@marga: das BVerfG hat sich mehrfach gerade in Rundfunkfragen dazu erklärt, dass der Bund diesem Bereich keine Regelungsbefugnis hat. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist völlig unkritisch, nicht nur beim Rundfunk, solange man diesbezüglich nicht auf internationaler Ebene diskutieren und ggf. entscheiden muss. Macht der Bund dies, kann er mangels Befugnis in den Ländern nichts davon national umsetzen. Dadurch, dass man kein Mitglied der Bundesregierung entsendet, sondern einen Vertreter der Länder, der noch dazu von diesen bestimmt wird, löst man dies Dilemma. Daraus folgt aber weder Aufsicht, noch ein Mitspracherecht oder eine Gesetzeskompetenz. Die Länder würden jeden diesbezüglichen Versuch der Einmischung in ihre Kompetenz mit einer Klage vir dem BVerfG unterbinden. Historisches Beispiel: der Versuch der Regierung Adenauer einen Fernsehsender zu etablieren.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.