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Autor Thema: Antrag Bundestag: örR - Bestand und Weiterentwicklung sichern  (Gelesen 7532 mal)

l

lex

  • Beiträge: 223
Was hier eigentlich mehr stört, ist doch die Tatsache, dass man sich bewußt ist, dass es in der Bevölkerung einen Unmut gibt (wie groß genau sei einmal dahin gestellt).
Statt nun den Dialog mit der Bevölkerung zu suchen, was ein demokratisch gewählter VERTRETER tun sollte, wird hier allerdings versucht diktatorisch umzusetzen.
Damit gehören die Antragstellenden eigentlich sofort unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz gestellt, da Diktatur Gift für eine Demokratie ist.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
(...)
Gut, daß der Bundestag in Sachen Rundfunk nichts zu melden hat...

Wirklich?  ;)

Guggst du hier:  Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 23

Zitat
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
Man sollte nicht eine Zuständigkeit des Bundes herbei fabulieren, die es nicht gibt. Nicht alle Staaten der EU sind als Bundesstaaten organisiert. Die Regierungen der meisten Länder haben es daher leicht, weil sie nicht nur die Zuständigkeit für das ganze Land besitzen, sondern sie sind zugleich für alle Angelegenheiten auch nach außen vertretungsberechtigt. Das ist in Deutschland anders. Weil es Bereiche gibt, in denen der Bund innerhalb der Bundesrepublik nicht die Regelungsbefugnis hat, weil diese bei den Ländern liegt, die ihrerseits aber keine Außenvertretungsbefugnis haben, übernimmt der Bund in solchen Fällen die Vertetung gar nicht selbst, sondern entsendet eine Person aus den Ländern, und zwar diejenige, die von den Ländern benannt wird. Der Rest ist eine Floskel. Es gibt keine gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes für Rundfunk, Schule etc.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

c
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Guggst du hier:  Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 23
Zitat
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

[...] Der Rest ist eine Floskel. Es gibt keine gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes für Rundfunk, Schule etc.

Ich würde es auch so sehen. Dieser Artikel/Absatz betrifft die Vertretung Deutschlands nach Außen hin innerhalb der EU in Ländersachen (z.B. Rundfunk). Dies zumal es im Art. 23 Abs.1 GG zu Beginn heißt "(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas..."

Der letzte Satz (in Abs. 6) soll womöglich bedeuten, dass die Vertretungsperson, welche vom Bundesrat benannt wird, nicht tun kann, was sie will, sondern die gesamtgesellschaftlichen Interessen des Bundes zu wahren hat (?)

Sollen wir unsere Briefe trotzdem (wenigstens) an die o.g. BT-Abgeordneten versenden? Wozu deren Antrag, wenn Bundesregierung und BT völlig außen vor bleiben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2019, 21:50 von cecil«
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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...)
Es gibt keine gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes für Rundfunk, Schule etc.

Vielleicht doch, im Hinblick auf die Vertretung der Rechte der Bundesrepublik Deutschland vor der Eu?

Der Rundfunk ist explizit genannt im Art. 23 Abs. (6) GG und dadurch wird auch der Rundfunk durch die ernannte Person mit gesamtstaatlicher Verantwortung wahrgenommen, vor der Eu.  ;)

Guggst du hier:

Wissenschaftliche Dienste
Föderalismusreform 2006 Grundgesetzänderung - Synopse  - Dokumentation - auf Seite 4 des Dokuments.
https://www.bundestag.de/resource/blob/506764/8de573a028260ee6f1b30e25af7f2130/foederalismusreform-2006-data.pdf


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@marga: das BVerfG hat sich mehrfach gerade in Rundfunkfragen dazu erklärt, dass der Bund diesem Bereich keine Regelungsbefugnis hat. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist völlig unkritisch, nicht nur beim Rundfunk, solange man diesbezüglich nicht auf internationaler Ebene diskutieren und ggf. entscheiden muss. Macht der Bund dies, kann er mangels Befugnis in den Ländern nichts davon national umsetzen. Dadurch, dass man kein Mitglied der Bundesregierung entsendet, sondern einen Vertreter der Länder, der noch dazu von diesen bestimmt wird, löst man dies Dilemma. Daraus folgt aber weder Aufsicht, noch ein Mitspracherecht oder eine Gesetzeskompetenz. Die Länder würden jeden diesbezüglichen Versuch der Einmischung in ihre Kompetenz mit einer Klage vir dem BVerfG unterbinden. Historisches Beispiel: der Versuch der Regierung Adenauer einen Fernsehsender zu etablieren.

