sie sich ein Beispiel an der Stadtkämmerei Zossen nehmen können. 8)


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Die Kommunen im Emsland müssen doch gar nicht müssen.  Hingegen könnten sie sich ein Beispiel an der Stadtkämmerei Zossen nehmen können. 8)

Hallo,

vielleicht schickt man den einzelnen Kommunen in Emsland einfach mal das Schriftstück der Stadt Zossen per Brief zu?

Liebe Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 10:14 von DumbTV«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Was bedeutet eigentlich "massenhaft" im Emsland? Dort leben weniger als 350.000 Menschen, so dass vermutlich für maximal ca. 180.000 Wohnungen der sogn. Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Das sind etwas soviel Menschen, wie in Berlin, Hamburg, Köln und München in ein bis zwei Stadtteilen und deutlich weniger als etwa in Dortmund, Stuttgart oder Hannover leben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Zwischen beiden Seiten gibt es immer noch einen Streit um die Erstattung der anfallenden Kosten. "

Hierzu auch § 7 Abs. 4 NVwVG:
Zitat
Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge sind die Gemeinden zuständig.

Hierzu auch § 67a Abs. 1 Halbsatz 1 NVwVG:
Zitat
Leistet eine Vollstreckungsbehörde einer der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Vollstreckungshilfe, so zahlt diese an die Vollstreckungsbehörde für jedes Ersuchen zum Ausgleich des nicht gedeckten durchschnittlichen Verwaltungsaufwands einen Kostenbeitrag;

Hierzu auch § 67b Abs. 1 NVwVG:
Zitat
Leistet eine Vollstreckungsbehörde gegenüber einer Vollstreckungsbehörde eines anderen Trägers Amtshilfe und können die Kosten bei der Vollstreckungsschuldnerin oder dem Vollstreckungsschuldner nicht beigetrieben werden, so hat die ersuchende Behörde der Vollstreckungsbehörde die Auslagen zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 35 Euro übersteigen.
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/brn/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGND2011pG2&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-VwVGND2011V2P67

Hierzu auch § 5 Abs. 3 Nummer 2 VwVfG:
Zitat
Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn:
2.    sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;

Hierzu auch § 5 Abs. 5 VwVfG:
Zitat
Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht für verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Behörde ihre Auffassung mit. Besteht diese auf der Amtshilfe, so entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder, sofern eine solche nicht besteht, die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__5.html

Die Stadtkassen oder Gemeindekassen haben wohl die Möglichkeit Vollstreckungsersuchen abzulehnen, wenn Kosten- und Arbeitsaufwand zu hoch werden. Sehr hoch können Kosten- und Arbeitsaufwand werden, wenn die Betroffenen ihre Rechte nutzen.


Weitere Hinweise hierzu bitte die Suche-Funktion verwenden und z.B.:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595

Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599

NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124

NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 14:12 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.285
Bitte aber auch dieses nicht ganz überlesen:

§ 5 Abs. 2 VwVfG:
Zitat
Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn
1. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;
2. durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 12:17 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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