M. Boettcher


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c
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Ich denke hierzu, Kernsatz ist Art. 23 Abs. 6 Satz 2 GG.

Zitat
(6) ... Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

Was immer "unter Beteiligung und in Abstimmung mit" praktisch auch bedeuten mag. Ein "Gesetzes-Kommentar zum Grundgesetz" könnte jetzt hilfreich sein. Da es im Art. 23 GG um die Außenvertretung auf EU-Ebene geht, bleiben innerstaatliche Abläufe davon wohl unberührt.

Bleibt die Frage: Warum der obige Antrag an den Bundestag?

Da in Fragen um den Rundfunk stets auch das Bundesverfassungsgericht aktiv wird, könnten vielleicht grundsätzliche Fragen um den Rundfunk auch auf Bundesebene besprochen bzw. entschieden werden?


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Da es im Art. 23 GG um die Außenvertretung auf EU-Ebene geht, bleiben innerstaatliche Abläufe davon wohl unberührt.
Innerstaatliche Abläufe können nicht unberührt bleiben, so sie Vorgänge enthalten, die geeignet sind, den internationalen Ruf der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen.

Als Beispiel sei hier einmal mehr die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten benannt; die Mißachtung durch die Länder kann zur Rufschädigung des Bundes in Europa führen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
@marga: das BVerfG hat sich mehrfach gerade in Rundfunkfragen dazu erklärt, dass der Bund diesem Bereich keine Regelungsbefugnis hat. (...)

Eine fiktive Person dachte aber, dass es um die "gesamtstaatliche Verantwortung" hier geht und nicht um Regelungsbefugnis ....

Die Bundesregierung vertritt den Staat (Rundfunk) nach Außen hin mit Art. 23 GG mit gesamtstaatlicher Verantwortung.

Zu der gesamtstaatlichen Verantwortung gehört nach GG auch der Rundfunk.

Wenn nach außen hin mit gesamtstaatlicher Verantwortung der Rundfunk vertreten wird, dann kann er nach innen hin nicht gesamtstaatlich vertreten werden?

Hier gibt es kein, wenn nach außen hin vertreten, dann nach innen hin nicht!  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2019, 08:17 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...)
Innerstaatliche Abläufe können nicht unberührt bleiben, so sie Vorgänge enthalten, die geeignet sind, den internationalen Ruf der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen. (...)

Dieses Argument bedeutet, dass die Landesgesetzgeber immer in "Abstimmung, siehe Art. 23 Abs. (6) GG mit der Bundesregierung" die Landesgesetze, betreffend den Rundfunk (wobei hier nicht unterschieden wird mit Dualem System) so gestalten müssen, dass das obige Zitat von wertem user @pinguin greift.  ;)

Damit wird dann die "gesamtstaatliche Verantwortung", z. B. den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, durch den Landesgesetzgeber eingehalten.


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...)
Damit gehören die Antragstellenden eigentlich sofort unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz gestellt, da Diktatur Gift für eine Demokratie ist.

Wenn man(n) Frau beobachtet hat, dass ...

Zitat
(...)
Ein Grund für die Verwirrung mag darin liegen, dass sich die zwar sehr unterschiedlichen Aufgaben dennoch oft überschneiden. So wird der Bundestag als Parlament zwar als Gesetzgeber bezeichnet, doch die Bundesregierung bringt die meisten der Gesetze zur parlamentarischen Beratung ein, die später vom Bundestag verabschiedet werden. (...)
Hervorhebung durch user @marga Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31046.msg193304.html#msg193304

.... dann müsste die Bundesregierung vom "Geheimdienst der Bundesrepublik Deutschland" überwacht werden? ähhh, sorry, vom Verfassungsschutz.  ;D

PS:
Begin OT:
... wie war das noch mit dem werten Herrn Maaßen?  ...

Zitat
Maaßen muss gehen, weil er recht hat
Quelle: Maaßen muss gehen, weil er recht hat, deutsch.rt.com  https://deutsch.rt.com/meinung/78815-maassen-muss-gehen-weil-er-recht-hat/
Ende OT:


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

M
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PS:
;)
Erkenne den (Herz)Fehler!
Zitat
Im Parlament schlägt das Herz unserer Demokratie.
Quelle: https://www.bundestag.de/services/faq#url=L3NlcnZpY2VzL2ZhcS9hcmJlaXQtMjQ0OTQ4&mod=mod462054 (Hervorhebungen nicht im Orginal)

1. Hinweis:
Zitat
Wenn jedoch der Bundestag seiner Aufgabe nachkommt, die Regierung zu kontrollieren, werden die Unterschiede besser erkennbar: In Sitzungswochen gibt es immer mittwochs die "Befragung der Bundesregierung" und die "Fragestunde", bei denen Mitglieder der Regierung den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.
Quelle: https://www.bundestag.de/services/faq#url=L3NlcnZpY2VzL2ZhcS9hcmJlaXQtMjQ0OTQ4&mod=mod462054 (Hervorhebungen nicht im Orginal)

2. Hinweis:
Zitat
So wird der Bundestag als Parlament zwar als Gesetzgeber bezeichnet, doch die Bundesregierung bringt die meisten der Gesetze zur parlamentarischen Beratung ein, die später vom Bundestag verabschiedet werden.
Quelle: https://www.bundestag.de/services/faq#url=L3NlcnZpY2VzL2ZhcS9hcmJlaXQtMjQ0OTQ4&mod=mod462054 (Hervorhebungen nicht im Orginal)
 ???

Schon erkannt?
Nein?
Dann die Fragen:
Ist die einzige Aufgabe des Parlaments die Kontrolle der Bundesregierung?
Warum wird die Kontrollaufgabe nur 21mal jährlich (mittwochs in den 21 Sitzungswochen (Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/sitzungskalender/bt2019-553914) ausgeübt?
Wieso wird das Parlament Bundestag nur als Gesetzgeber bezeichnet? Ist das Parlament etwa nicht der Gesetzgeber?
Warum werden die von der Bundesregierung eingebrachten Gesetze (immer) vom Bundestag verabschiedet?
Na? Erkannt?

Genau!
Zitat
In der Regel sind die Mitglieder der Bundesregierung zugleich auch Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/196258/b344d5a9bfcaa70fcb142e4db01a28ab/Kapitel_06_08_Regierungsmitglieder_ohne_Bundestagsmandat-data.pdf
zum „Weiterschmökern“ / Wissenserlangung:
Neue Ausgabe des Datenhandbuchs zur Geschichte des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/datenhandbuch


Wenn also die Aufgabe des Bundestags die Kontrolle der Bundesregierung ist, dann kontrolliert die Bundesregierung als Teil des Parlaments sich selbst.
Haha!
Und die Mitglieder der Regierung haben eben nur ab und an mittwochs mal Zeit für's Parlament.
 :o

Zitat
Der Bundestag […] als Parlament vom Volk gewählt […] hat es als einziges Verfassungsorgan die direkte Legitimation der Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: https://www.bundestag.de/services/faq#url=L3NlcnZpY2VzL2ZhcS9hcmJlaXQtMjQ0OTQ4&mod=mod462054 (Hervorhebungen nicht im Orginal)

Alles klar, Herr Kommissar?!
 ;)
/off topic


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(...)
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Zitat
Im Parlament schlägt das Herz unserer Demokratie.
Quelle: https://www.bundestag.de/services/faq#url=L3NlcnZpY2VzL2ZhcS9hcmJlaXQtMjQ0OTQ4&mod=mod462054 (Hervorhebungen nicht im Orginal) (...)

Nö, das kann man(n) Frau so nicht stehen lassen.

Das Herz der DEMOKRATIE schlägt im GANZEN VOLKE und nicht im Plenarsaal!

Aber da war doch was …

Guggst du hier:
  • Abgeordnete als Befehlsempfänger
  • Kartoffelsuppe schlägt Machtkontrolle
  • Wir brauchen furchtlose Abgeordnete!

Quelle: Das Herz der Demokratie unter Beschuss vom 1. Dezember 2017/von Clemens Schneider PROMETHEUS DAS  FREIHEITSINSTITUT
https://prometheusinstitut.de/das-herz-der-demokratie-unter-beschuss/


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